Aktuelle Änderungen - Suchen:

Wichtige Seiten

Hilfestellungen

Externe Links

Alle Inhalte dieses Wikis, soweit nicht anders angegeben, unter Creative Commons CC-BY-SA

Musterpolizeigesetz

About


Am Ende der Innenministerkonferenz (IMK) vom 12.-14.6.2017 in Dresden verkündeten die Innenminister des Bundes und der Bundesländer stolz, man wolle oder habe ein "Musterpolizeigesetz" beschließen/beschlossen.

U.a. von der schwammigen Formulierung ausgehend haben wir dazu weiter recherchiert - die Recherche lassen sich auf einer dieser Wikiseite vorausgehenden Materialseite hier im Wiki nachlesen.

Diese Wikiseite (aufgesetzt am 1.7.2017) dient der Begleitung dieses neuen Musterpolizeigesetzes.

Linksammlung


freiheitsfoo-Blogbeiträge dazu:


Was oder wozu ist ein "Musterpolizeigesetz"?


Die vorgebliche Idee eines "Musterpolizeigesetzes" ist eine Art Standardisierung polizeigesetzlicher Regelungen ("Polizeigesetze") der Bundesländer und des Bundes. Vereinheitlicht werden sollen die Befugnisse, die man den Polizei erteilt oder eben auch nicht. Aber auch juristischen Formulierungen und Definitionen sollen auf den gleichen Stand gebracht werden, um somit Definitionsunsicherheiten über die Ländergrenzen hinweg zu überwinden.

Derzeit werden die Landes- und Bundespolizeigesetze stets unter einer (mehr oder weniger) öffentlichen kritischen Debatte verändert (meist: verschärft).

Aus der Sicht der Gesetzgeber (Bund, Länder) ist es sehr viel einfacher, mittels eines Musterpolizeigesetzes einmalig einheitlich große und neue Befugnisse für die Polizeien zu erwirken, da weniger ausführlich und breit auf Kritik von Sachverständigen und Gesellschaft gehört werden muss.

Am Ende der Innenministerkonferenz wurde von einigen (nicht allen, aber wesentlichen) Berichterstattern der missverständliche Eindruck erweckt, als habe die IMK bereits die Eckpunkte des neuen Musterpolizeigesetzes festgenagelt (siehe auch die nachfolgend aufgelistete Presseberichterstattung). Erst durch unsere Recherche (die über zwei Wochen andauerte) wurde klar, dass nur die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Verabredung der Details zum Mustergesetz abgemacht worden ist.

Es ist also noch alles offen und wir finden, dass die Gesellschaft transparent an dem Verfahren der Arbeitsgruppe teilhaben sollte!

Man könnte sogar den Eindruck bekommen, als sei es durchaus gewollt gewesen, ein falsches Bild zum Stand der Ausarbeitung eines Musterpolizeigesetzes zu senden: Wenn alles bereits beschlossen und verhandelt ist, fällt die Kritik in aller Regel schwächer aus als sonst ...


Ausgewählte Berichterstattung von der IMK im Juni 2017


Anmerkung: Hervorhebungen stammen von uns.


Zur Einleitung:

Beschluss der 206. IMK vom 12.-14.6.2017 in Dresden:

TOP 52: Gesetzgeberische Handlungsempfehlungen im Zusammenhang mit islamistischem Terrorismus

Beschluss:

1. Die IMK nimmt den Bericht "Gesetzgeberische Handlungsempfehlungen im Zusammenhang mit islamistischem Terrorismus -VS-NfD-" (Stand: 11.05.17) (nicht freigegeben) zur Kenntnis.

2. Sie stellt fest, dass der Bericht ein Spektrum gesetzgeberischer Optionen aufzeigt, bei deren Umsetzung das polizeiliche Instrumentarium zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus insbesondere im länderübergreifenden Agieren verbessert werden kann.

