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Lebensraum-statt-Ueberwachung

Idee


Schon vor Jahren entstand im Zusammenhang mit dem Internationalen Aktionstag gegen Videoüberwachung (jedes Jahr am 8. Juni) die Idee "Convert CCTV to birdhouses"

oder - angelehnt an den Begriff "Schwerter zu Pflugscharen" - aus der kirchlichen und oppositionellen Friedensbewegung in Ost- und West-Deutschland der Slogan "Kameras zu Nistkästen"

oder als noch weiteres schriftloses Logo dieses hier:

Wir haben die Idee aufgenommen und in uns eigener Weise umgesetzt:

Umsetzung


Kamera-Nistkästen bauen


Aus Holzresten und Sperrmüll-Schrankrückwänden und dank der logistischen Hilfe der "Die Werke" in Hannover haben wir Nistkästen aus Holz gebaut und angestrichen.

Inzwischen hat die Idee die Runde gemacht. Wir dokumentieren alle aufgehängten Kamera-Nistkästen, von denen wir etwas erfahren. Im Allgemeinen werden die Nistkästen nur an besonderen Stellen angebracht, die einen speziellen Bezug zum Thema Videoüberwachung aufweisen.

CCTV-Nistkasten Nr. 1


Der erste Nistkasten hängt vor der Glocksee-Graffiti-Allee:

CCTV-Nistkasten Nr. 2


Der zweite Nistkasten wurde vorm Landesamt für Datenschutz Niedersachsen angebracht:

Update: Der Kasten wurde mutmasslicherweise vom Tiefbauamt Hannover demontiert.

CCTV-Nistkasten Nr. 3


Auf dem Sprengel-Gelände:

CCTV-Nistkasten Nr. 4


Vor einer wohl bekannten Filiale der "Deutschen Bank" in der Nordstadt von Hannover:

CCTV-Nistkasten Nr. 5


Am niedersächsischen Inlandsgeheimdienst (euphemistisch: "Verfassungsschutz"):

CCTV-Nistkasten Nr. 6


Vor der Polizeidirektion Hannover:

Update: Dieser Nistkasten wurde von uns wieder demontiert, nachdem uns das Tiefbauamt Hannover dazu eine "Verfügung" zugesendet hat.

CCTV-Nistkasten Nr. 7


An einem Haus in der Kochstraße mit 23 Fenstern:

Update: Dieser Nistkasten wurde wieder abgebaut, nachdem nicht allen in der Gegend lebenden Menschen aufgrund der großen Höhe des Nistkastens ersichtlich werden konnte, dass es sich nicht um eine Kamera, sondern um einen Nistkasten handelt.

CCTV-Nistkasten Nr. 8


Im öffentlichen Raum vor dem Auslandsgeheimdienst (Bundesnachrichtendienst - BND) in Schöningen bei Helmstedt (und im Rahmen eines Ausflugs dorthin):

Update: Dieser Nistkasten wurde binnen einer halben Stunde nach Beendigung der BND-Besuchs abgebaut und mitgenommen, sei es durch den Geheimdienst selber oder durch den "Staatsschutz" der Polizei.

CCTV-Nistkasten Nr. 9


Vor einer Weinbar am Küchengarten in Hannover-Mitte, die mit Erlaubnis der Landesdatenschutzbehörde eine Überwachungskamera "als Kunstprojekt" auf den öffentlichen Raum und dort aufgestellte Kinderspielgeräte richtet:

[Update August 2014]

Jemand hat den Nistkasten mit roher Gewalt herabgeschlagen. Der Nistkasten hing außer der Reichweite von selbst größeren Menschen, die starke Deformationen der beiden Befestigungschellen lassen zudem vermuten, dass das kein Tat von zufällig Vorbeikommenden gewesen ist, sondern dass mit roher und gezielter Gewalt vorgegangen worden ist.

[Update Oktober 2014]

Der Nistkasten wurde anstandsgemäß und anlaßgerecht ersetzt:

Dabei handelt es sich um eine besonders massive Ausführung, sozusagen eine "Vogelfestung".

