Wichtige Seiten Hilfestellungen Externe Links Alle Inhalte dieses Wikis, soweit nicht anders angegeben, unter Creative Commons CC-BY-SA |
Main /
Anhoerung-Versammlungsgesetzreform-LT-NDSEinladung zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme an den Innenausschuss des nds. Landtags
Grundlage der Anhörung: SPD-Grüner-Gesetzentwurf zur Reform des Nds. Versammlungsgesetzes NVersG
Zeitplan
Liste der zur Anhörung eingeladenen
Stellungnahme des Bündnisses für Versammlungsfreiheit in Niedersachsen
Die Stellungnahme ist hier als pdf-Dokumente herunterladbar.
18.11.2016 - Presseanfrage an den nds. Landtag
zur Änderung des NVersG nach Vorschlag der LT-DS 17/6233 findet derzeit die Einholung schriftlicher Stellungnahmen statt. Wir haben zu diesem Prozess folgende Fragen und würden uns über deren Beantwortung sehr freuen: 1.) Gibt es bereits einen Termin zur Behandlung der o.g. LT-DS im Innenausschuss des nds. Landtags und falls ja, für welche Sitzung ist diese derzeit geplant? 2.) Welche Personen und Gruppen sollen (nach derzeitiger Planung) zur mündlichen Anhörung zu diesem Gesetzänderungsvorhaben angehört werden bzw. - falls dazu schon Einladungen ausgesprochen worden sind - wer wurde zur mündlichen Anhörung eingeladen? 3.) Sollen auch die zu diesem Gesetzänderungsvorhaben eingeholten oder eingehenden schriftlichen Stellungnahmen seitens des Landtags unveröffentlicht bleiben? Falls dem so ist: Was ist die Begründung für diese Nicht-Veröffentlichung? Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
24.11.2016 - Schriftliche Stellungnahme von freiheitsfoo
Anrede, Verweis auf Stellungnahme des Bündnisses für Versammlungsfreiheit in Niedersachsen
wir danken für die Einladung zur schriftlichen Stellungnahme zu den geplanten Gesetzesänderung am NversG. Und wir bedauern zugleich, dass - soweit uns bekannt - kein einziger Vertreter der Initiative "Versammlungsfreiheit in Niedersachsen" zur frühzeitigen Beratung, ja noch nicht einmal für die nachträgliche Anhörung eingeladen worden ist. Dieses Bündnis vertritt wie sonst niemand eine Reihe von Gruppen und Personen, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten äußerst viel Demonstrationspraxis vereinen. Diese Initiative ist die Bündelung relevanter zivilgesellschaftlicher Stimmen aus Niedersachsen zur Praxis der Versammlungsfreiheit, breit und vielfältig zusammengesetzt. Um diesen Mißstand der Nicht-Einladung der in der Initiative vereinigten Bürgerinitiativen und der Nicht-Hörung dieser Stimmen abzuhelfen, hängt unserer eigenen Stellungnahme zur Ergänzung und mit der freundlichen Bitte um Kenntnisnahme auch noch die Stellungnahme der Initiative "Versammlungsfreiheit für Niedersachsen" vom 21.9.2016 an.
Eigene Stellungnahme
Es ist zu dem Thema bereits alles wesentliche gesagt und geschrieben worden - und zwar schon vor einiger Zeit, nämlich in den Jahren 2009-2010, als die Verabschiedung und (Nicht-)Diskussion des NVersG, seinerzeit verantwortet durch die CDU-FDP-Landesregierung, vonstatten gegangen ist. Somit verweisen wir inhaltlich auf einen aus dem Dezember 2009 stammenden Informations-Flyer der hannoverschen Ortsgruppe des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die u.a. Ausgangspunkt für unsere Initiative freiheitsfoo gewesen ist. Diesen Flyer hängen wir ebenfalls diesem Schreiben an und bitten um Kenntnisnahme. Nach dieser Vorbemerkung und mit Blick auf die in den vergangenen fünf bis sechs Jahren gesammelten Erfahrungen mit der Praxis der Demonstrations- und Meinungsfreiheit in Niedersachsen unter dem NVersG kommen wir zu folgendem Schluß und zu folgender Haltung: Wir lehnen das NVersG grundsätzlich ab. Das Niedersächsische Versammlungsgesetz ist nicht menschen- und nicht bürgerfreundlich. Das NVersG hat zur zunehmenden Zersplitterung des Versammlungsrechts in Deutschland beigetragen. Und weiter: Das NVersG atmet bürokratischen Geist und obrikeitsstaatliches