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Pfefferspray-Polizei-NDSDiese Wikiseite ...
2.8.2016 - Anfrage an die nds. GdP
in einem Artikel vom NDR zum "Wiegebeschluss" vom Pfeffersprayverbrauch wurde Ihr Landesvorsitzender Herr Dietmar Schillf folgendermaßen zitiert: Version bis zum 1.8.2016: "Für den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Niedersachsen, Dietmar Schilff, geht der "Wiegebeschluss" in Ordnung: Er diene dem Schutz der Kollegen, da man in Zukunft die "Verhältnismäßigkeit" des Polizeieinsatzes noch besser belegen könne."
Version ab 1.8.2016: "Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Niedersachsen, Dietmar Schilff, sagte, er persönlich sei kein Freund dieser Entscheidung. Aus Gesprächen mit Personalräten und Gewerkschaftsmitgliedern habe er aber erfahren, dass es in der Praxis mit diesem "Wiegebeschluss" keine Probleme gebe."
Wir möchten Sie zu dem Thema um Beantwortung zu folgenden Fragen bitten: 1) Welche der Versionen entspricht der Haltung Ihres Vorsitzenden? 2) Kamen die verschiedenen Versionen durch eine Verwechselung durch den zuständigen Redakteur zustande, hat sich Herr Schilffs Meinung zu dem Beschluss geändert oder wie sonst lässt sich diese (innerhalb des NDR nicht markierte!) Veränderung in der Berichterstattung erklären? 3) Wurde die GdP vom Beschluss-Vorhaben unterrichtet und hat sich entsprechend (dagegen?) positioniert sowie versucht den Beschluss zu verhindern? Falls die Version bis zum 1.8. gültig ist (Begrüßung des Beschlusses) bitten wir auch um die Beantwortung der folgenden Fragen. Falls die Version nicht gültig ist, wären die Fragen nicht mehr relevant. 4) Gibt es in Ihrem Hause eine Art Konzept, das besagt, wie der Pfeffersprayverbrauch eine Aussage über die konkrete Verhältnismäßigkeit eines Einsatzes Aussage treffen soll? Falls nein: Wird eins erstellt? 5) Stehen Sie mit den Polizeidirektionen und der zuständigen Politik in Kontakt, um so ein Konzept zu erstellen oder zu planen? 6) Können Sie uns bitte etwas näher erläutern, wie der Verbrauch von Pfefferspray überhaupt eine Aussage bzw. ein Indiz für die eingehaltene Verhältnismäßigkeit sein kann, bspw. bei einer Demonstration? 7) Haben Sie bereits eigene Erfahrungen bezüglich der Wirkung von Pfefferspray auf einen Menschen gemacht? 8) Wie bewerten und kommentieren Sie die Tatsache, dass der Einsatz von Pfefferspray als Kampfmittel in internationalen Konflikten durch das Abkommen über biologische Waffen von 1972 gegen Soldaten und Zivilisten in einem Krieg verboten ist, der Einsatz von Pfefferspray durch Polizeibeamte allerdings als legitim bewertet wird? Vielen Dank für Ihre Mühen im Voraus. Viele gute Grüße,
1.12.2016 - Antworten/Rückmeldung der GdP auf unsere Anfragen vom 2.8.2016, 13.10.2016, 14.11.2016 und 19.11.2016
zunächst bitte ich um Nachsicht, dass wir die von Ihnen an die GdP gesandten E-Mails erst heute beantworten können. 1. Zu Ihren Fragen in Bezug auf die „Bodycams“ kann ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen angesprochenen verschiedenen Unterrichtungen der GdP Hessen in den Gremien der GdP im Laufe der Jahre 2015 und 2016 stattgefunden haben. Daraus resultierten dann die Positionen und Informationen der GdP Bund und der GdP Niedersachsen, die Sie auf den Homepages nachlesen können (selbstverständlich auch die der hessischen GdP auf deren Homepage). 2. Die von Ihnen genannten Zahlen zu Angriffen auf Polizeivollzugskräfte in Niedersachsen sind beide richtig: 2014 waren es insgesamt 1.191 Rohheitsdelikte, davon 934 Körperverletzungen. 2015 erhöhten sich diese Zahlen weiter auf 1.319 / 1.081. Somit hat sich die Zahl der erlittenen Körperverletzungen von 2011 (538) bis 2015 verdoppelt. Alle Angaben entstammen der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik Niedersachsen 2015. 