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Wahlpruefsteine-Niedersachsen-Landtagswahl-2022

9.8.2022 - Anschreiben Wahlprüfsteine an die an der Landtagswahl teilnehmenden Parteien


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der bevorstehenden Landtagswahl in Niedersachsen am 9.10.2022 bitten wir um Stellungnahmen zu einigen Themen mit Bezug zu Bürger-, Menschen- und Persönlichkeitsrechten.

Wir übersenden Ihnen dazu anliegend einen Fragenkatalog. Die Antworten bzw. Stellungnahmen, die wir von Ihnen dazu erbitten, sollen möglichst in einem einzelnen bündigen Satz beantwortet werden, dürfen auf jeden Fall aber die maximale Länge von 250 Zeichen (inklusive Leer- und Satzzeichen) nicht überschreiten. Längere Antworten werden abgeschnitten und nicht veröffentlicht.

Wenn Sie möchten, können Sie zu einzelnen oder zu allen Fragen gerne eine zusätzliche, umfänglichere Stellungnahme einreichen. Diese darf jedoch nicht mehr als 3000 Zeichen lang sein und wird mittels Verlinkung in dieser Länge ungekürzt von uns veröffentlicht. Eine solche längere Stellungnahme ist also in der vergleichenden Übersicht der eingegangenen Parteien-Antworten nicht direkt, aber mittelbar nachlesbar.

Alle uns eingehenden Antworten, die die vorgegebenen Längen nicht überschreiten werden von uns ungekürzt im Internet veröffentlicht. Wir werden zudem über die Rückmeldungen zusammenfassend und vergleichend berichten.

Wir bitten Sie um Einreichung der Antworten bis zum 2.9.2022.

Bitte geben Sie uns Bescheid, falls Sie die Beantwortung innerhalb dieser Frist nicht leisten können.

Bei Rückfragen sind wir gerne für Sie da.

Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,

xxx, Hannover Redaktion freiheitsfoo.de

Wahlprüfsteine freiheitsfoo, Niedersachsen-Wahl 2022

A. Landespolizei

A1.) Wie bewerten Sie die Erlaubnis zum Einsatz von "V-Leuten" bei der Polizei?

A2.) Wie stehen Sie zur Forderung der grundsätzlichen Abschaffung polizeilicher und geheimdienstlicher Befugnisse zum Einsatz kleiner wie großer Staatstrojaner?

A3.) Wie bewerten Sie den polizeilichen Einsatz von Pfefferspray angesichts einer Ächtung dieses chemischen Kampfstoffes bei kriegerischen Auseinandersetzungen durch die Vereinten Nationen?

A4.) Inwiefern rechnen Sie einer polizeilichen, offenen Videoüberwachung des öffentlichen Raums Verhältnismäßigkeit oder Unverhältnismäßigkeit zu?

A5.) Sind Sie für oder gegen eine pseudonymisierte Kennzeichnung von Polizisten und Polizistinnen?

A6.) Wie ist Ihre Haltung zum Einsatz von Taser-Elektroschockpistolen für die Streifenpolizei?

A7.) Wie bewerten Sie den polizeilichen Einsatz von BodyCams?

A8.) Wie bewerten Sie die Nutzung "sozialer Medien" durch die Polizei, insbesondere die Vorführung sogenannter "Instacops" durch einige Polizeidirektionen?

A9.) Halten Sie Änderungen am Nds. Polizeigesetz (NPOG) für nötig und falls ja, welcher Art?

B. Versammlungsfreiheit

B1.) Was halten Sie von einer Vereinheitlichung der Versammlungsgesetze auf Bundesebene?

B2.) Sind Sie für oder gegen die Abschaffung einer Anmeldepflicht von Kleinstversammlungen?

B3.) Halten Sie Änderungen am Nds. Versammlungsgesetz (NVersG) für nötig und falls ja, welcher Art?

C. Landesgeheimdienst

C1.) Wie stehen die dazu, dass die Möglichkeit beim Verfassungsschutz Auskunft über gespeicherte Daten der eigenen Person zu erhalten und damit die Möglichkeit gegen mögliche rechtswidrige Speicherungen gerichtlich vorzugehen, soweit eingeschränkt wurde, dass sie faktisch abgeschafft wurde?

C2.) Welche Konsequenzen sehen sie aus dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zum bayrischen Verfassungsschutzgesetz für die Regelungen im nds. Verfassungsschutzgesetz?

C3.) Wie stehen Sie zu der Forderung, den Nds. Inlandsgeheimdienst ("Verfassungsschutz") abzuschaffen?

D. Informationsfreiheit/Transparenzgesetz

D1.) Treten Sie für die Einführung eines Transparenzgesetzes oder eines Informationsfreiheitsgesetzes für Niedersachsen ein und falls ja, welches wären für Sie die wesentlichen Rahmenbedingungen dafür?

E. Datenschutz

E1.) Wie stehen Sie zu der Forderung, dass alle öffentlichen Stellen zur Kontaktaufnahme mit den Bürger*innen E-Mail-Kontakte mit der Möglichkeit zur OpenPGP-Verschlüsselung anbieten können müssen?

E2.) Wie stehen Sie zu der Forderung an alle öffentlichen Stellen, sich von Twitter, Whatsapp, Instagram, TicToc, Facebook etc. zurückzuziehen?

E3.) Wie stehen Sie zu der These, dass "Datenschutz nicht zum Täterschutz werden dürfe"?

E4.) Befürworten Sie die Forderung nach einem öffentlich einsehbaren Kataster aller Überwachungskameras, unabhängig, ob diese von privater oder staatlicher Hand betrieben werden?

E5.) Welche Meinung haben Sie zu einer flächendeckenden Videoüberwachung des öffentlichen Personen- und Personennahverkehrs?

E6.) Inwiefern setzen Sie sich für eine Stärkung der/des Landesdatenschutzbeauftragten ein?


5.9.2022 - Nachhaken bei den Parteien, die sich noch nicht gemeldet haben und Fristverlängerung bis zum 15.9.2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 9.8.2022 baten wir um die Beantwortung einiger Fragen zur Haltung Ihrer Partei in Sachen Bürger-, Menschen- und Persönlichkeitsrecht in Bezug auf die bevorstehende Landtagswahl in Niedersachsen.

Die von uns gesetzte Frist zum 2.9.2022 ist verstrichen und wir bitten um Rückmeldung, ob wir von Ihnen noch mit einer Antwort rechnen können oder nicht. Gegebenenfalls würden wir Ihre Stellungnahme in unserer Berichterstattung dann noch berücksichtigen können.

Bitte geben Sie uns bis zum 15.9.2022 dazu Bescheid.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


Liste der angeschriebenen Parteien samt Zusammenfassung der Kommunikation in Sachen Wahlprüfstein-Anfrage


ParteiRückmeldung/Kommunikation
SPDAbsage: Keine Antworten mangels Kapazitäten.
CDUAnruf von der CDU am 5.9.2022 mit Inaussichtstellung, sich um unsere Fragen kümmern zu wollen. Dann - auf weiteres Nachhaken von uns hin: Keine Antworten mangels Kapazitäten.
GrüneBitten um Fristverlängerung bis 15.9.2022 ohne Zusage auf Antworten. Dann Absage: Keine Antworten mangels Kapazitäten.
FDPAntworten am 1.9.2022
AfDTrotz mehrfachens Nachfragens keinerlei Rückmeldung oder Anworten auf unsere Anfrage. Nach Blogbeitrag dann doch Antworten am 19.9.22
Die LinkeRückmeldung: Fragen werden an zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Antworten am 9.9.2022
dieBasisTrotz mehrfachens Nachfragens keinerlei Rückmeldung oder Anworten auf unsere Anfrage.
Bündnis CAbsage: Keine Antworten mangels Kapazitäten.
DiBRückmeldung: DiB wird mangels Unterstützerunterschriften nicht an Landtagswahl teilnehmen. Daher keine Beantwortung der WPS-Fragen.
ZENTRUMTrotz mehrfachens Nachfragens keinerlei Rückmeldung oder Anworten auf unsere Anfrage.
Die FriesenTrotz mehrfachens Nachfragens keinerlei Rückmeldung oder Anworten auf unsere Anfrage.
HAIETrotz mehrfachens Nachfragens keinerlei Rückmeldung oder Anworten auf unsere Anfrage.
Die SonstigenTrotz mehrfachens Nachfragens keinerlei Rückmeldung oder Anworten auf unsere Anfrage.
Freie WählerTrotz mehrfachens Nachfragens keinerlei Rückmeldung oder Anworten auf unsere Anfrage.
ÖDPTrotz mehrfachens Nachfragens keinerlei Rückmeldung oder Anworten auf unsere Anfrage.
Die HumanistenTrotz mehrfachens Nachfragens keinerlei Rückmeldung oder Anworten auf unsere Anfrage.
Die ParteiAbsage: Keine Antworten mangels Kapazitäten.
GesundheitsforschungRückmeldung, aber keine auf die Fragen inhaltlich eingehenden Antworten
TierschutzparteiTrotz mehrfachens Nachfragens keinerlei Rückmeldung oder Anworten auf unsere Anfrage.
PIRATENAntworten am 4.9.2022
SGV(E-Mail war unzustellbar)
Team TodenhöferTrotz mehrfachens Nachfragens keinerlei Rückmeldung oder Anworten auf unsere Anfrage.
VoltAbsage: Keine Antworten mangels Kapazitäten.

Entnommen aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahl_in_Niedersachsen_2022


Relevante Kommunikation vor der Beantwortung von Fragen


12.8.2022 - Grüne: Wissen nicht, ob sie uns antworten können oder nicht


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bekommen derzeit eine Vielzahl von Anfragen mit Wahlprüfsteinen, leider sind jedoch unsere Kapazitäten sehr begrenzt.

Deshalb kann ich Ihnen nicht zusagen, dass wir eine Beantwortung leisten können.

Mit besten Grüßen

xxx
Pressesprecherin

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landesverband Niedersachsen
Odeonstraße 4, 30159 Hannover


20.8.2022 - Rückmeldung an die Grünen


Hallo Frau xxx,

Danke für die Rückmeldung, allerdings hilft Sie uns in ihrer Unbestimmtheit nicht weiter.

Wir bitten - wie bereits geschrieben - um Beantwortung der Fragen bis zum 2.9.2022 ... oder aber um konkrete Mitteilung, ob das generell nicht oder nur in dieser Frist nicht möglich sein wird.

Im letzteren Fall bitten wir um Vorschlag einer Alternativ-Frist, damit wir prüfen können, ob das für unsere Berichterstattung annehmbar ist oder nicht.

Im Falle einer Nicht-Teilnahme der Grünen bei der Wahlprüfstein-Erstellung werden wir das bei der Veröffentlichung der Ergebnisse entsprechend berücksichtigen.

Vielen Dank und vor allem Danke für die Arbeit mit den WPS und viele gute Grüße,


26.8.2022 - Rückmeldung von den Grünen


Hallo Herr xxx,

wir können versuchen, die Fragen bis Mitte September (15.9.) zu beantworten. Vorher werden wir es auf keinen Fall schaffen.

Wenn das auch noch bei Ihnen in Betracht käme, sagen Sie gerne kurz Bescheid.

Darüberhinaus verweise ich auch gerne auf unser Wahlprogramm: https://www.gruene-niedersachsen.de/unser-plan-fuer-niedersachsen/

Besten Dank,

schöne Grüße


27.8.2022 - Rückmeldung an die Grünen


Hallo Frau xxx,

Danke für die Rückmeldung. Wir werden dann bis zum 15.9.2022 noch abwarten.

Viele gute Grüße,


31.8.2022 - Absage von Bündnis90/Die Grünen


Sehr geehrter Herr xxx,

uns wurde Ihre Anfrage hinsichtlich der Positionen der einzelnen Parteien zur Landtagswahl im Bereich Bürger*innen-, Menschen- und Persönlichkeitsrechte weitergeleitet.

Aus Kapazitätsgründen verweisen wir an dieser Stelle auf das Landtagswahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen und hierbei insbesondere das Kapitel 4.2. ab Seite 165ff. (siehe Anhang). Sofern Sie dies wünschen, stünde die Abgeordnete Kollenrott auch für einen Telefontermin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Mitarbeiter von
Marie Kollenrott


1.9.2022 - Antworten von der FDP


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für die Übersendung Ihrer Wahlprüfsteine zur Landtagswahl am 9. Oktober 2022. Im Anhang übersende ich Ihnen die Antworten unserer Partei.