CCTV-Nistkästen Nrn. 10-21


Diese wurden im Rahmen der gewaltfreien Aktion GÜZ abschaffen gefertigt und den Aktivisten zur Verfügung gestellt, um das Militär-Gefechtsübungszentrum nördlich von Magdeburg, auf dem die militärische und gewaltsame Niederschlagung von Aufständen geübt und trainiert wird, mit Lebenswerterem und Sinnvollerem auszustatten. Ein paar beispielhafte Bilder:

CCTV-Nistkasten Nr. 22


Im Rahmen eines Ausflugs zur US-Airbase Ramstein dort in der Nähe der Gedenkstelle zum Flugzeugunglück von Ramstein 1988 angebracht.

Kamera-Nistkästen und Bürokratie


Das Aufhängen des zweiten Nistkastens unter Pressebegleitung hat die Behörden der Stadt Hannover auf den Plan gerufen.

Wir dokumentieren hier den dazugehörigen Schriftverkehr ohne weiteren Kommentar.

19.5.2014 - E-Mail vom Tiefbauamt! E-Mail vom Tiefbauamt?


Am Montag, den 19.5.2014 berichtet die hannoversche Tageszeitung "Neue Presse" über einen von freiheitsfoo für die "junge Presse Niedersachsen (jpn)" angebotenen Überwachungsspaziergang und über die Installation des Kamera-Nistkastens Nr. 2.

Noch am gleichen Tag geht bei dem im Zeitungsartikel namentlich erwähnten Menschen von freiheitsfoo auf seiner privaten E-Mail-Adresse eine Nachricht mit einem PDF-Dokument im Anhang ein:

Abgebildet wird eine "Verfügung" mit folgendem Wortlaut:

Sehr geehrter Herr xxx,
Sie haben persönlich in der Stadt Hannover, gegenüber Prinzenstraße 5 am Samstag, den 17.05.2014 an den Masten unserer Straßenbeleuchtung ein "Vogelhaus" installiert (siehe NP vom 19.05.2014). Hierfür wurde Ihnen vom Straßenbaulastträger keine Genehmigung erteilt, noch wird ihnen eine Genehmigung in Aussicht gestellt.
Wir ordnen hiermit die umgehende Entfernung des "Vogelhauses" nach Zustellung dieses Schreiben (vorab per Email) an. Das "Vogelhaus" ist umgehend, bis spätestens 21.05.2014 aus dem öffentlichen Straßenraum der Stadt Hannover zu entfernen.
Gleichzeitig ordnen wir die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an, d.h., dass Sie das "Vogelhaus" auch entfernen müssen, wenn Sie Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.
Begründung:
Durch das Anbringen dieses "Vogelhauses" im öffentlichen Straßenraum wird die Straße über den Gemeingebrauch benutzt (Sondernutzung). Eine Sondernutzung bedarf der Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast (§ 14 Abs. 1 i.V. mit § 18 Abs. 1 des Nds. Straßengesetzes i.V. mit § 3 Abs. 1 und Anlage II der Satzung der Landeshauptstadt Hannover über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover vom 28.11.1974 - Amtsblatt für den Regierungsbezirk Hannover Nr. 33 vom 23.12.1974).
Durch das ohne erforderliche Sondernutzungserlaubnis angebaut "Vogelhaus" wird die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört. Außerdem wird durch das Anbringen des "Vogelhauses" im öffentlichen Straßenraum die Leichtigkeit des Verkehrs erheblich gefährdet, da das "Vogelhaus leicht mit einer Überwachungskamera verwechselt werden kann und zu Irritationen führt, da für Überwachungskameras zur heimlichen Videoüberwachung öffentlicher Räume eine Kennzeichnungspflicht besteht. (Verwaltungsgericht Hannover Urteil vom 14.07.2011 Az.: 10 A 5452/10 )
Gefahrenabwehrende Maßnahmen sind gem. § 6 des Nds. Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) vom 20.Februar 1998 (Nds. GVBl., S.101), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.September 2004 (Nds. GVBl. S.362) gegen de Verursacher oder gem. § 7 Nds. SOG gegen den Inhaber der tatsächlichen Gewalt den Eigentümer oder sonstigen Berechtigten zu richten. Sie werden als Eigentümer des "Vogelhauses" in Anspruch genommen.
Ersatzvornahme:
Wenn Sie das "Vogelhaus" nicht fristgerecht entfernen, werden wir dies nach § 44 Abs. 1 NDs. SOG im Wege der Ersatzvornahme aus dem öffentlichen Straßenraum kostenpflichtig zu Ihren Lasten entfernen (Sicherstellung) und verwahren lassen.
(...)
Hinweis:
Außerdem handeln Sie ordnungswidrig. Wir werden eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Verstoßes gegen das Nds. Straßengesetz und die Satzung über Sondernutzungen erstatten, wenn Sie das "Vogelhaus" aus dem öffentlichen Straßenraum nicht fristgerecht entfernen.
(...)

