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Anhoerung-Versammlungsgesetzreform-LT-NDS

Einladung zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme an den Innenausschuss des nds. Landtags



Grundlage der Anhörung: SPD-Grüner-Gesetzentwurf zur Reform des Nds. Versammlungsgesetzes NVersG


Siehe die entsprechende Drucksache des Landtags.


Zeitplan


  • bis 25.11.2016: Abgabeschluß schriftliche Stellungnahme


Liste der zur Anhörung eingeladenen


  1. Herrn Prof. Dr. Hartmut Aden, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
  2. Herrn Prof. Dr. Ralf Alleweldt, Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg
  3. Amnesty International, Themenkoordinationsgruppe Polizei und Menschenrechte
  4. Frau Rechtsanwältin Ulrike Donath, Hamburg
  5. Rechtsanwalt Carsten Gericke, Republikanischer Anwältinnen- und Anwaltsverein
  6. Herrn Professor Hans Alexy, Bremen
  7. Herrn Schoneveld, Bezirksverband Hannover e.V. im BDZ Gewerkschaft Zoll und Finanzen
  8. Frau Dr. Catharina Erps, Nds. Richterbund Hannover
  9. Herrn Prof. Dr. Felix Bernard, Katholisches Büro Niedersachsen, Hannover
  10. Freiheitsfoo
  11. Herrn Prof. Dr. Sebastian Müller-Franken, Universität Marburg
  12. Herrn Rechtsanwalt Paulo Dias, Hannover


Stellungnahme des Bündnisses für Versammlungsfreiheit in Niedersachsen


Bereits am 20.9.2016 hatte das Bündnis für Versammlungsfreiheit in Niedersachsen eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf veröffentlicht.

Die Stellungnahme ist hier als pdf-Dokumente herunterladbar.


18.11.2016 - Presseanfrage an den nds. Landtag


Sehr geehrte Frau xxx,

zur Änderung des NVersG nach Vorschlag der LT-DS 17/6233 findet derzeit die Einholung schriftlicher Stellungnahmen statt. Wir haben zu diesem Prozess folgende Fragen und würden uns über deren Beantwortung sehr freuen:

1.) Gibt es bereits einen Termin zur Behandlung der o.g. LT-DS im Innenausschuss des nds. Landtags und falls ja, für welche Sitzung ist diese derzeit geplant?

2.) Welche Personen und Gruppen sollen (nach derzeitiger Planung) zur mündlichen Anhörung zu diesem Gesetzänderungsvorhaben angehört werden bzw. - falls dazu schon Einladungen ausgesprochen worden sind - wer wurde zur mündlichen Anhörung eingeladen?

3.) Sollen auch die zu diesem Gesetzänderungsvorhaben eingeholten oder eingehenden schriftlichen Stellungnahmen seitens des Landtags unveröffentlicht bleiben? Falls dem so ist: Was ist die Begründung für diese Nicht-Veröffentlichung?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


24.11.2016 - Schriftliche Stellungnahme von freiheitsfoo


Anrede, Verweis auf Stellungnahme des Bündnisses für Versammlungsfreiheit in Niedersachsen


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir danken für die Einladung zur schriftlichen Stellungnahme zu den geplanten Gesetzesänderung am NversG. Und wir bedauern zugleich, dass - soweit uns bekannt - kein einziger Vertreter der Initiative "Versammlungsfreiheit in Niedersachsen" zur frühzeitigen Beratung, ja noch nicht einmal für die nachträgliche Anhörung eingeladen worden ist. Dieses Bündnis vertritt wie sonst niemand eine Reihe von Gruppen und Personen, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten äußerst viel Demonstrationspraxis vereinen. Diese Initiative ist die Bündelung relevanter zivilgesellschaftlicher Stimmen aus Niedersachsen zur Praxis der Versammlungsfreiheit, breit und vielfältig zusammengesetzt.

Um diesen Mißstand der Nicht-Einladung der in der Initiative vereinigten Bürgerinitiativen und der Nicht-Hörung dieser Stimmen abzuhelfen, hängt unserer eigenen Stellungnahme zur Ergänzung und mit der freundlichen Bitte um Kenntnisnahme auch noch die Stellungnahme der Initiative "Versammlungsfreiheit für Niedersachsen" vom 21.9.2016 an.


Eigene Stellungnahme


Nun zu unserer eigenen Sicht der Dinge zu den vorgeschlagenen Änderungen am Niedersächsischen Versammlungsgesetz (NVersG), wie in LT-DS 17/6233 vorgesehen:

Es ist zu dem Thema bereits alles wesentliche gesagt und geschrieben worden - und zwar schon vor einiger Zeit, nämlich in den Jahren 2009-2010, als die Verabschiedung und (Nicht-)Diskussion des NVersG, seinerzeit verantwortet durch die CDU-FDP-Landesregierung, vonstatten gegangen ist.

Somit verweisen wir inhaltlich auf einen aus dem Dezember 2009 stammenden Informations-Flyer der hannoverschen Ortsgruppe des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die u.a. Ausgangspunkt für unsere Initiative freiheitsfoo gewesen ist. Diesen Flyer hängen wir ebenfalls diesem Schreiben an und bitten um Kenntnisnahme.

Nach dieser Vorbemerkung und mit Blick auf die in den vergangenen fünf bis sechs Jahren gesammelten Erfahrungen mit der Praxis der Demonstrations- und Meinungsfreiheit in Niedersachsen unter dem NVersG kommen wir zu folgendem Schluß und zu folgender Haltung:

Wir lehnen das NVersG grundsätzlich ab.

Das Niedersächsische Versammlungsgesetz ist nicht menschen- und nicht bürgerfreundlich.

Das NVersG hat zur zunehmenden Zersplitterung des Versammlungsrechts in Deutschland beigetragen.

Und weiter: Das NVersG atmet bürokratischen Geist und obrikeitsstaatliches Denken, das einer demokratisch verfassten Gesellschaft unwürdig ist.

Die hier zur Debatte stehenden Änderungen würden das nur unwesentlich ändern. Eine Reihe der (wenigen) vorgeschlagenen Änderungen am NVersG sind Makulatur oder verschlimmbessern die derzeitige Situation sogar noch. Dazu verweisen wir auf die angehängte Stellungnahme der Initiative "Versammlungsfreiheit für Niedersachsen", die das im Einzelnen beschreibt.

Ebenso möchten wir zur Erweiterung des Horizonts auf die Äußerungen der jetzt in Regierungsverantwortung befindlichen SPD und Grünen zum Thema aus Ihrer Oppositionszeit verweisen, dokumentiert für die SPD hier http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Innenpolitik-SPD-Nds-2008-2013.pdf und nachzulesen für die Bündnis90/Die Grünen in deren eigener Veröffentlichung hier http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/fileadmin/docs/fraktion/infopakete/buergerrechte_statt_ueberwachungsstaat_d.pdf Inwieweit diese beiden Parteien nun Ihren eigenen (Oppositions)Ansprüchen genügen oder nicht, vermag jeder neutrale Beobachter des parteipolitischen Spiels selber zu beurteilen.

In den vergangenen Jahren haben wir von freiheitsfoo eine Reihe von Demonstrationen in Niedersachsen aufmerksam beobachtet, den Vorlauf samt Kooperationsgesprächen und Verhandlungen mit Versammlungsbehörde und Polizei aktiv und passiv begleitet und zusammen mit dem Ablauf von Protesten verschiedenster Art dokumentiert und veröffentlicht.

