Wichtige Seiten Hilfestellungen Externe Links Alle Inhalte dieses Wikis, soweit nicht anders angegeben, unter Creative Commons CC-BY-SA |
Main /
Lebensraum-statt-UeberwachungIdee
oder - angelehnt an den Begriff "Schwerter zu Pflugscharen" - aus der kirchlichen und oppositionellen Friedensbewegung in Ost- und West-Deutschland der Slogan "Kameras zu Nistkästen" oder als noch weiteres schriftloses Logo dieses hier: Wir haben die Idee aufgenommen und in uns eigener Weise umgesetzt: Umsetzung
Kamera-Nistkästen bauen
Inzwischen hat die Idee die Runde gemacht. Wir dokumentieren alle aufgehängten Kamera-Nistkästen, von denen wir etwas erfahren. Im Allgemeinen werden die Nistkästen nur an besonderen Stellen angebracht, die einen speziellen Bezug zum Thema Videoüberwachung aufweisen. CCTV-Nistkasten Nr. 1
CCTV-Nistkasten Nr. 2
Update: Der Kasten wurde mutmasslicherweise vom Tiefbauamt Hannover demontiert. CCTV-Nistkasten Nr. 3
CCTV-Nistkasten Nr. 4
CCTV-Nistkasten Nr. 5
CCTV-Nistkasten Nr. 6
Update: Dieser Nistkasten wurde von uns wieder demontiert, nachdem uns das Tiefbauamt Hannover dazu eine "Verfügung" zugesendet hat. CCTV-Nistkasten Nr. 7
Update: Dieser Nistkasten wurde wieder abgebaut, nachdem nicht allen in der Gegend lebenden Menschen aufgrund der großen Höhe des Nistkastens ersichtlich werden konnte, dass es sich nicht um eine Kamera, sondern um einen Nistkasten handelt. CCTV-Nistkasten Nr. 8
Update: Dieser Nistkasten wurde binnen einer halben Stunde nach Beendigung der BND-Besuchs abgebaut und mitgenommen, sei es durch den Geheimdienst selber oder durch den "Staatsschutz" der Polizei. CCTV-Nistkasten Nr. 9
[Update August 2014] Jemand hat den Nistkasten mit roher Gewalt herabgeschlagen. Der Nistkasten hing außer der Reichweite von selbst größeren Menschen, die starke Deformationen der beiden Befestigungschellen lassen zudem vermuten, dass das kein Tat von zufällig Vorbeikommenden gewesen ist, sondern dass mit roher und gezielter Gewalt vorgegangen worden ist. [Update Oktober 2014] Der Nistkasten wurde anstandsgemäß und anlaßgerecht ersetzt: Dabei handelt es sich um eine besonders massive Ausführung, sozusagen eine "Vogelfestung". CCTV-Nistkästen Nrn. 10-21
CCTV-Nistkasten Nr. 22
Kamera-Nistkästen und Bürokratie
Wir dokumentieren hier den dazugehörigen Schriftverkehr ohne weiteren Kommentar. 19.5.2014 - E-Mail vom Tiefbauamt! E-Mail vom Tiefbauamt?
Noch am gleichen Tag geht bei dem im Zeitungsartikel namentlich erwähnten Menschen von freiheitsfoo auf seiner privaten E-Mail-Adresse eine Nachricht mit einem PDF-Dokument im Anhang ein: Abgebildet wird eine "Verfügung" mit folgendem Wortlaut:
Wegen dem mehr als zweifelhaften zweiten Teil der Begründung, die bei uns eher als Satire ankam, haben wir beschlossen, die schriftliche Zusendung abzuwarten. Die ist jedoch nicht eingetroffen. Handelt es sich bei der Mail um ein Fake? 23.5.2014 - Unser Nistkasten ist weg!
