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WaffenverbotszonenOn this page... (hide)
1. Hannover
1.1 2020 - Einrichtung einer kommunalen Waffenverbotszone rund um den Hauptbahnhof Hannover herum
Weitere Links (Beiträge dazu hinter einer Paywall - Inhalte dazu siehe die hiesige Wiki-Source!):
Interessant aber die dazu offen verfügbare "Bilderstrecke":
Und darunter besonders das Bild, das die "Kennzeichnung" bzw. Veröffentlichung der Verbotszone dokumentiert: o_O
1.2 17.2.2022 - Presseanfrage an die Bundespolizeidirektion Hannover zur Verhängung einer temporären Waffenverbotszone vom 4.-6.2.2022
für das Wochenende vom 4.-6.2022 haben Sie für den Hauptbahnhof das Mitführen von Waffen untersagt. Wir werden zur Sache berichten und möchten Sie in dem Zuge um die Beanwortung der folgenden Fragen innerhalb von vier Werktagen bitten: 1.) Welche Form hatte das Waffenverbot, also handelte es sich dabei um eine Verfügung, eine Anordnung, einen Erlass oder ähnliches? Und was ist die Rechtsgrundlage für das Aussprechen eines Verbots zum Mitführen gefährlicher Gegenstände? 2.) Wie lautet der genaue und vollständige Inhalt der Verordnung (o.ä.)? 3.) Welches ist die Begründung für das temporäre Waffenverbot? 4.) Wie häufig wurde Ihrerseits in den vergangenen fünf Jahren ein solches oder ähnliches Waffenverbot ausgesprochen und organisiert? 5.) Ist geplant oder angedacht, in Zukunft weitere solche temporäre Verbot auszusprechen und falls ja, soweit voraussehbar, wann und in welcher Häufigkeit? 6.) Mittels welcher Maßnahmen wurde die Bevölkerung rechtzeitig auf das Verbot zum Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen hingewiesen? 7.) Welche Form hatten die Aushänge zum Verbot und in welcher Zahl wurden Sie an welchen Stellen angebracht? 8.) Wer hat das Aussprechen des Verbots veranlasst und gibt es hierzu eine überregionale, über Hannover hinausgehende Koordination oder Absprache innerhalb der Bundespolizei? Vielen Dank und viele gute Grüße,
1.3 21.2.2022 - Antwort von der Bundespolizeidirektion Hannover
Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre Nachfrage zur temporären Allgemeinverfügung vom 4. – 6. Februar 2022 am Hauptbahnhof Hannover. Gern erhalten Sie zu Ihren Fragen eine Antwort. Erlauben Sie mir den Hinweis, dass es sich entgegen Ihrer Angabe nicht nur um das Mitführverbot von Waffen handelte, sondern korrekterweise bezog sich diese Allgemeinverfügung auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folgende Antworten geben: Frage 1: Antwort zu 1: Frage2: Antwort zu 2: Frage 3: Antwort zu 3: Frage 4: Antwort zu 4: Frage 5: Antwort zu 5: Frage 6: Antwort zu 6: Frage 7: Antwort zu 7: Frage 8: Antwort zu 8: Mit freundlichen Grüßen xxx Bundespolizeidirektion Hannover | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
1.4 22.2.2022 - Nachfragen an die Bundespolizeidirektion Hannover
vielen Dank für die Antworten. Wir haben folgende Nachfragen und bitten um Beantwortung innerhalb von drei Werktagen: Frage 3:
Welches ist die Begründung für das temporäre Waffenverbot?
Antwort zu 3:
Die Allgemeinverfügung mit weiteren Informationen und Hinweis auf die Begründung ist unter folgenden Link einsehbar.
a) In der AV wird unter Punkt 6 auf eine weitere, extern vorliegende und einsehbare Begründung zur AV verwiesen. Können Sie uns diese zusenden? Wie häufig wurde Ihrerseits in den vergangenen fünf Jahren ein solches oder ähnliches Waffenverbot ausgesprochen und organisiert?
Antwort zu 4:
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Hannover wurde in den vergangenen fünf Jahren Allgemeinverfügungen zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art je einmal für den Hauptbahnhof Bremen, Hauptbahnhof Hannover und Hauptbahnhof Hamburg erlassen.
b) Können Sie uns mitteilen, wann das jeweils der Fall war? Frage 7:
Welche Form hatten die Aushänge zum Verbot und in welcher Zahl wurden Sie an welchen Stellen angebracht?