3. In Bezug auf Ihren Wunsch, Stellungnahmen der GdP, die gegenüber dem Niedersächsischen Landtag erfolgen, zu erhalten, darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die GdP Niedersachsen wird als größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten (und auch als Teil des DGB) häufig zu Anhörungen des Niedersächsischen Landtags sowie seiner Ausschüsse und Fraktionen geladen. Schriftlich dem Landtag vorzulegende Stellungnahmen stellen wir dem Landtag im Rahmen des parlamentarischen Procederes zur Verfügung. Darüber hinaus veröffentlichen wir Positionen daraus anlassbezogen durch unsere Pressemitteilungen der GdP Niedersachsen, so dass die Öffentlichkeit informiert wird. 4. Durch die Rücknahme des sogenannten Wiegebeschlusses zum Reizgas hat sich eine Stellungnahme dazu aus unserer Sicht derzeit erledigt. Mit freundlichen Grüßen xxx
1.12.2016 - Presseanfrage an das Nds. Innenministerium zur Aufhebung des Wiegebeschlusses
uns wurde mitgeteilt, dass der am 9.6.2016 erlassene "Pfefferspray-Wiegebeschluss" inzwischen wieder aufgehoben worden ist. Dazu haben wir folgende Fragen: 1.) Wie lautet der Wortlaut des "Pfefferspray-Wiegebeschlusses"? 2.) Wann und durch wen wurde dieser Beschluss wieder aufgehoben? 3.) Was waren die Gründe für die Aufhebung des Beschlusses? 4.) Welche Ergebnisse und Erfahrungen hat man aus den bis zur Aufhebung des Beschlusses gewonnenen Informationen ziehen/lernen können? Viele gute Grüße,
1.12.2016 - Sehr schnelle Antwort aus dem nds. Innenministerium
im Rahmen ihrer Tagung am 08. und 09.06.2016 diskutierten die PVP der Polizeibehörden den Einsatz von Pfefferspray mittels RSG 8. Sie kamen überein, dass bei geschlossenen Einsätzen, für die gemäß Gefahrenprognose der Einsatz des RSG 8 möglich ist, die Füllstände vor und (bei Gebrauch) nach dem Einsatz erfasst werden sollen. Aufgrund dieser Absprachen sind weitere Verfügungen der Behörden nicht erforderlich. Siehe dazu auch: http://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/presse_informationen/beantwortung-der-muendl-anfrage-der-cdu-zur-polizei-in-niedersachsen-146173.html. Mit freundlichen Grüßen,
1.12.2016 - Nachfragen zur Praxis des Pfefferspray-Wiegens
vielen Dank für die superschnelle Rückmeldung und Klarstellung! Können Sie uns mitteilen, ob Ihnen Informationen über die tatsächliche (freiwillige) Umsetzung des Pfefferspray-Wiegens beim Einsatz des RSG 8 vorliegen? Also z.B.: Welche Polizeidienststellen führen Vergleichswiegen durch, welche andere Stellen generell nicht? Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
Runderlass des Nds. Innenministeriums zum Einsatz von Pfefferspray und "Reizstoffen"
https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/RdErl-Reizstoffe-in-der-Polizei-Nds.pdf
18.8.2018 - Tödlicher polizeilicher Einsatz von Pfefferspray
POL-H: Langenhagen: 39-Jähriger greift Polizeibeamte an und verliert bei Widerstandshandlung das Bewusstsein Hannover (ots) - Am Samstagabend, 18.08.2018, gegen 18:40 Uhr, hat ein 39 Jahre alter Mann an der Kastanienallee randaliert und Polizeibeamte angegriffen. Bei der Widersetzung gegen die Festnahme ist er plötzlich zusammengebrochen und anschließend unter Reanimationsmaßnahmen in eine Klinik gebracht worden. Nach ersten Erkenntnissen hatten Anwohner die Polizei alarmiert, da der 39-Jährige mehrere am Straßenrand geparkte Fahrzeuge beschädigt hatte. Beim Eintreffen des ersten Streifenwagens, schlug der offenbar unter Drogen stehende Mann mit einer Eisenstange auf das Einsatzfahrzeug ein. Als die Beamten den Wagen verließen, bewarf der vollkommen in Rage befindliche 39-Jährige die Polizisten mit Steinen und verletzte dabei einen von ihnen. Als die Einsatzkräfte daraufhin Pfefferspray einsetzten und den Randalierer zu Boden brachten, brach dieser plötzlich zusammen und verlor das Bewusstsein. Bis zum Eintreffen eines sofort angeforderten Rettungswagens leisteten die Beamten Erste Hilfe und führten Wiederbelebungsmaßnahmen durch. Der 39-Jährige wurde anschließend unter Reanimationsmaßnahmen in eine Klinik gebracht - sein Zustand ist kritisch. /pu