Exemplarisch genannt sei hier - bei Interesse an unserer Arbeit - die ausführliche Begleitung von Demonstrationen am 4.4.2016 in Hannover. (Anmerkung in eigener Sache: Eine Presseanfrage der Redaktion freiheitsfoo.de an die Polizeidirektion Hannover vom 21.4.2016 diesbezüglich ist bis heute - sieben Monate später - noch immer nicht beantwortet worden. Man bittet uns noch um Geduld und Rücksicht für die Priorität anderer Arbeiten ...)

Das Ergebnis unserer Demonstrationsbegleitungs-Praxis ist eine lange Reihe von mitunter schlechten, zum Teil bedrückenden Erfahrungen und Erlebnissen, deren Umfang und Vielfältigkeit den Rahmen einer Stellungnahme sprengen würde. Gerne können wir Ihnen bei Interesse dazu mündlich ausführlich Rede und Antwort stehen.

Unser Resumée dieser Praxisjahre und unsere Haltung in Bezug auf die geplanten Änderungen am NVersG:

Die Änderungen sorgen keine grundlegende, wesentliche Verbesserung der Lage des Menschenrechts auf freie, friedliche Versammlung in Niedersachsen.

Deswegen gibt es für uns nur die Option,

1. das Projekt NVersG gänzlich zu beenden,

2. sich zunächst kurzfristig auf die Regelungen des zuvor bundesweit gültigen VersG zurückzuziehen (und dass das anders als von den NVersG-Befürwortern immer wieder behauptet worden ist alles andere als ein Problem ist beweisen die vielen Bundesländer, die sich seit der Föderalismusreform aus 2006 kein eigenes Länder-Versammlungsgesetz zugelegt haben) und schließlich

3. sich dafür einzusetzen, das Versammlungsgesetz mittel- bis langfristig gänzlich obsolet werden zu lassen und den Bürgern das Vertrauen zu schenken, das die Verfasser des Grundgesetzes nach dem Desaster Nazi-Deutschlands und des Zweiten Weltkriegs in den Neubeginn Deutschlands gesetzt haben, als sie den Artikel 8 des Grundgesetzes verfasst haben.

Wir gehen davon aus, dass eine Reihe der diese Stellungnahme lesenden Menschen mit Unverständnis auf diese dann vielleicht radikal erscheinenden Forderungen reagieren werden. Wir raten diesen Menschen mit Willen zum Verstehen-Wollen um die Aufnahme von Gesprächen mit Personen und Gruppen, die unter dem NVersG tatsächlich Versammlungen anmelden und leiten. Oder zu einem ernstgemeinten Selbstversuch unter realistischen Bedingungen. Nur wer selber mit der Versammlungs-Bürokratie in Berührung gekommen ist und diese erfahren musste kann nachvollziehen, warum wir unsere Haltung in der dargelegten Weise einnehmen.


Einige Bilder mit Bildbeschreibungen


  • Proteste gegen Castor-Transporte, 27.11.2011, Wendland: Polizeibeamte filmen widerrechtlich, weil anlaßlos, die Gefangenen der Freiluft-Massen-Ingewahrsamsstelle (Polizei-Kessel) bei Harlingen
  • Proteste gegen Castor-Transporte, 27.11.2011, Wendland: Schmerzgriffe durch Polizisten an friedlichen, nicht miteinander verhakten Sitzblockierenden.
  • Proteste gegen den Nazi-Aufmarsch in Bad Nenndorf, 1.8.2015: Schmerzgriff durch Polizisten an friedlichem Sitzblockierenden
  • Proteste gegen den Nazi-Aufmarsch in Bad Nenndorf, 1.8.2015: Sitzblockierender wird kopfüber über Pflastersteine schleifend weggetragen.
  • Proteste gegen Pegida-Aufmarsch in Hannover, 4.4.2016: Illegale anlaßlose Identitätskontrollen von potentiellen Demonstranten, polizeiliche Anordnung dazu erst am Tage des Protestes erlassen, ohne Inkenntnissetzung oder Besprechung mit dem Demoanmelder – Ist das die vielzitierte Kooperationsbereitschaft seitens der Polizeibehörden?
  • Proteste gegen Pegida-Aufmarsch in Hannover, 4.4.2016: Auf Passanten einschüchternd wirkender Polizeiblock vor, seitlich und hinter der Versammlung – Ist das die „Staatsferne“ von der der Brokdorf-Beschluss spricht?
  • Proteste gegen den Abriß eines Sport-Gebäudes in Hannover am 8.4.2016: Polizei riegelt die Spontanversammlung ab und verhindert – verfassungswidrigerweise – den Zugang zu der friedlich verlaufenden Versammlung.


Brokdorf-Beschluss-Erinnerung, Rezitierung in einfacher Sprache


Der Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist sozusagen die Magna Charta der deutschen Versammlungsrechtsprechung. Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil jedem Mitglied des Innenausschusses geläufig ist, wenn es – wie in diesem Verfahren - über eine Veränderung der gesetzlichen Grundlagen für die Beschränkung dieses Grundrechts geht.

Dennoch: Die wichtigsten Abschnitte dieses Beschlusses wurde vor wenigen Jahren in sog. "einfache Sprache" übertragen und wir möchten unsere Stellungnahme mit der Zitierung dieser Version des Brokdorf-Beschlusses schließen:


Der Brokdorf-Beschluss vom 14. Mai 1985 in leichter Sprache


Worum geht es?

In Schleswig-Holstein sollte ein Atom-Kraft-Werk gebaut werden. Viele Menschen haben sich deswegen große Sorgen gemacht. Sie wollten das nicht. Sie haben oft demonstriert.

Eine besonders große Demonstration im Jahr 1981 wurde verboten. Die Menschen haben trotzdem protestiert. Wegen des Verbotes sind einige Menschen zum Gericht gegangen. Sie wollten wissen, ob das Verbot der Demonstration gerecht war.

Im Jahr 1985 gab es dazu einen Gerichts-Prozess. Das Gerichts-Verfahren fand vor dem Bundes-Verfassungs-Gericht statt. Das Bundes-Verfassungs-Gericht in Karlsruhe ist das höchste Gericht in Deutschland.

Das Atom-Kraft-Werk steht in der Nähe eines Ortes mit dem Namen „Brokdorf“. Darum heißt das Urteil des Gerichtes "Brokdorf-Beschluss".

Wir haben einige Teile des Brokdorf-Beschlusses in leichte Sprache übertragen. Das sind aber nur ein paar Aus-Schnitte aus dem viel längeren Gerichts-Urteil.


Abschnitt 61 des Brokdorf-Beschlusses: Die Kläger haben Recht: Das Verbot der Demonstration war un-recht.

In diesem Gerichts-Prozess haben sich Menschen beschwert, sie seien in ihrer Freiheit zu Demonstrieren behindert worden. Es geht dabei um die Versammlungs-Freiheit.

Eine Versammlung ist ein Treffen von Menschen, die anderen Menschen etwas mitteilen möchten. Eine Demonstration ist eine Versammlung. Ein Protest oder eine Mahn-Wache sind auch eine Versammlung. Im Artikel Nummer 8 unseres Grund-Gesetzes steht, was man unter Versammlungs-Freiheit versteht:

Der Artikel 8 des Grund-Gesetzes:

Alle Deutschen haben das Recht, sich zu treffen und zu protestieren. Dazu muss man sich nicht anmelden. Sie dürfen aber nur friedlich und ohne Waffen demonstrieren. Für Demonstrationen im Freien darf man ein besonderes Gesetz erlassen. Dieses Gesetz darf Regeln für eine solche Demonstration aufstellen.

Das Gericht urteilt:

Der Vorwurf stimmt!

Die Versammlungs-Freiheit der Klagenden wurde zu sehr behindert!