3. Die IMK empfiehlt daher den Ländern, dieAusführungen des Berichtes in eigene Überlegungen zur Novellierung der Polizeigesetze einzubeziehen.

4. Sie beauftragt den AK II, zur Erarbeitung eines Musterpolizeigesetzes eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Beteiligung des BMI einzurichten, um hohe gemeinsame gesetzliche Standards und eine effektive Erhöhung der öffentlichen Sicherheit zu erreichen.


Pressestelle des Landes Sachsen


"Bei der geplanten Harmonisierung der Landespolizeigesetze einigten sich die Minister und Senatoren auf einen Musterentwurf für ein einheitliches Polizeigesetz."

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/211441


Wirtschaftswoche


"Hier kommt nun das Musterpolizeigesetz ins Spiel. Weil der Bund in diesem Bereich zur Gesetzgebung nicht zuständig ist, will de Maizière ein Musterpolizeigesetz. Künftig benötige ein Bundesland dann schon gute Gründe, wenn es von den gemeinsamen Regelungen abweichen wolle. Von diesem Muster soll nämlich eine Sogwirkung auf die Polizeigesetze der Bundesländer ausgehen, die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung bisher nur in ganz wenigen Fällen kennen. Rechtsgrundlagen für die Online-Durchsuchung finden sich beispielsweise nur in den Polizeigesetzen von Bayern und Rheinland-Pfalz. Das soll sich nach dem Willen des Bundesinnenministers durch das Musterpolizeigesetz ändern.

Es bedarf nicht viel Phantasie, woran sich dieses Muster orientieren wird: Am BKA-Gesetz. Das darf nicht passieren!

Unter Führung des Bundesinnenministeriums wurde es gerade noch einmal novelliert und verschärft. Es enthält die ganze Palette an Überwachungsmöglichkeiten, von optischer und akustischer Wohnraumüberwachung, über Online-Durchsuchung und Telekommunikationsüberwachung bis hin zur elektronischen Fußfessel und einer zentralen Bevorratung von Daten, die trotz aller berechtigter Zweifel vielleicht für die Terrorismusbekämpfung tauglich sein mögen, nicht aber für die allgemeine Gefahrenabwehr.

Hierin liegt die Krux dieser Idee des Musterpolizeigesetzes: Das für den Spezialbereich der Terrorismusbekämpfung geschaffene Recht im BKA-Gesetz soll auf das herkömmliche Polizeirecht übertragen werden. In Bayern zeichnet sich dieser Weg bereits ab. Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die CSU gerade dabei, im bayerischen Polizeigesetz die Voraussetzungen dafür zu schaffen, potentiell gefährlich Menschen präventiv und auf Dauer wegzusperren. Zutreffend titelte eine große Tageszeitung von der Einführung des „Guantanamo-Prinzips“.

Wer sich eine Vorstellung vom weiteren Inhalt eines solchen Musterpolizeigesetzes machen will, schaue nur auf die anderen Themen der Innenministerkonferenz, beispielsweise zur Schleierfahndung oder der „intelligenten“ Videoüberwachung, vor der selbst die Gewerkschaft der Polizei zurückschreckt. Der Einsatz automatischer Gesichtserkennung sei ein unausgereiftes Konzept.

Sollten de Maizieres Pläne Realität werden, könnten die eingriffsintensivsten Befugnisse bald zum Alltagswerkzeug der Polizei gehören. Der Alltag eines Beamten bei der Landespolizei, er ist jedoch nicht von Terrorismusbekämpfung geprägt. Und wenn das einmal doch der Fall sein sollte, kann er das BKA jederzeit um Amtshilfe ersuchen.

