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Verkehrs-VUE-NDS

Diese Wikiseite ...


kann als Sammelbecken zur Information über die Verkehrs-Videoüberwachung in Niedersachsen dienen.


Verkehrsüberwachung durch die VMZ Niedersachsen


Siehe dazu die eigene Wikiseite: https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.VMZ-Nds-VUE


31.3.2016 - Meldung über eine überraschend bei Bremen aufgetauchte Autobahn-Überwachungskameras der Polizei


Aus der "Regionalen Rundschau":

Er ragt rund 40 Meter in die Höhe und sorgt seit einigen Tagen für Rätselraten in Groß Mackenstedt. „Seltsam“ und „mysteriös“ sei der rot-weißen Mast, der plötzlich am Autobahndreieck Stuhr stand, finden Anwohner. Das Rätsel lösen kann hingegen Ralf Burdorf von der Autobahnpolizei Ahlhorn. Oben auf dem Mast befindet sich nämlich eine Kamera, die den Verkehr im gesamten Autobahndreieck an einen Bildschirm in seiner Dienststelle sendet, verrät er. Das soll den Beamten dabei helfen, bei Unfällen und Staus besser und schneller reagieren zu können.
Auf einmal sei er da gewesen, „der Eiffelturm von Groß Mackenstedt“, sagen Anwohner über das Bauwerk. Gemeinsam mit dem Pariser Wahrzeichen hat das Mackenstedter Exemplar immerhin die Gitterstruktur, ansonsten gibt es aber entscheidende Unterschiede, die nicht nur mit der Höhe des Turms zu tun haben. Das fängt schon damit an, dass der Mackenstedter Mast längst nicht so einzigartig ist wie der Turm in der französischen Hauptstadt. Denn ähnliche Masten mit Kameras auf der Spitze stehen bereits am Autobahndreieck Ahlhorn, am Bremer Kreuz und an Verkehrsknotenpunkten im Raum Hannover, sagt Burdorf.
„Ich habe festgestellt, dass auch wir so eine Kamera brauchen“, sagt der Leiter des Einsatz- und Streifendienstes beim Autobahnpolizeikommissariat Ahlhorn. Hintergrund dieser Feststellung seien unter anderem die zu erwartenden Baustellen auf diesem Abschnitt der Autobahn 1 in der nächsten Zeit. „Wir haben in diesem Jahr noch mehrere Baustellen, da ist mit Staulagen in Richtung Osnabrück zu rechnen“, geht der Polizist weiter ins Detail und verweist außerdem auf die große Fahrbahnsanierung zwischen den Anschlussstellen Bremen/Brinkum und Dreieck Stuhr in den Jahren 2017 und 2018.
Burdorf wandte sich mit seinem Anliegen zunächst an die übergeordnete Polizeidienststelle Oldenburg. Dort wurde unter anderem zunächst die datenschutzrechtliche Seite abgeklärt. „Bedenken gab es aber nicht, wir zeichnen die Bilder ja auch nicht auf“, betont Burdorf. Die Kamerabilder würden einen Überblick über das gesamte Autobahndreieck liefern. „Wir kommen aber nicht so nah ran, dass wir in ein Fahrzeug sehen oder ein Kennzeichen erkennen können“, ergänzt er. Ordnungswidrigkeiten wie das Telefonieren am Steuer mit dem Handy am Ohr könnten die Beamten auf ihrem Bildschirm im Kommissariat also nicht erkennen.
Dafür will die Polizei schneller und gezielter vor Ort sein können, wenn sich zum Beispiel auf einer der vielen Abschnitte des Autobahndreiecks ein Unfall ereignet. Denn oft wüssten die Verkehrsteilnehmer den genauen Standort schwer zu beschreiben, wenn sie einen Unfall melden. Der Blick auf den Bildschirm soll in solchen Situationen nun schnell für Aufklärung sorgen. „So können wir unsere Fahrzeuge gezielt einsetzen. Sonst mussten wir oft gewaltige Umwege fahren“, sagt Burdorf. Ähnlich hilfreich könne die Kamera auch sein, wenn es zu Staus kommt. Schließlich hatten sich gerade in dem Bereich in der Vergangenheit mehrere Unfälle an Stauenden ereignet. „Die Anlage dient dem Wohl aller Verkehrsteilnehmer“, findet Burdorf.
Im Moment überträgt die Kamera übrigens noch keine Bilder. Das soll laut Burdorf ab Mitte April geschehen. Aufgebaut wurde die Anlage vor etwa 14 Tagen von der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen, die das portable Gerät auch zur Verfügung gestellt hat.
Portabel hin oder her, Burdorf geht trotzdem nicht davon aus, dass die Kamera schon in naher Zukunft wieder abgebaut wird. Vielmehr vermutet er, dass den Groß Mackenstedtern ihr Eiffelturm samt Kamera an der Spitze einige Jahre erhalten bleiben wird – denn das gilt schließlich auch für die angekündigten Baustellen.