Die Versammlungs-Freiheit sollen alle Menschen haben. Das steht im Artikel 8 des Grund-Gesetzes.

Versammlungs-Freiheit ist wichtig, damit sich die Menschen austauschen können. Sie hilft den Menschen, sich zu entfalten. Die Versammlungs-Freiheit gilt aber nicht nur dann, wenn sich Menschen unterhalten oder diskutieren. Sie gilt immer, wenn mehrere Menschen ihre Meinung sagen.

Es ist den Menschen überlassen, wie sie das tun. Die Versammlungs-Freiheit gilt auch, wenn die Menschen dabei gar nicht reden, sondern plakativ Stellung beziehen. Plakativ bedeutet hier z.B. das Ausdrücken der Meinung mit Bildern, Liedern oder Theater. Die Menschen sollen dabei besonders geschützt und unterstützt werden, wenn sie als Gruppe ihre Meinung ausdrücken wollen.


Abschnitt 62 des Brokdorf-Beschlusses: Über die Wichtigkeit Versammlungs-Freiheit.

Das Recht auf Versammlungs-Freiheit ist ein Grund-Recht.

Ein Grund-Recht ist ein besonders wichtiges Recht. Mit dem Grund-Recht auf Versammlungs-Freiheit können sich die Menschen öffentlich äußern. Besonders Minderheiten sind durch Grund-Rechte geschützt.

Die Menschen dürfen zum Beispiel selber bestimmen, wo sie demonstrieren. Sie dürfen selber entscheiden, wann sie demonstrieren. Die Menschen dürfen sich aussuchen, wie sie demonstrieren. Über den Inhalt der Demonstration bestimmen nur sie selber.

Niemand darf gezwungen werden, an einer Demonstration teilzunehmen. Niemand darf an der Teilnahme an einer Demonstration gehindert werden. Jeder Mensch darf sich ohne Anmeldung mit anderen Menschen treffen und mit diesen demonstrieren.

Diese Versammlungs-Freiheit steht für Unabhängigkeit und Selbst-Bestimmtheit der Menschen. Staatliche Behörden müssen sich aus Demonstrationen so weit wie möglich heraus halten.


Abschnitt 64 des Brokdorf-Beschlusses: Meinungs-Freiheit und Versammlungs-Freiheit sind wichtig für die Menschen. Die Sorge vor Missbrauch der Versammlungs-Freiheit darf nicht im Vordergrund stehen.

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Rede. Er darf seine Meinung ungehindert sagen. Er darf seine Meinung ungehindert aufschreiben. Er darf seine Meinung auch auf andere Art und Weise ausdrücken. Das alles nennt man Meinungs-Freiheit (Artikel 5 GG).

Meinungs-Freiheit ist wie die Versammlungs-Freiheit ein Grund-Recht. Ohne Meinungs-Freiheit gibt es keine Demokratie. Meinungs-Freiheit ist ein Menschen-Recht. Sie steht jedem Menschen zu.

Seine Meinung zu sagen ist Teil der menschlichen Persönlichkeit. Erst durch Meinungs-Freiheit entstehen demokratische Gesellschaften. Meinungs-Austausch und Diskussionen sind wichtig für eine Demokratie.

Versammlungs-Freiheit ist die praktizierte Meinungs-Freiheit von mehreren Menschen zusammen. Demonstrationen sind eine Form von praktizierter Versammlungs-Freiheit. Durch das Demonstrieren äußern die Demonstranten ihre Überzeugungen. Demonstrieren lässt die Menschen sich entfalten.

Durch das Demonstrieren bezeugen die Demonstranten ihre Überzeugungen. Dazu begeben sie sich in die Öffentlichkeit. Die Art des Auftretens der Demonstranten ist Teil der gemeinsamen Meinung-Äußerung. Der Umgang der Demonstranten untereinander ist Teil der gemeinsamen Meinungs-Äußerung. Und die Wahl des Demonstrations-Ortes ist Teil der Meinungs-Äußerung.

Es besteht die Möglichkeit, dass Menschen die Versammlungs-Freiheit missbrauchen. Auf Demonstrationen soll man nicht andere Menschen zu Straftaten aufwiegeln. Demonstrationen bieten Raum zum Ausdruck von Gefühlen, Sorgen und Ängsten. Auf Demonstrationen soll man aber nicht gegen andere aufhetzen oder missbräuchlich mit Gefühlen anderer spielen. Man darf nicht gewalttätig werden.

Die Sorge vor dem Missbrauch einer Demonstration darf die Versammlungs-Freiheit aber nicht grundsätzlich beeinträchtigen. Auch Meinungs-Freiheit darf man aus Angst vor Missbrauch nicht grundsätzlich beeinträchtigen. Und auch die Freiheit der Presse darf man aus Angst vor Missbrauch nicht grundsätzlich beeinträchtigen.


Abschnitt 65 des Brokdorf-Beschlusses: Versammlungs-Freiheit ist wichtig für die Gesellschaft und ihre Weiter-Entwicklung. Der Staat soll sich aus Demonstrationen möglichst heraus halten.

Die Versammlungs-Freiheit hat eine grundsätzliche Bedeutung. Sie ist wichtig für die Willens-Bildung in einer Demokratie. Vor vielen Jahren hat das Bundes-Verfassungs-Gericht ein Urteil gefällt, in dem es um das Verbot einer Partei ging. Das Gericht hat gesagt:

Eine Gesellschaft ist eine zusammen lebende Gruppe von Menschen. Ein Staat ist eine Organisationsform einer Gesellschaft. Die Verhältnisse in einer Gesellschaft hängen von ihrer Geschichte ab. Die Verhältnisse in einer Gesellschaft hängen von ihrer vorherigen Entwicklung ab.

Diese Verhältnisse können und sollten immer weiter verbessert werden. Die Menschen in der Gesellschaft müssen gemeinsam über die Verbesserungen nachdenken. Dazu müssen sie einen gemeinsamen Willen entwickeln. Diesen Prozess nennt man Willens-Bildung.

Die Menschen in einer Gesellschaft entscheiden sich für einen gemeinsamen Weg. Manchmal führt das zu einer Verbesserung der Verhältnisse. Aber manchmal verschlechtern sich die Verhältnisse dadurch. Dann wird ein besserer Weg gesucht. Diesen Prozess nennt man "trial and error". "Trial and error" ist englisch und heißt auf deutsch: "Versuch und Irrtum".

Zur Willens-Entscheidung einer Gesellschaft gehören Diskussionen. Zur Willens-Entscheidung gehören gegenseitige Kontrolle und Kritik.

In einer Gesellschaft von vielen Menschen gibt es viele verschiedene Kräfte. Manche Gruppen von Menschen haben besonders viel Einfluss auf die Gesellschaft. Andere Gruppen von Menschen oder Einzelne haben weniger Einfluss.

Das Bundes-Verfassungs-Gericht sagt:

Die Menschen einer Gesellschaft sollen zusammen einen gemeinsamen Willen bilden. Die Willens-Bildung darf aber nicht nur von den Staats-Organen bestimmt werden.

Der Bundestag ist ein Staats-Organ. Ein Ministerium und eine Behörde sind Staats-Organe. Bundeskanzler, Bundespräsident die Regierung und das Bundes-Verfassungs-Gericht sind auch Staats-Organe.

Bei der Willens-Bildung einer Gesellschaft sollen diese Staats-Organe auf die Menschen in der Gesellschaft hören.

Die Menschen dürfen die Bundesregierung und den Bundestag wählen. Das reicht zur Willens-Bildung aber nicht aus.

