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Auskunftsersuchen-Aktionsseite

Bundesarchiv, B 145 Bild-F044193-0031 / Engelbert Reineke / CC-BY-SA

LINK: Der Blogartikel zu diesem Thema, (weniger aktuell als diese Wikiseite!)

Was ist ein Auskunftsersuchen?


Im Volkszählungsurteil vom 15.12.1983 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, wie die Grundlagen unseres Zusammenlebens, namentlich die Artikel 1 (Würde des Menschen) und Artikel 2 (Menschenrecht auf eine freie persönliche Entfaltung) in den Zeiten zunehmender Digitalisierung neu zu interpretieren sind.

Daraus entwickelte das Karlsruher Gericht das so genannte

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Ein Zitat aus dem Volkszählungsurteil:

„Individuelle Selbstbestimmung setzt aber – auch unter den Bedingungen moderner Informationsverarbeitungstechnologien – voraus, daß dem Einzelnen Entscheidungsfreiheit über vorzunehmende oder zu unterlassende Handlungen einschließlich der Möglichkeit gegeben ist, sich auch entsprechend dieser Entscheidung )tatsächlich zu verhalten. Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.“

Damit haben wir ein verbrieftes Recht zu erfahren und zu verstehen, was andere Leute und Institutionen an Informationen über uns haben und wozu sie dieses Wissen benutzen. Damit dieses Grundrecht mit Leben erfüllt wird, dürfen wir nachfragen, Auskünfte einholen, uns erkundigen. Und diesen Akt informationeller Selbstbestimmung nennt man dann ein Auskunftsersuchen:

„Ein Auskunftsersuchen steht euch nach dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Basis des Bundesdatenschutz- bzw. Landesdatenschutzgesetzes zu. Es ist kostenlos und verpflichtet die Adressat_in, euch Auskunft über sämtliche über eure Person gespeicherten Daten, den Zweck ihrer Verarbeitung und der eventuellen Weitergabe an Dritte zu geben.“


Ein bisschen Gesetzeslektüre


Beim Richten eines Auskunftsersuchens an Unternehmen und Konzerne bezieht man sich am besten auf den § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Manchmal lohnt ein weiterer Blick in das Landesdatenschutzgesetz desjenigen Bundeslandes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Um bei staatlichen Behörden und Ämtern anzufragen, kann man sich auf den § 19 BDSG berufen. Bei Behörden, die einem Bundesland zugehörig sind, gilt ebenfalls: einen Blick ins Landesdatenschutzgesetz werfen – dort findet sich immer ein entsprechender Passus.

Bei Landespolizeien gibt es zudem meistens noch eigene Regelungen im Landespolizeigesetz (manchmal heißen die Polizeigesetze „Gesetz für Sicherheit und Ordnung“ oder ähnlich). Und für die Geheimdienste (BND, MAD, Bundes- und Landes“verfassungsschutz“behörden) gibt es ebenfalls eigene Gesetze.

Hört sich kompliziert an …

Aber keine Sorge – man muss das nicht alles im Detail kennen, denn es gibt wunderbare Hilfe im Netz, die ein Auskunftsersuchen zum Kinderspiel werden lässt:


Auskunftsersuchen-Praxis: Hilfreiche Links und Dokumente


Auskunftsersuchen an Unternehmen und Datenhändler


Einfach Auskünfte darüber einholen, was Adresshändler, Banken, Versicherungen, Scoring-Unternehmen u.v.m. über einen gespeichert haben und an andere weitergeben:

https://selbstauskunft.net/


Auskunftsersuchen an Polizeien und Geheimdienste


Mittels einer Internetseite, mit der man auf einfache Art und Weise Auskunftsersuchen an Polizeien und Geheimdienste stellen kann:

http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft

Inklusive ausführlicher Erläuterungen:

http://www.datenschmutz.de/moin/AuskunftErsuchen


Auskunftsersuchen an facebook


Dazu hat sich Max Schrems auf seinem Internetportal verdient gemacht:

http://europe-v-facebook.org/DE/Daten_verlangen_/daten_verlangen_.html


Musterschreiben an die Krankenkasse


Auskunftsersuchen an Krankenversicherungen und Widerspruch gegen elektronische Gesundheitskarte

Anschreiben an die Krankenversicherung, das einen Widerspruch gegen die Fotoeinziehung und Datenweitergabe im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte sowie ein Auskunftsersuchen enthält:

http://freiheitsfoo.de/files/2013/10/Musterschreiben-Krankenkasse-eGK.pdf

Oder siehe auch (Stand Januar 2020): https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenauskunft-bei-Krankenkassen-Abfrage-Generator-fuer-Versicherte-4640011.html


Musterschreiben Meldeamt - Einlegen von Widersprüchen zur Datenweitergabe an Dritte


Untersagung von Datenweitergaben an Meldebehörde

Anschreiben an die für eine*n zuständige Meldebehörde bzw. Bürgerbüro, mit dem man der Datenweitergabe an Kirchen, parteien, Adressbuchhändler, Bundeswehr usw. widersprechen kann:

http://www.devianzen.de/widerspruch-weitergabe-meldeamtsdaten.pdf


Auskunftsersuchen beim Arzt, Krankenhaus und im Labor


Siehe dazu die eigene Wiki-Aktionsseite dazu.