Quelle: http://www.weser-kurier.de/region/regionale-rundschau_artikel,-Der-Eiffelturm-von-Gross-Mackenstedt-_arid,1344849.html


15.6.2016 - Presseanfrage an die PI Delmenhorst zur Verkehrsüberwachung insbesondere am Ahlhorner Dreieck


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bezugnahme auf eine Pressemeldung

http://www.weser-kurier.de/region/regionale-rundschau_artikel,-Der-Eiffelturm-von-Gross-Mackenstedt-_arid,1344849.html

wonach in Groß-Mackenstedt im März 2016 eine neue Verkehrsüberwachungskamera installiert worden ist, haben wir folgende Fragen an Sie und bitten um deren Beantwortung:

1.) Wie viele stationäre Verkehrsüberwachungskameras betreibt die Polizei Delmenhorst, wie viele die Polizeidirektion Oldenburg insgesamt? Anders gefragt: Gibt es weitere als die beiden auf Ihrer Homepage bezeichneten? ( http://www.pd-ol.polizei-nds.de/aktuelles/videoueberwachung/kamerastandort-im-bereich-der-polizeidirektion-oldenburg-110186.html )

2.) Ist die Installation weiterer Verkehrsüberwachungskameras vorgesehen, in Planung oder befinden sich Pläne dazu in der Überlegungsphase?

Sie schreiben zu der Kamera am Ahlhorner Dreieck:

"Die Kamera ist schwenkbar, so dass alle Richtungen der BAB 1 sowie 29 eingesehen werden können. Zudem kann mit der Kamera auch herangezoomt werden. Dabei sind aber weder konkret Personen erkennbar noch Kennzeichen ablesbar."

3.) Wie hoch ist die Bildauflösung der von Ihnen an dieser Stelle betriebenen und benutzten Kamera bzw. derer CMOS- oder CCD-Sensoren?

4.) Wie hoch ist der Brennweitenbereich des eingesetzten Zoom-Objektivs dieser Kamera?

5.) Gibt es eine Kennzeichnung der Kameraüberwachung und falls ja, in welcher Art, in welchem Umfang und an welchen Stellen?

6.) Welches ist die konkrete Rechtsgrundlage zum Betrieb dieser Kamera?

7.) Wie hoch waren die Kosten für die Installation der Überwachungskameras am Ahlhorner Dreieck?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


23.6.2016 - Antwort von der Pressestelle der Polizeidirektion Oldenburg


(...)

im Nachfolgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 15.06.2016.

Zu 1.)

Die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch betreibt zurzeit nur eine Kamera zur Verkehrsüberwachung an der BAB A1, Anschlussstelle Cloppenburg (Ahlhorner Dreieck). Es ist beabsichtigt, noch in diesem Jahr die Verkehrsüberwachungskamera in Groß Mackenstedt (BAB Abschnitt Autobahndreieck Stuhr) in Betrieb zu nehmen.

Eine weitere Kamera zur Verkehrsüberwachung wird von der Polizeiinspektion Verden/Osterholz im BAB Abschnitt A27, Bremer Kreuz (Langwedel), betrieben.