Die Menschen sollen sich ständig in die Meinungs-Bildung einmischen. Aus der Bildung einer Meinung erwächst die Willens-Bildung.

Die Meinungs-Bildung muss frei sein. Die Meinungs-Bildung muss offen passieren. Die Meinungs-Bildung darf nicht durch Vorschriften oder Regeln beschränkt werden. Der Staat muss diese Meinungs-Bildung zulassen und Versammlungen müssen staats-frei sein. Das heißt: Die Staats-Organe müssen sich aus der Meinungs-Bildung durch Demonstrationen so weit wie möglich heraus halten.


Abschnitt 66 des Brokdorf-Beschlusses: Die Demonstration als ausgleichendes Mittel für die Ohnmächtigen.

Menschen beteiligen sich unterschiedlich stark an der gemeinsamen Meinungs-Bildung. Manche großen Verbände oder Vereine können großen Einfluss auf die Meinungs-Bildung ausüben.

Menschen mit viel Geld und große Zeitungen oder Fernsehsender können auch viel Einfluss haben. Nur wenige Menschen bekommen eine Gelegenheit zur Äußerung ihrer Meinung in Zeitung, Radio und Fernsehen.

Dem gegenüber erlebt sich ein einzelner Mensch als machtlos, hilflos und verloren. Er kann sich in Parteien und in Gruppen oder Vereinen engagieren. Dadurch kann er manchmal seine Meinung in die Diskussion einbringen. Aber nicht immer.

Um die Öffentlichkeit zu erreichen brauchen auch Gruppen und Vereine manchmal Demonstrationen. Und dem Einzelnen bleibt die Beteiligung an einer Demonstration. Oder er setzt eine Demonstration von sich aus in Gang.

Eine Demonstration ist die kollektive Nutzung der Versammlungs-Freiheit. Mit einer Demonstration nimmt man Einfluss.

Wenn die Versammlungs-Freiheit ernst genommen und durchgesetzt wird spricht man von un-behinderten Demonstrationen. Un-behinderte Demonstrationen helfen gegen Ohnmacht.

Schlechte Erfahrungen mit dem Staat und den Staats-Organen führen zu Verdrossenheit und Frust. Verdrossenheit und Frust können gefährliche Folgen bewirken. Un-behinderte Demonstrationen wirken gegen Staats-Verdrossenheit und Frust.

Deswegen ist die Versammlungs-Freiheit so wichtig.

Mit un-behinderten Demonstrationen kann Einfluss auf ansonsten un-gerechte Macht-Verhältnisse genommen werden.


Abschnitt 67 des Brokdorf-Beschlusses: Demonstrationen als wichtiges Gegen-Gewicht zur Über-Macht von Bürokratie und Staats-Organen. Demonstrationen stabilisieren die Demokratie.

Demonstrationen sind ein wichtiger Teil einer demokratischen Gesellschaft. Demonstration erzeugen in einer Gesellschaft Offenheit für Veränderungen. Demonstrationen beeinflussen politische Prozesse. Demonstrationen enthalten ein Stück ursprünglich-un-gebändigter Demokratie.

Demonstrationen können den Politik-Betrieb vor der Erstarrung in geschäftiger Routine bewahren.

Demonstrationen sind grundlegend für das Funktionieren einer Demokratie. Sie sind dafür unentbehrlich.

In einer Demokratie gilt einerseits das Mehrheits-Prinzip. Die Menschen wählen das Parlament. Im Parlament bildet sich eine Mehrheit. Diese Mehrheit bildet die gewählte Regierung. Das Parlament erlässt die im Staat für alle geltenden Gesetze. Die Regierung organisiert und bestimmt viele der Staats-Organe.

Die Staats-Organe und die Bürokratie haben viel Macht. Zwischen den Wahlen haben die Bürger nur noch wenig Einfluss. Minderheiten haben ebenfalls nur einen geringen Einfluss. Die Entscheidungen der Regierung und die Arbeit der Staats-Organe müssen für einen Schutz der Minderheiten sorgen.

Wenn die Entscheidungen der Regierung und das Tun der Staats-Organe von den Menschen nicht akzeptiert werden und die Menschen nicht kooperieren, sind sie wirkungslos.

Deswegen müssen Minderheiten auf Meinungs-Bildung und Willens-Bildung einen gewissen Einfluss ausüben können. Demonstrationen helfen dabei.

Mit Demonstrationen können die Menschen auf Fehler und auf schlechte Entscheidungen und Entwicklungen aufmerksam machen. Demonstrationen können Druck auf Regierung und Staats-Organe ausüben. Demonstrationen stabilisieren die Demokratie. Demonstrationen wirken wie ein politisches Früh-Warn-System. Demonstrationen zeigen Probleme und Störungen an. Demonstrationen machen Integrations-Defizite sichtbar. Demonstrationen machen eine Kurs-Korrektur der offiziellen Politik möglich.


Anhänge


Anhang 1: Stellungnahme des Bündnisses für Versammlungsfreiheit in Niedersachsen

Anhang 2: Flyer des AK Vorrat zum Thema aus 2009


24.11.2016 - Anschreiben und zwei Nachfragen an die Landtagsverwaltung


Sehr geehrte Frau xxx,

anliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen für das NVersG (LT-DS 16/6233).

Könnten Sie uns - ergänzend zu der Anfrage der freiheitsfoo.de-Redaktion vom 18.11.2016 - auch noch mitteilen, welche der zur schriftlichen Stellungnahme eingeladenen Personen und Gruppen bis zum vorgegebenen Abgabe-Endtermin (25.11.2016) eine Stellungnahme abgegeben haben?

Werden diese Stellungnahmen veröffentlicht? Falls nein - so wie in den bisherigen Fällen - warum eigentlich nicht?

Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße an alle,


6.12.2016 - Antworten auf unsere Fragen vom 18.11. bzw. 24.11.2016 - weniger als zwei Tage vor der mündlichen Anhörung!


(Erst zweieinhalb Wochen nach unserer Frage, wann denn die mündliche Anhörung stattfindet, aber weniger als zwei Tage vor diesem Termin, erhalten wir Nachricht. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.)

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Emails vom 18. und 24. November 2016. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Gibt es bereits einen Termin zur Behandlung der o.g. LT-Drs. im Innenausschuss des Nds. Landtags und falls ja, für welche Sitzung ist diese derzeit geplant? Welche Personen und Gruppen sollen (nach derzeitiger Planung) zur mündlichen Anhörung zu diesem Gesetzänderungsvorhaben angehört werden bzw. - falls dazu schon Einladungen ausgesprochen worden sind - wer wurde zur mündlichen Anhörung eingeladen?

Bei der mündlichen Anhörung, die am 8. Dezember stattfindet, werden folgende Personen/Organisationen angehört:

  1. Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen,
  2. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz
  3. Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen
  4. Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB
  5. Bund Deutscher Kriminalbeamter

Welche der zur schriftlichen Stellungnahme eingeladenen Personen und Gruppen haben bis zum vorgegebenen Abgabe-Endtermin (25.11.2016) eine Stellungnahme abgegeben?

Folgende Personen/Institutionen haben bislang schriftliche Stellungnahmen abgegeben:

  1. Amnesty International - Themenkoordinationsgruppe Polizei & Menschenrechte
  2. freiheitsfoo
  3. Katholisches Büro Niedersachsen
  4. Herr Prof. Dr. Sebastian Müller-Franken, Philipps Universität Marburg
  5. Niedersächsischer Richterbund
  6. Herr Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Humboldt-Universität zu Berlin
  7. Bund Deutscher Kriminalbeamter - Landesverband Niedersachsen
  8. Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen.

Trotz Fristablaufs gehen immer noch Stellungnahmen ein.