Mit freundlichen Grüßen,

xxx
Referent für Kampagne & Kommunikation

https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/WPS-freiheitsfoo-NDS-2022-FDP.pdf


2.9.2022 - Absage von der Partei DIE PARTEI


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage, leider haben wir es im Rahmen unserer zeitlichen Kapazitäten nicht geschafft, Ihre Thesen zu beantworten.

Wir bedanken uns dennoch für Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Die PARTEI Niedersachsen
Vorsitzende*r xxx (dey/deren)


4.9.2022 - Antworten von der Piratenpartei


Sehr geehrter Herr Ebeling,

vielen Dank für die Übersendung Ihrer Fragen im Rahmen der Landtagswahl 2022.

In der Anlage erhalten Sie unsere Antworten zu Ihren Wahlprüfsteinen zur Landtagswahl 2022.

Die aus persönlichen Gründen verspätete Übersendung bitten wir zu entschuldigen.

Für Rückfragen stehen wir gern zur verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Piratenpartei Niedersachsen

https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/WPS-freiheitsfoo-NDS-2022-Piraten.pdf


5.9.2022 - Anruf von der CDU


Diese fragt nach, ob der Termin zum 15.9. noch ausreichend ist. Die erste Mailanfrage sei im Spam-Ordner gelandet ... Man will versuchen, uns noch zu antworten.


5.9.2022 - Absage von Volt


Sehr geehrter Herr xxx,

aufgrund unserer geringen Kapazitäten als kleiner Partei war bzw. ist es uns als Volt Niedersachsen leider nicht möglich, ihre Anfrage bzgl. der Landtagswahl angemessen zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen, xxx
Leitung inhaltliche Arbeit Volt Niedersachsen


6.9.2022 - "Antworten" von der Partei für Gesundheitsforschung


Hallo,

hier sind unsere Antworten (unter den Fragen).

Mit freundlichen Grüßen,
xxx
Vorsitzender der Partei für Gesundheitsforschung

Anmerkung der Redaktion:

Es folgte dann die folgende, immer gleichlautende "Antwort" unter jeder unserer Fragen:

Enthaltung - Wir haben nur ein Thema: 10% des Landeshaushaltes zusätzlich für die schnellere Entwicklung von Medizin, mit der Menschen durch Verjüngung wahrscheinlich tausende Jahre gesund leben können. GG Art. 2 (2) Jeder hat das Recht auf Leben…


9.9.2022 - Antwort von der Partei "Die Linke"


Sehr geehrter Herr xxx,

im Anhang finden Sie unsere Antwort auf Ihre Wahlprüfsteine. Entschuldigen Sie bitte das späte Zusenden.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Podstawa
Landesgeschäftsführer

https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/WPS-freiheitsfoo-NDS-2022-DieLinke.pdf


14.9.2022 - Absage der SPD


Lieber Herr xxx,

nochmals vielen Dank für die Zusendung Ihrer Wahlprüfsteine zur Landtagswahl bei uns in Niedersachsen und Ihr Interesse an unserer sicherheitspolitischen Ausrichtung und Arbeit.

Wir haben inzwischen eine dreistellige Anzahl an Wahlprüfsteinen erhalten und das Volumen übersteigt derzeit leider unsere Kapazitäten, sodass wir Ihnen vor dem Wahltermin am 9.Oktober leider keine Antworten mehr rechtzeitig zukommen lassen können.

Über unsere Inhalte bleiben Sie laufend informiert unter: www.spdnds.de

Unser Regierungsprogramm „Fortschritt, der alle mitnimmt“ finden Sie dort bereit zum Download.

Unseren Newsletter können Sie ebenfalls auf unserer Website direkt abonnieren.

Wir bedauern sehr, Ihnen keine Antwort mehr zukommen lassen zu können, aber freuen uns umso mehr auf den Austausch und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der nächsten Legislatur!

Bei Rückfragen sind wir gerne da!

Vielen Dank

und viele Grüße aus dem SPD- Landesverband

xxx
Referentin Strategie- und Programmentwicklung
SPD-Landesverband Niedersachsen


15.9.2022 - Nachfragen an die SPD


Guten Morgen, Frau xxx.

wie viele Wahlprüfstein-Anfragen genau haben Sie denn erhalten und wie viele davon konnten von Ihnen bis dato beantwortet werden?

Mit der Bitte um Beantwortung bis zum 20.9.2022.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


15.9.2022 - Absage vom Bündnis-C


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bin sehr ausgelastet und nehme deswegen an der Beantwortung Ihrer Fragen nicht teil.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Kandidat Bündnis C - Christen für Deutschland, Wahlkreis 74 Melle


16.9.2022 - Nachhaken bei der CDU


Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU Niedersachsen,

zu unseren beiden Anfragen zu einem Wahlprüfstein haben wir bis dato noch nichts von Ihnen gehört.

Bitte geben Sie uns kurzfristig Bescheid, ob wir dazu noch mit einer Rückmeldung von Ihnen rechnen können oder nicht.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


16.9.2022 - Nachhaken bei der AfD


Sehr geehrte Damen und Herren von der AfD Niedersachsen,

zu unseren beiden Anfragen zu einem Wahlprüfstein haben wir bis dato noch nichts von Ihnen gehört.

Bitte geben Sie uns kurzfristig Bescheid, ob wir dazu noch mit einer Rückmeldung von Ihnen rechnen können oder nicht.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


16.9.2022 - Absage von der CDU


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir Ihnen aus Kapazitätsgründen keine Antworten zu kommen lassen.

Gerne verweise ich Sie auf unser Regierungsprogramm unter Regierungsprogramm 2022 - 2027 - CDU in Niedersachsen (cdu-niedersachsen.de)[https://cdu-niedersachsen.de/regierungsprogramm-2022-2027/].

Mit freundlichen Grüßen

xxx

CDU in Niedersachsen
- Landesgeschäftsstelle -


19.9.2022 - Nach Verbloggen und Pressemitteilung über unsere Umfrageergebnisse - Verspätet, aber immerhin: Antworten von der "AfD"


Sehr geehrter Herr xxx,

leider deutlich zu spät. Ich hoffe, Sie können die Antworten trotzdem noch verwenden. Bei Rückfragen helfe ich gerne weiter.

Herzliche Grüße

https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/WPS-freiheitsfoo-NDS-2022-AfD.pdf


18./22.9.2022 - Zusammenfassung der Ergebnisse und freiheitsfoo-Blogbeitrag


Mit Stand 18.9.2022:

Blogbeitrag zur Sache: https://freiheitsfoo.de/2022/09/18/wps-nds-wahl-2022/

Update zum 20.9.2022 nach Erscheinen unseres Blogbeitrags und verspätetem Eingang der Antworten der "AfD":


Links



7.10.2022 - netzpolitik.org-Beitrag


Zwei Tage vor der Wahl veröffentlichte netzpolitik.org - nach Rücksprache mit uns und auf unseren WPS basierend - einen Beitrag zur Ausrichtung einiger zur Wahl stehenden Parteien:

https://netzpolitik.org/2022/landtagswahl-das-sagen-die-parteien-in-niedersachsen-zu-digitalen-buergerrechten/

Bemerkenswert: Auf Nachfrage von netzpolitik.org waren nun die drei größeren Parteien (SPD, Grüne, CDU) doch bereit, die Fragen zu beantworten. Und sogar ziemlich schnell.

Was beweist:

Es geht nicht um das Können, sondern um das Wollen.

Offenbar ist die Arbeit vom freiheitsfoo für die genannten Parteien weniger bedeutsam als die des deutlich reichweitenstärkeren Blogs netzpolitik.org ...

Mit freundlicher Unterstützung von netzpolitik.org können und dürfen wir nachfolgend die Antworten veröffentlichen. Danke, netzpolitik.org!


22.9.2022 - Presseanfrage von netzpolitik.org


...

für die Berichterstattung auf netzpolitik.org über die niedersächsische Landtagswahl möchte ich Sie freundlich bitten, mir die folgenden Fragen zu Positionen der SPD Niedersachsen im Bereich Netzpolitik und Bürgerrechte zu beantworten:

1. Wie steht Ihre Partei zur Forderung der grundsätzlichen Abschaffung polizeilicher und geheimdienstlicher Befugnisse zum Einsatz „kleiner“ wie „großer“ Staatstrojaner?

2. Ist Ihre für oder gegen eine pseudonymisierte Kennzeichnung von Polizisten und Polizistinnen?

3. Wie bewertet Ihre Partei den polizeilichen Einsatz von BodyCams?

4. Welche Konsequenzen sieht Ihre Partei aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bayrischen Verfassungsschutzgesetz für die Regelungen im nds. Verfassungsschutzgesetz?

5. Tritt Ihre Partei für die Einführung eines Transparenzgesetzes oder eines Informationsfreiheitsgesetzes für Niedersachsen ein und falls ja, welches wären für Sie die wesentlichen Eckpunkte?

6. Wie steht Ihre Partei zu der Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten an alle öffentlichen Stellen, sich von Twitter, Whatsapp, Instagram, TicToc, Facebook etc. zurückzuziehen?

7. Welche Meinung hat Ihre Partei zu einer flächendeckenden Videoüberwachung des öffentlichen Personen- und Personennahverkehrs?

Über Ihre schriftlichen Antworten bis Dienstag, 4. Oktober, 10:00 Uhr freue ich mich sehr. Gerne so knapp wie möglich, aber natürlich so ausführlich wie nötig.

Vielen Dank vorab und freundliche Grüße
xxx


30.9.2022 - Antwort von den Grünen


Fragen von netzpolitik.org

1. Wie steht Ihre Partei zur Forderung der grundsätzlichen Abschaffung polizeilicher und geheimdienstlicher Befugnisse zum Einsatz „kleiner“ wie „großer“ Staatstrojaner?

Wir lehnen generelle Hintertüren in digitalen Geräten und Anwendungen oder das Infiltrieren von technischen Geräten (Online-Durchsuchung bzw. Quellen-TKÜ) ab. Zudem soll eine Verpflichtung eingeführt werden, Sicherheitslücken zu melden und aktiv auf ihre Behebung hinzuwirken. Unternehmen dürfen nicht dazu verpflichtet werden, die IT-Sicherheit und Netzintegrität auf Kosten der Allgemeinheit zu gefährden.

2. Ist Ihre für oder gegen eine pseudonymisierte Kennzeichnung von Polizisten und Polizistinnen?

Wir halten zunächst eine pseudomysierte Kennzeichnung für Polizeibeamte in geschlossenen Einsätzen für sinnvoll und werden uns bei etwaigen Koalitionsverhandlungen als Einstieg dafür einsetzen.

3. Wie bewertet Ihre Partei den polizeilichen Einsatz von BodyCams?

Wir sehen sie grundsätzlich kritisch. In bestimmten Situationen können sie Polizistinnen und Polizisten im Einsatz besser schützen. Wenn sie aber flächendeckend oder gar verpflichtend eingesetzt würden, würde dadurch die Videoüberwachung ausgeweitet, die Distanz zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei erhöht und ggf. die Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 unseres Grundgesetzes verletzt.

4. Welche Konsequenzen sieht Ihre Partei aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bayrischen Verfassungsschutzgesetz für die Regelungen im nds. Verfassungsschutzgesetz?

Wir wollen das Nds. Verfassungsschutzgesetz grundlegend überarbeiten und dabei auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigen.

5. Tritt Ihre Partei für die Einführung eines Transparenzgesetzes oder eines Informationsfreiheitsgesetzes für Niedersachsen ein und falls ja, welches wären für Sie die wesentlichen Eckpunkte?

Wir treten für ein Informationsfreiheitsgesetz ein.

6. Wie steht Ihre Partei zu der Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten an alle öffentlichen Stellen, sich von Twitter, Whatsapp, Instagram, TicToc, Facebook etc. zurückzuziehen?

In Niedersachsen gibt es für die Polizei nicht die offizielle Möglichkeit z.b.über Whatsapp mit anderen Polizeibeamten in dienstlichen Angelegenheiten zu korrespondieren. Die tatsächliche Nutzung untereinander ist jedoch bekannt und wird geduldet in Einzelfällen. Für die Zukunft muss eine landesweite Lösung gefunden werden, damit die Polizei einen sicheren Messenger nutzen kann.

7. Welche Meinung hat Ihre Partei zu einer flächendeckenden Videoüberwachung des öffentlichen Personen- und Personennahverkehrs?