18.6.2014 - Schon wieder eine E-Mail
Nun soll auch noch der Nistkasten an der Polizeidirektion entfernt werden. Wieder wird eine Frist (bis Sonntag, den 22.6.) gesetzt, eine besondere "Gefahr der Leichtigkeit des Verkehrs" heraufbeschworen und mit Bußgeldern gedroht. Doch auch dieses mal: Auf die Mail folgt zunächst einmal kein (angekündigter) Brief. 21.6.2014 - Briefpost vom Tiefbauamt!
o_O Zeitgleich findet das Sommertreffen statt. Zwei Besucher sind Zeugen dieses seltsamen Vorgangs. Wir staunen und verstehen die Welt nicht mehr. Was soll denn das nun wieder? 23.6.2014 - Einschreiben vom Tiefbauamt
Jetzt ist es endgültig amtlich, dass das Tiefbauamt etwas von uns will. Doch was ist mit den ganzen Fristen? Kann eine Fristsetzung zum 22.6.2014 Gültigkeit haben, wenn der Brief, der das schriftlich mitteilt und manifestiert, erst am 23.6.2014 zugestellt wird? Und was ist mit der kuriosen Begründung zur "Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" bzw. der "Gefährdung der Leichtigkeit des Verkehrs"? Und warum sind die Nistkästen nicht entsprechend der Regeln der Stadt erlaubnisfrei? Wir entschließen uns, dem Tiefbauamt zu schreiben. 28.6.2014 - Schreiben an das Tiefbauamt Hannover
Sehr geehrter Herr xxx, sehr geehrter Herr yyy, sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Briefe bzw. Ihre Verfügungen zu Kamera-Nistkästen im öffentlichen Raum haben wir erhalten.
Den vom 19.5.2014 datierten und mit Fristsetzung zum 22.5.2014 versehenen Brief erhielten wir am Abend des 21.6.2014.
Den vom 18.6.2014 datierten und mit Fristsetzung zum 22.6.2014 versehenen Brief erhielten wir am Abend des 23.6.2014.
Aufgrund dieser zeitlichen Verhältnisse gehen wir davon aus, dass die von Ihnen vorgemerkten Fristsetzungen rechtlich nicht haltbar sind und widersprechen dieser Fristsetzung hiermit vorsorglich für den Fall, dass Sie hierzu eine andere Rechtsauffassung vertreten sollten.
Wir gehen aus gleichem Grund außerdem davon aus, dass etwaige von Ihnen angedachte oder bereits auf den Weg gebrachte Ordnungswidrigkeitsverfahren und Inrechnungsstellungen irgendwelcher Kosten oder Bußgelder hinfällig sind, zudem der zuletzt von Ihnen genannte Nistkasten gar nicht mehr an dem genannten Ort vorhanden ist.
Letztere Annahme möchten wir darüber hinaus wie folgt begründen und unsere Haltung erläutern:
1.) Wir sind der Auffassung, dass es sich bei dem Anbringen eines Nistkastens um eine erlaubnisfreie Nutzung des öffentlichen Raumes, auch um eine erlaubnisfreie Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums handelt, solange wir nicht in irgendeiner Art und Weise durch mangelhafte Anbringung oder durch Hineinreichen von Anlagen in den Straßenverkehrsraum den Kraftfahr-, Radfahr- oder Fußgängerverkehr behindern oder gefährden. Wir sind - oder besser: waren - der Ansicht, dass sich diese in einer der bestehenden Regeln (formell also z.B. Anlage II der hannoverschen Sondernutzungssatzung) abbildet, ohne darüber im Detail informiert gewesen zu sein. Wenn dieses nicht der Fall ist - so, wie Sie behaupten - bitten wir um Erläuterung und Hinweise, unter welchen Randbedingungen eine Anbringung von Nistkästen im öffentlichen Raum zulässig wäre oder welche Gebühren entstehen würden, wenn die Nistkästen nach vorheriger Absprache in der bekannten oder in einer ähnlichen Form im öffentlichen (Straßen)Raum angebracht werden.
2.) Von keinem der beiden Nistkästen ging in irgendeiner Art und Weise eine Gefährdung von Menschen oder Straßenverkehr aus.
3.) Die Nistkästen stellten auch keine Störung der "öffentlichen Sicherheit und Ordnung" dar, wie von Ihnen behauptet. Das ist uns jedenfalls nicht ersichtlich und Sie begründen diesen Punkt nicht weiter. Gegebenenfalls bitten wir um zusätzliche Erläuterungen, worin Sie diese "Störung" sehen oder sahen.
