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Waffenverbotszonen

Hannover


2020 - Einrichtung einer kommunalen Waffenverbotszone rund um den Hauptbahnhof Hannover herum


Links hierzu:

Weitere Links (Beiträge dazu hinter einer Paywall - Inhalte dazu siehe die hiesige Wiki-Source!):

Interessant aber die dazu offen verfügbare "Bilderstrecke":

Und darunter besonders das Bild, das die "Kennzeichnung" bzw. Veröffentlichung der Verbotszone dokumentiert:

o_O


17.2.2022 - Presseanfrage an die Bundespolizeidirektion Hannover zur Verhängung einer temporären Waffenverbotszone vom 4.-6.2.2022


Berichterstattung dazu:


Sehr geehrte Damen und Herren,

für das Wochenende vom 4.-6.2022 haben Sie für den Hauptbahnhof das Mitführen von Waffen untersagt.

Wir werden zur Sache berichten und möchten Sie in dem Zuge um die Beanwortung der folgenden Fragen innerhalb von vier Werktagen bitten:

1.) Welche Form hatte das Waffenverbot, also handelte es sich dabei um eine Verfügung, eine Anordnung, einen Erlass oder ähnliches? Und was ist die Rechtsgrundlage für das Aussprechen eines Verbots zum Mitführen gefährlicher Gegenstände?

2.) Wie lautet der genaue und vollständige Inhalt der Verordnung (o.ä.)?

3.) Welches ist die Begründung für das temporäre Waffenverbot?

4.) Wie häufig wurde Ihrerseits in den vergangenen fünf Jahren ein solches oder ähnliches Waffenverbot ausgesprochen und organisiert?

5.) Ist geplant oder angedacht, in Zukunft weitere solche temporäre Verbot auszusprechen und falls ja, soweit voraussehbar, wann und in welcher Häufigkeit?

6.) Mittels welcher Maßnahmen wurde die Bevölkerung rechtzeitig auf das Verbot zum Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen hingewiesen?

7.) Welche Form hatten die Aushänge zum Verbot und in welcher Zahl wurden Sie an welchen Stellen angebracht?

8.) Wer hat das Aussprechen des Verbots veranlasst und gibt es hierzu eine überregionale, über Hannover hinausgehende Koordination oder Absprache innerhalb der Bundespolizei?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


21.2.2022 - Antwort von der Bundespolizeidirektion Hannover


Bundespolizeidirektion Hannover
ÖA - 21 03 01 - 017

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur temporären Allgemeinverfügung vom 4. – 6. Februar 2022 am Hauptbahnhof Hannover.

Gern erhalten Sie zu Ihren Fragen eine Antwort. Erlauben Sie mir den Hinweis, dass es sich entgegen Ihrer Angabe nicht nur um das Mitführverbot von Waffen handelte, sondern korrekterweise bezog sich diese Allgemeinverfügung auf das Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.

Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen folgende Antworten geben:

Frage 1:
Welche Form hatte das Waffenverbot, also handelte es sich dabei um eine Verfügung, eine Anordnung, einen Erlass oder ähnliches? Und was ist die Rechtsgrundlage für das Aussprechen eines Verbots zum Mitführen gefährlicher Gegenstände?

Antwort zu 1:
Die Allgemeinverfügung mit weiteren Informationen ist unter folgenden Link einsehbar.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70246/5137080

Frage2:
Wie lautet der genaue und vollständige Inhalt der Verordnung (o.ä.)?

Antwort zu 2:
Die Allgemeinverfügung mit weiteren Informationen ist unter folgenden Link einsehbar.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70246/5137080

Frage 3:
Welches ist die Begründung für das temporäre Waffenverbot?

Antwort zu 3:
Die Allgemeinverfügung mit weiteren Informationen und Hinweis auf die Begründung ist unter folgenden Link einsehbar.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70246/5137080

Frage 4:
Wie häufig wurde Ihrerseits in den vergangenen fünf Jahren ein solches oder ähnliches Waffenverbot ausgesprochen und organisiert?

Antwort zu 4:
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Hannover wurde in den vergangenen fünf Jahren Allgemeinverfügungen zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art je einmal für den Hauptbahnhof Bremen, Hauptbahnhof Hannover und Hauptbahnhof Hamburg erlassen.

