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Stellungnahme-TK-Ueberwachungszentrum-Nord-LT-SH

Worum geht es?


Bereits seit 2011 laufen die Planungen zur Errichtung eines gemeinsamen technischen Überwachungszentrums der fünf nördlichen Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen und Niedersachsen.

Als letztes der fünf Bundesländer muss/soll Schleswig-Holstein den dazu ausgehandelten Staatsvertrag unterschreiben, dem Landesparlament in Kiel wurde dazu eine entsprechende Gesetzesgrundlage vorgelegt.

Am 17.5.2016 hat uns der Innenausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags darum gebeten, eine Stellungnahme zur Frage des Einsatzes von Bodycams (Körperkameras) in der Streifenpolizei abzugeben.

Wir haben dazu recherchiert und am 20.6.2016 eine 7seitige Stellungnahme an den Landtag versendet.

Diese Wikiseite gibt den Inhalt unserer Stellungnahme wieder.


Links


Um die Stellungnahmen anderer Gruppen einsehen zu können einfach die Suchmaske des schleswig-holsteinischen Landtags aufrufen und mit dem Begriff "RDZ" auf Suche gehen ...


Unsere Stellungnahme


(...)

wir danken für die Einladung zur Stellungnahme, die wir hiermit abgeben.


Den Entwurf zum "Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb eines Rechen- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im Verbund der norddeutschen Küstenländer" (LT-DS 18/4064) lehnen wir ab und raten zur Nicht-Umsetzung.


Begründung:

  • Es mangelt dem Gesetz an der demokratisch notwendigen "Überwachung der Überwacher": So sind bspw. die Absätze 4 und 5 des Artikel 3 des Staatsvertrags unhaltbar, denn sie übertragen die Befugnis zu weitreichenden Entscheidungen und Einschätzungen bzw. Bewertungen bei der Anwendung verschiedenster Überwachungsmaßnahmen auf die Landeskriminalämter bzw. auf den Beirat des Überwachungszentrums, der sich allerdings selber wieder (siehe Artikel 8 Absatz 1 des Staatsvertrags) aus den "Leitungen der Landeskriminalämter" zusammensetzt.
  • Ebenso ist nicht einsehbar, wieso dieser Beirat auch zulassungsbestimmend für die wichtigen Vorgaben zur Sicherheit der Daten und Datenverarbeitungen gegen Missbrauch, Abgriff und Manipulation sein kann und darf, wie es aber der Absatz 2 des Artikel 4 (Informationssicherheits-) sowie Absatz 5 des Artikels 3 (Datenschutzkonzept) vorsehen. Es scheint, als wolle man alle relevanten Entscheidungen zum Betrieb ausschließlich den LKA-Vertretern in die Hand geben, ohne eine zusätzliche, unabhängige und wirksame Kontrollinstanz zu installieren.
  • Die Fachaufsicht wird entsprechend dem Artikel 9 des Staatsvertrags dem LKA Niedersachsen übertragen. Wir weisen darauf hin, dass das niedersächsische Landesamt für Datenschutz zur bisherigen Kooperation der Landeskriminalämter Niedersachsen und Bremen eine 49 Punkte umfassende Stellungnahme abgegeben hat aus der eine 44-Punkte-Kritik erwachsen ist. Wir freuen uns darüber, dass dieser Kritikkatalog angeblich bei der Umsetzung zum neuen Überwachungszentrum eingeflossen sein soll, bleiben jedoch bei unserer skeptischen Grundhaltung bzw. der Verortung des TKÜ-Zentrums in Niedersachsen und mahnen eine besondere und auf Dauer wirksame Kontrolle der alltäglichen Überwachungspraxis an. Eine derartige Kontrollinstanz konnten wir in dem vorliegenden Staatsvertragstext nicht entdecken.
  • Die Befürchtungen, die andersweitig bereits geäußert worden sind, hinsichtlich des in Artikel 1 Absatz 3 formulierte Passus, dass das Überwachungs-Zentrum "Forschung und Entwicklung" in Sachen Überwachungs und Spionagetechnik betreiben soll, mehrt die eben bereits von anderen Gruppen und Einzelnen angerissenen Sorgen und Bedenken.
  • Dass sich die Justizminister aller (!) Bundesländer erst vor wenigen Tagen dafür ausgesprochen haben, eine bundesweit gültige Rechtsgrundlage für den Einsatz staatlicher Computerwanzen bzw. Computer-Infiltrations- und -Ausspäh-Schadsoftware ("Staatstrojaner") ausgesprochen haben - wider besseres Wissen um die in Stellungnahmen des CCC e.V. wiederholt angemahnte praktische Unmöglichkeit einer den unantastbaren Kernbereich der persönlichen Lebensführung aussparenden Ausgestaltung, nährt die Sorge, dass das hier behandelte Überwachungszentrum zu Entwicklung und Einsatz solcher Systeme eingesetzt (aus unserer Sicht auch aufgrund der sich abzeichnenden neuerlichen Verfassungswidrigkeit: missbraucht) werden soll.
  • Es ist absehbar, dass die im TK-Überwachungszentrum Nord ("RDZ") u.a. eingesetzten Maßnahmen zur Funkzellenüberwachung in zunehmendem und nicht verhältnismäßigen Maße ausgeweitet werden. Als Indiz dafür lassen sich aktuelle Presseberichte heranziehen oder auch die bislang völlig außer acht gelassene Benachrichtigung unbescholtener Menschen bei deren Betroffensein dieser Maßnahme. Der vorgeschlagene Staatsvertrag legt nahe, dass diese Negativ-Entwicklungen seitens der Behörden unbehindert fortgeführt bzw. unzulässige oder unverhältnismäßige Überwachungs-Maßnahmen ausgebaut werden können.
  • Gleiches gilt für die Entwicklung der Nutzung so genannter "stiller SMS", die im TK-ÜZ Nord ebenfalls ausgelöst werden. Diese Maßnahme ist bezüglich der Verfassungsmäßigkeit umstritten und bedarf einer kritischen Betrachtung und äußerst sparsamen Anwendung, was sich unter den Bedingungen des vorgeschlagenen Gesetzes nicht verwirklichen ließe.
  • In den Absätzen 4, 5 und 7 des Artikels 6 wird den Polizeileitern der Innenministerien bzw. -senaten volle und alleinige Befugnis über "Folgebeschaffungen von TK-Überwachungs-Anlagen", über das "jährliche Investitionsbudget" und über das "Budget der jährlichen Betriebs-, Personal- und sonstigen Kosten" erteilt. Diese weitreichenden technischen und kaufmännischen Entscheidungen entziehen sich damit jeder parlamentarischen bzw. demokratischen Kontrolle. Aus unserer Sicht ist so eine Pauschalregelung unzulässig und sollte dringend abgeändert werden.
  • Der Absatz 8 des gleichen Artikels legt nahe, dass zur Aufgabenerfüllung des TK-Überwachungszentrums Drittunternehmen herangezogen werden sollen. Dass sich dazu keine Einschränkungen und Konkretisierungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes im Staatsvertrag integriert worden sind, ist aus unserer Sicht unzulässig. Die Vergabe staatlicher Überwachungsmaßnahmen mit häufig schwer in die Grundrechte der Menschen eingreifenden Effekten gehört nicht in die Hand profitorientierter Unternehmen. Erst recht nicht ohne die dazu notwendigen rechtlichen Absicherungen und Kontrollsysteme durch Landesdatenschutzbehörden.
  • Ob der in Artikel 7 Absatz 1 festgeschriebene Haftungsausschluß sinnvoll und zu rechtfertigen ist, halten wir für mindestens fraglich.