Denken, das einer demokratisch verfassten Gesellschaft unwürdig ist. Die hier zur Debatte stehenden Änderungen würden das nur unwesentlich ändern. Eine Reihe der (wenigen) vorgeschlagenen Änderungen am NVersG sind Makulatur oder verschlimmbessern die derzeitige Situation sogar noch. Dazu verweisen wir auf die angehängte Stellungnahme der Initiative "Versammlungsfreiheit für Niedersachsen", die das im Einzelnen beschreibt. Ebenso möchten wir zur Erweiterung des Horizonts auf die Äußerungen der jetzt in Regierungsverantwortung befindlichen SPD und Grünen zum Thema aus Ihrer Oppositionszeit verweisen, dokumentiert für die SPD hier http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Innenpolitik-SPD-Nds-2008-2013.pdf und nachzulesen für die Bündnis90/Die Grünen in deren eigener Veröffentlichung hier http://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/fileadmin/docs/fraktion/infopakete/buergerrechte_statt_ueberwachungsstaat_d.pdf Inwieweit diese beiden Parteien nun Ihren eigenen (Oppositions)Ansprüchen genügen oder nicht, vermag jeder neutrale Beobachter des parteipolitischen Spiels selber zu beurteilen. In den vergangenen Jahren haben wir von freiheitsfoo eine Reihe von Demonstrationen in Niedersachsen aufmerksam beobachtet, den Vorlauf samt Kooperationsgesprächen und Verhandlungen mit Versammlungsbehörde und Polizei aktiv und passiv begleitet und zusammen mit dem Ablauf von Protesten verschiedenster Art dokumentiert und veröffentlicht. Exemplarisch genannt sei hier - bei Interesse an unserer Arbeit - die ausführliche Begleitung von Demonstrationen am 4.4.2016 in Hannover. (Anmerkung in eigener Sache: Eine Presseanfrage der Redaktion freiheitsfoo.de an die Polizeidirektion Hannover vom 21.4.2016 diesbezüglich ist bis heute - sieben Monate später - noch immer nicht beantwortet worden. Man bittet uns noch um Geduld und Rücksicht für die Priorität anderer Arbeiten ...) Das Ergebnis unserer Demonstrationsbegleitungs-Praxis ist eine lange Reihe von mitunter schlechten, zum Teil bedrückenden Erfahrungen und Erlebnissen, deren Umfang und Vielfältigkeit den Rahmen einer Stellungnahme sprengen würde. Gerne können wir Ihnen bei Interesse dazu mündlich ausführlich Rede und Antwort stehen. Unser Resumée dieser Praxisjahre und unsere Haltung in Bezug auf die geplanten Änderungen am NVersG: Die Änderungen sorgen keine grundlegende, wesentliche Verbesserung der Lage des Menschenrechts auf freie, friedliche Versammlung in Niedersachsen. Deswegen gibt es für uns nur die Option, 1. das Projekt NVersG gänzlich zu beenden, 2. sich zunächst kurzfristig auf die Regelungen des zuvor bundesweit gültigen VersG zurückzuziehen (und dass das anders als von den NVersG-Befürwortern immer wieder behauptet worden ist alles andere als ein Problem ist beweisen die vielen Bundesländer, die sich seit der Föderalismusreform aus 2006 kein eigenes Länder-Versammlungsgesetz zugelegt haben) und schließlich 3. sich dafür einzusetzen, das Versammlungsgesetz mittel- bis langfristig gänzlich obsolet werden zu lassen und den Bürgern das Vertrauen zu schenken, das die Verfasser des Grundgesetzes nach dem Desaster Nazi-Deutschlands und des Zweiten Weltkriegs in den Neubeginn Deutschlands gesetzt haben, als sie den Artikel 8 des Grundgesetzes verfasst haben. Wir gehen davon aus, dass eine Reihe der diese Stellungnahme lesenden Menschen mit Unverständnis auf diese dann vielleicht radikal erscheinenden Forderungen reagieren werden. Wir raten diesen Menschen mit Willen zum Verstehen-Wollen um die Aufnahme von Gesprächen mit Personen und Gruppen, die unter dem NVersG tatsächlich Versammlungen anmelden und leiten. Oder zu einem ernstgemeinten Selbstversuch unter realistischen Bedingungen. Nur wer selber mit der Versammlungs-Bürokratie in Berührung gekommen ist und diese erfahren musste kann nachvollziehen, warum wir unsere Haltung in der dargelegten Weise einnehmen.
