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HH-LfD-und-mysterioese-Schwenkkameras

Wofür diese Wikiseite?


Hier soll lose und ohne Zwang auf Vollständigkeit dokumentiert werden, wie sich die HmbBfDI zu Beschwerden über schwenkbare Videoüberwachungsanlagen im Straßenbild positioniert.

Siehe auch HH-LfD-und-privat-betriebene-VÜ

Siehe auch HH-LfD-totale-Videoüberwachung-im-HVV

Beschwerdemail (Ausschnitt)

2) In Hamburg sind in letzter Zeit Kameras auf Masten aufgetaucht, die einfach so auf die Straße und den Gehweg zeigen und sogar schwenkbar sind, z.B. auf den U-Bahnschildern beim Schlump, Gänsemarkt und Hauptbahnhof (U2), aber auch einfach mitten auf der Straße, z.B. zwei am Stephansplatz, eine an der Kreuzung Gärtnerplatz / Hoheluftchaussee. Manchmal habe ich gesehen, dass diese auf Fenster von Wohnungen gerichtet waren, etwa an der Ecke Stresemannstr. / Kaltenkirchener Straße.

a) Handelt es sich um sogenannte "Verkehrskameras"? b) Es ist kein Betreiber zu erkennen. Wissen Sie, wer die betreibt? Wer? c) Wie kann es sein, dass der Betreiber sich weder zu erkennen gibt noch weiträumig Warnhinweise anbringt?

Falls b) ja:

d) Was sind die technischen Daten? e) Sind weitere geplant? (Ich sehe nämlich im Straßenbild "abgesägte" Masten, die noch kein Funktionselement tragen) f) Wodurch ist das Aufstellen schwenkbarer Kameras in Wohngegenden zu rechtfertigen?

Vollkommen absurde Antwort vom 7. Juni

So sieht man es beim HmbBfDI (Hervorhebungen meine):

Die von Ihnen monierten Kameras werden von der Hamburger Hochbahn und der Polizei Hamburg betrieben. Es handelt sich hierbei um Verkehrskameras. Sowohl die Hochbahn als auch die Polizei Hamburg haben uns zu den Kameras mitgeteilt, dass diese zum Zwecke der Verkehrsbeobachtung genutzt werden. Eine Speicherung der Bilddaten erfolgt zu diesem Zweck nicht. Die Kameras lieferten lediglich Übersichtsaufnahmen. Mit Hilfe dieser Kameras würden keine personenbezogenen Daten erhoben und daher gebe es auch keine rechtliche Verpflichtung, auf diese hinzuweisen. Die Kameras würden auch nicht auf Wohnungen ausgerichtet werden. Wir halten die Ausführungen der Hochbahn und der Polizei Hamburg für plausibel. Entsprechende Hinweise auf die VÜ sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, soweit und solange durch die Videobeobachtung keine personenbezogenen Daten erhoben werden. Im Zuge einer beabsichtigten Umstellung der Kameras befinden wir uns in einer rechtlichen Prüfung der Polizei.

Kategorie(n): Videoueberwachung

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Zuletzt geändert am 29.06.2017 06:54 Uhr