Wegen dem mehr als zweifelhaften zweiten Teil der Begründung, die bei uns eher als Satire ankam, haben wir beschlossen, die schriftliche Zusendung abzuwarten. Die ist jedoch nicht eingetroffen. Handelt es sich bei der Mail um ein Fake?

23.5.2014 - Unser Nistkasten ist weg!


Noch immer keine Post vom Tiefbauamt. Und doch: Vermutlich am Freitag, den 23.5. wurde unser Nistkasten entfernt. Vom Tiefbauamt? Von einem Spaßvogel? Wir wissen es nicht.

18.6.2014 - Schon wieder eine E-Mail


Am Mittwoch, den 18.6.2014 erhält die gleiche Person wie zuvor eine fast wortgleiche Mail, wieder angeblich vom Tiefbauamt:

Nun soll auch noch der Nistkasten an der Polizeidirektion entfernt werden. Wieder wird eine Frist (bis Sonntag, den 22.6.) gesetzt, eine besondere "Gefahr der Leichtigkeit des Verkehrs" heraufbeschworen und mit Bußgeldern gedroht.

Doch auch dieses mal: Auf die Mail folgt zunächst einmal kein (angekündigter) Brief.

21.6.2014 - Briefpost vom Tiefbauamt!


Wir bekommen Briefpost vom Tiefbauamt. Der Briefumschlag wurde am Freitag, den 20.6.2014 abgestempelt und enthält ... das Schreiben vom 19.5.2014!

o_O

Zeitgleich findet das Sommertreffen statt. Zwei Besucher sind Zeugen dieses seltsamen Vorgangs. Wir staunen und verstehen die Welt nicht mehr. Was soll denn das nun wieder?

23.6.2014 - Einschreiben vom Tiefbauamt


Am Montag, den 23.6.2014 schließlich trudelt dann noch per Einschreiben mit Rückschein das Schreiben des Amtes vom 18.6.2014 ein. Der Brief wurde am Donnerstag, den 19.6.2014 aufgegeben und konnte mangels Anwesenheit (Sommertreffen, sic!) nicht am Freitag zugestellt und mangels der Organisation der Deutschen Post AG erst am Montag, den 23.6.2014 zugestellt bzw. abgeholt werden.

Jetzt ist es endgültig amtlich, dass das Tiefbauamt etwas von uns will.

Doch was ist mit den ganzen Fristen? Kann eine Fristsetzung zum 22.6.2014 Gültigkeit haben, wenn der Brief, der das schriftlich mitteilt und manifestiert, erst am 23.6.2014 zugestellt wird?

Und was ist mit der kuriosen Begründung zur "Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" bzw. der "Gefährdung der Leichtigkeit des Verkehrs"?

Und warum sind die Nistkästen nicht entsprechend der Regeln der Stadt erlaubnisfrei?

Wir entschließen uns, dem Tiefbauamt zu schreiben.

28.6.2014 - Schreiben an das Tiefbauamt Hannover


(Der folgende Brief als PDF-Dokument hier zum Herunterladen.)

Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrter Herr yyy,
sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Briefe bzw. Ihre Verfügungen zu Kamera-Nistkästen im öffentlichen Raum haben wir erhalten.
Den vom 19.5.2014 datierten und mit Fristsetzung zum 22.5.2014 versehenen Brief erhielten wir am Abend des 21.6.2014.
Den vom 18.6.2014 datierten und mit Fristsetzung zum 22.6.2014 versehenen Brief erhielten wir am Abend des 23.6.2014.
Aufgrund dieser zeitlichen Verhältnisse gehen wir davon aus, dass die von Ihnen vorgemerkten Fristsetzungen rechtlich nicht haltbar sind und widersprechen dieser Fristsetzung hiermit vorsorglich für den Fall, dass Sie hierzu eine andere Rechtsauffassung vertreten sollten.
Wir gehen aus gleichem Grund außerdem davon aus, dass etwaige von Ihnen angedachte oder bereits auf den Weg gebrachte Ordnungswidrigkeitsverfahren und Inrechnungsstellungen irgendwelcher Kosten oder Bußgelder hinfällig sind, zudem der zuletzt von Ihnen genannte Nistkasten gar nicht mehr an dem genannten Ort vorhanden ist.
Letztere Annahme möchten wir darüber hinaus wie folgt begründen und unsere Haltung erläutern:
1.) Wir sind der Auffassung, dass es sich bei dem Anbringen eines Nistkastens um eine erlaubnisfreie Nutzung des öffentlichen Raumes, auch um eine erlaubnisfreie Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums handelt, solange wir nicht in irgendeiner Art und Weise durch mangelhafte Anbringung oder durch Hineinreichen von Anlagen in den Straßenverkehrsraum den Kraftfahr-, Radfahr- oder Fußgängerverkehr behindern oder gefährden. Wir sind - oder besser: waren - der Ansicht, dass sich diese in einer der bestehenden Regeln (formell also z.B. Anlage II der hannoverschen Sondernutzungssatzung) abbildet, ohne darüber im Detail informiert gewesen zu sein. Wenn dieses nicht der Fall ist - so, wie Sie behaupten - bitten wir um Erläuterung und Hinweise, unter welchen Randbedingungen eine Anbringung von Nistkästen im öffentlichen Raum zulässig wäre oder welche Gebühren entstehen würden, wenn die Nistkästen nach vorheriger Absprache in der bekannten oder in einer ähnlichen Form im öffentlichen (Straßen)Raum angebracht werden.
2.) Von keinem der beiden Nistkästen ging in irgendeiner Art und Weise eine Gefährdung von Menschen oder Straßenverkehr aus.
3.) Die Nistkästen stellten auch keine Störung der "öffentlichen Sicherheit und Ordnung" dar, wie von Ihnen behauptet. Das ist uns jedenfalls nicht ersichtlich und Sie begründen diesen Punkt nicht weiter. Gegebenenfalls bitten wir um zusätzliche Erläuterungen, worin Sie diese "Störung" sehen oder sahen.
4.) Weiterhin führen Sie eine "Gefährdung der Leichtigkeit des Verkehrs" an. Davon ausgehend, dass Sie damit den automobilen und nicht den zwischenmenschlichen Verkehr irgendeiner Art meinen (oder ging es Ihnen um den Fußgängerverkehr?), möchten wir erklären:
Sofern es sich in Ihrem Schreiben um ein angebliches Zitat aus dem von einem Mitglied von freiheitsfoo erstrittenen VG-Hannover-Urteils handeln soll (der Satzteil beginnend ab "Vogelhaus leicht mit ..." erweckt den Eindruck eines Zitats), so ist dieses Zitat falsch.
Richtig ist dagegen, dass sich beide von Ihnen angesprochenen Kamera-Nistkästen in einer Zone befanden, die seitens der Polizeidirektion Hannover ausdrücklich als polizeilich videoüberwachte Zone (videoüberwacht mittels echter Kameras und nicht durch Nistkästen!) gekennzeichnet worden ist - so zumindest die polizei-eigene Auffassung. So hingen die beiden Kamera-Nistkästen also innerhalb einer sowieso videoüberwachungs-gekennzeichneten Fläche, was die von Ihnen vorgebrachte Begründung, dass der Nistkästen könne "zu Irritationen führen" aus der Sichtweise der Polizei Hannover nur Unsinn sein kann.
Davon unabhängig können wir Ihnen bei Interesse allerdings eine ganze Reihe von Kameras benennen, die sich gleichermaßen im öffentlichen und von Straßenverkehrsteilnehmern einsehbaren Standorten befinden und die keine entsprechend § 6b BDSG oder § 25a NDSG erforderliche Kennzeichnung aufweisen. Wenn Sie also auf dem Standpunkt stehen, dass solche (echten!) Kameras aus Verkehrssicherheitsgründen unzulässig sein sollten, würde das uns sehr freuen. Wir wären sehr gerne bereit, die Stadt Hannover mit einer Spende in Höhe von ein oder zwei Bußgeldern zu beglücken, wenn Sie als städtische Behörde im Gegenzuge und in der eben erläuterten Überzeugung dafür sorgen würden, dass all die von uns eben umschriebenen Kameras zwangsweise abgebaut werden, so wie Sie das mutmaßlicherweise auch an unserem Nistkasten in der Prinzenstraße vollzogen haben.
5.) Mangels einer Gefährdung "öffentlicher Sicherheit und Ordnung" und mangels sonstiger tatsächlicher Gefahr durch die beiden benannten Nistkästen entfällt die Rechtsgrundlage für eine Fristsetzung in der von Ihnen ausgesprochenen Art und Weise genau so wie die von Ihnen angeordnete sofortige Vollziehung oder Durchsetzung Ihrer Verfügungen. Sollten Sie diese Ansicht nicht teilen, ist dieser Brief vorsorglich als formeller Widerspruch gegen Ihre Verfügungen zu verstehen.
Wir bitten Sie wie beschrieben um ausführliche und für einfache Bürger verständliche Erläuterungen, unter welchen Bedingungen Nistkästen im öffentlichen Raum aufgehangen werden dürfen. Diese werden wir in Zukunft beachten oder - falls diese aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, korrekt oder vernünftig sein sollten - offen und transparent damit umgehen.
Viele gute Grüße von den Menschen von freiheitsfoo.