Die Datenschutzbesauftragten des Bundes und der Länder haben eine Orientierungshilfe „Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln herausgegeben. Diese muss zwingend beachtet werden.


4.10.2022 - Antworten von der CDU


1. Wie steht Ihre Partei zur Forderung der grundsätzlichen Abschaffung polizeilicher und geheimdienstlicher Befugnisse zum Einsatz „kleiner“ wie „großer“ Staatstrojaner?

Polizei und Verfassungsschutz müssen nicht nur in der analogen, sondern auch in der digitalen Welt in der Lage sein, ihre Sicherheitsaufgaben zu erfüllen. Daher kommen für uns auch Ermittlungsinstrumente wie die Quellen-TKÜ oder die Onlinedurchsuchung in Frage, sofern die Rechtsgrundlagen für deren Einsatz verfassungskonform ausgestaltet sind.

2. Ist Ihre Partei für oder gegen eine pseudonymisierte Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten?

Einer Misstrauenskultur gegenüber der Polizei treten wir entschieden entgegen. Die Polizei verdient und genießt unseren Rückhalt und unsere Wertschätzung. Nicht mit Worten sondern auch mit Taten. Daher sehen wir eine Kennzeichnung von Polizisten und Polizisten grundsätzlich kritisch. In jedem Fall ist der Schutz der Privatsphäre der Beamtinnen und Beamten zu gewährleisten. Eine pseudonymisierte Kennzeichnung kann dazu einen entscheidenden Beitrag leisten.

3. Wie bewertet Ihre Partei den polizeilichen Einsatz von Bodycams?

Wir werden zum Schutz der Polizistinnen und Polizisten den Einsatz von Bodycams weiter ausweiten und auch deren Einsatz in Wohnungen rechtlich ermöglichen. Es hat sich gezeigt, dass am Körper getragene Kameras wesentlich zur Deeskalation betragen können. Für uns ist der der Einsatz von Bodycams zum Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten vor Angriffen wichtig.

4. Welche Konsequenzen sieht Ihre Partei aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum bayrischen Verfassungsschutzgesetz für die Regelungen im nds. Verfassungsschutzgesetz?

Viele bayerische Regelungen, die das Bundesverfassungsgericht zu überprüfen hatte, finden im Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz keine Entsprechung. Dennoch müssen im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere verfahrenssichernde Vorschriften nachjustiert werden. Wir werden, sofern wir Regierungsverantwortung tragen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in jedem Fall unverzüglich in der neuen Legislaturperiode umsetzen.

5. Tritt Ihre Partei für die Einführung eines Transparenzgesetzes oder eines Informationsfreiheitsgesetztes für Niedersachsen ein und falls ja, welches wären für Sie die wesentlichen Eckpunkte?

Im Koalitionsvertrag für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages wird die Thematik eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes aufgegriffen. Die zwischen den Koalitionspartnern vereinbarte Evaluation der entsprechenden Gesetze in anderen Ländern ist abgeschlossen. Im dafür zuständigen Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen konnten die Beratungen nicht mit einem konkreten Ergebnis einvernehmlich zwischen den Koalitionspartnern beendet werden. Unabhängig vom Ausgang der Diskussionen im Landtag setzen wir uns dafür ein, dass jede Bürgerin und jeder Bürger von der Verwaltung und öffentlichen Stellen umfassende Informationen zu laufenden oder abgeschlossenen Verwaltungsverfahren bekommt. Schon jetzt sind umfassende Akteneinsichts- und Auskunftsrechte gesetzlich normiert. In jedem Fall wollen wir die Bitte der kommunalen Spitzenverbände aufnehmen und Vorschriften vermeiden, die einen unangemessenen zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Verwaltung nach sich ziehen.

6. Wie steht Ihre Partei zu der Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten an alle öffentliche Stellen, sich von Twitter, WhatsApp, Instagram, TicToc, Facebook etc. zurückzuziehen?

Diese Forderung nehmen wir zur Kenntnis. Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist für öffentliche Stellen in Niedersachsen nicht zuständig. Nach unseren Informationen steht die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen diesbezüglich in einem engen Austausch mit den hiesigen Ministerien und der Staatskanzlei.

7. Welche Meinung hat Ihre Partei zu einer flächendeckenden Videoüberwachung des öffentlichen Personen- und Personennahverkehrs?

Eine flächendeckende Videoüberwachung kommt für uns nicht in Betracht. Vielmehr wollen wir die Entwicklung und den Einsatz sog. intelligenter Videosysteme fördern und die dafür notwendigen Rechtsgrundlagen schaffen. Mit Hilfe dieser neuen Technik kann eine Videoüberwachung anlassund situationsbezogen stattfinden. Im Idealfall können so schnell Hilfe geleistet und damit Straftaten verhindert werden.

Unabhängig davon ist für uns das Instrument der Videoüberwachung in öffentlichen Räumen, die auf einer klaren rechtlichen Grundlage fußt, ein wichtiges Hilfsmittel für die Sicherheitsbehörden, um Straftaten zu verhindern bzw. im Nachgang aufzuklären.


4.10.2022 - Antworten von der SPD


1. Wie steht Ihre Partei zur Forderung der grundsätzlichen Abschaffung polizeilicher und geheimdienstlicher Befugnisse zum Einsatz „kleiner“ wie „großer“ Staatstrojaner?

Unser Grundgesetz fordert größtmögliche Sicherheit in größtmöglicher Freiheit. Als Gesetzgeber sind wir verpflichtet, Freiheitssicherung auf Basis des aktuellen Standes der Technik zu betreiben. Angesichts der Tatsache, dass ein Großteil der Telekommunikation mittlerweile verschlüsselt erfolgt und Kriminalität sich im digitalen Raum weiter ausbreitet, stehen wir zu den 2019 in Niedersachsen geschaffenen polizeilichen Befugnissen in den Bereichen Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive sind die neuen Befugnisnormen nicht zu beanstanden, da diese auf Regelungen im BKA-Gesetz zurückgehen und vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich für verfassungsgemäß erklärt wurden.

Gleichlautende Befugnisse für unseren Verfassungsschutz lehnen wir hingegen ab.

2. Ist Ihre Partei für oder gegen eine pseudonymisierte Kennzeichnung von Polizisten und Polizistinnen?

Es liegt in unserem Interesse und auch dem der Polizei selbst, mit einer bürgernahen Polizei das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei, durch Offenheit und Transparenz des Handelns, zu stärken.

Die Einführung einer pseudonymisierten Kennzeichnungspflicht für niedersächsische Polizistinnen und Polizisten wurde in der rot-grünen Regierungszeit 2013 bis 2017 intensiv geprüft und abgewogen. An der Entscheidung gegen die Einführung einer Kennzeichnungspflicht fühlen wir uns weiterhin gebunden.

3. Wie bewertet Ihre Partei den polizeilichen Einsatz von BodyCams?

Nach einer Pilotphase 2016 bis 2017 wurden BodyCams in Niedersachsen flächendeckend eingesetzt. Da diese zum ergänzenden Schutz der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten in Konfliktsituationen beitragen, stellen sie für uns ein sinnvolles Einsatzmittel zur polizeilichen Gefahrenabwehr und zur Eigensicherung bei Anhalte- und Kontrollsituationen im öffentlichen Raum dar.

Eine Einsatzausweitung von BodyCams, auch auf Wohnungen, lehnen wir aufgrund der hohen Schutzvorgaben aus Art. 13 GG ab.

4. Welche Konsequenzen sieht Ihre Partei aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bayrischen Verfassungsschutzgesetz für die Regelungen im nds. Verfassungsschutzgesetz?

Unser Verfassungsschutzgesetz weicht deutlich vom bayerischen Verfassungsschutzgesetz ab, sodass sich unmittelbar keine Konsequenzen aus dem Urteil für Niedersachsen ergeben. Beispielsweise sieht unser Gesetz keine Befugnis zur Onlinedurchsuchung vor. Dennoch werden wir zeitnah das niedersächsische Verfassungsschutzgesetz am Maßstab des Gerichtsurteils prüfen und zu Beginn der neuen Wahlperiode anpassen.

Das Urteil zeigt deutlich, dass unsere SPD-Fraktion im Landtag, gemeinsam mit unserem Innenminister Boris Pistorius, gut beraten war, die Forderungen der CDU nach noch weitreichenderen nachrichtendienstlichen Eingriffsbefugnissen entschieden zurückzuweisen. Es zeigt, dass für uns die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit Maßstab unserer Innenpolitik ist und bleibt.

5. Tritt Ihre Partei für die Einführung eines Transparenzgesetzes oder eines Informationsfreiheitsgesetzes für Niedersachsen ein und falls ja, welches wären für Sie die wesentlichen Eckpunkte?

Unsere SPD-Fraktion im Landtag hat sich intensiv mit der Einführung eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes auseinandergesetzt. Für uns stellt die öffentliche Transparenz und ein möglichst freier Zugang zu staatlichen Informationen ein wichtiges Versprechen unserer Demokratie dar. Sie können einen wichtigen Beitrag zur politischen Partizipation und unabhängigen Meinungsbildung leisten. Leider ist unser aktueller Koalitionspartner von einem Informationsfreiheitsgesetz in der Form nicht überzeugt, sodass uns eine weitergehende parlamentarische Beratung bis dato verwehrt blieb.

Alternativ zu einem Transparenzgesetz hat sich die Landesregierung Anfang 2022 dem Open-Data-Portal GovData angeschlossen und einen ersten Schritt zur zentralen Veröffentlichung von Verwaltungsdaten gemacht. Wir wollen weiterhin gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern aus den Kommunen, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft bestehende Daten-Flaschenhälse identifizieren und sicherstellen, dass alle Daten, die von der Allgemeinheit geschaffen werden, zum Wohle aller eingesetzt werden können. Wir werden das Teilen von Daten auch aus der Privatwirtschaft vorantreiben und dies aktiv nach dem Open-Data-Prinzip fördern. Die Stärkung von Bürger- und Partizipationsrechten werden für unsere Politik in den nächsten Jahren weiterhin handlungsleitend sein.

6. Wie steht Ihre Partei zu der Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten an alle öffentlichen Stellen, sich von Twitter, Whatsapp, Instagram, TicToc, Facebook etc. zurückzuziehen?

Der Auftritt unserer Landesregierung, einschließlich aller Ministerien, in den sozialen Netzwerken ist aus unserer Sicht für eine zielgerichtete und ausgewogene Öffentlichkeitsarbeit und Krisenkommunikation notwendig. Außerdem geht es darum, Fake News entgegenzuwirken. Ziel ist es, möglichst viele Bevölkerungsgruppen in Niedersachsen zu erreichen und im Rahmen des verfassungsmäßigen Auftrags zu informieren.

7. Welche Meinung hat Ihre Partei zu einer flächendeckenden Videoüberwachung des öffentlichen Personen- und Personennahverkehrs?

Wir wollen keine flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Dennoch sind wir der der Meinung, dass ein wehrhafter Rechtsstaat an Kriminalitätsschwerpunkten, transparent und für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar, Videoüberwachung als Beitrag zur Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls einsetzen sollte.


20./23.10.2022 - 15-Punkte-Forderungskatalog an SPD und Grüne


Eher unbeabsichtigt und durch einen Gedankenaustausch angeregt entstand auf der freiheitsfoo-Mailingliste der Wunsch, den nach der Wahl sich zu einer rot-grünen neuen Landesregierung zusammenfindenden und verhandelnden Parteien einige Forderungen mit auf den Weg zu geben.

Innerhalb von einigen Tagen entstand unter offener Mitarbeit von Personen und Gruppen von außerhalb vom freiheitsfoo ein 15-Punkte-Fordreungskatalog, den wir am 20.10.2022 - rund sechs Tage vor offiziellem Beginn der Koalitionsverhandlungen von SPD und Grünen an zahlreiche Stellen der beiden Parteien übermittelt haben.

Am 23.10.2022 haben wir das Dokument zudem mittels Pressemitteilung veröffentlicht: https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/15-Forderungen-Rot-Gruen-NDS-2022-freiheitsfoo.pdf

Leider konnten nicht alle uns wesentlich erscheinenden Punkte berücksichtigt werden (es fehlen u.a. Fußballfan-Repression, Beteiligungen niedersächsischer Polizeien und Behörden an Frontex oder Training ausländischer Polizeien und Milizen, Haltung zur Rüstungsindustrie in Niedersachsen und Asylpraxis), dennoch hielten wir es für sinnvoll, den Forderungskatalog so öffentlich zu machen und somit einen Maßstab für das zukünftige Koalitionshandeln bereitstellen zu können.