Alle aktiven Kameras sind auf der Homepage der Polizeidirektion Oldenburg verzeichnet:

http://www.pd-ol.polizei-nds.de/aktuelles/videoueberwachung/kamerastandort-im-bereich-der-polizeidirektion-oldenburg-110186.html

Zu 2.)

Außer der Kamera in Groß Mackenstedt, die sich kurz vor der Inbetriebnahme befindet, ist eine weitere Kameraanlage im Autobahndreieck Delmenhorst geplant. Ein Installationstermin ist hier noch nicht absehbar.

Zu 3.)

Die Kamera am Ahlhorner Dreieck verfügt über eine Bildauflösung von 752 x 582 (PAL).

Zu 4.)

Der mögliche Brennweitenbereich der Kamera am Ahlhorner Dreieck beträgt 3,4 bis 122,4 mm.

Zu 5.)

Die Kamera erfasst keine personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten, so dass eine Kennzeichnung rechtlich nicht erforderlich ist. Eine Veröffentlichung der Verkehrsüberwachungsmaßnahme erfolgte in der Presse und auf der Homepage der Polizeidirektion Oldenburg sowie dem Videoanlagenkataster des MI.

http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=35327&article_id=126954&_psmand=33

Zu 6.)

Die Kameras zur Verkehrsüberwachung wurden als Maßnahme der Gefahrenabwehr nach §32 Abs. 3 i.V.m. §1 Abs. 1 Nds. SOG eingerichtet.

Zu 7.)

Die Installation wurde durch Kräfte der Zentralen Polizeidirektion vorgenommen. Eine Kostenrechnung wurde nicht erstellt.

Mit freundlichen Grüßen

(...)


24.6.2016 - Nachfragen an die PD Oldenburg


(...)

vielen Dank für die Beantwortung unserer Fragen!

Wir haben folgende Rückfragen dazu:

Pressestelle PD-Oldenburg:

Die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch betreibt zurzeit nur eine Kamera zur Verkehrsüberwachung an der BAB A1, Anschlussstelle Cloppenburg (Ahlhorner Dreieck). Es ist beabsichtigt, noch in diesem Jahr die Verkehrsüberwachungskamera in Groß Mackenstedt (BAB Abschnitt Autobahndreieck Stuhr) in Betrieb zu nehmen.

a) Welche Ausführung (Auflösung, Brennweiten) wird diese Kamera erhalten und wird auch die Installation dieser Anlage vollständig (also auch bzgl. der Kostenübernahme) durch die ZPD durchgeführt?

Eine weitere Kamera zur Verkehrsüberwachung wird von der Polizeiinspektion Verden/Osterholz im BAB Abschnitt A27, Bremer Kreuz (Langwedel), betrieben.

b) Seit wann existiert diese Kamera bzw. seit wann ist diese in Betrieb?

c) An welche Stelle werden die Bilder der o.g. drei Verkehrsüberwachungskameras übertragen und in welchem Modus bzw. wie werden diese in der alltäglichen Praxis ausgewertet?

d) Wie viele Kamerabilder können gleichzeitig angezeigt werden und auf wie vielen Monitoren passiert das?

Die Kamera erfasst keine personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten, so dass eine Kennzeichnung rechtlich nicht erforderlich ist.

e) An welchen Punkten bzw. Fakten lässt sich diese Behauptung festmachen? Nach Auskunft der VMZ Nds. sind Anlagen wie die von Ihnen geschilderte durchaus in der Lage Kraftfahrzeuge, ggf. sogar das Lesen von KFZ-Kennzeichen zu ermöglichen.

Die Kameras zur Verkehrsüberwachung wurden als Maßnahme der Gefahrenabwehr nach §32 Abs. 3 i.V.m. §1 Abs. 1 Nds. SOG eingerichtet.

f) Bitte beschreiben Sie die genauere Gefahrenabwehrfunktion und ein dazugehöriges Szenario der Verkehrsüberwachungskamera am Ahlborner Dreieck.