Einige Bilder mit Bildbeschreibungen
Brokdorf-Beschluss-Erinnerung, Rezitierung in einfacher Sprache
Dennoch: Die wichtigsten Abschnitte dieses Beschlusses wurde vor wenigen Jahren in sog. "einfache Sprache" übertragen und wir möchten unsere Stellungnahme mit der Zitierung dieser Version des Brokdorf-Beschlusses schließen:
Der Brokdorf-Beschluss vom 14. Mai 1985 in leichter Sprache
In Schleswig-Holstein sollte ein Atom-Kraft-Werk gebaut werden. Viele Menschen haben sich deswegen große Sorgen gemacht. Sie wollten das nicht. Sie haben oft demonstriert. Eine besonders große Demonstration im Jahr 1981 wurde verboten. Die Menschen haben trotzdem protestiert. Wegen des Verbotes sind einige Menschen zum Gericht gegangen. Sie wollten wissen, ob das Verbot der Demonstration gerecht war. Im Jahr 1985 gab es dazu einen Gerichts-Prozess. Das Gerichts-Verfahren fand vor dem Bundes-Verfassungs-Gericht statt. Das Bundes-Verfassungs-Gericht in Karlsruhe ist das höchste Gericht in Deutschland. Das Atom-Kraft-Werk steht in der Nähe eines Ortes mit dem Namen „Brokdorf“. Darum heißt das Urteil des Gerichtes "Brokdorf-Beschluss". Wir haben einige Teile des Brokdorf-Beschlusses in leichte Sprache übertragen. Das sind aber nur ein paar Aus-Schnitte aus dem viel längeren Gerichts-Urteil.
In diesem Gerichts-Prozess haben sich Menschen beschwert, sie seien in ihrer Freiheit zu Demonstrieren behindert worden. Es geht dabei um die Versammlungs-Freiheit. Eine Versammlung ist ein Treffen von Menschen, die anderen Menschen etwas mitteilen möchten. Eine Demonstration ist eine Versammlung. Ein Protest oder eine Mahn-Wache sind auch eine Versammlung. Im Artikel Nummer 8 unseres Grund-Gesetzes steht, was man unter Versammlungs-Freiheit versteht: Der Artikel 8 des Grund-Gesetzes: Alle Deutschen haben das Recht, sich zu treffen und zu protestieren. Dazu muss man sich nicht anmelden. Sie dürfen aber nur friedlich und ohne Waffen demonstrieren. Für Demonstrationen im Freien darf man ein besonderes Gesetz erlassen. Dieses Gesetz darf Regeln für eine solche Demonstration aufstellen. Das Gericht urteilt: Der Vorwurf stimmt! Die Versammlungs-Freiheit der Klagenden wurde zu sehr behindert! Die Versammlungs-Freiheit sollen alle Menschen haben. Das steht im Artikel 8 des Grund-Gesetzes. Versammlungs-Freiheit ist wichtig, damit sich die Menschen austauschen können. Sie hilft den Menschen, sich zu entfalten. Die Versammlungs-Freiheit gilt aber nicht nur dann, wenn sich Menschen unterhalten oder diskutieren. Sie gilt immer, wenn mehrere Menschen ihre Meinung sagen. Es ist den Menschen überlassen, wie sie das tun. Die Versammlungs-Freiheit gilt auch, wenn die Menschen dabei gar nicht reden, sondern plakativ Stellung beziehen. Plakativ bedeutet hier z.B. das Ausdrücken der Meinung mit Bildern, Liedern oder Theater. Die Menschen sollen dabei besonders geschützt und unterstützt werden, wenn sie als Gruppe ihre Meinung ausdrücken wollen.
Das Recht auf Versammlungs-Freiheit ist ein Grund-Recht. Ein Grund-Recht ist ein besonders wichtiges Recht. Mit dem Grund-Recht auf Versammlungs-Freiheit können sich die Menschen öffentlich äußern. Besonders Minderheiten sind durch Grund-Rechte geschützt. Die Menschen dürfen zum Beispiel selber bestimmen, wo sie demonstrieren. Sie dürfen selber entscheiden, wann sie demonstrieren. Die Menschen dürfen sich aussuchen, wie sie demonstrieren. Über den Inhalt der Demonstration bestimmen nur sie selber. Niemand darf gezwungen werden, an einer Demonstration teilzunehmen. Niemand darf an der Teilnahme an einer Demonstration gehindert werden. Jeder Mensch darf sich ohne Anmeldung mit anderen Menschen treffen und mit diesen demonstrieren. Diese Versammlungs-Freiheit steht für Unabhängigkeit und Selbst-Bestimmtheit der Menschen. Staatliche Behörden müssen sich aus Demonstrationen so weit wie möglich heraus halten.