Werden diese Stellungnahmen veröffentlicht? Falls nein - so wie in den bisherigen Fällen - warum eigentlich nicht? / Sollen auch die zu diesem Gesetzänderungsvorhaben eingeholten oder eingehenden schriftlichen Stellungnahmen seitens des Landtags unveröffentlicht bleiben? Falls dem so ist: Was ist die Begründung für diese Nicht-Veröffentlichung?

Die Ausschüsse des Nds. Landtages geben Institutionen / Personen im Rahmen ihrer Beratungen regelmäßig die Gelegenheit, schriftlich oder in mündlichen Anhörungen Stellungnahmen zu Gesetzes- oder anderen Vorhaben abzugeben. Wie Ihnen durch eigene Erfahrungen bekannt ist, werden diese Personen bzw. Institutionen bei der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme von der Landtagsverwaltung darauf hingewiesen, dass die Beratung der Ausschüsse voraussichtlich in öffentlicher Sitzung stattfinden wird. Darüber hinaus wird das Einverständnis der Anzuhörenden mit einer Weitergabe der Stellungnahme an interessierte Dritte vorausgesetzt, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Stellungnahmen auf Nachfrage anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Anhörung oder anderen Interessierten zugänglich gemacht werden können. Auf eine Veröffentlichung im Internet wird bisher verzichtet. Auf diese Weise soll verdeutlicht werden, dass die Stellungnahme gegenüber einem parlamentarischen Gremium und zur Verwendung bei der parlamentarischen Beratung und nicht gegenüber der Öffentlichkeit abgegeben werden soll, was unter Umständen Einfluss auf den Inhalt der Stellungnahmen haben kann. Im Übrigen steht es den Anzuhörenden selbstverständlich frei, die Stellungnahmen selbst zu veröffentlichen.

Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage
gez.
xxx


6.12.2016 - Zwei Nachfragen an den Nds. Landtag zu dessen Antworten


Sehr geehrter Frau Hohmann,

können Sie uns in Ergänzung zu Ihrer Antwort zu den bisher schriftlich Stellungnehmenden mitteilen, in welchem Rahmen Herr Ulrich Battis von der Humboldt-Universität zu Berlin zur Stellungnahme eingeladen worden ist und ob es über die zwölf zum gesamten Gesetzentwurf um Stellungnahme angefragten noch weitere Personen oder Gruppen gibt, die in irgend einer Weise um einen Beitrag für den Innenausschuss in dieser Sache gebeten worden sind?

Dann haben wir noch eine Verständnisfrage.

Sie schreiben uns:

"Darüber hinaus wird das Einverständnis der Anzuhörenden mit einer Weitergabe der Stellungnahme an interessierte Dritte vorausgesetzt, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Stellungnahmen auf Nachfrage anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Anhörung oder anderen Interessierten zugänglich gemacht werden können. Auf eine Veröffentlichung im Internet wird bisher verzichtet. Auf diese Weise soll verdeutlicht werden, dass die Stellungnahme gegenüber einem parlamentarischen Gremium und zur Verwendung bei der parlamentarischen Beratung und nicht gegenüber der Öffentlichkeit abgegeben werden soll, was unter Umständen Einfluss auf den Inhalt der Stellungnahmen haben kann."

Das erscheint uns erklärungsbedürftig. Verstehen wir diese Zeilen so richtig, dass die Übermittlung der Ihnen schriftlich vorliegenden Stellungnahmen an einzelne Personen ("andere Interessierte") auf Anfrage ermöglicht wird (nicht-ausdrücklich erfolgter Widerspruch der Stellungnehmenden vorausgesetzt), uns als Redaktion allerdings (wie bisher von Ihnen praktiziert) verweigert wird, mutmasslich mit Verweis auf den Wunsch der Nicht-Veröffentlichung im Internet?

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns das noch einmal in anderen Worten erläutern könnten.

Danke für die Arbeit, die Sie wegen unserer Nachfragen haben und viele gute Grüße,


8.12.2016 - Anschreiben an Stellungnehmende mit der Bitte um Stellungnahmenveröffentlichung


Die nachfolgenden Gruppen und Personen schreiben wir mit der Bitte um Zusendung oder Veröffentlichung ihrer Stellungnahme an:

  1. Amnesty International - Themenkoordinationsgruppe Polizei & Menschenrechte
  2. Herr Prof. Dr. Sebastian Müller-Franken, Philipps Universität Marburg
  3. Herr Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Humboldt-Universität zu Berlin
  4. Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen,

Bei diesen Gruppen hier ersparen wir uns diese Frage aufgrund ihrer bereits abgefragten klaren Haltung, ihre Haltung bzw. ihre Einmischung in das Gesetzgebungsverfahren lieber intransparent zu lassen:

  1. Katholisches Büro Niedersachsen
  2. Niedersächsischer Richterbund
  3. Bund Deutscher Kriminalbeamter - Landesverband Niedersachsen
  4. Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen
  5. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz
  6. Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen


Anschreiben


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Auskunft durch die Verwaltung des Niedersächsischen Landtags haben Sie dem Innenausschuss des Landtags eine schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf für Änderungen am Niedersächsischen Versammlungsgesetz (NVersG) zukommen lassen.

Leider ist der Landtag in Hannover nicht bereit, diese Stellungnahme der Allgemeinheit zum Abruf bereitzustellen.

Wären Sie bereit, Ihre Stellungnahme zum NVersG-Entwurf zu veröffentlichen oder uns diese zur ungekürzten Bereitstellung für die daran interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?

Wir würden uns im Sinne einer offenen und öffentlichen Diskussion über das Gesetzvorhaben sehr darüber freuen.

Viele gute Grüße,


8.12.2016 - Mündliche Anhörung im Innenausschuss des nds. Landtags


Wie befürchtet und zuletzt schon erfahren, kamen in der mündlichen Anhörung des Innenausschusses keine Stimmen nicht-verbeamteter oder behördlicher Menschen zu Wort. Drei von fünf Angehörten waren Polizeivertreter, die vierte Gruppe (Kommunen) repräsentierte einen Teil der Versammlungsbehörden, lediglich das Landesamt für Datenschutz als fünfter Teil des Angehörten führt keine eigenen Interessenslagen vor, die in der allgemeinen Praxis dem Versammlungsgrundrecht zuwider sind.

Eingeladen, aber abgesagt hatten:

  • Prof. Rafael Behr, Akademie der Polizei Hamburg
  • Prof. Ulrich Battis, Berlin (schriftliche Stellungnahme liegt dem Landtag vor)
  • Prof. Jörn Ipsen, Universität Osnabrück
  • Neue Richtervereinigung Oldenburg, LV Niedersachsen (schriftliche Stellungnahme liegt dem Landtag vor)

Aufgrund der vom Innenausschuss selber so gewählten Vertretungsstruktur dominierten nicht nur die bildhaften und zum Teil populistischen Schilderungen der Polizeivertreter - abgesehen vom Einwurf datenschutzrechtlicher Aspekte durch das LfD gab es sogar genau gar keine Gegenhaltungen seitens praxiserfahrener Bürger.

Formelle Anmerkung: Im Gesetzentwurf hat sich aus der Sicht aller Landtagsparteien ein Fehler eingeschlichen. Bei einer Demoanmeldung soll zukünftig nur noch Vorname und Geburtsdatum des Anmelders angegeben werden müssen. Es fehlt nach sicht der Parlamentarier mindestens noch die Angabe des Nachnamens. Darauf haben einige Teilnehmer der Sitzung hingewiesen und die Landesregierungsvertreter haben klargestellt, dass es sich hier um einen Übertragungsfehler handelt, der beseitigt wird. Nichtsdestotrotz hat Frau Jahns von der CDU in der "Diskussion" mehrfach auf diesen Sachverhalt hingewiesen und das immer wieder bemängelt. Sie vermittelte den Eindruck, als sei das von Rot-Grün so gewollt gewesen, was offensichtlich nicht der Fall ist.