Nachfolgend der Forderungskatalog im Plaintext:


Titelseite


15 Forderungen an die neue rot-grüne Landesregierung für Niedersachsen

Erstellt von der Bürger*inneninitiative freiheitsfoo unter Zuarbeit weiterer zivilgesellschaftlicher Gruppen

A. Forderungen
B. Begründungen

Hannover, den 19. Oktober 2022


A. Forderungen ...


... an die Beteiligten der rot-grünen Koalitionsverhandlungen in Niedersachsen

Im Rahmen der anstehenden Verhandlungen "Rot-Grün" für eine neue rot-grüne Regierungskoalition für Niedersachsen fordern wir alle Beteiligten an den Gesprächen und in den Parteien dazu auf, sich dafür einzusetzen, ...

1) ... der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs-, Reise- und anderen Daten unbescholtener Menschen im Land und im Bund endgültig ein Ende zu setzen. Die Integrität des Datenkörpers der Menschen im Land muss vom Staat besonders gut geschützt werden. Quick-Freeze-Verfahren und Login-Falle sind selbst nach Ansicht von Opfer- und Kinderschutzverbänden mit Blick auf die Praxis der Kriminellen ausreichend - für eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen gibt es keinerlei argumentative Grundlage. (Seite 7)

2) ... Polizeiliche und andere Videoüberwachung und weiteres Tracking im öffentlichen Raum zurückzufahren und die gesetzlichen Vorgaben dazu strikt und durchsetzungsstark zu halten. Insbesondere die Landesvorgaben für die faktisch bereits durchgesetzte flächendeckende Videoüberwachung des ÖPNV muss endlich rückgängig gemacht werden. Das hatten im Vorfeld der Wahl sowohl SPD wie Grüne indirekt bekräftigt. Ermöglichen sie Fortbewegung und Versammlungen ohne Überwachungsgefühl. (Seite 8)

3) ... dass dem Kfz-Massenabgleich im Land ein Ende gesetzt wird, der Türöffner für eine permanente massenhafte automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung ist. Für Kriminelle ist es ein Kinderspiel, diese Systeme zu umfahren oder auszutricksen; es reicht schon ein falsches Nummernschild. Die seltenen Zufallsfunde rechtfertigen es nicht, alle Autofahrer*innen unter Generalverdacht zu stellen. Wir fordern: Kfz-Kennzeichen-Scanning einstellen, das überbordene, wenig nützliche und unverhältnismäßig teure Pilotprojekt zur Section Control einzustellen. (Seite 9)

4) ... endlich Transparenz und Ehrlichkeit den Bürger*innen gegenüber bezüglich der heimlichen Anschaffung von Polizei-Panzerwagen in der vergangenen Legislaturperiode zu schaffen. Darüber hinaus fordern wir eine breite gesellschaftliche Initiative zur Abrüstung der Polizei bei Ausstattung, Einsatztaktik, Handeln und Auftreten und die Einrichtung von durch zivile Organisationen getragen Ombudsstellen für Beschwerden über die Polizei. Nicht zuletzt haben die jüngsten Fälle von Schußwaffengebrauch der Polizei mit ihren tödlichen Folgen doch in erschreckender Weise gezeigt, welche tragischen Auswirkungen überzogenes Agieren der Polizei im Sinne von "Stärke zeigen" bei gleichzeitig schlecht ausgeprägter Lösungskompetenz und einem klar zu attestierenden Mangel an Frieden stiftendem Lösungswillen hat. (Seite 11)

5) ... das umstrittene Niedersächsische Polizeigesetz (NPOG) einer unabhängigen kritischen Prüfung zu unterziehen, insbesondere (aber nicht abschließend!) den Unterbindungsgewahrsam, die Zulassung und Ausweitung der Einsatzbefugnisse für BodyCams und Taser aufgrund der Faktenlage zurückzunehmen und zum NPOG in einen offenen Dialog mit der Zivilgesellschaft einzutreten. (Seite 12)

6) ... das Versammlungsrecht und Demonstrationspraxis in Niedersachsen endlich und tatsächlich zu modernisieren: Anmeldefreiheit für Klein- und Kleinstversammlungen, Rücknahme der Befugnisse der Polizei zur Datenerhebung im Zuge von Versammlungsanmeldungen und weniger Bürokratie im Zusammenhang damit, Schaffung einer unabhängigen Instanz zur Kontrolle polizeilichen Handelns im Zuge von Demonstrationen. Polizist*innen müssen (nicht nur im Zuge von Versammlungsbegleitungen) pseudonymisiert gekennzeichnet und damit im Falle von Ermittlungen identifizierbar sein, um somit für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden zu können. Die neutrale Beobachtung polizeilichen Handelns bei Demonstrationen - unter Wahrung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Polizeikräfte - muss erleichtert und als Form bürgerrechtlicher Kontrolle der Polizei staatlich geschützt und unterstützt werden. Aufhebung des Vermummungsverbots als Straftatbestand und eine öffentliche Diskussion mit Ziel zur klaren Regelungen der Frage, inwiefern und ab wann die Verwendung von Pyrotechnik als Anlass zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit oder zum Eingriff der Polizei dienen darf/kann. (Seite 13)

7) ... für Menschen im Land das Recht auf einen formlosen Widerspruch gegen Verwaltungsentscheidungen im Gesetz festzulegen. (Seite 14)

8) ... die Selbstdarstellung von Staatsorganen, insbesondere der Polizei, in den "Sozialen Medien" zu beobachten und zu beschränken, sofern ein gänzlicher Rückzug aus diesen nicht durchsetzbar sein sollte. Stellen sie sicher, dass bei der Selbst-Präsentation staatlicher Stellen in Sozialen Medien die Vorgaben der DSGVO und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingehalten werden. Die Beschränkung polizeilicher Kommunikation auf sachliche Informationen muss durchgesetzt, Stimmungsmache und Effekthascherei sowie indirekte Beeinflussung der öffentlichen Wahrnehmung effektiv verhindert werden. (Seite 15)

9) ... ein Transparenzgesetz für Niedersachsen ins Werk zu setzen, das den Namen verdient und Niedersachsen endlich vom letzten Rang im Transparenzranking Deutschlands in die Spitzengruppe bringt. Insbesondere fordern wir:

  • Deckelung gegebenenfalls anfallender Gebühren,
  • eine aktive Veröffentlichungspflicht der Landes- und Kommunalbehörden in Niedersachsen von wichtigen staatlichen Dokumenten,
  • die Möglichkeit, Anfragen anonym einzureichen,
  • die in bisherigen Entwürfen ausgenommenen Stellen, vor allem Hochschulen, Gerichte, der Landesrechnungshof, Finanzbehörden und der Inlandsgeheimdienst, sind in die Auskunftspflicht einzubeziehen,
  • die Beteiligung der Zivilgesellschaft bereits in der Entwurfsphase und
  • den barrierefreien Zugang zu öffentlichen Daten in einem dem Open-Data-Ansatz verpflichteten Portal.

(Seite 17)

10) ... sich dafür einzusetzen, dass der Polizei die Befugnis zum Einsatz von Trojanern („Staatstrojaner“) entzogen wird und jegliche, den Behörden zur Kenntnis gebrachte Schwachstelle bzw. Sicherheitslücke im Sinne der Gewährleistung des Grundrechts auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen unverzüglich öffentlich gemacht und damit durch den Hersteller behoben werden kann. (Seite 19)

11) ... sich dafür einzusetzen, das anlasslose, verpflichtende Scannen von Endgeräten unter Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie es zum Beispiel derzeit von der EU-Kommission gefordert wird („Chatkontrolle“), zu verhindern. Wir fordern: private Kommunikationskanäle schützen statt kompromittieren! (Seite 21)

12) ... von Bußgeldverfahren oder gar Zwangsmaßnahmen bei "Zensus" und "Mikrozensus" in allen Fällen abzusehen und sich bundes- und europaweit dafür einzusetzen, derartige Erhebungen in Zukunft allenfalls auf freiwilliger Basis durchzuführen. Wir fordern: Zuhören statt Verhören! (Seite 22)

13) ... ein Moratorium für den Zwangseinbau potentieller Überwachungsinfrastruktur in Wohnungen zu beschließen, geplante Rollouts von Geräten mit Datenrückkanälen im Bereich der Wohnung (besonders geschützten Kernbereich!) zu stoppen und sich dafür einzusetzen, bereits beschlossene Rollouts zurückzunehmen (vernetzte Verbrauchszähler "Smart Meter", funkende Rauchwarnmelder, Gebäudeleittechnik) und diese Geräte, sei es bei Eigentum oder Mietverhältnissen, strikt optional zu machen. (Seite 23)

14) ... sich für einen Fortbestand des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel einzusetzen, weil der Trend zu personalisierten bargeldlosen Verfahren unweigerlich zu schlechterer Ausfallsicherheit im Krisenfall, aber auch zu bedenklichen Datenspuren im täglichen Leben führt. (Seite 24)

15) ... sich landesweit für Regelungen für Werbefreiheit im öffentlichen Raum einzusetzen und somit die Umweltverschmutzung und Freiheitsbeschränkungen der Menschen durch die Werbeindustrie zu beschränken, wenn nicht zu beenden. Wir fordern den Verzicht auf digitale Werbeanlagen (Strom, Licht, Ton), keine be-/hinterleuchtete Werbung zwischen 22-6 Uhr (Licht), keine geräuscherzeugende Werbung im öffentlichen Raum (Ton), den Verzicht auf bewegte Werbung, Beschränkung der Größe von Werbeanlagen im öffentlichen Raum auf das Format DIN A0 und eine Quote von Veranstaltungshinweise bzw. nichtkommerziellen Inhalten von mindestens 50%. (Seite 25)


B. Begründungen


Vorratsdatenspeicherung


1) Wir fordern dazu auf sich dafür einzusetzen, der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs-, Reise- und anderen Daten unbescholtener Menschen im Land und im Bund endgültig ein Ende zu setzen. Die Integrität des Datenkörpers der Menschen im Land muss vom Staat besonders gut geschützt werden. Quick-Freeze-Verfahren und Login-Falle sind selbst nach Ansicht von Opfer- und Kinderschutzverbänden mit Blick auf die Praxis der Kriminellen ausreichend - für eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen gibt es keinerlei argumentative Grundlage.

Nach mehreren Urteilen des EUGH und des Bundesverfassungsgerichtes sind staatlich angeordnete Vorratsdatenspeicherungen aller Art immer ein schwerer Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf Privatsphäre. Dies gilt umso mehr für anlasslose und massenhafte Vorratsdatenspeicherungen der Daten unbescholtener Bürger.innen, insbesondere ihrer IP-Adressen. Wie der EUGH in seinem Urteil vom 20.9. zum wiederholten Male festgestellt hat, ermöglicht die Speicherung von IP-Adressen die umfassende Nachverfolgung und detaillierte Profilbildung von Internet-Nutzenden. Dieser Eingriff in die Grundrechte kann abschreckende Wirkungen entfalten. Eine Studie1 bestätigte unlängst, dass IP-Adressen sogar ohne Zusatzinformationen der Telekommunikationsprovider eindeutige und dauerhafte Tracking-Identifikatoren sein können. Eine andere Studie2 belegte bereits vor Jahren, dass Vorratsdaten die Sicherheit nicht über das Maß statistischer Schwankungen hinaus verbessern. Dies gilt auch für den Bereich bildbasierter sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Laut Daten des Bundeskriminalamts3 konnten nur 3% aller Fälle der „Nutzung, des Handels oder der Verbreitung von Kinderpornographie in den Jahren 2017 bis 2021“ aufgrund fehlender IP-Adressen nicht weiter verfolgt werden. Und selbst bei diesen 3 Prozent ist nicht gesichert, ob sie durch eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt verfügbar gewesen wären. Die Annahme, dass Quick-Freeze ohne Vorratsdatenspeicherung leer läuft, ist im übrigen ein auch von Boris Pistorius gern bemühter Mythos, wie der AK Vorrat in seiner Analyse „Populismen zu VDS und Überwachung“4 auf Seite 33 im Detail ausführt.

Wir unterstützen wesentlich die Position5 des Sprechers für Bürgerrechte der niedersächsischen Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, Christian Meyer, weisen aber darauf hin, dass auch eine Quick-Freeze-Lösung nur dann als grundrechtsschonende Maßnahme gewertet werden kann, wenn die schlussendliche gesetzliche Regulierung überbordende Ausweitung der dadurch erfolgenden Speicherung in Hinsicht auf Dauer, und Anzahl der betroffenen Personen wirksam verhindert.

