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Auskunftsersuchen-AktionsseiteBundesarchiv, B 145 Bild-F044193-0031 / Engelbert Reineke / CC-BY-SA LINK: Der Blogartikel zu diesem Thema, (weniger aktuell als diese Wikiseite!) Was ist ein Auskunftsersuchen?
Daraus entwickelte das Karlsruher Gericht das so genannte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Ein Zitat aus dem Volkszählungsurteil: „Individuelle Selbstbestimmung setzt aber – auch unter den Bedingungen moderner Informationsverarbeitungstechnologien – voraus, daß dem Einzelnen Entscheidungsfreiheit über vorzunehmende oder zu unterlassende Handlungen einschließlich der Möglichkeit gegeben ist, sich auch entsprechend dieser Entscheidung )tatsächlich zu verhalten. Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.“
Damit haben wir ein verbrieftes Recht zu erfahren und zu verstehen, was andere Leute und Institutionen an Informationen über uns haben und wozu sie dieses Wissen benutzen. Damit dieses Grundrecht mit Leben erfüllt wird, dürfen wir nachfragen, Auskünfte einholen, uns erkundigen. Und diesen Akt informationeller Selbstbestimmung nennt man dann ein Auskunftsersuchen: „Ein Auskunftsersuchen steht euch nach dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Basis des Bundesdatenschutz- bzw. Landesdatenschutzgesetzes zu. Es ist kostenlos und verpflichtet die Adressat_in, euch Auskunft über sämtliche über eure Person gespeicherten Daten, den Zweck ihrer Verarbeitung und der eventuellen Weitergabe an Dritte zu geben.“
(Quelle: http://datarecollective.net/node/30 )
Ein bisschen Gesetzeslektüre
Um bei staatlichen Behörden und Ämtern anzufragen, kann man sich auf den § 19 BDSG berufen. Bei Behörden, die einem Bundesland zugehörig sind, gilt ebenfalls: einen Blick ins Landesdatenschutzgesetz werfen – dort findet sich immer ein entsprechender Passus. Bei Landespolizeien gibt es zudem meistens noch eigene Regelungen im Landespolizeigesetz (manchmal heißen die Polizeigesetze „Gesetz für Sicherheit und Ordnung“ oder ähnlich). Und für die Geheimdienste (BND, MAD, Bundes- und Landes“verfassungsschutz“behörden) gibt es ebenfalls eigene Gesetze. Hört sich kompliziert an … Aber keine Sorge – man muss das nicht alles im Detail kennen, denn es gibt wunderbare Hilfe im Netz, die ein Auskunftsersuchen zum Kinderspiel werden lässt:
Auskunftsersuchen-Praxis: Hilfreiche Links und Dokumente
Auskunftsersuchen an Unternehmen und Datenhändler
Auskunftsersuchen an Polizeien und Geheimdienste
http://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft Inklusive ausführlicher Erläuterungen: http://www.datenschmutz.de/moin/AuskunftErsuchen
Auskunftsersuchen an facebook
http://europe-v-facebook.org/DE/Daten_verlangen_/daten_verlangen_.html
Musterschreiben an die Krankenkasse
Anschreiben an die Krankenversicherung, das einen Widerspruch gegen die Fotoeinziehung und Datenweitergabe im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte sowie ein Auskunftsersuchen enthält: http://freiheitsfoo.de/files/2013/10/Musterschreiben-Krankenkasse-eGK.pdf Oder siehe auch (Stand Januar 2020): https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenauskunft-bei-Krankenkassen-Abfrage-Generator-fuer-Versicherte-4640011.html
Musterschreiben Meldeamt - Einlegen von Widersprüchen zur Datenweitergabe an Dritte
Anschreiben an die für eine*n zuständige Meldebehörde bzw. Bürgerbüro, mit dem man der Datenweitergabe an Kirchen, parteien, Adressbuchhändler, Bundeswehr usw. widersprechen kann: http://www.devianzen.de/widerspruch-weitergabe-meldeamtsdaten.pdf
Auskunftsersuchen beim Arzt, Krankenhaus und im Labor
Auskunftsersuchen bzw. besser: Benachrichtungsersuchen zu Funkzellenabfragen
Auskunftsersuchen nach Demonstrationen
Informationsfreiheit nutzen und schärfen
Einfacher, universell einsetzbarer Text für ein Auskunftsersuchen
+ Anschrift + + Ort, Datum + Betrifft: Auskunftsersuchen Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bezug auf §19 BDSG wahlweise §34 BDSG wahlweise §16 NDSG fordere ich Sie hiermit dazu auf, mir in vollem Umfang und Detail mitzuteilen, welche auf meine Person bezogenen Daten Ihnen direkt oder mittelbar vorliegen, woher und von wann diese stammen, zu welchem Zweck diese Daten bei Ihnen gespeichert sind, in welcher Art diese Daten bei Ihnen verarbeitet werden und welche dieser Daten wann und an welche Dritten ggf. weitergegeben worden sind. Bitte teilen Sie mir die jeweiligen Rechtsgrundlagen für Erfassung, Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten mit. Das Auskunftsersuchen bezieht sich ausdrücklich nicht nur auf alle zu direkt zu meiner Person bezogenen Daten sondern auch auf die Daten und Informationen bei Ihnen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit meiner Person stehen. Sofern keine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ist, bitte ich um ausdrückliche Benennung dieses Sachverhalts. Ich erwarte die Beantwortung meines Auskunftsersuchens innerhalb von vier Wochen nach Eingang dieses Schreibens bei Ihnen. Sollte die Bearbeitung innerhalb dieser Frist nicht möglich sein, bitte ich um rechtzeitige Nachricht. Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße, + Unterschrift +
Schufa-Selbstauskunft einholen
Die Schufa versuchte sich mittels einer umfangreichen Pressemitteilung vom 15.2.2018 in merkwürdiger Weise dagegen zu wehren. Das Portal selbstauskunft.net bietet die u.a. die Möglichkeit, der SCHUFA ein Auskunftsersuchen zu stellen.
Auskunftsersuchen an das (ehemalige oder jetzt zuständige) Meldeamt/Bürgerbüro
Die Behörden sind inzwischen üblicherweise gut darauf vorbereitet und bearbeiten diese Auskunftsersuchen erfreulich flott. Es reicht ein einfaches, formloses Anschreiben an das jeweilige Meldeamt bzw. an die jeweilige Stadt/Gemeinde, in etwa wie folgt: Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich vollständige und detaillierte Selbstauskunft zu allen auf meine Person bezogenen Daten in Ihrem Melderegister. Dabei beziehe ich mich auf § 10 Absatz 1 Nummer 1 Bundesmeldegesetz (BMG).
Bitte erteilen Sie mir die Auskunft innerhalb von vier Wochen nach Eingang meines Schreibens bei Ihnen.
Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,
Nachfolgend ein Beispiel für die daraufhin erfolgende Beauskunftung:
Update zu Auskunftsersuchen mit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in 2018
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