POL-H: Nachtragsmeldung! Langenhagen: 39-Jähriger greift Polizeibeamte an und verliert bei Widerstandshandlung das Bewusstsein - Mann in Klinik verstorben Hannover (ots) - Am Samstagabend, 18.08.2018, gegen 18:40 Uhr, hat ein 39 Jahre alter Mann an der Kastanienallee randaliert und Polizeibeamte angegriffen. Bei der Widersetzung gegen die Festnahme ist er plötzlich zusammengebrochen und anschließend unter Reanimationsmaßnahmen in eine Klinik gebracht worden. Der 39-Jährige ist heute Vormittag verstorben. Nach ersten Erkenntnissen hatten Anwohner die Polizei alarmiert, da der 39-Jährige mehrere am Straßenrand geparkte Fahrzeuge beschädigt hatte. Beim Eintreffen des ersten Streifenwagens, schlug der offenbar unter Drogen stehende Mann mit einer Eisenstange auf das Einsatzfahrzeug ein. Als die Beamten daraufhin den Wagen verließen, bewarf der vollkommen in Rage befindliche 39-Jährige die Polizisten mit Steinen und verletzte dabei einen von ihnen. Als die Einsatzkräfte daraufhin Pfefferspray einsetzten und den Randalierer zu Boden brachten, brach dieser plötzlich zusammen und verlor das Bewusstsein. Bis zum Eintreffen eines sofort angeforderten Rettungswagens leisteten die Beamten Erste Hilfe und führten Wiederbelebungsmaßnahmen durch. Der 39-Jährige wurde anschließend unter Reanimationsmaßnahmen in eine Klinik gebracht (wir haben berichtet). Der 39 Jahre alte Mann ist heute Vormittag in der Klinik verstorben. Die Untersuchungen zur Todesursache dauern an. /pu
20.8.2018 - Presseanfrage an die Polizeidirektion Hannover
anläßlich des Todes eines Menschen im Zusammenhang mit polizeilichem Einsatz von Pfefferspray - ganz sicher etwas, was keiner der Beteiligten gewünscht hat! - haben wir eine Nachfrage und würden uns angesichts der Aktualität der Sache über eine kurzfristige Berichterstattung sehr freuen. Es ist weithin bekannt, dass der Einsatz von Pfefferspray (Capsaicin) an Menschen, die unter der Einwirkung von Drogen oder Psychopharmaka stehen, besonders riskant ist, weil er in verstärktem Maße zum Tod der Betroffenen führen kann. Im den polizeilichen Einsatz von Pfefferspray regelnden Runderlass des MI vom 29.8.2018 https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/RdErl-Reizstoffe-in-der-Polizei-Nds.pdf wird darauf mit keinem Wort eingegangen. Allerdings wird dort von notwendiger Aus- und Fortbildung der Polizeibeamten und -beamtinnen, die solche "Reizstoffe" einsetzen, gesprochen. Und weiter: "Die Anwendungsmöglichkeiten und Wirkungsweisen der Reizstoffe müssen jeder Polizeibeamtin und jedem Polizeibeamten bekannt sein. Daher ist im Rahmen der Aus- und Fortbildung in die Handhabung, die Einsatzmöglichkeiten und die notwendigen Erste-Hilfe-maßnahmen einzuweisen; die Einweisung ist zu dokumentieren." Daran anknüpfend unsere Frage: Werden die Beamten und Beamtinnen im Kontext dieser Aus- und Fortbildung über die besonderen Risiken des Einsatzes von Pfefferspray an Menschen unter Einfluß von Drogen und Psychopharmaka aufgeklärt? Falls ja: Welche konkreten Handlungsanweisungen werden diesbezüglich gegeben und wie/wo sind diese dokumentiert? Wie lauten diese Handlungsanweisungen im Detail? Vielen Dank und viele gute Grüße, xx PS: Falls Sie diese Presseanfrage nicht selber beantworten können oder dürfen wären wir über eine möglichst kurzfristige Weiterleitung an die aus Ihrer Sicht dafür richtige Stelle dankbar!