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Rede. Er darf seine Meinung ungehindert sagen. Er darf seine Meinung ungehindert aufschreiben. Er darf seine Meinung auch auf andere Art und Weise ausdrücken. Das alles nennt man Meinungs-Freiheit (Artikel 5 GG). Meinungs-Freiheit ist wie die Versammlungs-Freiheit ein Grund-Recht. Ohne Meinungs-Freiheit gibt es keine Demokratie. Meinungs-Freiheit ist ein Menschen-Recht. Sie steht jedem Menschen zu. Seine Meinung zu sagen ist Teil der menschlichen Persönlichkeit. Erst durch Meinungs-Freiheit entstehen demokratische Gesellschaften. Meinungs-Austausch und Diskussionen sind wichtig für eine Demokratie. Versammlungs-Freiheit ist die praktizierte Meinungs-Freiheit von mehreren Menschen zusammen. Demonstrationen sind eine Form von praktizierter Versammlungs-Freiheit. Durch das Demonstrieren äußern die Demonstranten ihre Überzeugungen. Demonstrieren lässt die Menschen sich entfalten. Durch das Demonstrieren bezeugen die Demonstranten ihre Überzeugungen. Dazu begeben sie sich in die Öffentlichkeit. Die Art des Auftretens der Demonstranten ist Teil der gemeinsamen Meinung-Äußerung. Der Umgang der Demonstranten untereinander ist Teil der gemeinsamen Meinungs-Äußerung. Und die Wahl des Demonstrations-Ortes ist Teil der Meinungs-Äußerung. Es besteht die Möglichkeit, dass Menschen die Versammlungs-Freiheit missbrauchen. Auf Demonstrationen soll man nicht andere Menschen zu Straftaten aufwiegeln. Demonstrationen bieten Raum zum Ausdruck von Gefühlen, Sorgen und Ängsten. Auf Demonstrationen soll man aber nicht gegen andere aufhetzen oder missbräuchlich mit Gefühlen anderer spielen. Man darf nicht gewalttätig werden. Die Sorge vor dem Missbrauch einer Demonstration darf die Versammlungs-Freiheit aber nicht grundsätzlich beeinträchtigen. Auch Meinungs-Freiheit darf man aus Angst vor Missbrauch nicht grundsätzlich beeinträchtigen. Und auch die Freiheit der Presse darf man aus Angst vor Missbrauch nicht grundsätzlich beeinträchtigen.
Die Versammlungs-Freiheit hat eine grundsätzliche Bedeutung. Sie ist wichtig für die Willens-Bildung in einer Demokratie. Vor vielen Jahren hat das Bundes-Verfassungs-Gericht ein Urteil gefällt, in dem es um das Verbot einer Partei ging. Das Gericht hat gesagt: Eine Gesellschaft ist eine zusammen lebende Gruppe von Menschen. Ein Staat ist eine Organisationsform einer Gesellschaft. Die Verhältnisse in einer Gesellschaft hängen von ihrer Geschichte ab. Die Verhältnisse in einer Gesellschaft hängen von ihrer vorherigen Entwicklung ab. Diese Verhältnisse können und sollten immer weiter verbessert werden. Die Menschen in der Gesellschaft müssen gemeinsam über die Verbesserungen nachdenken. Dazu müssen sie einen gemeinsamen Willen entwickeln. Diesen Prozess nennt man Willens-Bildung. Die Menschen in einer Gesellschaft entscheiden sich für einen gemeinsamen Weg. Manchmal führt das zu einer Verbesserung der Verhältnisse. Aber manchmal verschlechtern sich die Verhältnisse dadurch. Dann wird ein besserer Weg gesucht. Diesen Prozess nennt man "trial and error". "Trial and error" ist englisch und heißt auf deutsch: "Versuch und Irrtum". Zur Willens-Entscheidung einer Gesellschaft gehören Diskussionen. Zur Willens-Entscheidung gehören gegenseitige Kontrolle und Kritik. In einer Gesellschaft von vielen Menschen gibt es viele verschiedene Kräfte. Manche Gruppen von Menschen haben besonders viel Einfluss auf die Gesellschaft. Andere Gruppen von Menschen oder Einzelne haben weniger Einfluss. Das Bundes-Verfassungs-Gericht sagt: Die Menschen einer Gesellschaft sollen zusammen einen gemeinsamen Willen bilden. Die Willens-Bildung darf aber nicht nur von den Staats-Organen bestimmt werden. Der Bundestag ist ein Staats-Organ. Ein Ministerium und eine Behörde sind Staats-Organe. Bundeskanzler, Bundespräsident die Regierung und das Bundes-Verfassungs-Gericht sind auch Staats-Organe. Bei der Willens-Bildung einer Gesellschaft sollen diese Staats-Organe auf die Menschen in der Gesellschaft hören. Die Menschen dürfen die Bundesregierung und den Bundestag wählen. Das reicht zur Willens-Bildung aber nicht aus. Die Menschen sollen sich ständig in die Meinungs-Bildung einmischen. Aus der Bildung einer Meinung erwächst die Willens-Bildung. Die Meinungs-Bildung muss frei sein. Die Meinungs-Bildung muss offen passieren. Die Meinungs-Bildung darf nicht durch Vorschriften oder Regeln beschränkt werden. Der Staat muss diese Meinungs-Bildung zulassen und Versammlungen müssen staats-frei sein. Das heißt: Die Staats-Organe müssen sich aus der Meinungs-Bildung durch Demonstrationen so weit wie möglich heraus halten.