Nicht zuletzt beweist eine nüchterne Analyse6, dass die seitens der derzeitigen Bundesinnenministerin Faeser nach dem jüngsten EuGH-Urteil vorgebrachten Argumente für eine IP-Vorratsdatenspeicherung allesamt haltlos sind.


Videoüberwachung im ÖPNV etc.


2) Wir fordern dazu auf sich dafür einzusetzen, Polizeiliche Videoüberwachung und anderes Tracking im öffentlichen Raum zurückzufahren und die gesetzlichen Vorgaben dazu strikt und durchsetzungsstark zu halten. Insbesondere die Landesvorgaben für die faktisch bereits durchgesetzte flächendeckende Videoüberwachung des ÖPNV muss endlich rückgängig gemacht werden. Das hatten im Vorfeld der Wahl sowohl SPD wie Grüne indirekt bekräftigt. Ermöglichen sie Fortbewegung und Versammlungen ohne Überwachungsgefühl.

Sowohl die Gerichtsentscheidung, die 2017 der Üstra in Hannover die Komplettüberwachung ihrer Fahrgäste erlaubte, als auch die aktuelle niedersächsische SPD-Position (siehe Antworten der SPD auf Wahlprüfsteine von freiheitsfoo/netzpolitik.org7) halten Videoüberwachung für gerechtfertigt, wenn sie nur das sog. Sicherheitsgefühl der gefilmten Personen verbessere.

Die Grünen verweisen8 auf eine Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden von 2015 (also vor Inkrafttreten der DSGVO). Auch in dieser Orientierungshilfe steht aber schon, dass eine bloße Verbesserung des Sicherheitsgefühls kein ausreichender Grund für flächendeckende Videoüberwachung sein kann. Dem schließen wir uns an.

Die Wirksamkeit von Videoüberwachung zur Verhinderung von Straftaten konnte wissenschaftlich nicht belegt werden. Durch Tracking via Bluetooth, WLAN, IMSI, IMEI etc. auch in niedersächsischen Innenstädten wird die Lage noch verschärft. Wir fordern daher die Überprüfung der Gesetzeslage und engere Zusammenarbeit mit der Landesdatenschutzbeauftragten, um Videoüberwachung und anderes Tracking in öffentlichen Räumen generell zurückzufahren und den Menschen im Land wieder die Fortbewegung und das Versammeln ohne Überwachungsgefühl zu ermöglichen.

Durch die von den bisherigen Landesregierungen vorgegebenen Bedingungen an die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG, zu 100% in Besitz des Landes Niedersachsen) wurde die nun faktisch umgesetzte flächendeckende Videoüberwachung im ÖPNV erst ermöglicht. Flächendeckende Videoüberwachung will weder die SPD noch die Grünen und ist dem Bundesverfassungsgericht nach per so unzulässig. Insbesondere in Zeiten, in denen die Bedeutung des ÖPNV im Zuge des Klimawandels und der deswegen notwendigen Mobilitätswende außerordentlich stark zunimmt ist es dringend geboten, dass hier nun ein deutlicher Schwenk weg von der allumfassenden Videoüberwachung vollzogen wird.


Kfz-Kennzeichen-Scanning und Section Control


3) Wir fordern dazu auf sich dafür einzusetzen, dass dem Kfz-Massenabgleich im Land ein Ende gesetzt wird, der Türöffner für eine permanente massenhafte automatisierte Kontrolle der gesamten Bevölkerung ist. Für Kriminelle ist es ein Kinderspiel, diese Systeme zu umfahren oder auszutricksen; es reicht schon ein falsches Nummernschild. Die seltenen Zufallsfunde rechtfertigen es nicht, alle Autofahrer*innen unter Generalverdacht zu stellen. Wir fordern: Kfz-Kennzeichen-Scanning einstellen, das überbordene, wenig nützliche und unverhältnismäßig teure Pilotprojekt zur Section Control einzustellen.

Immer häufiger werden die Kfz-Kennzeichen sämtlicher Fahrzeuge auf einer Straße automatisiert gescannt: zur Mautkontrolle, zur Fahndung, in Diesel-Fahrverbotszonen oder auch zur Geschwindigkeitskontrolle („Section Control“). Doch die Technologie, die als Vorläufer zu einer biometrischen Gesichtserkennung angesehen werden kann, ist wegen der vielen Erkennungsfehler und des damit verbundenen ständigen Überwachungsdrucks hoch umstritten.

Im Bereich der Videoüberwachung sehen die Gerichte bereits in dem Aufstellen einer Kameraattrappe einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Denn die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist bereits dann beeinträchtigt, wenn der Anschein einer Aufzeichnung und Kontrolle des eigenen Verhaltens erweckt wird. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich Menschen unter dem Eindruck von Beobachtung anders und gleichförmiger verhalten. Schon die abschreckende Wirkung eines solchen Anscheins beeinträchtigt die unbefangene, freie Entfaltung der Persönlichkeit. Selbst, wenn tatsächlich nur eine Attrappe vorliegt, kann sich der Betroffene nicht sicher sein, ob dies so ist und bleibt. Er muss vielmehr damit rechnen, dass tatsächlich eine Aufzeichnung und Auswertung erfolgen könnte.

Nicht anders verhält es sich bei Einrichtungen zum Einlesen von Kfz-Kennzeichen. Auch hier kann niemand sicher sein, von der Maßnahme nicht betroffen zu sein. Was mit den erfassten Daten geschieht, ist für die Betroffenen ebenso wenig erkennbar wie der Zweck der Maßnahme. Selbst, wenn das Kfz-Kennzeichen eines Betroffenen nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist, muss er befürchten, aufgrund des Kfz-Massenabgleichs irrtümlich angehalten und kontrolliert zu werden.

Überraschenderweise sind die „Treffermeldungen“ der Kfz-Kennzeichenscanner wegen technischer Erkennungsfehler größtenteils falsch. (...) Falschmeldungen durch eine menschliche Nachprüfung zu korrigieren, wird nicht immer gelingen. Jedenfalls binden sie polizeiliche Arbeitskraft, die bei der gezielten Ermittlung in Verdachtsfällen fehlt. Dass ein Kfz-Massenabgleich die Bürger durchaus stört und in ihrem Selbstbestimmungsrecht beeinträchtigt, indiziert eine Meinungsumfrage zu der sogenannten Infrastrukturabgabe („Pkw-Maut“), zu deren Kontrolle ebenfalls ein Kfz-Massenabgleich vorgenommen werden soll: Danach finden es 67 % der Bürger nicht richtig, Autokennzeichen automatisch zu scannen, um die Zahlung der Pkw-Maut zu überprüfen – deutlich mehr als die Maut selbst ablehnen. (...) In der Praxis sind trotz langjährigen Einsatzes des Kfz-Massenabgleichs durch einzelne Bundesländer kaum Fälle bekannt, in denen mit diesem Instrument eine gegenwärtige Personengefahr abgewehrt oder aber eine Straftat von erheblicher Bedeutung verhindert worden wäre. Die Erfahrungen sind ernüchternd und beschränken sich im Wesentlichen auf die Sicherstellung abhanden gekommener Pkw sowie auf gelegentliche Zufallsfunde in Fahrzeugen, die zu ganz anderen Zwecken ausgeschrieben waren. Derartige Zufallsfunde lassen sich durch beliebige Verkehrskontrollen auch ohne Kfz-Massenabgleich erzielen. Erfolge im Bereich der organisierten Kriminalität haben demgegenüber nicht erzielt werden können. (...)

Dem sehr beschränkten Mehrwert einer allgemeinen Kennzeichenüberwachung steht aufgrund der Vielzahl betroffener Personen und wegen der fehlenden Verdachtsschwelle ein schwerwiegender Eingriff in die Freiheit der Bürger gegenüber. Deshalb wäre die Annahme, es handele sich nur um einen geringfügigen Grundrechtseingriff im Minimalbereich und um eine Maßnahme mit denkbar geringer Eingriffsintensität, unzutreffend. (...)

Der Aufbau eines Systems zur personenbezogenen Beobachtung der Straßen schafft die Infrastruktur für eine generelle Bewegungsüberwachung. Die Erfahrung zeigt, dass eine einmal vorhandene Überwachungsinfrastruktur schon bald immer intensiver und von immer mehr Stellen genutzt wird.(...) Eine freiheitliche Sicherheitspolitik neuer Art könnte schwerpunktmäßig an den Ursachen von Unsicherheit und Gesetzesübertretungen ansetzen. Dem von spektakulären Einzelfällen und dem ständigen politischen Diskurs über vermeintliche „Sicherheitslücken“ geschürten allgemeinen subjektive Unsicherheitsgefühl könnte durch Aufklärung über das hohe Maß an Sicherheit hierzulande und Adressierung relevanterer, vermeidbarer Risikofaktoren (z. B. Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren) entgegen getreten werden. (...)

Stark gekürzt dem Aufsatz "Verfassungsbeschwerden gegen den automatisierten Kfz-Massenabgleich"9 von Patrick Breyer in der Zeitschrift "Zeitschrift Recht und Politik" entnommen.


Abrüstung der Polizei und Wandel im Selbstverständnis der Polizei und ihrer Arbeit


4) Wir fordern dazu auf sich dafür einzusetzen, endlich Transparenz und Ehrlichkeit den Bürger*innen gegenüber bezüglich der heimlichen Anschaffung von Polizei-Panzerwagen in der vergangenen Legislaturperiode zu schaffen. Darüber hinaus fordern wir eine breite gesellschaftliche Initiative zur Abrüstung der Polizei bei Ausstattung, Einsatztaktik, Handeln und Auftreten und die Einrichtung von durch zivile Organisationen getragen Ombudsstellen für Beschwerden über die Polizei. Nicht zuletzt haben die jüngsten Fälle von Schußwaffengebrauch der Polizei mit ihren tödlichen Folgen doch in erschreckender Weise gezeigt, welche tragischen Auswirkungen überzogenes Agieren der Polizei im Sinne von "Stärke zeigen" bei gleichzeitig schlecht ausgeprägter Lösungskompetenz und einem klar zu attestierenden Mangel an Frieden stiftendem Lösungswillen hat.

Ausrüstung, Auftreten und Handeln der Polizei zeigen eine wachsende Tendenz zur Militarisierung.

Unter Militarisierung verstehen wir die Herausbildung von organisationalen Wahrnehmungs-, Deutungs- und Handlungsschemata (Habitus), die militärischen Logiken folgen.

Sie sind in sukzessive wachsendem Maße gekennzeichnet durch Gleichgültigkeit gegenüber der Integrität vermuteter StraftäterInnen, eine starke Abgrenzung des "Eigenen" von diesen "Anderen" und einen fließenden Übergang in offene Freund-Feind-Bestimmungen.

Gerade die technische Aufrüstung der Polizei - nicht zuletzt die geheime Aktion zur Anschaffung schwerer Panzerwagen - ist praktischer Ausdruck der zunehmend problematischen Entwicklungen, denen Einstellungsmuster und Werthaltungen von PolizistInnen entsprechend folgen. Der Wahrnehmung einer chaotischen Umgebung in den Reihen der Polizei, die meint, wie in einem Feindgebiet patrouillieren, eingreifen und vermeintlich "Stärke" zeigen zu müssen, um das "Chaos" einzudämmen, ist im Sinne einer Stärkung von Bürger- und Freiheitsrechten entschieden entgegen zu treten.

Ausgehend und getragen von zivilen Akteuren - etwa in Form von Ombudsstellen - ist das Management von Beschwerden neu zu gestalten und eine Konfliktbearbeitung im Wege der Mediation in Verdachtsfällen unangemessenen und überzogenen Handelns der Polizei zu entwickeln. Dem Leitbild einer zivilen Bürgerpolizei folgend, liegt es gerade auch im Interesse der Polizei, praxisgerechte Abläufe zu schaffen, die ihr die Möglichkeit eröffnen, Fehler und Fehlverhalten offen einräumen zu können und Wege des Ausgleichs zu finden.


NPOG - Unterbindungsgewahrsam, Body-Cam, Taser, NIMes etc.