Richtig gemacht wäre ein Musterpolizeigesetz hingegen nur dann, wenn es als Mustergrundrechtsgesetz und nicht als Musterüberwachungsgesetz daherkommt. Ein Gesetz, das einheitliche Standards nicht für die Einschränkung von Grundrechten schafft sondern für ihre Geltung schafft, indem es die Kontrolle staatlichen Handelns durch unabhängige Stellen vereinheitlicht. In seinem Urteil zum Bundeskriminalamtsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht genau das angemahnt: Die vorherige Anordnung von intensiven Eingriffen in die Freiheit der Bürger durch unabhängige Stellen wie durch Richter, Protokoll- und Transparenzpflichten für die Sicherheitsbehörden im Anschluss an solche Eingriffe, eine regelmäßige Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten und Berichtspflichten gegenüber den Parlamenten."

http://www.wiwo.de/politik/deutschland/musterpolizeigesetz-das-musterpolizeigesetz/19965694-2.html


Märkische Online Zeitung


"Ein "Musterpolizeigesetz" soll in Zukunft für deutschlandweit einheitliche Sicherheitsstandards sorgen. Darauf haben sich die Innenminister von Bund und Ländern am Mittwoch in Dresden verständigt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach anschließend von einem Durchbruch. "Wir brauchen keinen Flickenteppich bei der inneren Sicherheit", erklärte de Maizière. Künftig benötige ein Bundesland schon gute Gründe, wenn es von den gemeinsamen Regelungen abweichen wolle. Weiter beschloss die Konferenz, (...)"

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1581238


Bayernkurier


"Die Innenministerkonferenz hat die Überwachung von Messengerdiensten wie WhatsApp und ein Musterpolizeigesetz beschlossen. (...) Der Bundestag soll bereits innerhalb der nächsten beiden Sitzungswochen die Entwürfe für ein Musterpolizeigesetz und für eine Überwachung von Messengerdiensten beraten. (...) Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach von einem Durchbruch in Sachen Musterpolizeigesetz. „Wir brauchen keinen Flickenteppich bei der inneren Sicherheit“, sagte er. „Befugnislücken sind Sicherheitslücken“, betonte der IMK-Vorsitzende, Sachsens Ressortchef Markus Ulbig (CDU). Das Musterpolizeigesetz solle als Vorlage für die Landespolizeigesetze dienen. „Ziel ist es, einheitliche Sicherheitsstandards trotz Zuständigkeit der Länder auf den Weg zu bekommen“, sagte Ulbig."

https://www.bayernkurier.de/inland/25987-whatsapp-darf-ueberwacht-werden/


GdP


"Die GdP Sachsen wird in den nächsten Wochen das Gespräch zur Harmonisierung des Polizeirechts, zur Vereinheitlichung der Standards bei der Terrorbekämpfung, zur Personalausstattung, Einführung neuer Technologien und zu weiteren Themen mit dem sächsischen Staatsminister des Innern, Herrn Markus Ulbig, suchen."

https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-Sachsen-Klare-Position-zur-Harmonisierung-des-Polizeirechts?open&ccm=000


3.9.2017 - Im "Kanzler*innen-Kandidaten-Fernsehduell" betont die Bundeskanzlerin die Bedeutung eines Musterpolizeigesetzes


Ein dokumentierender Blogbeitrag darüber hier: https://freiheitsfoo.de/2017/09/04/kanzlerinnen-ankuendigung-musterpolizeigesetz/


2.10.2017 - Presseanfrage an das Bundesland Sachsen


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Anschluß an unsere letzte Anfrage vom 27.6.2017 (s.u.) haben wir miteinander telefoniert und zum damaligen Zeitpunkt war die IMK-AG zur Erarbeitung eines Musterpolizeigesetz-Entwurfs noch gar nicht konstituiert.

1.) Können Sie uns mitteilen, ob sich diese AG nun inzwischen konstituiert hat und wann das der Fall gewesen ist?

2.) Wie ist der bisherige inhaltliche Arbeitsstand dieser AG?

3.) Wie ist der Zeitplan für die Aufgabenerledigung und die Arbeit der AG gestaltet?