Menschen beteiligen sich unterschiedlich stark an der gemeinsamen Meinungs-Bildung. Manche großen Verbände oder Vereine können großen Einfluss auf die Meinungs-Bildung ausüben. Menschen mit viel Geld und große Zeitungen oder Fernsehsender können auch viel Einfluss haben. Nur wenige Menschen bekommen eine Gelegenheit zur Äußerung ihrer Meinung in Zeitung, Radio und Fernsehen. Dem gegenüber erlebt sich ein einzelner Mensch als machtlos, hilflos und verloren. Er kann sich in Parteien und in Gruppen oder Vereinen engagieren. Dadurch kann er manchmal seine Meinung in die Diskussion einbringen. Aber nicht immer. Um die Öffentlichkeit zu erreichen brauchen auch Gruppen und Vereine manchmal Demonstrationen. Und dem Einzelnen bleibt die Beteiligung an einer Demonstration. Oder er setzt eine Demonstration von sich aus in Gang. Eine Demonstration ist die kollektive Nutzung der Versammlungs-Freiheit. Mit einer Demonstration nimmt man Einfluss. Wenn die Versammlungs-Freiheit ernst genommen und durchgesetzt wird spricht man von un-behinderten Demonstrationen. Un-behinderte Demonstrationen helfen gegen Ohnmacht. Schlechte Erfahrungen mit dem Staat und den Staats-Organen führen zu Verdrossenheit und Frust. Verdrossenheit und Frust können gefährliche Folgen bewirken. Un-behinderte Demonstrationen wirken gegen Staats-Verdrossenheit und Frust. Deswegen ist die Versammlungs-Freiheit so wichtig. Mit un-behinderten Demonstrationen kann Einfluss auf ansonsten un-gerechte Macht-Verhältnisse genommen werden.
Demonstrationen sind ein wichtiger Teil einer demokratischen Gesellschaft. Demonstration erzeugen in einer Gesellschaft Offenheit für Veränderungen. Demonstrationen beeinflussen politische Prozesse. Demonstrationen enthalten ein Stück ursprünglich-un-gebändigter Demokratie. Demonstrationen können den Politik-Betrieb vor der Erstarrung in geschäftiger Routine bewahren. Demonstrationen sind grundlegend für das Funktionieren einer Demokratie. Sie sind dafür unentbehrlich. In einer Demokratie gilt einerseits das Mehrheits-Prinzip. Die Menschen wählen das Parlament. Im Parlament bildet sich eine Mehrheit. Diese Mehrheit bildet die gewählte Regierung. Das Parlament erlässt die im Staat für alle geltenden Gesetze. Die Regierung organisiert und bestimmt viele der Staats-Organe. Die Staats-Organe und die Bürokratie haben viel Macht. Zwischen den Wahlen haben die Bürger nur noch wenig Einfluss. Minderheiten haben ebenfalls nur einen geringen Einfluss. Die Entscheidungen der Regierung und die Arbeit der Staats-Organe müssen für einen Schutz der Minderheiten sorgen. Wenn die Entscheidungen der Regierung und das Tun der Staats-Organe von den Menschen nicht akzeptiert werden und die Menschen nicht kooperieren, sind sie wirkungslos. Deswegen müssen Minderheiten auf Meinungs-Bildung und Willens-Bildung einen gewissen Einfluss ausüben können. Demonstrationen helfen dabei. Mit Demonstrationen können die Menschen auf Fehler und auf schlechte Entscheidungen und Entwicklungen aufmerksam machen. Demonstrationen können Druck auf Regierung und Staats-Organe ausüben. Demonstrationen stabilisieren die Demokratie. Demonstrationen wirken wie ein politisches Früh-Warn-System. Demonstrationen zeigen Probleme und Störungen an. Demonstrationen machen Integrations-Defizite sichtbar. Demonstrationen machen eine Kurs-Korrektur der offiziellen Politik möglich.