Frage 5:
Ist geplant oder angedacht, in Zukunft weitere solche temporäre Verbot auszusprechen und falls ja, soweit voraussehbar, wann und in welcher Häufigkeit?

Antwort zu 5:
Sollten sich die Gewaltdelikte u.a. unter dem Mitführen oder dem Einsatz von gefährlichen Gegenständen wie bspw. Messern nicht verringern, ist eine erneute Allgemeinverfügung aus präventiver Sicht nicht ausgeschlossen.

Frage 6:
Mittels welcher Maßnahmen wurde die Bevölkerung rechtzeitig auf das Verbot zum Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen hingewiesen?

Antwort zu 6:
Auf die Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art wurde mittels Pressemitteilung (wurde in zahlreichen Medien veröffentlicht), im Internet, auf Social Media, durch Aushänge und Lautsprecherdurchsagen im Hauptbahnhof sowie Lautsprecherdurchsagen in den Zügen der verschiedenen Einsenbahnverkehrsbetriebe hingeweisen.

Frage 7:
Welche Form hatten die Aushänge zum Verbot und in welcher Zahl wurden Sie an welchen Stellen angebracht?

Antwort zu 7:
Aushänge in Form von optischen Hinweisbildern und der AGV wurden jeweils an den Eingangsbereichen ausgehängt.

Frage 8:
Wer hat das Aussprechen des Verbots veranlasst und gibt es hierzu eine überregionale, über Hannover hinausgehende Koordination oder Absprache innerhalb der Bundespolizei?

Antwort zu 8:
Die Allgemeinverfügung wurde durch die Bundespolizeidirektion Hannover ausgesprochen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

xxx

Bundespolizeidirektion Hannover | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


22.2.2022 - Nachfragen an die Bundespolizeidirektion Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geeehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Antworten.

Wir haben folgende Nachfragen und bitten um Beantwortung innerhalb von drei Werktagen:

Frage 3:
Welches ist die Begründung für das temporäre Waffenverbot?
Antwort zu 3:
Die Allgemeinverfügung mit weiteren Informationen und Hinweis auf die Begründung ist unter folgenden Link einsehbar.

a) In der AV wird unter Punkt 6 auf eine weitere, extern vorliegende und einsehbare Begründung zur AV verwiesen. Können Sie uns diese zusenden?

Wie häufig wurde Ihrerseits in den vergangenen fünf Jahren ein solches oder ähnliches Waffenverbot ausgesprochen und organisiert?
Antwort zu 4:
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Hannover wurde in den vergangenen fünf Jahren Allgemeinverfügungen zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art je einmal für den Hauptbahnhof Bremen, Hauptbahnhof Hannover und Hauptbahnhof Hamburg erlassen.

b) Können Sie uns mitteilen, wann das jeweils der Fall war?

Frage 7:
Welche Form hatten die Aushänge zum Verbot und in welcher Zahl wurden Sie an welchen Stellen angebracht?
Antwort zu 7:
Aushänge in Form von optischen Hinweisbildern und der AGV wurden jeweils an den Eingangsbereichen ausgehängt.

c) Können Sie uns dazu, insbesondere zu den "optischen Hinweisschildern" beschreiben oder - besser noch - per Bildmaterial liefern, wie diese aussahen?

d) Waren an allen Eingangstüren (wie z.B. die drei Schiebetüranlagen am SW-Eingang zur Eingangshalle) die Aushänge und Hinweisschilder angebracht?

Frage 8:
Wer hat das Aussprechen des Verbots veranlasst und gibt es hierzu eine überregionale, über Hannover hinausgehende Koordination oder Absprache innerhalb der Bundespolizei?
Antwort zu 8:
Die Allgemeinverfügung wurde durch die Bundespolizeidirektion Hannover ausgesprochen.

e) Gab es eine über die BPD Hannover hinausgehende Koordination oder Abpsrache innerhalb der Bundespolizei oder mit dem BMI?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


22.2.2022 - Antwort von der BPD Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,

gern übersende ich Ihnen wie gewünscht weitere Informationen.

