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Funkzellenueberwachung

Worum geht es hier?


Im Folgenden gibt es ein paar lose und unsortierte Links mit Informationen/Meldungen zum Einsatz von IMSI-Catchern bzw. über die Praxis von Funkzellenüberwachung in Bund und Ländern.

Außerdem ein Ansatz/Versuch/Experiment, sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in diesem Zusammenhang durchzusetzen.


Stand der Dinge in den Bundesländern


Sachsen



Berlin



Nordrhein-Westfalen



Schleswig-Holstein

Aus den beiden letztgenannten Dokumenten zusammengetragen:

Ortung von Bürgern durch nicht-individualisierte Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein 2012-2015:
Wie viele nicht-individualisierte Funkzellenabfragen wurden seit 2012 in Schleswig-Holstein vorgenommen?
2009:151, 2010:215, 2011:228, 2012:256, 2013:441, 2014:569, 2015:825

Das bedeutet:

  • (mehr als) Verfünffachung von 2009 auf 2015,
  • (fast) Verdoppelung von 2013 auf 2015, also innerhalb von nur zwei Jahren ...

Als Bild:


Niedersachsen



Saarland



Bayern



Sachsen-Anhalt



Als Thema im Bundestag



Durch deutsche Geheimdienste



Durch nicht-deutsche Geheimdienste



Durchsetzen des Benachrichtigt-Werdens im Falle des Abgriffs eigener Daten im Rahmen einer Funkzellenüberwachung


Das stellt sich als schwierig dar:

Der § 101 StPO besagt "eigentlich", dass man informiert werden muss, sofern man im Rahmen der inzwischen zahlreich durchgeführten Funkzellenüberwachungen irgendwie mit beteiligt gewesen ist - also falls man im Rahmen einer solchen Überwachungsmaßnahme bspw. mit seinem eigenen Handy/Smartphone im Bereich des überwachten Bereichs eingeloggt war.

"Eigentlich" heißt: Die Benachrichtigung darf die Staatsanwaltschaft/Polizei dann sein lassen, ""wenn diese [Person] von der Maßnahme nur unerheblich betroffen wurde und anzunehmen ist, dass sie kein Interesse an einer Benachrichtigung hat."

Daß das erst mal nur blanke Theorie ist, hat mindestens eine Person mal im Selbstversuch erfahren müssen.

Wir stellen hier einen Antragstext zur Diskussion und Verfügung, mit dem man versuchen kann, sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in diesem Zusammenhang durchzusetzen. Das Anschreiben richtet man sinnvollerweise an die oberste Abteilung der Staatsanwaltschaft eines Bundeslandes, wahlweise auch an die Generalbundesanwaltschaft, an Bundespolizei, BKA und/oder Landespolizeien.

UPDATE: Das Muster-Anschreiben in verschiedenen Datenformaten samt Anschriften aller relevanten Staatsanwaltschaften Deutschlands gibt es nun auch auf einer eigenen Wiki-Seite zum Benachrichtigungsersuchen im Rahmen von Funkzellenüberwachungen.


Musterschreiben: Bitte um Benachrichtigung bei Funkzellenüberwachungen


Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie darum bitten, mich in allen Fällen ausführlich darüber zu informieren, falls im Rahmen von Funkzellenüberwachungen Verkehrs- oder Inhaltsdaten meiner Telekommunikation oder andere auf meine Person bezogene Daten anfallen oder ermittelt werden, selbst falls die Speicherdauer nur kurz sein sollte und auch für den Fall, dass meine Daten wieder verworfen/gelöscht werden.
Ich beziehe mich dabei auf § 101 StPO, Absatz 4. Dort heißt es:
„Zudem kann die Benachrichtigung einer in Satz 1 Nr. 2, 3 und 6 bezeichneten Person, gegen die sich die Maßnahme nicht gerichtet hat, unterbleiben, wenn diese von der Maßnahme nur unerheblich betroffen wurde und anzunehmen ist, dass sie kein Interesse an einer Benachrichtigung hat.“
Ich bekunde also hiermit ausdrücklich, dass ich ein Interesse an so einer Benachrichtigung habe!
Ich fordere Sie auf, mich in allen Fällen zu benachrichtigen, sofern in irgendeiner Form TK-Verkehrsdaten mit Bezug auf meine Person anfallen, ermittelt oder verarbeitet werden. Ich bitte selbst dann um Benachrichtigung, wenn die Speicherdauer nur sehr kurz oder falls das Interesse an meinen Daten nur von kurzer Dauer sein sollte.
Meine Mobilfunk-Rufnummer lautet: ____ / ____
Bitte geben Sie diese meine ausdrückliche Bitte auf Benachrichtigung an alle Stellen in Ihrem Verfügungsgebiet weiter, für die die Kenntnis meiner Interessenbekundung von Bedeutung sein könnte.
Falls diese Interessenbekundung aus Ihrer Sicht der Papierform bedarf, bitte ich um kure Nachricht, ich werde das dann nachreichen. Gerne können Sie mich auch auf der oben angegebenen Rufnummer anrufen und sich von der Zugehörigkeit meiner Person zu dieser selber überprüfen. Ich bin selbstverständlich auch für jede andere Form der (für mich kostenlosen) Authentifizierung offen.
Ich erwarte eine schriftliche Bestätigung innerhalb von vier Wochen nach Eingang meines Briefes bei Ihnen.
Vielen Dank für Ihre Mühen und viele gute Grüße,

UPDATE: Das Muster-Anschreiben in verschiedenen Datenformaten samt Anschriften aller relevanten Staatsanwaltschaften Deutschlands gibt es nun auch auf einer eigenen Wiki-Seite zum Benachrichtigungsersuchen im Rahmen von Funkzellenüberwachungen.


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Zuletzt geändert am 23.02.2017 08:11 Uhr