5) Wir fordern dazu auf sich dafür einzusetzen, das umstrittene Niedersächsische Polizeigesetz (NPOG) einer unabhängigen kritischen Prüfung zu unterziehen, insbesondere (aber nicht abschließend!) den Unterbindungsgewahrsam, die Zulassung und Ausweitung der Einsatzbefugnisse für BodyCams und Taser aufgrund der Faktenlage zurückzunehmen und zum NPOG in einen offenen Dialog mit der Zivilgesellschaft einzutreten.

Unsere Forderung, bezüglich der dringend notwendigen Korrekturen am NPOG in einen offenen Dialog mit der Zivilgesellschaft einzutreten ist uns besonders wichtig, auch auf das Problem konkreter Fälle und darüber hinaus vielfältiger Hinweise und Verdachtslagen zu Rassismus in den Reihen der Polizei einzugehen.

Rassismus in den Reihen der Polizei wurzelt gerade auch in den Mustern ihrer Verdachtsschöpfung. Racial-Profiling führt PolizistInnen in Dauerschleife in die Diskriminierungsfalle. Und das ist nicht nur (zuerst) ein Problem individueller Verhaltens- und Einstellungsmuster, sondern gerade auch Folge der enormen Ausweitung von Rechtsnormen und Umständen, in denen Handeln und Aktionen der Polizei stattfinden sollen oder (politisch) erwartet werden. Zugleich besteht in den Reihen der Polizei selbst eine ausgeprägte Tendenz, die "Wahrnehmung originärer Polizeiaufgaben" in immer weiterem Umfang zu reklamieren oder im Wege ihrer Praxis tatsächlich immer weiter auszudehnen.

Neben der individuellen Verantwortung von PolizistInnen für ihr Tun, ihre Einstellungen und ihren Habitus, gründet das Problem Rassismus in ihren Reihen gerade auch in immer weiter ausufernden Befugnissen. Das umstrittene Niedersächsische Polizeigesetz ist geradezu ein Musterbeispiel für die Verlagerung bzw. dem daraus folgenden Reklamieren von Zuständigkeiten und Aktionen der Polizei hinein in ein immer diffuseres Vorfeld des "Nicht-gänzlich-Auszuschließenden".

Ein weiterer Punkt ist die wachsende Tendenz zur Anonymisierung in den Reihen der Polizei. Statt mit tauglicher individueller Kennzeichnung Verantwortlichkeit und Verantwortung in den Reihen der Polizei für ihr Tun zu stärken, werden etwa angeschaffte Ausrüstungsgegenstände wie Brandschutzhauben immer häufiger gezielt zur Vermummung in Alltagssituationen zweckentfremdet. Auch das ist im Kontext Militarisierung ein Ausweis für die Abgrenzung des "Eigenen" gegenüber "Anderen". Das Thema einer individuelle, aber pseudonymisierten, die Persönlichkeitsrechte schützenden Kennzeichnung der Polizei gehört unverändert und neu auf die Tagesordnung. Zur Begründung der anderen unter den Forderungen angesprochenen Details siehe die umfangreiche freiheitsfoo-Stellungnahme10 zum NPOG im Zuge der parlamentarischen Anhörung.

Der umstrittene11 Polizei-Messenger „NIMes“ muss bis zur Klärung aller offenen Fragen12 eingestellt oder stark reglementiert werden.

Die Forderung zur Beendigung des Einsatzes von Elektroschocker-Pistolen ("Taser", "DEIG") erlangt aufgrund des jüngsten, achten Todesopfers13 am 19.10.202214 im Zusammenhang mit dessen Einsatz eine aktuelle und vor allem bittere und traurige Beinote und Dringlichkeit ...


Demonstrationsrecht und -praxis


6) Wir fordern dazu auf sich dafür einzusetzen, das Versammlungsrecht in Niedersachsen endlich und tatsächlich zu modernisieren: Anmeldefreiheit für Klein- und Kleinstversammlungen, Rücknahme der Befugnisse der Polizei zur Datenerhebung im Zuge von Versammlungsanmeldungen und weniger Bürokratie im Zusammenhang damit, Schaffung einer unabhängigen Instanz zur Kontrolle polizeilichen Handelns im Zuge von Demonstrationen. Polizist*innen müssen (nicht nur im Zuge von Versammlungsbegleitungen) pseudonymisiert gekennzeichnet und damit im Falle von Ermittlungen identifizierbar sein, um somit für ihr Handeln verantwortlich gemacht werden zu können. Die neutrale Beobachtung polizeilichen Handelns bei Demonstrationen - unter Wahrung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Polizeikräfte - muss erleichtert und als Form bürgerrechtlicher Kontrolle der Polizei staatlich geschützt und unterstützt werden. Aufhebung des Vermummungsverbots als Straftatbestand und eine öffentliche Diskussion mit Ziel zur klaren Regelungen der Frage, inwiefern und ab wann die Verwendung von Pyrotechnik als Anlass zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit oder zum Eingriff der Polizei dienen darf/kann.

Wir fordern:

  • Die Rückgängigmachung der Föderalisierung der Versammlungsgesetze - der jetzige Zustand ist sowohl für Demonstranten als auch Polizisten schlecht.
  • Die Ausführung einer pseudonymen Polizisten-Kennzeichnung. Pseudonym bedeutet: Die dem Polizeibeamten zugeteilte, immer wieder wechselnde Nummer kann nicht dem Menschen hinter der Uniform zugeordnet werden und schützt den Polizisten damit.
  • Die Einführung von Anmeldeerleichterungen für Kleinstversammlungen bis zu 20 Personen. Von derartigen Gruppen geht in aller Regel keine Gefahr für die Öffentlichkeit aus. Demokratisches Protestverhalten ist staatlich zu fördern!
  • Eine demokratiefreundliche Regelung von „Flashmobs“ als Teil neuer, moderner Versammlungsformen.
  • Regelungen zur rechtzeitigen Versendung von Auflagebescheiden durch die Versammlungsbehörden. Terminliche Verschleppungen müssen verhindert werden.
  • Die Einbeziehung praxiserfahrener Gruppen (z.B. Gewerkschaften und Bürgerinitiativen) bei der Ausarbeitung eines Versammlungsgesetzes.
  • Ein Versammlungsgesetz, das für alle Menschen lesbar und verständlich ist.

Zum weiteren, detaillierten Begründung siehe die 10-Punkte-Kritik15 am Niedersächsischen Versammlungsgesetz.


Formloser Widerspruch gegen Verwaltungshandeln


7) Wir fordern dazu auf sich dafür einzusetzen, für Menschen im Land das Recht auf einen formlosen Widerspruch gegen Verwaltungsentscheidungen im Gesetz festzulegen.

Um gegen Verwaltungsentscheidungen Einspruch zu erheben, muss in Niedersachsen grundsätzlich geklagt werden. Es wäre menschenfreundlicher, unbürokratischer und für die Gerichte sicherlich entlastend, wenn stattdessen als erste Instanz das Recht auf einen formlosen Widerspruch im Gesetz verankert würde.

Das sog. „Vorverfahren“ wurde in Niedersachsen 2004 durch den damaligen Innenminister Schünemann und die damalige CDU/FDP-Landesregierung abgeschafft. Der Vorgang traf damals auch auf den Widerspruch der SPD. Es sind inzwischen, soweit wir sehen, allenfalls in Bayern und Nordrhein-Westfalen entsprechend weitreichende und bürger*innen-unfreundliche Regelungen wie in Niedersachsen in Kraft.

Schünemann und die CDU begründeten den Akt seinerzeit mit Bürokratieabbau. Tatsächlich signalisiert er aber wiedereinmal Misstrauen gegenüber den eigenen Bürger.innen und ihren gerechten Ansprüchen. Es ist nach wie vor unbestritten, dass verwaltungsrechtliche Vorverfahren der Entlastung der Verwaltungsgerichte, der Selbstkontrolle der Verwaltung und dem Rechtsschutz der Bürger.innen dienen.

Heute ist die Abschaffung des Vorverfahrens (mit expliziten Ausnahmen) in § 80 des Niedersächsischen Justizgesetzes geregelt. Wir fordern die Streichung dieses Paragraphen oder wenigstens die Einführung einer Wahlfreiheit.


Behörden und "Soziale Netzwerke"


8) Wir fordern dazu auf sich dafür einzusetzen, die Selbstdarstellung von Staatsorganen, insbesondere der Polizei, in den "Sozialen Medien" zu beobachten und zu beschränken, sofern ein gänzlicher Rückzug aus diesen nicht durchsetzbar sein sollte. Stellen sie sicher, dass bei der Selbst-Präsentation staatlicher Stellen in Sozialen Medien die Vorgaben der DSGVO und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingehalten werden. Die Beschränkung polizeilicher Kommunikation auf sachliche Informationen muss durchgesetzt, Stimmungsmache und Effekthascherei sowie indirekte Beeinflussung der öffentlichen Wahrnehmung effektiv verhindert werden.

Die Selbstdarstellung staatlicher Institutionen über Soziale Medien ist aus unserer Sicht mit zwei zentralen Problemen behaftet. Erstens ist die Selbstdarstellung von Behörden auf Facebook, Insta und Co häufig eine demokratisch nicht legitimierte oder kontrollierte werbliche Veranstaltung mit hohem Verbreitungsgrad bei niedrigem Kritikgehalt. Das kann besonders im Fall der Polizei zu Vorverurteilungen und Darstellungen führen, die nicht den objektiven Tatsachen entsprechen. Zweitens bevorzugen viele Behörden für ihre Social-Media-Auftritte die reichweitenstarken Plattformen wie Facebook, Instagramm usw., deren Benutzung an die Einwilligung zu umfangreichen Datensammlungen der Lesenden gekoppelt ist. Publiziert der Staat seine eigene Presse auf solchen Plattformen, entzieht er sich nicht nur der demokratischen Kritik und Kontrolle, sondern liefert darüber hinaus die Daten der Menschen, die an diesen Informationen interessiert sind, an nicht kontrollierbare Datenkonzerne aus.

"Bei näherer Betrachtung (...) fungiert [so bspw.] Twitter für die Polizei nicht nur als eine Informations- und Kommunikationsplattform. Vielmehr bietet Twitter der Polizei die Möglichkeit, in einen politischen Diskurs- und Debattenraum einzusteigen und sich dort mit eigenen Standpunkten und Positionen(etwa bezüglich Demonstrationen) als quasi-journalistische Akteurin zu profilieren. Daneben präsentiert sie sich Plattform-spezifisch über die Darstellungen polizeilichen Alltags im Sinne zeitgenössischer Public Relations, um Reichweite zu generieren. Die polizeiliche Twitter-Kommunikation im Alltag wie auch während bestimmter Großereignisse ist Indikator dafür, wie die Polizei Regimen einer „new visibility“ des Polizierens begegnet, wodurch grundlegend strukturelle Möglichkeiten demokratischer Kontrolle polizeilichen Fehlverhaltens unterminiert werden. (...)

Die Studien zeigen, dass sich für die Polizei mit der Nutzung von Twitter im Kontext des Protest Policing ein erhebliches Spannungsfeld öffnet. Dieses liegt darin begründet, dass Twitter als soziales Medium spezifischen Eigenlogiken folgt, die mit den Grundsätzen polizeilicher Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vielfach in Widerspruch stehen können. So sind Schnelligkeit und Unmittelbarkeit, quantitative Beschränkung und Kurzlebigkeit der Plattform insbesondere in dynamischen Situationen von Protestgeschehen häufig nicht vereinbar mit der Wahrheits-, Neutralitäts- und Sachlichkeitspflicht der Polizei.

Gleichzeitig positioniert sich die Polizei in diesem Feld als quasi-journalistische und nicht selten politische Akteurin, vor allem hinsichtlich der Deutungshoheit im Kontext medialer Berichterstattung über Protestereignisse und polizeiliches Agieren. Tendenzen der zunehmenden Professionalisierung und spezifischen Institutionalisierung der polizeilichen Öffentlichkeits- und Pressearbeit (u.a. auch auf Socialmedia) lassen sich etwa an dem 2021 veröffentlichten „Medienkodex“ der Landespolizei Baden-Württemberg ablesen."

(Entnommen aus dem Beitrag "Scheinbare Banalität – Die polizeiliche Alltagskommunikation auf Twitter"16 von Johanna Blumbach, Ina Eberling, Fabian de Hair und Sigrid Richolt, erschienen in der CILIP 129, August 2022. Und dort auch zum Weiterlesen empfohlen.)