Als Anlage beigefügt ein Muster des "optischen Hinweisschildes", welches neben der Allgemeinverfügung ausgehängt wurde. Ein Aushang erfolgte an den jeweiligen Eingangsbereichen. Ergänzend darf ich auf den nachfolgenden Link hinweisen, bei dem ein Exemplar des "optischen Hinweisschildes" in der Praxis in Hamburg zu sehen ist.
https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/hamburg-hauptbahnhof-polizei-kontrolliert-waffenverbotszone-79133800.bild.html

Zu der Frage auf weitere Allgemeinverfügungen darf ich höflichst auf das Presseprtal verweisen ( https://www.presseportal.de/blaulicht/nr/70246 ), welches Pressevertretern und anderen Personen frei zugänglich ist. Hierzu ergänzend die Ankündigungen aus Bremen und Hamburg:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70246/5142501
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70246/5069673

In Bezug auf die Begründung (Gefahrenprognose) zur Allgemeinverfügung basiert diese auf festgestellte Straftaten und Gewaltdelikte im Hauptbahnhof und Reisezügen von und nach Hannover, einhergehend damit, dass eine unmittelbare Gefahr für unbeteiligte Reisende, das Zugbegleitpersonal und Dritte besteht und diese erhebliche Verletzungen erleiden könnten. Leider wurden im Ergebnis zahlreiche Gegenstände, insbesondere auch gänzlich verbotene Gegenstände, während des kurzzeitigen Verbotes in Hannover festgestellt.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70246/5139664

Die Gefahrenprognose können Sie während der Geschäftszeiten bei der Bundespolizeidirektion Hannover einsehen.

Gern können Sie mich auch bei ggf. weiterer Fragen telefonisch kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag


22.2.2022 - Nachfragen an die BPD Hannover


Sehr geehrter Herr xxx,

Danke für die so schnelle Antwort!

Folgendes ist für uns noch offen:

Als Anlage beigefügt ein Muster des "optischen Hinweisschildes", welches neben der Allgemeinverfügung ausgehängt wurde. Ein Aushang erfolgte an den jeweiligen Eingangsbereichen. Ergänzend darf ich auf den nachfolgenden Link hinweisen, bei dem ein Exemplar des "optischen Hinweisschildes" in der Praxis in Hamburg zu sehen ist.

Unseren Informationen zufolge fanden diese "optischen Hinweisschilder" jedoch nicht in Hannover Verwendung, zumindest nicht umfänglich bzw. an allen Eingangstüren. Können Sie dazu Stellung beziehen?

Die Gefahrenprognose können Sie während der Geschäftszeiten bei der Bundespolizeidirektion Hannover einsehen.

Aus welchen Gründen wird die Gefahrenprognose nicht der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich gemacht bzw. warum ist diese nicht, wie die AV auch, online abrufbar?

Folgende Nachfragen blieben zudem unbeantwortet - wir bitten um nachträgliche Stellungnahme dazu:

d) Waren an allen Eingangstüren (wie z.B. die drei Schiebetüranlagen am SW-Eingang zur Eingangshalle) die Aushänge und Hinweisschilder angebracht?

e) Gab es eine über die BPD Hannover hinausgehende Koordination oder Absprache innerhalb der Bundespolizei oder mit dem BMI?

Vielen Dank für die Arbeit und viele gute Grüße,


25.2.2022 - Telefonanruf vom Pressesprecher der Bundespolizeidirektion Hannover


Zusammenfassung des Gesprächsinhalts (ca. 16 Uhr):

  • Kennzeichnung soll (!) an allen Eingängen in Hannover durchgeführt worden sein, war zumindest so geplant.
  • Allerdings: Diese Kennzeichung ist nach Auffassung der BPD-H freiwillig und nicht notwendig! Denn die AV sei ja ordnungsgemäß veröffentlicht worden. Außerdem habe es eine breite Öffentlichkeitsarbeit gegeben ... o_O
  • Temp. Waffenverbotszone soll präventive Wirkung erzielen. An einer stichprobenhaften Kontrollmaßnahme nach dem Verbotswochenende am Bahnhof in Bremen habe sich diese auch bestätigt.
  • Hannover: 49 gefährliche Gegenstände gefunden bei rund 1000 kontrollieren Personen.
  • Es gab/gibt keine bundesweite Koordination zu temporären Waffenverbotszonen. Allerdings (auf Nachfrage) gibt es einen "Erfahrungsaustausch" in den Sitzungen der UEFK-Gruppe als AG der IMK.
  • Letztes Wochenende habe es temporäre Waffenverbotszonen in NRW (Gelsenkirchen, Bochum, Köln) gegeben.
  • Insbesondere Hamburg hat ein besonders hohes Gewaltsaufkommen im bundesweiten Vergleich. Aber auch Hannover und Bremen hoch.
  • Für die Kontrollen am Verbotswochenende hat man den Beamten und Beamtinnen ein Raster vorgeben: Kontrolle nur an Personen, die als "Partygänger" (und vergleichbares Schema) erscheinen und jünger als 45 Jahre sind.
  • Auch Schraubenzieher durften mit Verweis auf AV "sichergestellt" (nicht: "eingezogen"!) werden. Ist in einem Fall in Hannover auch so passiert.