Antwort zu 7:
Aushänge in Form von optischen Hinweisbildern und der AGV wurden jeweils an den Eingangsbereichen ausgehängt.
c) Können Sie uns dazu, insbesondere zu den "optischen Hinweisschildern" beschreiben oder - besser noch - per Bildmaterial liefern, wie diese aussahen? d) Waren an allen Eingangstüren (wie z.B. die drei Schiebetüranlagen am SW-Eingang zur Eingangshalle) die Aushänge und Hinweisschilder angebracht? Frage 8:
Wer hat das Aussprechen des Verbots veranlasst und gibt es hierzu eine überregionale, über Hannover hinausgehende Koordination oder Absprache innerhalb der Bundespolizei?
Antwort zu 8:
Die Allgemeinverfügung wurde durch die Bundespolizeidirektion Hannover ausgesprochen.
e) Gab es eine über die BPD Hannover hinausgehende Koordination oder Abpsrache innerhalb der Bundespolizei oder mit dem BMI? Vielen Dank und viele gute Grüße,
1.5 22.2.2022 - Antwort von der BPD Hannover
gern übersende ich Ihnen wie gewünscht weitere Informationen. Als Anlage beigefügt ein Muster des "optischen Hinweisschildes", welches neben der Allgemeinverfügung ausgehängt wurde. Ein Aushang erfolgte an den jeweiligen Eingangsbereichen. Ergänzend darf ich auf den nachfolgenden Link hinweisen, bei dem ein Exemplar des "optischen Hinweisschildes" in der Praxis in Hamburg zu sehen ist. Zu der Frage auf weitere Allgemeinverfügungen darf ich höflichst auf das Presseprtal verweisen ( https://www.presseportal.de/blaulicht/nr/70246 ), welches Pressevertretern und anderen Personen frei zugänglich ist.
Hierzu ergänzend die Ankündigungen aus Bremen und Hamburg: In Bezug auf die Begründung (Gefahrenprognose) zur Allgemeinverfügung basiert diese auf festgestellte Straftaten und Gewaltdelikte im Hauptbahnhof und Reisezügen von und nach Hannover, einhergehend damit, dass eine unmittelbare Gefahr für unbeteiligte Reisende, das Zugbegleitpersonal und Dritte besteht und diese erhebliche Verletzungen erleiden könnten. Leider wurden im Ergebnis zahlreiche Gegenstände, insbesondere auch gänzlich verbotene Gegenstände, während des kurzzeitigen Verbotes in Hannover festgestellt. Die Gefahrenprognose können Sie während der Geschäftszeiten bei der Bundespolizeidirektion Hannover einsehen. Gern können Sie mich auch bei ggf. weiterer Fragen telefonisch kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen
1.6 22.2.2022 - Nachfragen an die BPD Hannover
Danke für die so schnelle Antwort! Folgendes ist für uns noch offen: Als Anlage beigefügt ein Muster des "optischen Hinweisschildes", welches neben der Allgemeinverfügung ausgehängt wurde. Ein Aushang erfolgte an den jeweiligen Eingangsbereichen. Ergänzend darf ich auf den nachfolgenden Link hinweisen, bei dem ein Exemplar des "optischen Hinweisschildes" in der Praxis in Hamburg zu sehen ist.
Unseren Informationen zufolge fanden diese "optischen Hinweisschilder" jedoch nicht in Hannover Verwendung, zumindest nicht umfänglich bzw. an allen Eingangstüren. Können Sie dazu Stellung beziehen? Die Gefahrenprognose können Sie während der Geschäftszeiten bei der Bundespolizeidirektion Hannover einsehen.
Aus welchen Gründen wird die Gefahrenprognose nicht der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht bzw. warum ist diese nicht, wie die AV auch, online abrufbar? Folgende Nachfragen blieben zudem unbeantwortet - wir bitten um nachträgliche Stellungnahme dazu: d) Waren an allen Eingangstüren (wie z.B. die drei Schiebetüranlagen am SW-Eingang zur Eingangshalle) die Aushänge und Hinweisschilder angebracht? e) Gab es eine über die BPD Hannover hinausgehende Koordination oder Absprache innerhalb der Bundespolizei oder mit dem BMI? Vielen Dank für die Arbeit und viele gute Grüße,
1.7 25.2.2022 - Telefonanruf vom Pressesprecher der Bundespolizeidirektion Hannover
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