4.) Welche Gruppen oder Personen nehmen in welcher jeweiligen Personenstärke an den AG-Sitzungen teil bzw. sind Teil dieser AG?

5.) Wird es eine Beteiligung unabhängiger Sachkundiger bei der AG-Arbeit geben und falls ja, wer bzw. welche Stelle legt fest, welche Personen in diesem Zuge angehört werden?

6.) Wird es eine Beteiligung zivilgesellschaftlicher Gruppen geben und falls ja, wann und in welcher Form?

Vielen Dank für die Arbeit mit unseren Fragen und viele gute Grüße,


6.10.2017 - Antworten aus Sachsen


Sehr geehrter Herr xxx,

Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt:

1. Können Sie uns mitteilen, ob sich diese AG nun inzwischen konstituiert hat und wann das der Fall gewesen ist?

Die Innenministerkonferenz hat bei ihrer Frühjahrskonferenz in Dresden im Juni dieses Jahres ihren Arbeitskreis II „Innere Sicherheit“ beauftragt, eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundesinnenministeriums einzurichten, um ein Musterpolizeigesetz zu erarbeiten. Ziele sind hohe gemeinsame gesetzliche Standards und eine effektive Erhöhung der öffentlichen Sicherheit. Der Arbeitskreis hat seine Tätigkeit aufgenommen und wird nach Abschluss der Arbeiten einen Entscheidungsvorschlag vorlegen.

2. Wie ist der bisherige inhaltliche Arbeitsstand dieser AG?

3. Wie ist der Zeitplan für die Aufgabenerledigung und die Arbeit der AG gestaltet?

Angesichts der Komplexität der Aufgabe einerseits und der Dringlichkeit der Aufgabenerledigung andererseits ist eine Strukturierung und Priorisierung des Arbeitsauftrages erforderlich. Hierzu wird die länderoffene Arbeitsgruppe der Herbstkonferenz 2017 der IMK einen Vorschlag vorlegen, der die weitere Bearbeitung maßgeblich vorbestimmt. Gegenwärtig ist vorgesehen, das Musterpolizeigesetz abschnittsweise abzuarbeiten. Die strukturierte Abarbeitung soll anhand einzelner Arbeitspakete wie beispielsweise Aufgaben und allgemeine Vorschriften, Befugnisse der Polizei, datenschutzrechtliche Regelungen, usw. erfolgen.

4. Welche Gruppen oder Personen nehmen in welcher jeweiligen Personenstärke an den AG-Sitzungen teil bzw. sind Teil dieser AG?

Es handelt sich um eine länderoffene Arbeitsgruppe, an der auch das Bundesministerium des Innern beteiligt ist. Die Länder sind durch die für das Polizeirecht in den Ländern zuständigen Referatsleiter aus den Innenressorts vertreten.

5. Wird es eine Beteiligung unabhängiger Sachkundiger bei der AG-Arbeit geben und falls ja, wer bzw. welche Stelle legt fest, welche Personen in diesem Zuge angehört werden?

6. Wird es eine Beteiligung zivilgesellschaftlicher Gruppen geben und falls ja, wann und in welcher Form?

Die mögliche Beteiligung unabhängiger Sachkundiger/zivilgesellschaftlicher Gruppen wird durch die länderoffenen Arbeitsgruppe zu klären sein. Eine solche ist selbstverständlich abhängig von den zu behandelnden polizeirechtlichen Themen und Fragestellungen.

Grüße,

xxx
Pressereferentin


6.10.2017 - Kurze Rückfrage noch an Sachsens Pressestelle


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Beantwortung!

Können Sie uns noch mitteilen, wann sich die AG konstituiert hat und wie häufig sie bislang getagt hat?