24.11.2022 - Stadtrat Hannover beschließt Einrichtung neuer Waffenverbotszonen (Steintor, Raschplatz, Marstall)


Hannover: Rat beschließt Waffenverbotszonen für die Innenstadt

Rat in Hannover beschließt Waffenverbotszone für Steintor, Marstall und Raschplatz

Der Rat der Stadt Hannover hat am Donnerstag der Einrichtung einer Waffenverbotszone auf dem Steintorplatz, auf dem Marstall sowie auf Raschplatz und Andreas-Hermes-Platz beschlossen. Die Polizei darf an diesen Orten Passanten ohne Anlass durchsuchen.

Auf dem Steintorplatz, am Marstall, auf dem Raschplatz sowie auf dem Andreas-Hermes-Platz gilt künftig ein Waffenverbot. Der Rat hat am Donnerstag den Plänen der Stadtverwaltung, die sie zusammen mit der Polizei erarbeitet hatte, einmütig zugestimmt. Da die neue Verordnung noch im Amtsblatt veröffentlicht werden muss, wird die Waffenverbostzone erst ab Freitag, 9. Dezember, wirksam. Sie soll zehn Jahre gelten Alle 24 Monate wollen Stadt und Polizei die Regelung überprüfen. „Die Maßnahme ist verhältnismäßig und notwendig“, sagte SPD-Fraktionsvize Jens Menge in der Ratssitzung. Auch die Grünen stimmten zu. „Niemand muss zum Feiern in der City ein Messer mitnehmen“, betonte Grünen-Fraktionsvize Norbert Gast. Die CDU ist ebenfalls einverstanden, mahnt aber auch zu Präventionsarbeit. Die AfD ist der Ansicht, dass eine Verbotszone viel früher hätte eingerichtet werden müssen. Dagegen wehrte sich Ordnungsdezernent Axel von der Ohe (SPD). „Zuvor hat die Polizei keinen Anstieg von Messerattacken registriert“, sagte er. In den Tabuzonen dürfen keine Waffen und gefährlichen Gegenstände mitgeführt werden. Dazu zählen Schuss- und Stichwaffen, aber auch Küchenmesser und Hämmer. Die Polizei darf Personen, die ihnen verdächtig erscheinen, ohne Anlass durchsuchen. Lesen Sie auch Hintergrund für die Maßnahmen ist ein deutlicher Anstieg von Messerattacken in Hannover. Nach Angaben der Polizei haben sich an Steintor, Marstall und Raschplatz die Messerangriffe von 2021 auf 2022 um 54 Prozent erhöht. Dabei machen die Plätze nur 10 Prozent der Innenstadtfläche aus. Die meisten Angriffe finden in den Abend- und Nachtstunden des Wochenendes sowie mittwochs statt. Das Verbot soll täglich von 21 bis 6 Uhr gelten. Im Bereich des Hauptbahnhofs hat die Bundespolizei kürzlich ebenfalls ein Waffenverbot für die Adventswochenenden verhängt. Es gehe darum, das Sicherheitsbedürfnis für Bahnreisende zu erhöhen, hieß es zur Begründung.