Nachfolgend ein stichpunktartiges Protokoll der öffentlichen Anhörung. Wie immer kann für Vollständigkeit und 100%ige Zitatgenauigkeit mangels der vom Landtag zur Verfügung gestellten Transparenzwerkzeuge nicht garantiert werden.


Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen (5 Minuten)


Vortragend: Herr Scholz (NST-Hauptgeschäftsführer) und (kurz) Herr Schwind (NLT-Geschäftsführer)

  • Nicht-mehr-Notwendigkeit der Angabe einer Anschrift für Versammlungsanmelder wird abgelehnt, macht die Praxis für Versammlungsbehörden schwierig
  • Gut, dass Vermummungsverbot (VV) beibehalten wird, ob die Absenkung zur Ordnungswidrigkeit richtig ist, hält man für fragelich
  • "Vermummung geht in aller Regel einher mit einer gewissen Gewaltbereitschaft."
  • "Ich finde, demonstrieren tut man mit offenem Gesicht. Und wer das nicht tut, nährt den Verdacht, dass er nicht friedlich demonstrieren will."

Nachfragen:

  • Frau Jahns (CDU): Gibt es auch in anderen Bundesländern das Recht zur Demoanmeldung ohne Anschriftsnennung?
    • Antwort: Wir haben davon keine Ahnung.


Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (19 Minuten)


Vortragend: Herr Klauke

  • Es gibt nur eine Änderung mit Datenschutzbetreff.
  • Gegen die reduzierte Datenerfassung zur Anmeldung ist nichts einzuwenden, falls das so bleiben sollte (anders als derzeit geplant), aus Datenschutzsicht aber auch okay.
  • Leider keine Änderungen vorgesehen zu den Vorgaben von Versammlungen in geschlossenen Räumen.
  • Hinweis auf Datenspeicherskandal:
    • Im Polizei-Vorgangsbearbeitungssystem (Datenbank) NIVADIS wurden und werden "massenhaft Daten über friedliche Demonstrationen, deren Anmelder, Leiter, Ordner und zum Teil auch Teilnehmer gespeichert".
    • Wir sind durch die Petition eines Bürgers darauf aufmerksam gemacht worden, dabei ging es um eine Datenspeicherung der Polizeidirektion (PD) Lüneburg.
    • Es ist unzulässig, Daten von Demonstrationen und Demonstranten zu speichern, wenn diese friedlich verlaufen sind. (Friedlich im Sinne der Auslegung in diesem Kontext: Es ist noch nicht einmal zu Ordnungswidrigkeiten gekommen und selbstverständlich gab es auch keine Straftaten im Zusammenhang mit der Versammlung.)
    • Man ist im LfD aufgrund der Petition der Sache durch Anfrage an die Zentrale Polizeistelle [uneindeutig mitgeschriebener Begriff!] nachgegangen.
    • Daraufhin hat man erfahren, dass es 512 Vorgänge solcher unzulässiger Speicherungen gegeben hat.
    • Danach hat das LfD alle 6 niedersächsischen PD's angeschrieben und mit Verweis auf einen Erlaß aus 2012 zu dieser Frage um Löschung dieser Daten im NIVADIS gebeten.
    • Der Erlaß des Innenministeriums regelt ganz deutlich, dass "eine Speicherung von Daten störungsfrei verlaufener Demonstrationen in der Regeln nicht erforderlich sind."
    • Ergebnis: Nur einer von 512 Fällen (!) wurde weiter gespeichert, die anderen gelöscht.
    • Aufgeschlüsselt: Folgende 5 von 6 PD's haben die Daten gelöscht und zwar in folgender Menge:
      • PD Hannover: 66 Datensätze
      • PD Osnabrück: 45 Datensätze
      • PD Braunschweig: 166 Datensätze
      • PD Oldenburg: 88 Datensätze
      • PD Göttingen: 71 Datensätze
    • Lediglich die PD Lüneburg will generell keine Auskünfte erteilen und auch keine der rechtswidrig gespeicherten Daten löschen.
    • Anfang April 2016 hat die LfD das Innenministerium dazu angeschrieben und zwischenzeitlich drei weitere male um Stellungnahme oder Rückmeldung gebeten - bislang ohne irgendein Ergebnis!
    • Zitat aus dem Brokdorf-Beschluss des BVerfG: "Das Recht des Bürgers auf Teilhabe an der politischen Willensbildung äußere sich nicht nur in der Stimmabgabe bei Wahlen, sondern auch in der Einflußnahme auf den ständigen Prozeß der politischen Meinungsbildung, die sich in einem demokratischen Staatswesen frei, offen, unreglementiert und grundsätzlich "staatsfrei" vollziehen müsse."
    • "Die Polizei kann mittels der NIVADIS-Speicherungen jederzeit wissen, wer an Demonstrationen teilgenommen hat. Das ist das Gegenteil von staatsferner Grundrechtsausübung."
    • Sofern der bestehende § 10 (1) Satz 4 ["Die nach Satz 1 erhobenen Daten sind unverzüglich nach Beendigung der Versammlung unter freiem Himmel zu löschen, soweit sie nicht zur Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit benötigt werden."] wider Erwarten Interpretationsspielraum bieten sollte, sollte das im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens geklärt werden. Doch dazu muss das Innenministerium erst einmal Stellung beziehen.

Nachfragen:

  • Frau Jahns (CDU): a) Wie soll ein DS-freundliches Vorgehen der Behörden aussehen, wenn Anschrift des Demoanmelders nicht erforderlich ist? b) Gab es bislang irgendeine Rückmeldung des Innenministeriums zur Frage der NIVADIS-Speicherungen?
    • Antwort: a) "Ich bin kein Versammlungsrecht-Praktiker. Wenn das zu praktischen Problemen führt, muss das geändert werden. Aber wenn eine Demonanmeldung mit weniger Datenerfassung ginge, dann wären wir auf jeden Fall dafür." b) Nein, es gab vom Innenministerium erstaunlicherweise bislang noch gar keine Rückmeldung auf unsere insgesamt vier Anschreiben. Ich glaube und hoffe aber, dass wir noch in einen Rechtsdialog eintreten werden. Wir haben eine Frist bis zum 15.12.2016 gesetzt.
  • Herr Oetjen (FDP): Von 2003 bis 2015 hat es 235 von Ihnen kritisierte Vorgänge/Speicherungen bei der PD Lüneburg gegeben. Muss der §10 präzisiert werden?
    • Antwort: Aus unserer Sicht kein Interpretationsbedarf. Erlaß aus 2012 ist deutlich. Nochmals hingewiesen: die 235 Fälle behandeln "sehr eindeutige Fälle friedlicher Demonstrationen", bei denen es noch nicht einmal zu Ordnungswidrigkeiten gekommen ist.


Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (11 Minuten)


Vortragend: Herr Schilff (Landesvorsitzender GdP Niedersachsen, stellvertretender Vorsitzender GdP Bund)

  • Wir werden von der GdP morgen für mehr Weihnachtsgeld demonstrieren.
  • Die meisten Demonstrationen unter freiem Himmel sind erfreulicherweise friedlich.
  • PD's Hannover und Göttingen müssen für Demos aber starken Polizeieinsatz fahren.
  • Ich erinnere an die Eröffnung der Europabankzentrale in Frankfurt.
  • Zu dem G20-Gipfel in Hamburg werden 100.000 Demonstranten erwartet.
  • Unsere Stellungnahme zu folgenden Punkten im Gesetzänderungsentwurf:
    • Aufnahme des Begriffs "paramilitärisches Auftreten" begrüßen wir. Schwarzer Block und rechtsextreme Aufmärsche werden damit nicht mehr erlaubt sein. Aus unserer Sicht ist die Begrifflichkeit deutlich und klar - wir als Polizisten werden dann schon wissen, wenn es sich um so was handelt - und der Begriff bedarf keiner weiteren Erläuterung.
    • Die Sorgen um Wegfall der Angaben von Demoanmelder-Anschrift teilen wir. Für unsere Polizeiarbeit vor Ort bei der Demo ist das aber nicht relevant.
    • Zur Reduzierung des Vermummungsverbots (VV) von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit (Owi): "Hunderte vermummte Linksradikale marschieren durch die Gegend. Praktisch ist es aber kein Problem, dass die Vermummung zur Owi herabgesetzt wird. Eventuell können wir als Polizei dadurch sogar schneller zum Erfolg kommen. Das ist das Ergebnis der Rücksprache, die wir mit den Kräften gehalten haben, die öfters mit Demonstrationen zu tun haben.
    • Zum Wegfall der Bannmeilenregelungen: Diese Frage muss die Politik entscheiden. [Nur diese?] Bislang war es auch unproblematisch mit dem ausgelagerten Übergangsplenarsaal.

Nachfragen:

  • Herr Oetjen (FDP): Ist der Wegfall der Anschrift des Demoanmelders für die Polizei tatsächlich kein Problem?
    • Antwort: Ich verstehe und unterstreiche die Sorgen, die von den Versammlungsbehörden dazu genannt worden sind, ausdrücklich. Ansonsten brauchen wir das vor Ort aber nicht.
  • Frau Jahns (CDU): Wie funktionert das praktisch vor Ort? Wie wollen sie der Leute habhaft werden, wenn sie keine Anschrift des Demoanmelders haben?
    • Antwort: Vor Ort stellen sich die Demoleiter den Polizeikräften vor. Passiert das nicht, muss die Polizei sowieso andere Maßnahmen einleiten.


Deutsche Polizeigewerkschaft (22 Minuten)


Vortragend: Erst Herr Zimbehl (stellv. Landesvorsitzender), dann ausführllich Herr Hellmann (Vorstandsmitglied)

[Herr Zimbell]

  • Begriff des "paramilitärischen Auftretens" muss genauer definiert werden, das wäre hilfreich für Einsatzkräfte. Diese begriffliche Erweiterung wird ansonsten sehr begrüßt.
  • Zu wenig Daten werden von den Demoanmeldern erhoben. Kontaktaufnahme durch die Versammlungsbehörde ist schwierig.
  • "Wer eine Demo machen will, sollte kein Problem damit haben, seine persönlichen Daten anzugeben."

[Herr Hallmann]

  • Übliche, bekannte Einleitung: "Ich bin Dienststellenleiter. Ich bin Hundertschaft-Führer. Ich bin Führungspolizist. Ich bin Praktiker. Meine 11. Hundertschaft hat viel Demoerfahrung."
  • VV-Herabstufung zur Owi ist ein falsches Signal.
  • "Zum Beispiel bei der AStA-Demo neulich vor 2 oder 4 Wochen für billigen Wohnraum. Ich finde die Forderung ja richtig. Auch als Vater einer Studentin. Ich bin ja Demokrat. Wenn aber bei der Demo schon nach 10 Metern praktisch alle Teilnehmer nicht mehr zu erkennen sind, dann geht das nicht."
  • "Immer wenn es Gewalt gegeben hat, wurde sich vorher vermummt."
  • "Im Fall des Falles muss ich die Leute dazu auffordern, die Vermummung wieder abzunehmen. Es wird dann aber kein Interesse mehr daran bestehen, wenn Vermummung nur noch eine Owi ist, für die 70 bis 100 Euro Bußgeld bezahlt werden muss. Dafür nimmt doch niemand seine Masken ab."
  • Es geht auch um den Schutz der Polizeikräfte. "Da werden Steine und Urinbeutel auf die Polizisten geworfen."
  • "Es gibt gar keinen Grund, vermummt rumzulaufen."

Nachfragen [Antworten allesamt von Herrn Hallmann]:

  • Frau Jahns (CDU): [Ergänzt noch einmal die Kritik an Entwurfstextfehler zum fehlenden Nachnamen.] "Ich gehe davon aus, dass die Mehrzahl der Anmeldenden männlich ist." [Als Ergänzung dazu, dass künftig kein Geburtsname mehr angegeben werden muss.]
  • Herr Oetjen (FDP): Zur Frage, ob eine Runtersetzung des VV hilfreich sein kann, weil VV als Straftat die Polizei zum sofortigen Einschreiten zwingt - Haben sie es schon mal erlebt, dass sie Probleme mit VV=Straftat hatten? Ist eine Versammlung deswegen schon mal nicht so gut gelaufen, als wenn VV=Owi wäre?
    • Antwort: Nein. [Herr Hallmann führte dann weiter lang und "lustig" weiter aus:] "Wenn man Linden erreicht entsteht bei den Demos eine andere Dynamik als in der Innenstadt." "Das hat's bei mir noch nicht gegeben, daß ich nur allein wegen einer Vermummung in eine Demo reingegangen bin." "Es sind manchmal 15-16jährige, die das mit der Vermummung toll finden und die die Polizei gerne provozieren wollen, indem sie [vermummt] einen Stein in die Hand nehmen. Und daraus kann eine ganz andere Dynamik entstehen." "Ich halte es sogar für grundfalsch, dass Vermummung überhaupt erlaubt bzw. bei Friedlichkeit geduldet wird, die gehörte meiner Meinung nach gänzlich verboten." "Das dauert doch 3 Stunden, bis man das Vermummungsverbot nach der Aufforderung durchgesetzt hat." "Bei den Vermummten ist nur noch ein Augenschlitz zu sehen."
  • Herr Becker (SPD): Ist die Flexibilität polizeilichen Handelns nicht größer, wenn VV nur noch Owi ist?
    • Antwort: Nein. Flexibilität geht nur in die eine Richtung des Nicht-Einschreitens. Und das sehe ich überhaupt nicht ein."
  • Herr Becker (SPD): Wie viele Demos haben Sie wegen Vermummung schon aufgelöst? [Schlecht formulierte Frage.]
    • Antwort: Noch nie.
  • Herr Becker (SPD): Dann verstehe ich nicht, warum VV=Owi einen Nachteil bringen soll.
    • "Antwort": "Aber lieber Karsten Becker, lieber Polizeibeamter a.D. (...)" "Ich bin einer, der in der ersten Reihe mit dabei ist, ich bin Praktiker, ich verstecke mich nicht hinten oder im Leitstellenfahrzeug."
  • Frau Hamburg (Grüne): Ich habe öfters Demo-Beobachtungen gemacht. Polizei-Hundertschaften aus anderen Bundesländern bei uns eingesetzt, bei denen VV=Owi ist sind (nach eigenen Erzählt-Bekommen) regelmäßig davon irritiert, dass VV in Niedersachsen Straftat ist. Was haben Sie an Erfahrungen aus diesen anderen Bundesländern mitbekommen oder von den Kollegen dazu gehört?
    • Antwort: Ich habe keine Erfahrungen mit anderen Bundesländern.
  • Herr Onay (Grüne): Mag auch jede Straftat mit Vermummung einhergehen [das könnte man ja auch mal gründlich durchdenken, diese Behauptung], dann führt doch nicht jede Vermummung zu einer Straftat. Es könnte doch auch sogar den Effekt haben, dass der Reiz des Verbotenen (=Vermummung) abnimmt, wenn das keine Straftat sondern nur noch Owi ist.
    • Antwort: "Es gibt nur zwei Bundesländer, in denen VV=Owi ist. Andere Bundesländer hatten das mal, haben das aber wieder rückgängig gemacht. Es gibt doch auch in anderen Zusammenhängen die Diskussion zum Wechsel von Straftat zu Owi und zurück. Dabei gilt immer: Wenn ich den Bürgern klarmache, dass Vermummung gar nicht so schlimm ist, dann öffne ich Tor und Tür. Und dann müssen wir auch die Diskussion zur Definition der Schutz- oder Passivbewaffnung wieder aufmachen. Ist ein Wärmeschutz nicht auch ein Schutz gegen die Polizei?"
  • Herr Becker (SPD): Bei den Bundesländern, die zur Vermummung als Straftat zurückgekehrt sind, was liegen denn da für Erfahrungen und Erkenntnisse vor?
    • Antwort: "Das weiß ich nicht."