Transparenzgesetz


9) Wir fordern dazu auf sich dafür einzusetzen, ein Transparenzgesetz für Niedersachsen ins Werk zu setzen, das den Namen verdient und Niedersachsen endlich vom letzten Rang im Transparenzranking Deutschlands in die Spitzengruppe bringt. Insbesondere fordern wir:

  • Deckelung gegebenenfalls anfallender Gebühren,
  • eine aktive Veröffentlichungspflicht der Landes- und Kommunalbehörden in Niedersachsen von wichtigen staatlichen Dokumenten,
  • die Möglichkeit, Anfragen anonym einzureichen,
  • die in bisherigen Entwürfen ausgenommenen Stellen, vor allem Hochschulen, Gerichte, der Landesrechnungshof, Finanzbehörden und der Inlandsgeheimdienst, sind in die Auskunftspflicht einzubeziehen,
  • die Beteiligung der Zivilgesellschaft bereits in der Entwurfsphase und
  • den barrierefreien Zugang zu öffentlichen Daten in einem dem Open-Data-Ansatz verpflichteten Portal.

Ein Transparenzgesetz ist aus unserer Sicht in Niedersachsen überfällig. Einzig Bayern ist in diesem Bereich so rückständig wie Niedersachsen. Inzwischen zieht auch Sachsen an Niedersachsen vorbei. Der Entwurf, den die Fraktion der Grünen in der letzten Legislaturperiode eingebracht hatte, enthielt geringfügige Verbesserungen gegenüber dem (nie verabschiedeten) rot-grünen Entwurf der letzten rot-grünen Landesregierung. Beide Entwürfe sind aber aus unserer Sicht stark ausbaufähig. Der aktuelle Entwurf verdient aus unserer Sicht den Namen „Transparenzgesetz“ noch nicht, den Namen „Informationsfreiheitsgesetz“ ggf. eingeschränkt.

Immerhin wurden in Art. 1 § 11 des grünen Entwurfs LT-DS 18/4843 die Kosten für IFG-Anfragen deutlich eingeschränkt, was auch notwendig ist, damit sie Behörden nicht zur falschverstandenen Disziplinierung dienen können. Dennoch kann auch die von den Grünen in ihrem letzten Entwurf vorgelegte Kostenregelung immer noch abschreckende Wirkung entfalten. Es wäre im Sinne der auch von den Grünen im Landtag vertretenen Grundprinzipien, das Recht auf Informationen grundsätzlich kostenfrei zu halten: „Der Zugang zur Information soll nicht eine Art Gnadenakt sein, der ausnahmsweise gewährt wird, sondern er soll in einem freien demokratischen Rechtsstaat eine Selbstverständlichkeit sein.“ sagte Helge Limburg im Landtag und da stimmen wir zu. Diese Selbstverständlichkeit ist aber nur noch eine der Besserverdienenden, wenn sie mit Kosten verbunden ist. Mindestens müsste die Kostenregelung in Art. 1 § 11 mit einem Höchstbetrag gedeckelt werden. Eine genauere Spezifizierung möglicher Kosten und Gebühren wäre darüberhinaus nötig, um Entscheidungswillkür in den Behörden vorzubeugen.

Daneben sollte es auch selbstverständlich sein, dass IFG-Anfragen keine anderen, administrativen Hürden errichten, die den Zugang dann doch wieder erschweren und Willkürentscheidungen der Verwaltung Tür und Tor öffnen. So ist uns unverständlich, warum Anträge auf Informationen nicht anonym erfolgen sollten und warum Informationen für bestimmte Personengruppen nicht oder nur unter bürokratischen Vorbedingungen verfügbar sein sollten (Art. 1 § 7 Abs. 2 Satz 2 und § 7 Abs. 5).

Die pro-aktive Veröffentlichungspflicht wichtiger staatlicher Dokumente hebt ein Transparenzgesetz von einem bloßen Informationsfreiheitsgesetz ab. Die Auflistung solcher Dokumente in Art. 1 § 12 des o.a. Entwurfs ist ein Anfang, insbesondere die Einbeziehung staatlichger Erlasse und wichtiger Dokumente, die während der Entstehung von Gesetzen anfallen. Es muss den Menschen in Niedersachsen möglich sein, die Entscheidungen staatlicher Stellen zu kennen und ihre Entstehung nachverfolgen zu können. Erlasse, Verordnungen und Gerichtsurteile sind (leider nicht nur) in Niedersachsen bis heute nicht vollständig öffentlich verfügbar, obwohl hier teils schon jetzt eine Veröffentlichungspflicht besteht. Damit diese Transparenzpflicht nicht leerläuft, ist es allerdings erforderlich, die Veröffentlichung nicht ins Belieben der Verwaltung zu stellen.

Die Einrichtung eines zentralen, barrierefreien Informationsregisters ist daher eine wirklich nötige Voraussetzung, die wir mit Nachdruck fordern und die nicht optional bleiben kann. Auch das in den bisherigen Entwürfen vorgesehene Opt-In-Verfahren für Kommunen und andere untergeordnete Stellen (Art. 1 § 12 Abs. 3 Satz 3) gehört aus unserer Sicht gestrichen. Kommunen müssen in die Transparenzpflicht umfassend einbezogen werden, wie es auch in anderen Bundeländern erfolgreich geschieht.

Transparenz ist aber nicht nur etwas für eher öffentlich agierende Stellen wie Landtage oder Hochschulen. Wer im Verborgenen agiert, muss sich umso dringlicher einer staatlichen Kontrolle stellen. Wir fordern daher insbesondere den Inlandsgeheimdienst (sog. Verfassungsschutz) in die Transparenz- und Informationspflicht einzubeziehen. Solche Behörden (in § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5) von aller Auskunftspflicht auszuschließen ist nicht nur rechtlich fragwürdig. Es ist auch eine Frage des Willens zur demokratischen Kontrolle, ob etwa die einfache aber wichtige Frage nach der Anzahl elektronischer TK-Überwachungen in Niedersachsen weiter verboten bleibt. Wir fordern daher neben der Streichung der VIP-Behandlung von Sicherheitsbehörden in Entwürfen zu einem Transparenzgesetz auch eine entsprechende Änderung des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes.

Informationen des Staates anzufragen ist elementarer Teil der Demokratie. Die Zivilgesellschaft kann hier eine Menge an Erfahrung und Expertise einbringen. Daher sollte sie so bald wie möglich an weiteren Planungen zu einem Transparenzgesetz beteiligt werden.


Staatstrojaner


10) Wir fordern dazu auf sich dafür einzusetzen, sich dafür einzusetzen, dass der Polizei die Befugnis zum Einsatz von Trojanern ("Staatstrojaner") entzogen wird und jegliche, den Behörden zur Kenntnis gebrachte Schwachstelle bzw. Sicherheitslücke im Sinne der Gewährleistung des Grundrechts auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen unverzüglich öffentlich gemacht und damit durch den Hersteller behoben werden kann.

Der §33a (2) NPOG - Der „kleine“ Staatstrojaner oder die „Quellen-Telekommunikations-Überwachung“ leiten nicht nur einfach die vertraulichen Datenströme von Geräten ausgespähter Personen an die Polizei weiter. Sie erlauben, damit dieses Abgreifen auch von verschlüsselter Kommunikation überhaupt funktioniert, vor allem das heimliche Eindringen in und die heimliche Manipulation solcher Geräte wie Smartphones, Laptops oder heimischer Router, die zunehmend den Kern privater Vertraulichkeit bilden. Entgegen landläufiger Auffassung handelt es sich dabei nicht einfach um ein „Abhören von Computerleitungen“, vergleichbar dem Abhören von Telefonen, wie im kalten Krieg. Statt dessen muss die Polizei gleichsam das Telefon selbst verwanzen, um an die gewünschten Daten zu gelangen.

Aber sogar dieser, erheblich schwerwiegendere Eingriff reicht noch nicht als Vergleich. Denn die Manipulation des Endgeräts kann nicht durchgeführt werden, ohne nicht gleichzeitig wenigstens grundsätzlich Zugriff auf alle auf dem infiltrierten Gerät gespeicherten Daten zu erlangen. Hier versagt der bildliche Vergleich vollends. Selbst der kleine Staatstrojaner wäre bildlich eine Telefon-Wanze, die gleichzeitig alle heimischen Tagebücher lesen kann und mitfilmen kann, was im Schlafzimmer passiert - bildlich gesprochen.

Wenn der „kleine Staatstrojaner“ nicht alle Daten liefert, die er in der Lage ist zu erheben, so ist das gewissermaßen eine freiwillige Selbstbeschränkung. Eine Quellen-TKÜ kann technisch immer nur eine Online-Durchsuchung mit freiwilliger Selbstkontrolle sein.

Wie sieht aber die „Freiwillige Selbstkontrolle“ im Falle des NPOG aus? Der Entwurf benennt an mehreren Stellen technische Anforderungen wie „Stand der Technik“, die in ihrer Beliebigkeit und Schwammigkeit geradezu dazu einladen, sie nicht mehr ernst zu nehmen. Wir fragen uns, warum hier die Einführung harter Kriterien, wie Offenlegung des Quellcodes, unabhängige Reviews, etc. so vehement vermieden wurde.

Mit §33d NPOG dann der „große Staatstrojaner" - er verzichtet schließlich technisch auf jegliche freiwillige Selbstbeschränkung. Sogar auf ein Verbot der Datenverfälschung sowie Hinweise zur Sicherung erhobener Daten wie beim „kleinen Trojaner“ (§33a, Absatz 2) wurde komplett verzichtet.

Der „kleine Staatstrojaner“ soll auf allen Geräten genutzt werden dürfen, die möglicherweise in der Zukunft von Verdächtigen genutzt werden. Bei beiden Staatstrojanerarten erfolgt die Ausspähung bei ausdrücklicher Billigung der Schädigung unbetroffener Personen (§33a, Absatz 4; §33d, Absatz 2). Wohlgemerkt muss die Zielperson weder Eigentümerin des Systems sein, noch sieht das Gesetz irgendeine Einschränkung des Eingriffs vor, die nicht relativ leicht zu umgehen wäre. Technische Unbequemlichkeiten („zuviel Aufwand“) reichen zumeist zum Ausschluss von Einschränkungen aus.

Sieht die Polizei Gefahr im Verzuge, darf sie sogar ohne Anordnung des Amtsgerichts tätig werden und sich die Anordnung einfach selber ausstellen. Wie ein solcher Eingriff bei Gefahr im Verzug funktionieren soll oder was er dann bewirken soll, vorausgesetzt man kann ihn ohne Vorbereitung unbemerkt vornehmen, bleibt unklar.

Die Trojaner-Paragraphen scheinen darauf abzuzielen, der Polizei prinzipiell die Möglichkeit zu geben, das Computergrundrecht14 einfach außer Kraft zu setzen und staatliches Black-Hat- Hacking mit all seinen desaströsen Konsequenzen als normales Mittel der Polizeiarbeit zu etablieren.

Wir bemerken darüber hinaus einen Hang zur Delegation von Rechtskontrolle auf Technik: "es ist technisch sicherzustellen dass..." (§33a, Absatz 3) ersetzt teils die richterliche aber auch parlamentarische Kontrolle. Das Gesetz erlaubt also den Einsatz von Maschinen mit der Fähigkeit zur Grundrechtsverletzung. Es versäumt aber komplett, eine Kontrolle oder Überwachung dieser Maschinen festzuschreiben. Damit enthebt es auch die Polizei als Ganze immer mehr der parlamentarischen oder richterlichen Kontrolle.


EU-Chatkontrolle


11) Wir fordern dazu auf sich dafür einzusetzen, sich dafür einzusetzen, das anlasslose, verpflichtende Scannen von Endgeräten unter Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie es zum Beispiel derzeit von der EU-Kommission gefordert wird (Chatkontrolle), zu verhindern. Wir fordern: private Kommunikationskanäle schützen statt kompromittieren!

Die von der EU-Kommission angedachte Chatkontrolle wird von weltweit renommierten Wissenschaftler.innen17 ebenso wie namhaften zivilgesellschaftlichen Organisationen18 und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten strikt abgelehnt. Er stellt den bislang wahrscheinlich gravierendsten Eingriff in die digitale Integrität der Menschen in Europa dar. Im Ergebnis führt er zu einer dauerhaften, anlasslosen, massenhaften Telekommunikationsüberwachung unbescholtener Menschen.

Auch der Wissentschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hält die derzeit in Planung befindlichen Regelungen der EU-Chatkontrolle für mit dem Grundgesetz unvereinbar, also für verfassungswidrig19.