Anhänge
Anhang 2: Flyer des AK Vorrat zum Thema aus 2009
24.11.2016 - Anschreiben und zwei Nachfragen an die Landtagsverwaltung
anliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen für das NVersG (LT-DS 16/6233). Könnten Sie uns - ergänzend zu der Anfrage der freiheitsfoo.de-Redaktion vom 18.11.2016 - auch noch mitteilen, welche der zur schriftlichen Stellungnahme eingeladenen Personen und Gruppen bis zum vorgegebenen Abgabe-Endtermin (25.11.2016) eine Stellungnahme abgegeben haben? Werden diese Stellungnahmen veröffentlicht? Falls nein - so wie in den bisherigen Fällen - warum eigentlich nicht? Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße an alle,
6.12.2016 - Antworten auf unsere Fragen vom 18.11. bzw. 24.11.2016 - weniger als zwei Tage vor der mündlichen Anhörung!
Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre Emails vom 18. und 24. November 2016. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Gibt es bereits einen Termin zur Behandlung der o.g. LT-Drs. im Innenausschuss des Nds. Landtags und falls ja, für welche Sitzung ist diese derzeit geplant? Welche Personen und Gruppen sollen (nach derzeitiger Planung) zur mündlichen Anhörung zu diesem Gesetzänderungsvorhaben angehört werden bzw. - falls dazu schon Einladungen ausgesprochen worden sind - wer wurde zur mündlichen Anhörung eingeladen? Bei der mündlichen Anhörung, die am 8. Dezember stattfindet, werden folgende Personen/Organisationen angehört:
Welche der zur schriftlichen Stellungnahme eingeladenen Personen und Gruppen haben bis zum vorgegebenen Abgabe-Endtermin (25.11.2016) eine Stellungnahme abgegeben? Folgende Personen/Institutionen haben bislang schriftliche Stellungnahmen abgegeben:
Trotz Fristablaufs gehen immer noch Stellungnahmen ein. Werden diese Stellungnahmen veröffentlicht? Falls nein - so wie in den bisherigen Fällen - warum eigentlich nicht? / Sollen auch die zu diesem Gesetzänderungsvorhaben eingeholten oder eingehenden schriftlichen Stellungnahmen seitens des Landtags unveröffentlicht bleiben? Falls dem so ist: Was ist die Begründung für diese Nicht-Veröffentlichung? Die Ausschüsse des Nds. Landtages geben Institutionen / Personen im Rahmen ihrer Beratungen regelmäßig die Gelegenheit, schriftlich oder in mündlichen Anhörungen Stellungnahmen zu Gesetzes- oder anderen Vorhaben abzugeben. Wie Ihnen durch eigene Erfahrungen bekannt ist, werden diese Personen bzw. Institutionen bei der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme von der Landtagsverwaltung darauf hingewiesen, dass die Beratung der Ausschüsse voraussichtlich in öffentlicher Sitzung stattfinden wird. Darüber hinaus wird das Einverständnis der Anzuhörenden mit einer Weitergabe der Stellungnahme an interessierte Dritte vorausgesetzt, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Stellungnahmen auf Nachfrage anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Anhörung oder anderen Interessierten zugänglich gemacht werden können. Auf eine Veröffentlichung im Internet wird bisher verzichtet. Auf diese Weise soll verdeutlicht werden, dass die Stellungnahme gegenüber einem parlamentarischen Gremium und zur Verwendung bei der parlamentarischen Beratung und nicht gegenüber der Öffentlichkeit abgegeben werden soll, was unter Umständen Einfluss auf den Inhalt der Stellungnahmen haben kann. Im Übrigen steht es den Anzuhörenden selbstverständlich frei, die Stellungnahmen selbst zu veröffentlichen. Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrage
6.12.2016 - Zwei Nachfragen an den Nds. Landtag zu dessen Antworten