Bastelanleitung


Weil ein paar Leute nachgefragt haben, hier eine einfache Bastelanleitung als Grafik:

SVG-Datei für Lasercutter


Ein freundlicher Mensch hat uns eine SVG-Vektorgrafik-Datei zugesendet, mit deren Hilfe man zusammen mit einem Lasercutter die Herstellung von Kamera-Nistkästen erheblich vereinfachen kann:

<Download SVG-Datei>

Vielen Dank für die Unterstützung! :)

Vom richtigen Umgang bei Anbringung und Pflege von Nistkästen


Nistkästen (zumindest unsere, die für Meisen und Sperlinge gedacht sind) sollten einmal jährlich (am besten im Winter bei Minus-Temperaturen) beschaut und gereinigt werden.

NDR-Film-Beitrag zu den Nistkästen in Kameraform


Gesendet im Maganzin "DAS!", nachzusehen hier.

Sonderausführung: Kamera-Nistkasten massiv


Anbetracht eines Falls von bösartig heruntergeschlagenem Kamera-Vogelhaus kam die Idee auf, an gleicher Stelle eine verstärkte Variante des Nistkastens anzubringen. Dazu wurde ein Vogelhaus gebaut, das sowohl hinsichtlich der Befestigung als auch im Innenleben besonders massiv und robust ausgeführt wurde:


Ausführung "Kameras zu Nistkästen"


Als Ersatz für eine vorherige Installation im öffentlichen Raum fand der "Zebra-Kameranistkasten" auf einer frequentiertern Fußgängerbrücke in Hannover ein neues Zuhause:


Kategorie(n): Aktion Videoueberwachung

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Zuletzt geändert am 19.03.2016 20:35 Uhr