Quelle: https://www.haz.de/lokales/hannover/hannover-rat-beschliesst-waffenverbotszonen-fuer-die-innenstadt-OG3EVCG4KYKIJ2R7KYDH735IMU.html


23.11.2022 - Advent 2022 - Waffenverbotszone Hauptbahnhof an Adventswochenenden, verantwortet durch die Bundespolizei


Mit­führ­ver­bot von Waffen und ge­fährlichen Gegen­stän­den im Haupt­­bahnhof Hannover

Für die Advents­wochenenden erlässt die Bundes­polizei eine Allgemein­ver­fügung im Haupt­bahnhof Hannover zum Mitführverbot von Waffen und ge­fährlichen Gegen­stän­den. Zudem sind Kontroll­maß­nahmen vorgesehen.

Die Bundespolizei erlässt für die kommenden Adventswochenenden Allgemeinverfügungen in den Hauptbahnhöfen Bremen, Hamburg und Hannover zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können einen Platzverweis, ein Bahnhofsverbot (Hausverbot) oder auch einen zukünftigen Beförderungsausschluss nach sich ziehen.

Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) ist auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen möglich.

Die Geltungsbereiche der Allgemeinverfügungen umfassen die Hauptbahnhöfe Bremen, Hamburg sowie Hannover.

Gültigkeitszeiträume für den Hauptbahnhof Hannover:

  • 9. Dezember 2022, 15:00 Uhr bis 10. Dezember 2022, 07:00 Uhr.
  • 10. Dezember 2022, 15:00 Uhr bis 11. Dezember 2022, 07:00 Uhr.
  • 16. Dezember 2022, 15:00 Uhr bis 17. Dezember 2022, 07:00 Uhr.
  • 17. Dezember 2022, 15:00 Uhr bis 18. Dezember 2022, 07:00 Uhr.

In diesen Zeiträumen gilt das Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art für alle Personen, die sich im Geltungsbereich/Gültigkeitszeitraum der Allgemeinverfügung im Hauptbahnhof Hannover aufhalten bzw. diesen betreten (Ausnahmen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen).

Allgemeinverfügung

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Hannover entnommen werden. Außerdem werden in den jeweiligen Bahnhöfen Plakate ausgehängt, um auf die Mitführverbote hinzuweisen.

https://www.hannover.de/content/download/909714/file/221122_AGV_HbfHannov_ndenHbfHannover.pdf

Hintergrund ist, dass Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderer gefährlicher Werkzeuge, insbesondere Messer, aber auch das bloße Mitführen, deutlich in der bundespolizeilichen Lage präsent sind und damit die Sicherheit von Bahnbenutzern sowie der Bevölkerung beeinflussen.

In der Langzeitbetrachtung traten derartige Gewaltdelikte speziell in den Abend- und Nachtstunden an den Wochenenden auf.

In Bahnhöfen und auf Reisewegen in Zügen ergeben sich häufig auch aus banalen Streitigkeiten Auseinandersetzungen. Beim Mitführen von Messern oder anderen Waffen können diese schnell unter den Beteiligten zum Einsatz kommen. Auch Unbeteiligte können davon betroffen sein.

Die Kontrollen anl. der Allgemeinverfügungen sollen einerseits das Dunkelfeld des Mitführens gefährlicher Gegenstände erhellen und andererseits die klare Botschaft vermitteln, dass Waffen aller Art im Bahnverkehr nicht mitgeführt werden sollten. Ergänzend informiert die Bundespolizei

  • Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (z.B. Verbot des Führens von Einhandmessern, Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz-, und Signalwaffen).
  • Waffen, auch die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu einer Schadensvergrößerung führen.
  • Waffenträger vernachlässigen in der Regel deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen können.
  • Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
  • Die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den Träger selbst eingesetzt werden.
  • Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.

Eine Alternative bietet z.B. ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich noch weitere Personen im Umfeld aufhalten. Denn mit dem Auslösen des Alarms erklingt ein lauter schriller Ton, der Umstehende auf das Geschehen aufmerksam macht. Ziel ist, dass der Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablässt.

(Veröffentlicht am 23. November 2022)

Quelle: https://www.hannover.de/Service-Tipps/Mit%C2%ADf%C3%BChr%C2%ADver%C2%ADbot-von-Waffen-und-ge%C2%ADf%C3%A4hrlichen-Gegen%C2%ADst%C3%A4n%C2%ADden-im-Haupt%C2%AD%C2%ADbahnhof-Hannover


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Zuletzt geändert am 12.12.2022 10:21 Uhr