können Sie uns in Ergänzung zu Ihrer Antwort zu den bisher schriftlich Stellungnehmenden mitteilen, in welchem Rahmen Herr Ulrich Battis von der Humboldt-Universität zu Berlin zur Stellungnahme eingeladen worden ist und ob es über die zwölf zum gesamten Gesetzentwurf um Stellungnahme angefragten noch weitere Personen oder Gruppen gibt, die in irgend einer Weise um einen Beitrag für den Innenausschuss in dieser Sache gebeten worden sind? Dann haben wir noch eine Verständnisfrage. Sie schreiben uns: "Darüber hinaus wird das Einverständnis der Anzuhörenden mit einer Weitergabe der Stellungnahme an interessierte Dritte vorausgesetzt, wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Stellungnahmen auf Nachfrage anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Anhörung oder anderen Interessierten zugänglich gemacht werden können. Auf eine Veröffentlichung im Internet wird bisher verzichtet. Auf diese Weise soll verdeutlicht werden, dass die Stellungnahme gegenüber einem parlamentarischen Gremium und zur Verwendung bei der parlamentarischen Beratung und nicht gegenüber der Öffentlichkeit abgegeben werden soll, was unter Umständen Einfluss auf den Inhalt der Stellungnahmen haben kann." Das erscheint uns erklärungsbedürftig. Verstehen wir diese Zeilen so richtig, dass die Übermittlung der Ihnen schriftlich vorliegenden Stellungnahmen an einzelne Personen ("andere Interessierte") auf Anfrage ermöglicht wird (nicht-ausdrücklich erfolgter Widerspruch der Stellungnehmenden vorausgesetzt), uns als Redaktion allerdings (wie bisher von Ihnen praktiziert) verweigert wird, mutmasslich mit Verweis auf den Wunsch der Nicht-Veröffentlichung im Internet? Wir würden uns freuen, wenn Sie uns das noch einmal in anderen Worten erläutern könnten. Danke für die Arbeit, die Sie wegen unserer Nachfragen haben und viele gute Grüße,
8.12.2016 - Anschreiben an Stellungnehmende mit der Bitte um Stellungnahmenveröffentlichung
Bei diesen Gruppen hier ersparen wir uns diese Frage aufgrund ihrer bereits abgefragten klaren Haltung, ihre Haltung bzw. ihre Einmischung in das Gesetzgebungsverfahren lieber intransparent zu lassen:
Anschreiben
nach Auskunft durch die Verwaltung des Niedersächsischen Landtags haben Sie dem Innenausschuss des Landtags eine schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf für Änderungen am Niedersächsischen Versammlungsgesetz (NVersG) zukommen lassen. Leider ist der Landtag in Hannover nicht bereit, diese Stellungnahme der Allgemeinheit zum Abruf bereitzustellen. Wären Sie bereit, Ihre Stellungnahme zum NVersG-Entwurf zu veröffentlichen oder uns diese zur ungekürzten Bereitstellung für die daran interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen? Wir würden uns im Sinne einer offenen und öffentlichen Diskussion über das Gesetzvorhaben sehr darüber freuen. Viele gute Grüße,
8.12.2016 - Mündliche Anhörung im Innenausschuss des nds. Landtags
Eingeladen, aber abgesagt hatten:
Aufgrund der vom Innenausschuss selber so gewählten Vertretungsstruktur dominierten nicht nur die bildhaften und zum Teil populistischen Schilderungen der Polizeivertreter - abgesehen vom Einwurf datenschutzrechtlicher Aspekte durch das LfD gab es sogar genau gar keine Gegenhaltungen seitens praxiserfahrener Bürger. Formelle Anmerkung: Im Gesetzentwurf hat sich aus der Sicht aller Landtagsparteien ein Fehler eingeschlichen. Bei einer Demoanmeldung soll zukünftig nur noch Vorname und Geburtsdatum des Anmelders angegeben werden müssen. Es fehlt nach sicht der Parlamentarier mindestens noch die Angabe des Nachnamens. Darauf haben einige Teilnehmer der Sitzung hingewiesen und die Landesregierungsvertreter haben klargestellt, dass es sich hier um einen Übertragungsfehler handelt, der beseitigt wird. Nichtsdestotrotz hat Frau Jahns von der CDU in der "Diskussion" mehrfach auf diesen Sachverhalt hingewiesen und das immer wieder bemängelt. Sie vermittelte den Eindruck, als sei das von Rot-Grün so gewollt gewesen, was offensichtlich nicht der Fall ist. Nachfolgend ein stichpunktartiges Protokoll der öffentlichen Anhörung. Wie immer kann für Vollständigkeit und 100%ige Zitatgenauigkeit mangels der vom Landtag zur Verfügung gestellten Transparenzwerkzeuge nicht garantiert werden.