Die Installation wurde durch Kräfte der Zentralen Polizeidirektion vorgenommen. Eine Kostenrechnung wurde nicht erstellt.

g) Bedeutet das, dass seitens der PD Oldenburg keinerlei Kosten für Installation und Betrieb der Anlage entstanden sind oder entstehen? Falls doch, bitten wir um Nennung der Kosten.

h) Gab es bspw. Schulungen von Polizeibeamten oder Technik-Erweiterungen zur Übertragung und Darstellung des Bildes der Kamera am Ahlborner Dreieck?

i) Wer trägt die Anschlußkosten für die Energieversorgung der Kamera und wer deren Betriebskosten in dieser Hinsicht?

j) Ist es technisch möglich, dass diese Kamera Bildaufzeichnungen durchführt?

k) In welchen zeitlichen Abständen erfolgt eine Überprüfung der von Ihnen betriebenen Verkehrsüberwachungskameras hinsichtlich des Weiterbestehens einer Rechtsgrundlage hierfür? Wer führt diese Überprüfungen durch?

l) Waren polizeilicher und Landes-Datenschutzbeauftragte bei der Entscheidung zur Einrichtung der Kamera am Ahlborner Dreieck beteiligt und wie war ihr Votum zu diesem Vorhaben?

Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,


24.6.2016 - Presseanfrage an die Zentrale Polizeidirektion Hannover (ZPD)


(...)

nach Angaben der Pressestelle der Polizeidirektion Oldenburg hat die ZPD die vollständigen Kosten für die Installation und Inbetriebnahme der polizeilichen Videoüberwachungsanlage am Ahlorner Dreieck übernommen

Dazu haben wir folgende Fragen an Sie:

1.) Wurden Sie über unsere Presseanfrage an die PD Oldenburg informiert, wenn ja: Wann und in welchem Kontext?

2.) Wie hoch waren die Gesamtkosten für Errichtung, Installation und Inbetriebnahme der o.g. Überwachungskamera?

3.) Wie hoch sind darin die einzelnen Kosten für den Gittermasten und wie hoch die Einzelkosten für Errichtung eines Fundaments dazu?

4.) Wurde der Gittermast eigens für diese Anlage eingekauft/angeschafft oder handelt es sich dabei um vorherig schon bestehende Lagerware der ZPD?

5.) War die ZPD oder ihr Datenschutzbeauftragter in die Überlegung/Prüfung zur Rechtmäßigkeit der Errichtung und des Betriebs dieser Überwachungsanlage einbezogen und falls ja, in welchem Umfang?

Vielen Dank für Ihre Mühen und viele gute Grüße,


12.7.2016 - Antworten von der PD Oldenburg


(...)

Ihre Anfrage vom 24.06.2016 beantworten wir wie folgt:

Zu a)

Die am 12.07.2016 in Betrieb genommene Kamera am Standort „Autobahndreieck Stuhr“ ist baugleich zur Kamera am „Ahlhorner Dreieck“. Hierzu wurde bereits berichtet. Die Kosten für die Aufstellung und die Kamera werden von der Zentralen Polizeidirektion (ZPD) übernommen. Weitere Installationskosten hat die Polizeiinspektion (PI) Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch getragen. Die Betriebskosten (Strom) werden zu Lasten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) gehen.

Zu b)

Die Videokamera am „Bremer Kreuz“ wurde im Juli 2011 in Betrieb genommen.

Zu c)

Die Kamerabilder vom „Bremer Kreuz“ werden zur Dienststelle des Einsatz- und Streifendienstes Bundesautobahn (ESD BAB) in Langwedel übertragen. Die Bilder vom „Ahlhorner Dreieck“ werden zum Polizeikommissariat Bundesautobahn (PK BAB) Ahlhorn übertragen, gleiches gilt für die Übertragung vom „Autobahndreieck Stuhr“. Eine Aufzeichnung findet nicht statt.