20.8.2018 - Flotte Rückmeldung von der Polizei Hannover, die aber keine Antwort beinhaltet
Sehr geehrter Herr xxx, im Anhang die Beantwortung Ihrer Anfrage. Die Polizeitrainings nehmen in der Aus- und Fortbildung der Polizei Niedersachsen eine herausgehobene Stellung ein, weil sie unmittelbar der Vermeidung und Reduzierung von Gewalt, aber auch der Steigerung der Akzeptanz polizeilichen Einschreitens dienen. Neben dem Schusswaffeneinsatztraining sind das Systemische Einsatztraining, das einsatzbezogene Fahrtraining sowie das Abwehr- und Zugriffstraining die wichtigsten Säulen des Polizeitrainings für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in Niedersachsen. In ganzheitlicher Vorgehensweise werden die Fähigkeiten in den Trainingsfeldern Stressbewältigung, Kommunikation, Taktik und Eigensicherung, Eingriffstechnik, Nichtschießen/Schießen und Eingriffsrecht vermittelt. Ziel aller Trainings ist es, durch Vermittlung von Handlungskompetenz ein größtmögliches Maß an Sicherheit für alle Beteiligten bei polizeilichen Einsätzen zu gewährleisten. Die Trainings bauen aufeinander auf, so dass beginnend bei den „handwerklichen" Fertigkeiten bis zu den komplexen Verhaltenstrainings das richtige Einsatzverhalten erlernt, vertieft und gefestigt wird. Die Polizeitrainings wurden gemäß Erlass vom 13. Oktober 2016, Az.: 25.12.03051-1/16-PTK, mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in einem neuen Polizeitrainingskonzept zusammengefasst. Mit freundlichen Grüßen
20.8.2018 - Nachhaken bei der Polizei Hannover
vielen Dank für die besonders flotte Rückmeldung. Jedoch finden wir darin ncht die Beantwortung unserer konkreten Frage: Werden die Beamten und Beamtinnen im Kontext dieser Aus- und Fortbildung über die besonderen Risiken des Einsatzes von Pfefferspray an Menschen unter Einfluß von Drogen und Psychopharmaka aufgeklärt? Falls ja: Welche konkreten Handlungsanweisungen werden diesbezüglich gegeben und wie/wo sind diese dokumentiert? Wie lauten diese Handlungsanweisungen im Detail? Können Sie uns dazu noch etwas mitteilen? Und davon unabhängig: Können Sie uns den von Ihnen erwähnten Erlass vom 13.10.2016 zukommen lassen? Vielen Dank und viele gute Grüße,
22.8.2018 - Nachhaken bei der Polizei Hannover
angesichts der Aktualität der Diskussion bitten wir um kurzfristige Mitteilung, ob wir noch mit einer Antwort auf unsere Frage rechnen dürfen oder nicht. Danke für Ihr Verständnis und viele gute Grüße,
23.8.2018 - Endlich Antwort von der Polizei Hannover
Sehr geehrter Herr xxx, anliegend die Ergänzung zu Ihrer Anfrage: Gemäß Runderlass d. MI v. 29.08.2013 „Reizstoffe in der Polizei des Landes Niedersachsen“ sind die Polizeibeamten/-innen des Landes Niedersachsen im Umgang mit dem Reizstoffsprühgerät (RSG) zu beschulen sowie über die Wirkungsweisen und Folgen des Einsatzes aufzuklären. Dies wird in der Polizeidirektion Hannover durch die nebenamtlichen Polizeitrainer/innen für das Abwehr und Zugriffstraining (AZT) im Kontext regelmäßiger Trainings in den Dienststellen durchgeführt. Darüber hinaus ist der Einsatz des