Bund Deutscher Kriminalbeamter (8 Minuten)


Vortragend: Herr Küch (Landesvorsitzender)

  • Ich bin Vizepolizeichef in Braunschweig und habe zuvor 2 Jahre lang BKA Nord geleitet.
  • Neuregelung zum "paramilitärischen Auftritt" ist gut.
  • Wir hatten in Braunschweig seit dem 1.1.2015 80 Demoeinsätze zu Bragida und Fußball. 15 davon habe ich im Lagezentrum begleitet.
  • Ich gebe Herrn Hallmann in Sachen VV recht. Wenn Demonstranten anfangen sich zu vermummen, dann herrscht bei Polizei Alarmstufe.
  • Bei Eintracht Braunschweig wäre ein VV als Owi wenig akzeptabel.
  • "Nicknames im Internet sind für mich das gleiche wie Vermummung bei Demos."

Nachfragen:

  • Herr Oetjen (FDP): Können Sie den Argumentationen von Herrn Schilff und Herrn Becker folgen, dass VV=Owi sein kann?
    • Antwort: Ich glaube eher wie Herr Hallmann, dass das zu mehr Eskalationen führt.
  • Frau Jahns (CDU): [Substanzfrei]


8.12.2016 - Doch noch Anfrage an die LfD Nds. mit Bitte um Stellungnahmen-Veröffentlichung und NIVADIS-Demospeicherungen-Infos


Sehr geehrte Damen und Herren,

auch wenn es zur letzten Anfrage ähnlicher Art eine Absage gab: Wäre die niedersächsische LfD bereit, ihre Stellungnahme zu den geplanten Änderungen am NVersG zu veröffentlichen oder uns zur öffentlichen Einsehbarkeit zukommen zu lassen?

Und mit Blick auf die vorhin zu Ende gegangene mündliche Anhörung im Innenausschuss zum dazugehörigen Gesetzentwurf:

Gibt es zu den dort beschriebenen NIVADIS-Speicherungen von Anmeldern, Leitern, Ordnern und Teilnehmern friedlicher und ordnungswidrigkeitsfreier Versammlungen Ihrerseits irgendwelche allgemein verfügbaren Informationen, ein Dokument, eine Pressemitteilung o.ä., auf das wir ggf. verlinken können?

Über eine baldige Rückmeldung - wie auch immer im Inhalt - würden wir uns sehr freuen.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


8.12.2016 - Nds. Städte- und Gemeindebund (für AGKS): Veröffentlichung ihrer Stellungnahme


Sehr geehrter Herr xxx,

anliegend übersende ich Ihnen die angeforderte Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage:
xxx

Nds. Städte- und Gemeindebund


15.12.2016 - Nachfragen an Herrn Battis, Herrn Müller-Franken und amnesty international mit Bitte um Veröffentlichung der Stellungnahmen


(...)

wir möchten nach einer Woche gerne noch einmal nachfragen, ob Sie uns Ihere Stellungnahme zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen möchten oder nicht.

Wir freuen uns über jede Antwort.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


16.12.2016 - Rückmeldung durch Herrn Battis - Veröffentlichung seiner Stellungnahme


Sehr geehrter Herr xxx,

als Anlage schicke ich Ihnen die erbetene Stellungnahme von Herrn Prof. Battis.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Assistant to Prof. (em.) Dr. Rupert Scholz and Prof. (em.) Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis


20.12.2016 - Antwort der/des LfD Niedersachsen - Keine Veröffentlichung ihrer Stellungnahme


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann insoweit nur auf die an Sie bereits am 21.11.2016 gesendete Mail von Herrn xxx verweisen. Diese Antwort gilt naheliegender Weise auch für die Stellungnahme zum NVersG. Umso verwunderter waren wir darüber, dass Sie uns über eine "Pressenotiz" in dieser Sache mahnen.

Da wir in Sachen NIVADIS-Speicherung dem MI noch eine weitere Frist zur Beantwortung unserer Fragen gesetzt haben, warten wir diese Frist erst ab, bis wir ggf. weiter tätig werden.

Mit freundlichem Gruß
xxx

Dr. xxx
Behörde der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen
Leitung Presse und Öffentlichkeitsarbeit


20.12.2016 - Rückmeldung von uns an das/die LfD Niedersachsen


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrter Herr xxx und Herr xxx.

Entschuldigung - dann haben wir die Mail vom 21.11.2016 falsch interpretiert indem wir dachten, dass es eine Einzelfall- und keine grundsätzliche Entscheidung der LfD und ihrer Mitarbeiter gewesen ist, ob eine vom LfD Niedersachsen an den Landtag gerichtete Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf öffentlich gemacht wird oder nicht.

Wir werden dann in Zukunft davon ausgehen, dass das seitens der LfD grundsätzlich nicht gewünscht ist nicht weiter mit solchen Anfragen nerven. :)

Wir haben mit unserem Blogbeitrag neun Tage auf eine Antwort von Ihnen dazu gewartet und hätten diesen anders formuliert, wenn wir dann schon Kenntnis von der grundsätzlichen Haltung des LfD gehabt hätte, werden das aber als Update im Blogbeitrag korrigieren.

Wir bedauern diese Entscheidung Ihres Amts sehr und finden es nicht richtig, dass die LfD-Nds-Stellungnahmen nicht öffentlich gemacht werden. Die in der Mail vom 22.11. genannten Sorgen vor Missinterpretation von Teilen davon mögen sicher nicht gänzlich unbegründet sein, sind aus unserer Sicht aber nicht hinreichend, um die (mit Steuergeldern bezahlten!) Dokumente unter Verschluss zu halten. Mit diesem Argument entmündigt man den Souverän ganz pauschal - spricht ihm ein Mitspracherecht grundsätzlich ab. Letztenendes verkümmert dabei - aus unserer Sicht - die offene, demokratische Streit- und Auseinandersetzungskultur - und das in so wichtigen Fragen wie die beiden zuletzt behandelten Gesetzentwürfe.

Wir respektieren (selbstverständlich!) diese Entscheidung, würden uns aber darüber freuen, wenn das bei Ihnen intern zu einem passenden Zeitpunkt noch einmal überdacht wird.

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße an alle Kolleginnen und Kollegen, Ihnen und Ihren Angehörigen eine gute Weihnachts- und Jahreswechsel-Zeit!


Kategorie(n): Versammlungsfreiheit

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Zuletzt geändert am 22.12.2016 11:56 Uhr