Der Übertragungsmonitor auf der jeweiligen Wache wird routinemäßig für verkehrslenkende Maßnahmen bzw. aus besonderem Anlass etwa bei sich abzeichnenden Staulagen nach Verkehrsunfällen oder erhöhtem Verkehrsaufkommen beobachtet. Die Auswertung im Rahmen der Betrachtung unterstützt und optimiert das schnelle und koordinierte Heranführen von Einsatzkräften an Einsatzstellen, das Absichern von Unfallstellen und Stauenden sowie die Einstellung von Verkehrslage und -warnmeldungen.

Zu d)

Mit der jeweiligen (Einzel-)Kamera wird nur jeweils ein Bild auf einen Monitor im Echtzeitmodus übertragen. Nach Aufschaltung der Kamera im „Autobahndreieck Stuhr“ werden beim PK BAB Ahlhorn zeitgleich zwei Bilder auf einem Monitor dargestellt.

Zu e)

Die eingangs installierte analoge Kamera ließ aufgrund der Entfernung zur Bundesautobahn (BAB) und ihrer Beschaffenheit (vorhandene Bildschärfe) keine Übertragung zu, auf welcher personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten (Details wie Kennzeichen oder Gesichter von Personen) erkennbar gewesen wären.

Die nun eingesetzte digitale Kameratechnik ließe dies zu. Jedoch wurde die Grundeinstellung softwareseitig passwortgeschützt, wodurch ebenfalls keine personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten erfasst werden. Eine hardwareseitige Aufzeichnung wird ebenfalls unterbunden.

Zu f)

Die Addition der Verkehrsströme aus dem Raum Nordrhein-Westfalen über die BAB A 1 in Richtung Norden, von den Bundesstraßen B 72 / B 213 aus den Beneluxländern an der Anschlussstelle Cloppenburg und dem Abzweig in Richtung Nordseeküste am „Ahlhorner Dreieck“ auf die BAB A 29 haben den beobachteten Streckenabschnitt zu einem Brennpunkt werden lassen. Dies wird zudem durch die Zunahme des Großraum- und Schwerlastverkehrs unterstützt.

Die Kamera dient dem frühzeitigen Erkennen von Gefahrenlagen die z.B. durch Verkehrsunfälle, Gefahren- und Baustellen oder allgemein durch erhöhtes Verkehrsaufkommen entstehen. Auch weil die Ortsangaben zum Ereignis durch passierende Verkehrsteilnehmer bisweilen nur unzureichend beschrieben werden können, werden Streifenwagen und Rettungskräfte mit dem Einsatz der Videokamera aus der Vogelperspektive zielgerichtet an den Einsatzort geführt, um schnellstmögliche Hilfe zu gewährleisten und weitere Gefahren abzuwehren.

Des Weiteren ist es so möglich Verkehrslagemeldungen und Prognosen optimiert und ohne Zeitverzögerungen in den Verkehrswarndienst einzustellen. In der Gesamtheit dienen die Maßnahmen insbesondere also dazu, Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer abzuwehren bzw. zu minimieren.

Zu g)

Innerhalb der PD Oldenburg hat die örtlich zuständige PI Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch die Kosten für den Anschluss an die Stromversorgung in Höhe von 54,44 € für die Kamera am Ahlhorner Dreieck übernommen. Des Weiteren trägt die PI jährlichen Stromkosten, zuletzt in 2015 in einer Höhe von ca. 255,- €.

Zu h)

Nein.

Zu i)

Siehe hierzu die Beantwortung der Frage g)

Zu j)

Siehe hierzu Beantwortung der Frage e)

Zu k)

Es erfolgt zum Stichtag 01.02. eines jeden Jahres eine Abfrage und somit Überprüfung der für den Betrieb der Verkehrsüberwachungskameras verantwortlichen Polizeiinspektionen durch die behördliche Datenschutzbeauftragte.

Zu l)

Die für den Betrieb der Videokamera am „Ahlhorner Dreieck“ verantwortliche Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch hat der behördlichen Datenschutzbeauftragten vor der Einrichtung eine Stellungnahme zum Erfordernis der automatisierten Verkehrsüberwachung vorgelegt.