RSG ständiger und elementarer Bestandteil der Basistrainings im Systemischen Einsatztraining der PD Hannover. Diese Trainings werden dokumentiert. Im Rahmen der Trainings wird durch die durchführenden hauptamtlichen Trainer/innen schon seit Jahren auf die möglichen Wechselwirkungen zwischen dem Wirkstoff Capsaicin und Drogen bzw. Medikamenten hingewiesen. Die Aufnahme der Thematik in die Beschulung geschah in der PD Hannover bereits zu einem Zeitpunkt, als es noch keine wissenschaftlichen Belege zu dieser Problematik gab. Vielmehr wurde das Thema vorbeugend schon nach dem Erscheinen vereinzelter Presseberichte zu Todesfällen mit einem vermuteten Zusammenhang mit dem Einsatz von Pfefferspray in die Fortbildung aufgenommen. Die Erlasslagen des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport finden sie an den für die Öffentlichkeit zugänglichen Stellen u.a. auf der Internetseite http://www.niedersachsen.de/politik_staat/....... Mit freundlichen Grüßen
3.11.2018 - Presseanfrage an das Nds. Innenministerium zum Einsatz von Pfefferspray bei Demonstrationen
im Zuge der Recherchen zum Einsatz von Pfefferspray und anderen Reizstoffen im Zusammenhang mit Demonstrationen haben wir folgende Fragen und würden uns über eine baldige Beantwortung sehr freuen: 1.) Wie häufig werden Beamte und Beamtinnen der niedersächsischen Polizei im ordnungsgemäßen Umgang mit Pfefferspray geschult, insbesondere in Bezug auf die unverhältnismäßige Gefährdung von Versammlungsteilnehmern? 2.) Wie wird der Einsatz von Pfefferspray durch niedersächsische Polizeibeamte dokumentiert, und wie wird die Verhältnismäßigkeit belegt? 3.) In welchem Umfang wurden niedersächsiche Polizeibeamte durch Einsatz von Pfefferspray oder anderen Reizstoffen gegen Versammlungen bzw. Versammlungsteilnehmer verletzt, etwa weil das massenhafte und ungezielte Austragen der Reizstoffe durch Änderung der Windrichtung u. Ä. die Beamten selbst getroffen hat? 4.) Wird in der Schutzausstattung der Beamten der niedersächsischen Polizei berücksichtigt, dass diese vom Einsatz von Pfefferspray selbst betroffen sein könnten, und in welchem Umfang wurde dafür in den vergangenen Jahren welche Schutzausstattung beschafft? 5.) In welchem Umfang wurden in den vergangenen drei Jahren bei der niedersächsischen Polizei jeweils Reizstoffsprühgeräte beschafft (bitte jeweils nach Anzahl, Gerätetyp, Hersteller, Füllmenge, Sprühreichweite und Reizstofftyp aufschlüsseln)? 6.) In welchem Umfang wurden in den vergangenen drei Jahren Kartuschen und andere Mittel zur Nach- bzw. Neubefüllung von Reizstoffsprühgeräten beschafft, und welche Menge an Reizstoffmitteln wurde dabei insgesamt beschafft? 7.) Welche Statistiken führt die niedersächsische Polizei über den Einsatz von Pfefferspray durch Beamte, insbesondere in Bezug auf gesundheitliche Schädigungen, Körperverletzungen, Todesfälle und Anzahl der erforderlichen medizinischen Behandlungen bei Personen, die den Reizstoffen ausgesetzt waren? Vielen Dank für die Arbeit damit und viele gute Grüße,
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