Viele gute Grüße,


11.10.2017 - Kurzes Telefonat mit Sachsens Pressestelle


Ergebnis: Die AG hat sich Mitte September 2017 konstituiert und wird sich bis zur IMK-Herbsttagung am 7.12.2017 noch ein weiteres mal treffen. Dann soll eine Roadmap für die Erarbeitung eines Musterpolizeigesetzentwurfs zu verschiedenen Fachgebieten erarbeitet werden.


7.-8.12.2017 - Die Herbst-IMK behandelt das Thema angeblich nicht


Die 43 Tagesordnungspunkte umfassende Themenliste der IMK in Leipzig führt das Thema Musterpolizeigesetz nicht auf.

Wir gehen davon aus, dass die eingerichtete AG nichtsdestotrotz an der Sache weiter arbeitet.


27.12.2017 - Treffen zum Musterpolizeigesetz auf dem 34C3, öffentliche Mailingliste


Auf dem 34C3 gab es ein Treffen zum Thema Musterpolizeigesetz.

Daraus hervorgehend wurde eine öffentliche Mailingliste zu diesem Thema eingerichtet, die zum Informationsaustausch und zur Diskussion da sein soll:


28.12.2017 - Presseanfrage an die Pressestelle Sachsen-Anhalts


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Nachgang zur vergangenen IMK-Herbstkonferenz möchten wir noch einmal zum Stand der Dinge der Erarbeitung eines Musterpolizeigesetzes durch eine vom AK II der IMK eingesetzte Arbeitsgruppe (AG) berichten.

In diesem Zuge haben wir folgende Fragen und möchten um deren Beantwortung bitten:

1.) Wie oft und an welchen Tagen hat die AG bislang getagt?

2.) Hat die AG der IMK-Herbstkonferenz 2017 einen Vorschlag zur Strukturierung und Priorisierung der Arbeit am Entwurf eines Musterpolizeigesetzes vorgelegt und falls ja, welchen Umfang hat dieser?

3.) Wie soll die Arbeit am Musterpolizeigesetz strukturiert und priorisiert werden?

4.) Hat die AG Untergruppen oder ähnliches zur Erledigung von Teilaufgaben gebildet oder ist so vorgesehen und falls dem einen oder anderen so ist: Wie viele Gruppen mit welchen Aufgaben und in welcher Besetzung sind dieses oder sollen das sein?

5.) Auf der TOP-Liste der IMK-Herbstkonferenz 2017 taucht das Thema Musterpolizeigesetz nicht auf. Bedeutet das, dass im Rahmen der Konferenz und deren Vorbereitung dieses Thema inhaltlich gar nicht behandelt worden ist?

6.) Gibt es mittlerweile einen Zeitplan oder eine zeitliche Zielvorstellung davon, wann die AG ihre Arbeit beendet haben soll oder kann und falls ja, wie lauten diese Vorstellungen oder Pläne bzw. zu wann ist mit einem Entwurf des Musterpolizeigesetzes zur Vorlage bei der IMK aus heutiger Sicht zu rechnen?

7.) Gibt es bereits inhaltliche Ergebnisse für Teile des Musterpolizeigesetzes und falls ja, für welche Themen oder inhaltliche Teilgebiete ist das der Fall?

8.) Gibt es inzwischen Konkretisierungen zu den Überlegungen, unabhängige Sachkundige oder zivilgesellschaftliche Gruppen an der Erarbeitung des Entwurfs zu beteiligen?

9.) Welche konkreten Möglichkeiten besitzen die allgemeine Öffentlichkeit und interessierte Bürger oder Stellen, an der Erarbeitung eines Musterpolizeigesetzes mitzuwirken oder diesen Prozess zumindest inhaltlich mitzuverfolgen?

10.) Wie lautet der seitens der IMK bzw. seitens dessen AK II erteilte Auftrag an die AG im Detail bzw. wortwörtlich?

Vielen Dank für Ihre Mühe damit und Ihnen allen viele gute Wünsche für das neue Jahr 2018!