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen (5 Minuten)
Nachfragen:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (19 Minuten)
Nachfragen:
Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (11 Minuten)
Nachfragen:
Deutsche Polizeigewerkschaft (22 Minuten)
[Herr Zimbell]
[Herr Hallmann]
Nachfragen [Antworten allesamt von Herrn Hallmann]:
Bund Deutscher Kriminalbeamter (8 Minuten)
Nachfragen:
8.12.2016 - Doch noch Anfrage an die LfD Nds. mit Bitte um Stellungnahmen-Veröffentlichung und NIVADIS-Demospeicherungen-Infos
auch wenn es zur letzten Anfrage ähnlicher Art eine Absage gab: Wäre die niedersächsische LfD bereit, ihre Stellungnahme zu den geplanten Änderungen am NVersG zu veröffentlichen oder uns zur öffentlichen Einsehbarkeit zukommen zu lassen? Und mit Blick auf die vorhin zu Ende gegangene mündliche Anhörung im Innenausschuss zum dazugehörigen Gesetzentwurf: Gibt es zu den dort beschriebenen NIVADIS-Speicherungen von Anmeldern, Leitern, Ordnern und Teilnehmern friedlicher und ordnungswidrigkeitsfreier Versammlungen Ihrerseits irgendwelche allgemein verfügbaren Informationen, ein Dokument, eine Pressemitteilung o.ä., auf das wir ggf. verlinken können? Über eine baldige Rückmeldung - wie auch immer im Inhalt - würden wir uns sehr freuen. Vielen Dank und viele gute Grüße,
8.12.2016 - Nds. Städte- und Gemeindebund (für AGKS): Veröffentlichung ihrer Stellungnahme
anliegend übersende ich Ihnen die angeforderte Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen. Mit freundlichen Grüßen Nds. Städte- und Gemeindebund
15.12.2016 - Nachfragen an Herrn Battis, Herrn Müller-Franken und amnesty international mit Bitte um Veröffentlichung der Stellungnahmen
wir möchten nach einer Woche gerne noch einmal nachfragen, ob Sie uns Ihere Stellungnahme zur Veröffentlichung zur Verfügung stellen möchten oder nicht. Wir freuen uns über jede Antwort. Vielen Dank und viele gute Grüße,
16.12.2016 - Rückmeldung durch Herrn Battis - Veröffentlichung seiner Stellungnahme
als Anlage schicke ich Ihnen die erbetene Stellungnahme von Herrn Prof. Battis. Mit freundlichen Grüßen xxx
20.12.2016 - Antwort der/des LfD Niedersachsen - Keine Veröffentlichung ihrer Stellungnahme
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann insoweit nur auf die an Sie bereits am 21.11.2016 gesendete Mail von Herrn xxx verweisen. Diese Antwort gilt naheliegender Weise auch für die Stellungnahme zum NVersG. Umso verwunderter waren wir darüber, dass Sie uns über eine "Pressenotiz" in dieser Sache mahnen. Da wir in Sachen NIVADIS-Speicherung dem MI noch eine weitere Frist zur Beantwortung unserer Fragen gesetzt haben, warten wir diese Frist erst ab, bis wir ggf. weiter tätig werden. Mit freundlichem Gruß Dr. xxx
20.12.2016 - Rückmeldung von uns an das/die LfD Niedersachsen
Entschuldigung - dann haben wir die Mail vom 21.11.2016 falsch interpretiert indem wir dachten, dass es eine Einzelfall- und keine grundsätzliche Entscheidung der LfD und ihrer Mitarbeiter gewesen ist, ob eine vom LfD Niedersachsen an den Landtag gerichtete Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf öffentlich gemacht wird oder nicht. Wir werden dann in Zukunft davon ausgehen, dass das seitens der LfD grundsätzlich nicht gewünscht ist nicht weiter mit solchen Anfragen nerven. :) Wir haben mit unserem Blogbeitrag neun Tage auf eine Antwort von Ihnen dazu gewartet und hätten diesen anders formuliert, wenn wir dann schon Kenntnis von der grundsätzlichen Haltung des LfD gehabt hätte, werden das aber als Update im Blogbeitrag korrigieren. Wir bedauern diese Entscheidung Ihres Amts sehr und finden es nicht richtig, dass die LfD-Nds-Stellungnahmen nicht öffentlich gemacht werden. Die in der Mail vom 22.11. genannten Sorgen vor Missinterpretation von Teilen davon mögen sicher nicht gänzlich unbegründet sein, sind aus unserer Sicht aber nicht hinreichend, um die (mit Steuergeldern bezahlten!) Dokumente unter Verschluss zu halten. Mit diesem Argument entmündigt man den Souverän ganz pauschal - spricht ihm ein Mitspracherecht grundsätzlich ab. Letztenendes verkümmert dabei - aus unserer Sicht - die offene, demokratische Streit- und Auseinandersetzungskultur - und das in so wichtigen Fragen wie die beiden zuletzt behandelten Gesetzentwürfe. Wir respektieren (selbstverständlich!) diese Entscheidung, würden uns aber darüber freuen, wenn das bei Ihnen intern zu einem passenden Zeitpunkt noch einmal überdacht wird. Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße an alle Kolleginnen und Kollegen, Ihnen und Ihren Angehörigen eine gute Weihnachts- und Jahreswechsel-Zeit!
|