Auskunftsersuchen bzw. besser: Benachrichtungsersuchen zu Funkzellenabfragen


Siehe Aktionsseite Funkzellen-Abfragen


Auskunftsersuchen nach Demonstrationen


Formular für Versammlungsanmelder und -leiter auf der dazugehörigen Wiki-Seite


Informationsfreiheit nutzen und schärfen


Von Bundesbehörden und von den Behörden/Ämtern einiger Bundesländer kann man mittels der Informationsfreiheitsgesetze öffentliche Dokumente einfordern. Dazu gibt es das hilfreiche Portal

https://fragdenstaat.de/


Gleiches gibt es für die Behörden und Institutionen der Europäischen Union:

http://www.asktheeu.org/


Einfacher, universell einsetzbarer Text für ein Auskunftsersuchen


+ Absender +

+ Anschrift +

+ Ort, Datum +

Betrifft: Auskunftsersuchen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bezug auf §19 BDSG wahlweise §34 BDSG wahlweise §16 NDSG fordere ich Sie hiermit dazu auf, mir in vollem Umfang und Detail mitzuteilen, welche auf meine Person bezogenen Daten Ihnen direkt oder mittelbar vorliegen, woher und von wann diese stammen, zu welchem Zweck diese Daten bei Ihnen gespeichert sind, in welcher Art diese Daten bei Ihnen verarbeitet werden und welche dieser Daten wann und an welche Dritten ggf. weitergegeben worden sind.

Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Rechtsgrundlagen für Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten mit.

Das Auskunftsersuchen bezieht sich ausdrücklich nicht nur auf alle zu direkt zu meiner Person bezogenen Daten sondern auch auf die Daten und Informationen bei Ihnen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit meiner Person stehen.

Sofern keine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ist, bitte ich um ausdrückliche Benennung dieses Sachverhalts.

Ich erwarte die Beantwortung meines Auskunftsersuchens innerhalb von vier Wochen nach Eingang dieses Schreibens bei Ihnen. Sollte die Bearbeitung innerhalb dieser Frist nicht möglich sein, bitte ich um rechtzeitige Nachricht.

Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,

+ Unterschrift +


Schufa-Selbstauskunft einholen


Im Februar 2018 hat sich ein Projekt namens "OpenSCHUFA" gegründet, um SCHUFA-Selbstauskünfte zu befördern und die Scoring-Regeln der SCHUFA möglicherweise etwas transparenter zu machen.

Die Schufa versuchte sich mittels einer umfangreichen Pressemitteilung vom 15.2.2018 in merkwürdiger Weise dagegen zu wehren.

Das Portal selbstauskunft.net bietet die u.a. die Möglichkeit, der SCHUFA ein Auskunftsersuchen zu stellen.


Auskunftsersuchen an das (ehemalige oder jetzt zuständige) Meldeamt/Bürgerbüro


Recht einfach lässt sich eine zum Teil sehr beeindruckende Selbstauskunft über die in den Meldeämtern/Bürgerbüros über eine*n selber gespeicherten Daten beantragen.

Die Behörden sind inzwischen üblicherweise gut darauf vorbereitet und bearbeiten diese Auskunftsersuchen erfreulich flott.

Es reicht ein einfaches, formloses Anschreiben an das jeweilige Meldeamt bzw. an die jeweilige Stadt/Gemeinde, in etwa wie folgt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich vollständige und detaillierte Selbstauskunft zu allen auf meine Person bezogenen Daten in Ihrem Melderegister. Dabei beziehe ich mich auf § 10 Absatz 1 Nummer 1 Bundesmeldegesetz (BMG).
Bitte erteilen Sie mir die Auskunft innerhalb von vier Wochen nach Eingang meines Schreibens bei Ihnen.
Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,

Nachfolgend ein Beispiel für die daraufhin erfolgende Beauskunftung:


Update zu Auskunftsersuchen mit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in 2018


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Zuletzt geändert am 12.11.2020 01:49 Uhr