Zensus- und Mikrozensus-Bußgeld- und Zwangsmaßnahmenpraxis


12) Wir fordern dazu auf sich dafür einzusetzen, von Bußgeldverfahren oder gar Zwangsmaßnahmen bei "Zensus" und "Mikrozensus" in allen Fällen abzusehen und sich bundes- und europaweit dafür einzusetzen, derartige Erhebungen in Zukunft allenfalls auf freiwilliger Basis durchzuführen. Wir fordern: Zuhören statt Verhören!

Unsere Kritik am Zensus und Mikrozensus kann hier20 ausführlich nachgelesen werden. Dass die Zwangs-Erhebung notwendig sei um eine ausreichende Qualität zu garantieren oder die gestellten Fragen und die Art der Befragung für die Planungsfähigkeit von Regierungen unerlässlich, sind zwei (auch für die Ämter teure) Trugschlüsse:

„In dem amtlichen Werbevideo für den Zensus 201121 wurden damals folgende Fragen gestellt

  • Wie entstehen Wohnungen da, wo wir sie brauchen?
  • Welche Infrastruktur bringt uns weiter?
  • Wie viele Studienplätze brauchen wir?
  • Wie lenken wir unseren Verkehr?

und dadurch suggeriert, die Durchführung der Volkszählung sei notwendig, um diese Fragen zu beantworten. Ein nachträglicher Abgleich wirkt ernüchternd.

Zwar kann man den Statistikern sicher nicht vorwerfen, für Wohnungsnot, zu wenig „sozialen Wohnungsbau“, Fehlkalkulationen und Ignoranz der Bildungspolitik und den steigenden Einfluss kapitalistisch orientierter Mächte in diese oder gar für das umwelt- und klimapolitische Desaster unserer Zeit verantwortlich zu sein. Aber „gute Zahlen“ machen eben noch lange keine „gute Politik“. Und mit Blick darauf darf man den Zensus und dessen Genauigkeits- und Datenversessenheitsansprüchen mit gutem Recht kritisieren und zudem die Frage in den Raum werfen, ob die dafür eingesetzten Hunderte von Millionen Euro das Ergebnis und den Aufwand wert sind oder ob es nicht auch weniger anspruchsvoll und weniger persönlichkeitsrechtsinvasiv ginge. Wer als Reaktion auf diese Kritik entschuldigend auf die Zensus-Vorgaben der EU-Richtlinie verweist verkennt den großen Einfluss, den Deutschland darauf ausgeübt hat und weiter ausüben könnte, wenn die Politikvertreter dieses Landes in Brüssel nur wollten …“

(Entnommen dem Beitrag „Heimlich, still und leise – Die Volkszählung 2022 wirft lange, digitale schwarze Schatten voraus: Massenhafte Datenübermittlungen und weitreichende Kompetenzübertragungen am Parlament vorbei an die Bundesregierung“ vom 10.6.202122)


Moratorium Zwangseinbau von Überwachungsinfrastruktur in Wohnungen


13) Wir fordern dazu auf sich dafür einzusetzen, ein Moratorium für den Zwangseinbau potentieller Überwachungsinfrastruktur in Wohnungen zu beschließen, geplante Rollouts von Geräten mit Datenrückkanälen im Bereich der Wohnung (besonders geschützten Kernbereich!) zu stoppen und sich dafür einzusetzen, bereits beschlossene Rollouts zurückzunehmen (vernetzte Verbrauchszähler "Smart Meter", funkende Rauchwarnmelder, Gebäudeleittechnik) und diese Geräte, sei es bei Eigentum oder Mietverhältnissen, strikt optional zu machen.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein besonders hohes Gut, wird durch neuartige Haustechnik (Vernetzung und Verdatung von Wohnungen, Installation von funkenden Sensoren in Innenräumen) aber akut und kritisch bedroht.

Erzwungene "Rollouts" in diesem Bereich verletzen selbst bei "lediglich" theoretisch möglichem Datenabfluss automatisch und empfindlich den verfassungsrechtlich besonders geschützten Kernbereich der intimen Lebensgestaltung (siehe "großer Lauschangriff"), hier muss das erhöhte Schutzbedürfnis der Privatsphäre in der eigenen Wohnung allein maßgeblich sein.

Die Vernetzung der Wohnungstechnik ist überdies unverantwortlich, da sie Missbrauch (etwa durch Einbrecherbanden, aber auch durch ihre Kompetenzen überschreitende Behörden) Tür und Tor öffnet, Begehrlichkeiten im staatlichen wie auch im privaten Sektor schafft, und auch die Angriffsfläche durch Cyberattacken unnötig erhöht.


Bargeld- und Offline-Bezahlmöglichkeit-Garantie


14) Wir fordern dazu auf sich dafür einzusetzen, sich für einen Fortbestand des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel einzusetzen, weil der Trend zu personalisierten bargeldlosen Verfahren unweigerlich zu schlechterer Ausfallsicherheit im Krisenfall, aber auch zu bedenklichen Datenspuren im täglichen Leben führt.

Analoge Teilhabe sollte gefördert werden, zumal die angepriesenen digitalen Alternativen für etliche Menschen keine echte Alternative sind und hochproblematische Aspekte aufweisen: Bargeldlose Bezahlmethoden verstärken den Druck auf die Allgemeinheit, das Leben weiter ins Digitale zu verlagern - und zwar auf nicht selbstbestimmte Weise.

Viele der Angebote erfordern ein "Smartphone". Dieses ist in der Regel dem Benutzer gegenüber intransparent und abhängig von den Launen privater Oligopolisten (GAFAM), einer Mobilfunkverbindung und einem Vertrag samt persönlicher Registrierung.

Derartiges zur Bedingung für die Teilnahme am öffentlichen Leben machen zu wollen, ist vielleicht für Werbe- und Fintech-Firmen interessant, aber aus unserer Sicht gerade deshalb nicht statthaft. Ein solcher Zwang greift, obschon das Mitführen eines solchen Gerätes und das Eingehen der nötigen Verträge für viele (aufgrund ebensolcher schleichend aufgebauter Zwänge) leider eine nicht mehr hinterfragte Selbstverständlichkeit geworden ist, dennoch tief und inakzeptabel in Persönlichkeitsrechte und die informationelle Selbstbestimmung ein.

Wer ein solches System nutzt, ist gezwungen, eventuell sogar über die Bezahlvorgänge hinaus bei jedem Schritt Daten an Dritte abzugeben, beginnend mit dem Standort.

Außerdem sind die derzeit verfügbaren bargeldlosen Bezahlysteme zentralisiert, auf eine ständige Internet-Verbindung angewiesen und dadurch zu fragil, um sie als Ersatz für die bisher gut funktionierende, robuste Zahlungsethode mit Bargeld zu sehen.

Wir fordern Sie in diesem Zusammenhang auch konkret dazu auf, sich für den "nicht-digitalen" Erwerb23 des Nachfolgers vom 9€-Ticket einzusetzen. Dieses nicht mittels Bargeld erwerben zu können würde viele Menschen, darunter insbesondere arme, ältere oder auf den Schutz ihrer Privatsphäre bedachte ausschließen und ausgrenzen24.


Werbefreiheit im öffentlichen (Stadt-)Raum


15) Wir fordern dazu auf sich dafür einzusetzen, sich landesweit für Regelungen für Werbefreiheit im öffentlichen Raum einzusetzen und somit die Umweltverschmutzung und Freiheitsbeschränkungen der Menschen durch die Werbeindustrie zu beschränken, wenn nicht zu beenden. Wir fordern den Verzicht auf digitale Werbeanlagen (Strom, Licht, Ton), keine be-/hinterleuchtete Werbung zwischen 22-6 Uhr (Licht), keine geräuscherzeugende Werbung im öffentlichen Raum (Ton), den Verzicht auf bewegte Werbung, Beschränkung der Größe von Werbeanlagen im öffentlichen Raum auf das Format DIN A0 und eine Quote von Veranstaltungshinweise bzw. nichtkommerziellen Inhalten von mindestens 50%.

Öffentliche Räume sind Orte der Begegnung und des kulturellen Austauschs sowie des sozialen Lebens und der Vielfalt. Die Gestaltung öffentlicher Räume wirkt sich unmittelbar auf ihre Funktion und damit auf die Aufenthaltsqualität im Stadtraum aus.

Werbung als Mittel des kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Austauschs ist ein Bestandteil des öffentlichen Raumes. Da Werbung jedoch Aufmerksamkeit erregen und möglichst einen nachhaltigen Werbeeffekt bewirken soll, müssen Werbeanlagen auffallen.

Die zunehmende optische Dominanz von Werbung im Stadtraum wirkt sich negativ auf das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild sowie die architektonische und städtebauliche Gestaltung aus. Die Anzahl von Werbeanlagen alleine in Hannover hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Die seit letztem Jahr laufende Digitalisierung der Werbeanlagen - unter jeglicher Vermeidung von Öffentlichkeit dazu!25 - wird das Problem weiter verschärfen.

Die bunten und hellen - teilweise auch lauten - Inhalte solcher Anlagen ziehen die Aufmerksamkeit auf sich und erzeugen eine unerwünschte Unruhe im Stadtraum und sind neben der gut möglichen Kritik an den Inhalten der Werbung zudem eine Gefahrenquelle für den Straßenverkehr26 oder gar gefährliche Hindernisse auf Radwegen und Bürgersteigen27.

Weitere Grundlagen und Details zur Kritik an den Entwicklungen zur Werbung im öffentlichen (Stadt-)Raum hier28.


Fußnoten


  1. https://dl.acm.org/doi/10.1145/3544912.3544915
  2. https://grundrechte.ch/2013/MPI_VDS_Studie.pdf
  3. https://dserver.bundestag.de/btd/20/005/2000534.pdf#page=39
  4. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/537/55/lang,de/
  5. https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/pressemeldungen/artikel/gruene-anlasslose-vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-eu-recht.html
  6. https://freiheitsfoo.de/2022/09/25/nancy-faeser-hat-keine-argumente-fuer-eine-ip-vds/
  7. https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Wahlpruefsteine-Niedersachsen-Landtagswahl-2022#toc30
  8. https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Wahlpruefsteine-Niedersachsen-Landtagswahl-2022#toc28
  9. https://www.daten-speicherung.de/index.php/verfassungsbeschwerden-gegen-den-automatisierten-kfz-massenabgleich/
  10. https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/20180728stellungahme-freiheitsfoo-NPOG-anon.pdf
  11. https://freiheitsfoo.de/2021/04/19/nimes-luftnummer/
  12. https://freiheitsfoo.de/2021/02/18/nimes-kritik/
  13. https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Taser-Todesfaelle-Deutschland
  14. https://www.stern.de/panorama/dortmund--taser-einsatz-der-polizei--herzkranker-mann-stirbt--32829566.html
  15. http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Kritik_NdsVersG_-_AK-Vorrat-Hannover.pdf
  16. https://www.cilip.de/2022/08/12/scheinbare-banalitaet-die-polizeiliche-alltagskommunikation-auf-twitter/
  17. https://arxiv.org/abs/2110.07450
  18. https://chat-kontrolle.eu/
  19. https://netzpolitik.org/2022/wissenschaftliche-dienste-chatkontrolle-darf-so-nicht-in-kraft-treten/
  20. http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Volkszaehlung/Kritik_an_der_Volkszaehlung
  21. https://www.youtube.com/watch?v=krUkHafVUD8
  22. https://freiheitsfoo.de/2021/06/10/aenderungen-zensus2022
  23. https://ddrm.de/deutschlandweites-49-euro-ticket-nur-papierlos-nein-es-gibt-ein-recht-auf-analoges-leben-auch-im-oepnv/
  24. https://www.rnd.de/politik/49-euro-ticket-volker-wissing-verteidigt-digitale-form-gegen-kritik-SR7OKTDA3Q4UZFZ2W7F5X5AX7Y.html
  25. https://freiheitsfoo.de/2022/04/28/stroeer-hannover-3/ und https://freiheitsfoo.de/2022/01/19/kinderspiele-landeshauptstadt-hannover-stroeer/
  26. https://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Verkehrssicherheit-Gericht-verbietet-bewegte-Werbetafeln-an-Strassen
  27. https://freiheitsfoo.de/2021/08/13/zwangsglotzen-kritik-teil-2-und-hamburg-werbefrei/
  28. https://www.hamburg-werbefrei.de/wp-content/uploads/2022/07/HW-Flyer-Druckdatei.pdf


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Zuletzt geändert am 24.10.2022 01:25 Uhr