3.1.2018 - Weiterleitung unserer Anfrage von Sachsen an Sachsen-Anhalt


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Diese haben wir zuständigkeitshalber an das Innenministerium in Sachsen-Anhalt abgegeben.

Anbei erhalten Sie die Kontaktdaten:

https://mi.sachsen-anhalt.de/das-ministerium/pressestelle/

Freundliche Grüße

xxx
Mitarbeiterin Pressestelle

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN | SAXON STATE MINISTRY OF THE INTERIOR


11.1.2018 - Antwort des BMI auf eine IFG-Anfrage


Zum gesamten Vorgang siehe hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/arbeit-der-imk-ak-ii-ag-zur-erarbeitung-eines-musterpolizeigesetzes/

Aktenzeichen: ZI4-13002/4#1488
Berlin, 8. Januar 2018
Sehr geehrter Herr Ebeling,

mit E—Mail vom 28. Dezember 2017 beantragen Sie auf Grundlage des Informations- freiheitsgesetzes (IFG)

1.) die Geschäftsordnung der AG des AK II der Innenministerkonferenz, die zur Erarbeitung eines Musterpolizeigeselzes eingesetzt worden ist,

2.) die Protokolle zu den bislang von dieserAG durchgeführten Sitzungen,

3.) so vorhanden, den Wortlaut des Arbeitsauftrags der IMK.

Zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1. Mit der Erarbeitung eines Musterpolizeigesetzes befasst sich der Unterausschuss Recht und Verwaltung (UA RV) des AK II der Innenministerkonferenz (IMK). Dieser verfügt über keine Geschäftsordnung.

2. Eine gesonderte AG-Sitzung zur Erarbeitung des Musterpolizeigesetzes fand bisher nicht statt. Daher gibt es auch keine AG—Protokolle. Im Übrigen hat die IMK als Ländergremium für ihre Untergremien festgelegt, Tagesordnungen und Beschlüsse nicht zu veröffentlichen.

3. Mit Beschluss vom 14.06.2017 (TOP 52 Ziff. 4) beauftragte die IMK den AK II, zur Erarbeitung eines Musterpolizeigesetzes eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Beteiligung des BMI einzurichten, um hohe gemeinsame gesetzliche Standards und eine effektive Erhöhung der öffentlichen Sicherheit zu erreichen. Der vollständige Wortlaut ist der „Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 206. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 12. bis 14.06.17 in Dresden“ zu entnehmen ( https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2017-06-14_12/beschluesse.pdf ). Der AK II gab den Auftrag durch Schreiben seines Vorsitzenden an den UA RV weiter und bat diesen, „unter Beteiligung von AG Kripo und UA FEK ein solches Musterpolizeigesetz zu erarbeiten“.

Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

xxx


12.1.2018 - Das Musterpolizeigesetz im Sondierungspapier der angehenden "neuen" Großen Koalition der Bundesregierung


"Wir wollen keine Zonen unterschiedlicher Sicherheit in Deutschland. Dazu gehört die Erarbeitung eines gemeinsamen Musterpolizeigesetzes (gemäß IMK-Beschluss)."

Quelle: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Ergebnis_Sondierung_CDU_CSU_SPD_120118.pdf


14.1.2018 - Nachhaken beim sachsen-anhaltinischen Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Presseanfrage vom 29.12.2017 ist seitens der Pressestelle des sächsischen Innenministeriums an Sie weitergeleitet worden.