Die behördliche Datenschutzbeauftragte hat die Erforderlichkeit bestätigt und dies in der Vorabkontrolle dargelegt.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

xxx

Sachbearbeiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Polizeidirektion Oldenburg


13.7.2016 - Nachtrag von der PD Oldenburg - Kameras können nun doch identifizieren!


(...)

in Bezug auf Ihre Frage e) ergab sich eine Ergänzung, die wir Ihnen gerne mitteilen möchten.

Die eingesetzten Kameras am Ahlhorner Dreieck und im Stuhrer Dreieck sind technisch dazu in der Lage personenbezogene und –beziehbare Daten zu erfassen. Nach Rücksprache mit den Fachbereichen ist eine technische Einschränkung der Funktion „Zoomen“ nicht möglich, da diese an die „Schwenkfunktion“ gekoppelt ist. Diese ist allerdings notwendig, um die Kamera zur Abwendung von Gefahren nutzen zu können. Um ein Erfassen von personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten auszuschließen, wurde die Nutzung der Zoomfunktion per Verfügung untersagt.

Eine Aufzeichnung findet weiterhin nicht statt.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.
xxx

Sachbearbeiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Polizeidirektion Oldenburg


13.7.2016 - Letzte Nachfragen an die PD Oldenburg


(...)

vielen Dank für die ausführlichen Antworten und die Arbeit, die Sie unseretwegen deswegen damit hatten!

Danke auch für die nachträgliche Information von heute - können Sie uns abschließend noch mitteilen, wann diese Verfügung erteilt worden ist?

Und gehen wir entsprechend Ihrer Antwort zur Frage l) richtig von der Annahme aus, dass die Landesdatenschutzbehörde in Sachen Genehmigungserrichtung oder eine Überprüfung der Zulässigkeit der betreffenden Videoüberwachungsanlagen bislang noch nicht eingeschaltet bzw. tätig geworden ist?

Viele gute Grüße,


20.7.2016 - Antworten der PD Oldenburg


(...)

im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung ihrer Anfrage vom 13.07.2016.

Zu Frage 1)

Die Verfügung, entsprechend der Aktualisierung und Neuinbetriebnahme, ist vom 13.07.2016.

Zu Frage 2)

Die Landesbeauftragte für Datenschutz in Niedersachsen ist im Zuge der Errichtung und Pflege des Videoanlagenkatasters über alle Anlagen informiert worden und hat die Verfahrensbeschreibungen geprüft (Erlass vom 09.05.2014 über die Anlage des Videokatasters). Eine erste Verfahrensbeschreibung der Anlage in Stuhr wurde am 3. November 2015 an das Nds. Ministerium für Inneres und Sport (MI) verschickt. Die aktualisierten Verfahrensbeschreibungen zu beiden Kameraanlagen sind bereits auf dem Wege zum MI und damit auch zur Landesdatenschutzbeauftragten.

Mit freundlichen Grüßen


27.7.2016 - Antworten der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen


(...)

entschuldigen Sie bitte die entgegen meiner persönlichen Vermutung doch etwas längere Bearbeitungszeit, die der aktuellen Urlaubszeit geschuldet ist.

Und nun zu Ihren Fragen:

Antwort auf Frage 1:

Hinsichtlich Ihrer Anfrage gab es zunächst auf der Fachschiene der Behörden, etwas später auf der Ebene der Pressestellen einen Austausch.

Antwort auf Frage 2:

Bei der eingesetzten Technik handelt es sich um Einsatzmittel, die vom Land Niedersachsen zentral beschafft und in der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen für Einsatzzwecke bereitgehalten werden. In unserer Behörde ist die Aufgabe "temporäre Videoüberwachung" beheimatet.

Zu den Gesamtkosten kann ich Ihnen leider keine detaillierten Angaben machen, da mir entsprechende Informationen nicht vorliegen.

Antwort auf Frage 3:

Hinsichtlich der eingesetzten Technik verweise ich zunächst auf meine Antwort zu 2. Zu den Kosten des Fundaments könnten von hier aus keine Aussagen getroffen werden.