4.) Weiterhin führen Sie eine "Gefährdung der Leichtigkeit des Verkehrs" an. Davon ausgehend, dass Sie damit den automobilen und nicht den zwischenmenschlichen Verkehr irgendeiner Art meinen (oder ging es Ihnen um den Fußgängerverkehr?), möchten wir erklären: Sofern es sich in Ihrem Schreiben um ein angebliches Zitat aus dem von einem Mitglied von freiheitsfoo erstrittenen VG-Hannover-Urteils handeln soll (der Satzteil beginnend ab "Vogelhaus leicht mit ..." erweckt den Eindruck eines Zitats), so ist dieses Zitat falsch. Richtig ist dagegen, dass sich beide von Ihnen angesprochenen Kamera-Nistkästen in einer Zone befanden, die seitens der Polizeidirektion Hannover ausdrücklich als polizeilich videoüberwachte Zone (videoüberwacht mittels echter Kameras und nicht durch Nistkästen!) gekennzeichnet worden ist - so zumindest die polizei-eigene Auffassung. So hingen die beiden Kamera-Nistkästen also innerhalb einer sowieso videoüberwachungs-gekennzeichneten Fläche, was die von Ihnen vorgebrachte Begründung, dass der Nistkästen könne "zu Irritationen führen" aus der Sichtweise der Polizei Hannover nur Unsinn sein kann. Davon unabhängig können wir Ihnen bei Interesse allerdings eine ganze Reihe von Kameras benennen, die sich gleichermaßen im öffentlichen und von Straßenverkehrsteilnehmern einsehbaren Standorten befinden und die keine entsprechend § 6b BDSG oder § 25a NDSG erforderliche Kennzeichnung aufweisen. Wenn Sie also auf dem Standpunkt stehen, dass solche (echten!) Kameras aus Verkehrssicherheitsgründen unzulässig sein sollten, würde das uns sehr freuen. Wir wären sehr gerne bereit, die Stadt Hannover mit einer Spende in Höhe von ein oder zwei Bußgeldern zu beglücken, wenn Sie als städtische Behörde im Gegenzuge und in der eben erläuterten Überzeugung dafür sorgen würden, dass all die von uns eben umschriebenen Kameras zwangsweise abgebaut werden, so wie Sie das mutmaßlicherweise auch an unserem Nistkasten in der Prinzenstraße vollzogen haben. 5.) Mangels einer Gefährdung "öffentlicher Sicherheit und Ordnung" und mangels sonstiger tatsächlicher Gefahr durch die beiden benannten Nistkästen entfällt die Rechtsgrundlage für eine Fristsetzung in der von Ihnen ausgesprochenen Art und Weise genau so wie die von Ihnen angeordnete sofortige Vollziehung oder Durchsetzung Ihrer Verfügungen. Sollten Sie diese Ansicht nicht teilen, ist dieser Brief vorsorglich als formeller Widerspruch gegen Ihre Verfügungen zu verstehen. Wir bitten Sie wie beschrieben um ausführliche und für einfache Bürger verständliche Erläuterungen, unter welchen Bedingungen Nistkästen im öffentlichen Raum aufgehangen werden dürfen. Diese werden wir in Zukunft beachten oder - falls diese aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, korrekt oder vernünftig sein sollten - offen und transparent damit umgehen. Viele gute Grüße von den Menschen von freiheitsfoo.
Bastelanleitung
SVG-Datei für Lasercutter
Vielen Dank für die Unterstützung! :) Vom richtigen Umgang bei Anbringung und Pflege von Nistkästen
Nistkästen (zumindest unsere, die für Meisen und Sperlinge gedacht sind) sollten einmal jährlich (am besten im Winter bei Minus-Temperaturen) beschaut und gereinigt werden. NDR-Film-Beitrag zu den Nistkästen in Kameraform
Sonderausführung: Kamera-Nistkasten massiv
Ausführung "Kameras zu Nistkästen"
|