Wir möchten gerne zum Thema "Musterpolizeigesetz" berichten - können Sie uns mitteilen, wann (ungefähr) wir mit Antworten in dieser Sache rechnen können?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


15.1.2018 - Antworten und Nicht-Antworten des sachsen-anhaltinischen Innenministeriums


Sehr geehrter Herr xxx,

da Sachsen-Anhalt seit dem 1. Januar 2018 den Vorsitz der Innenministerkonferenz inne hat, wurde uns Ihre Anfrage vom Sächsischen Staatsministerium des Innern zuständigkeitshalber weitergeleitet. Wir beantworten diese nunmehr wie folgt:

1.) Wie oft und an welchen Tagen hat die AG bislang getagt?
2.) Hat die AG der IMK-Herbstkonferenz 2017 einen Vorschlag zur Strukturierung und Priorisierung der Arbeit am Entwurf eines Musterpolizeigesetzes vorgelegt und falls ja, welchen Umfang hat dieser?
3.) Wie soll die Arbeit am Musterpolizeigesetz strukturiert und priorisiert werden?
4.) Hat die AG Untergruppen oder ähnliches zur Erledigung von Teilaufgaben gebildet oder ist so vorgesehen und falls dem einen oder anderen so ist: Wie viele Gruppen mit welchen Aufgaben und in welcher Besetzung sind dieses oder sollen das sein?
5.) Auf der TOP-Liste der IMK-Herbstkonferenz 2017 taucht das Thema Musterpolizeigesetz nicht auf. Bedeutet das, dass im Rahmen der Konferenz und deren Vorbereitung dieses Thema inhaltlich gar nicht behandelt worden ist?
6.) Gibt es mittlerweile einen Zeitplan oder eine zeitliche Zielvorstellung davon, wann die AG ihre Arbeit beendet haben soll oder kann und falls ja, wie lauten diese Vorstellungen oder Pläne bzw. zu wann ist mit einem Entwurf des Musterpolizeigesetzes zur Vorlage bei der IMK aus heutiger Sicht zu rechnen?
7.) Gibt es bereits inhaltliche Ergebnisse für Teile des Musterpolizeigesetzes und falls ja, für welche Themen oder inhaltliche Teilgebiete ist das der Fall?
8.) Gibt es inzwischen Konkretisierungen zu den Überlegungen, unabhängige Sachkundige oder zivilgesellschaftliche Gruppen an der Erarbeitung des Entwurfs zu beteiligen?

Die von der IMK beauftragte Arbeitsebene arbeitet gegenwärtig an der Umsetzung des Auftrags; Details zu internen Arbeitsabläufen etc. sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Bei der Herbst-IMK 2017 war der Auftrag noch anhängig, so dass die IMK sich in Leipzig nicht mit dem Thema befasst hat. Eine entsprechende Auskunft zum Ergebnis ist erst dann möglich, wenn die Arbeitsebene ihr Prüfergebnis der IMK vorgelegt und diese darüber beschlossen hat - dies auch immer in Abhängigkeit von der Freigabe des Beschlusses zur Veröffentlichung.

9.) Welche konkreten Möglichkeiten besitzen die allgemeine Öffentlichkeit und interessierte Bürger oder Stellen, an der Erarbeitung eines Musterpolizeigesetzes mitzuwirken oder diesen Prozess zumindest inhaltlich mitzuverfolgen?

Dem jeweiligen Gesetzgeber steht es für seinen Zuständigkeitsbereich grundsätzlich völlig frei, externe Sachverständige, allgemeine Öffentlichkeit oder interessierte Bürger im Gesetzgebungsverfahren z. B. durch Anhörungen einzubeziehen.

10.) Wie lautet der seitens der IMK bzw. seitens dessen AK II erteilte Auftrag an die AG im Detail bzw. wortwörtlich?

Der entsprechende Beschluss (206. IMK-Sitzung, TOP 52, Nr. 4.) lautet: "Sie beauftragt den AK II zur Erarbeitung eines Musterpolizeigesetzes eine länderoffene Arbeitsgruppe unter Beteiligung des BMI einzusetzen, um hohe gemeinsame gesetzliche Standards und eine effektive Erhöhung der öffentlichen Sicherheit zu erreichen."

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Stellv. Pressesprecher
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Strategische Planung


Bearbeiten - Versionen - Druckansicht - Aktuelle Änderungen - Suchen
Zuletzt geändert am 17.01.2018 18:38 Uhr