Antwort auf Frage 4:

Siehe Antwort zu 2.

Antwort auf Frage 5:

Die datenschutzrechtliche Prüfung für eine temporäre Überwachungsmaßnahme obliegt grundsätzlich der für die Maßnahme zuständigen Polizeibehörde - in diesem Fall der Polizeidirektion Oldenburg. Soweit im Rahmen der datenschutzrechtlichen Prüfung technische Daten der Überwachungstechnik erforderlich sind, werden diese von der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Insofern kann regelmäßig von einer intensiven Abstimmung zwischen den Behörden auf Arbeitsebene ausgegangen werden.

Ergänzend zu einer schriftlichen Beantwortung von zugesandten Fragen biete ich Ihnen gerne an, dass wir uns im Vorfeld zu einem für Sie interessanten Thema persönlich oder telefonisch austauschen.

Freundliche Grüße

xxx

Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Pressesprecher


27.7.2016 - Nachfragen an die ZPD


(...)

vielen Dank für die Rückmeldung und die Antworten darin!

Dazu haben wir noch folgende Nachfragen:


Am 27.07.2016 um 13:07 schrieb Pressestelle:

> Antwort auf Frage 1:
>
> Hinsichtlich Ihrer Anfrage gab es zunächst auf der Fachschiene der
> Behörden, etwas später auf der Ebene der Pressestellen einen Austausch.

Können Sie noch näher auf unsere Frage eingehen, in welchem Kontext der "Austausch auf der Fachschiene" erfolgt ist? Wozu musste die PD Oldenburg die ZPD kontaktieren, um unsere Fragen zu beantworten?


> Antwort auf Frage 2:
>
> Bei der eingesetzten Technik handelt es sich um Einsatzmittel, die vom
> Land Niedersachsen zentral beschafft und in der Zentralen
> Polizeidirektion Niedersachsen für Einsatzzwecke bereitgehalten werden.
> In unserer Behörde ist die Aufgabe "temporäre Videoüberwachung" beheimatet.
>
> Zu den Gesamtkosten kann ich Ihnen leider keine detaillierten Angaben
> machen, da mir entsprechende Informationen nicht vorliegen.

Die Frage dazu lautete: "Wie hoch waren die Gesamtkosten für Errichtung, Installation und Inbetriebnahme der o.g. Überwachungskamera?"

Verstehen wir Sie also insofern richtig, als dass Gittermasten des eingesetzten Typs bei Ihnen auf Lager zum sofortigen Einsatz/Aufbau bereit liegen, dieses zumindest in dem hier angesprochenen Fall so gewesen ist?

Kann man dann nicht angeben, wie hoch die Kosten eines solchen Gittermastens bei der Beschaffung gewesen ist?

Nach Angaben der PD Oldenburg, wurde die "Installation" der Gesamtanlage durch die ZPD vorgenommen. Wenn zu Kosten oder Gesamtkosten der Arbeiten dazu keine Aussage getroffen werden kann, gibt es dann wenigstens Informationen über die Arbeitsumfang, den die ZPD für die Errichtung und Installation der Anlage geleistet hat?

Hat die ZPD den Aufbau des Gittermastens mit eigenem Personal und eigenem Gerät durchgeführt? Falls nein: Dann müsste es hierzu doch eine Inrechungstellung durch Dritte gegeben haben, oder?


> Antwort auf Frage 3:
>
> Zu den Kosten des Fundaments könnten von hier aus keine Aussagen
> getroffen werden.

Da uns die PD Oldenburg hierzu an Sie weiterverwiesen hat:

Wer kann eine Aussage über die Kosten für das Gittermast-Fundament dann treffen?

Etwas zugespitzt und nicht ganz ernst gemeint auch hier weiter gefragt: Haben Polizeibeamte oder -mitarbeiter die Betonarbeiten für das Fundament durchgeführt? :)


Viele gute Grüße und Danke für die Arbeit mit unserer Anfrage,


Kategorie(n): Videoueberwachung

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Zuletzt geändert am 27.07.2016 22:57 Uhr