Schließlich:

Dass der Gesetzentwurf in seiner Begründung meint, es bestünden "Überwachungsdefizite" ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Diese Perspektive erscheint einigen Menschen aus unserer Gruppe im dritten Jahr nach den Enthüllungen durch Herrn Edward Snowden über massive Überschüsse in der staatlichen Überwachung auch in der Bundesrepublik Deutschland eher wie ein Sarkasmus oder ein schlechter Witz, der uns allerdings nicht zum Lachen gebracht hat. Defizite gibt es - aus der Sicht der mitüberwachten unschuldigen Menschen - derzeit lediglich in der dringend gebotenen Kontrolle. Im vorliegenden Gesetzentwurf soll die Kontrolle jedoch nicht einmal formal unabhängig ablaufen - ein Rezept fürs Scheitern. Aus unserer Sicht ist vielmehr ein umfassender Abbau der Telekommunikationsüberwachung geboten.

Dass "internetbasierte, mobile, verschlüsselte" Kommunikation in der Begründung zum Gesetzesentwurf als etwas problematisiert wird, das ausschließlich "Tätern" zugeschrieben wird und möglichst auf Knopfdruck umgangen werden soll, sowie das Anspruchsdenken, jegliche Telekommunikation mit allen zur Verfügung stehenden technischen Mitteln überwachbar halten zu wollen, ist die Perspektive des Generalverdachts. Sie ist und bleibt mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar.


Viele gute Grüße von den Menschen vom freiheitsfoo.


5.4.2017 - Startschuss für TKÜ-Zentrum Sachsen/Berlin/Thüringen/Brandenburg/Sachsen-Anhalt


https://www.heise.de/newsticker/meldung/Telekommunikations-Ueberwachung-Gruenes-Licht-fuer-laenderuebergreifendes-Abhoerzentrum-in-Leipzig-3675305.html


19.7.2017 - Ost-Innenminister bringen gemeinsames Abhörzentrum auf den Weg


https://www.heise.de/newsticker/meldung/Ost-Innenminister-bringen-gemeinsames-Abhoerzentrum-auf-den-Weg-3777798.html


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Zuletzt geändert am 19.07.2017 21:02 Uhr