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Anhoerung-Funkzellenabragenstatistik-LT-NDS

Einladung zur Anhörung im Innenausschuss des nds. Landtags



Grundlage der Anhörung: FDP-Entschließungsantrag LT-DS 17/5822


Statistische Erhebungen von nicht-individualisierten Funkzellenabfragen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Strafverfolgungsbehörden können mithilfe der Funkzellenabfrage Verkehrsdaten abfragen, die durch Telekommunikationsdienstleister erhoben und gespeichert werden.

Diese Abfrage ist nach § 100 g Abs. 3 StPO nur zulässig, wenn Straftaten von erheblicher Bedeutung vorliegen und „dies für die Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist und die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht“.

Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung der FDP-Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Jörg Bode (Drs. 17/2055, Frage 43) hervorgeht, werden bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Statistiken über den Einsatz dieser Maßnahme geführt.

Um den Einsatz dieser Maßnahme besser überblicken, kontrollieren und bewerten zu können, fordert der Landtag die Landesregierung auf, eine statistische Erfassung der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage einzuführen, die folgende Daten enthält:

  • die Anzahl der beantragten und der genehmigten Funkzellenabfragen,
  • eine Aufschlüsselung nach Polizeibehörden, die die Maßnahmen beantragt haben,
  • die zugrundeliegenden Straftatbestände bei der Beantragung,
  • die jeweilige Anzahl der betroffenen Telekommunikationsanschlüsse,
  • die Anzahl der Verfahren, in denen die Funkzellendaten verwendet bzw. eingebracht wurden,
  • die Dauer der Speicherung der jeweiligen Daten.

Ebenfalls soll geprüft werden, ob und wie eine Information der betroffenen Anschlussinhaber möglich ist.

Der erste Bericht ist dem Landtag am 31. Dezember 2016 vorzulegen. Die weiteren Berichte sind jährlich für die Berichtszeiträume 1. Januar bis 31. Dezember einer Jahres bis zum 31. März des Folgejahres zur Verfügung zu stellen.

Der Landtag wird im Zuge des ersten Berichtes eine Evaluierung der Berichtspflicht vornehmen.

Begründung

Erfolgt mündlich.

Christian Grascha
Parlamentarischer Geschäftsführer


Zeitplan


  • bis 27.9.2016: Anmeldung zur mündlichen Anhörung
  • bis 4.10.2016: Abgabeschluß schriftliche Stellungnahme
  • am 13.10.2016: Mündliche Anhörung im Ausschuss (Zeitplan)


Liste der zur Anhörung eingeladenen


  • Landesamt für Datenschutz Niedersachsen (schriftliche und mündliche Stellungnahme)
  • ULD - Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (nur schriftliche Stellungnahme)
  • Rechtsanwalt Joe Therond, Osnabrück (nur mündliche Stellungnahme)
  • Stiftung Datenschutz, Leipzig (nur schriftliche Stellungnahme)
  • DPolG (nur schriftliche Stellungnahme)
  • BDK (schriftliche und mündliche Stellungnahme)
  • GdP (schriftliche und mündliche Stellungnahme)
  • LKA Niedersachsen (schriftliche und mündliche Stellungnahme)
  • freiheitsfoo (schriftliche und mündliche Stellungnahme)
  • Digitalcourage (trotz Nachfrage keinerlei Rückmeldung an den Landtag)


23.9.2016 - Schriftliche Stellungnahme von freiheitsfoo


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Gelegenheit, unsere Stellungnahme zum Entschließungsantrag der FDP abgeben und einbringen zu können.

Nachfolgend erhalten Sie unsere schriftliche Stellungnahme, im Anhang zudem die Anmeldung zur Teilnahme an der mündlichen Anhörung am 13.10.2016.


In kurz lautet unsere schriftliche Stellungnahme wie folgt:

Wir unterstützen den Entschließungsantrag, inhaltlich geht uns dieser allerdings nicht weit genug.


Im Einzelnen und zur Erläuterung:

a.) Funkzellenabfragen sind eine eindeutig grundrechtsinvasive Maßnahme. Deren Durchführung verstärkt das allgemeine, diffuse Gefühl des ständigen Überwachtwerdens und ist insofern Gift für eine Gesellschaft freier Menschen.

b.) Die Wirksamkeit der Funkzellenabfrage bzw. die Wirksamkeit dieser Maßnahme ist ungeklärt - zu ihrer Verhältnismäßigkeit kann deswegen keinerlei Aussage getroffen werden.

c.) Die derzeit in Umsetzung befindliche Errichtung eines gemeinsam mit anderen Bundesländern betriebenen Telekommunikations-Überwachungszentrums Nord mit Sitz in Hannover verstärkt die Notwendigkeit einer sachlichen und nüchternen Untersuchung der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Funkzellenabfragenpraxis.

d.) Im geforderten Umfang der statistischen Erhebung zur Praxis von Funkzellenabfragen in Niedersachsen fehlt derjenige Evaluationsanteil, der eine Aussage darüber zulässt, ob und in welchem Umfang diese Maßnahme im entscheidenden Maße zur erfolgreichen Prävention oder Aufklärung von Straftaten beigetragen hat.

e.) Ebenfalls fehlt die klare Forderung, dass der § 101 Absatz 4 StPO endlich mit Leben erfüllt wird und eine ausnahmslose Benachrichtigung aller von einer Funkzellenabfrage betroffenen Menschen in Niedersachsen informiert werden. Bisherige Anstrengungen, dieses durchzusetzen, liefen (auch und insbesondere in Niedersachsen) ins Leere. Das im Volkszählungsurteil aus den Artikeln 1 (Würde des Menschen) und 2 (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) entwickelte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird in diesem Zusammenhang mit den Füßen getreten.

f.) Weiterhin gehört über den im Entschließungsantrag genannten Punkten hinaus untersucht, ob niedersächsische Behörden Funkzellenabfragen im Zusammenhang mit Versammlungen durchführen. Dieses wäre aus unserer Sicht eine verfassungsrechtlich unzulässige Praxis. Der mündlichen Aussage eines hochrangigen Polizeimitarbeiters vom Februar 2015, dass dieses in Niedersachsen nicht der Fall sei, kann wenig Vertrauen entgegengebracht werden, wenn es doch gar keine Statistik zum Einsatz der Maßnahme gibt.

g.) Auch die Praxis des polizeilichen und geheimdienstlichen Einsatzes von "Stillen SMS" und IMSI-Catchern wird in Niedersachsen statistisch in keinster Weise erfasst, wie uns das nds. Innenministerium im August 2015 mitgeteilt hat - dieser unhaltbare Zustand gehört endlich geändert und die Praxis bzgl. Einsatzhäufigkeit, Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit untersucht und bewertet.


Soweit in aller Kürze unsere Stellungnahme.

Wir würden uns freuen, wenn unsere Perspektive ernsthafte Aufmerksamkeit unter den Entscheidungsträgerinnen und -trägern findet und es würde uns noch mehr freuen, wenn bei etwaigen Planungen und Diskussionen zu einer noch zu erstellenden Richtlinie zur Anwendung von Funkzellenabfragen in Niedersachsen, wie von der grünen Innenpolitik-Sprecherin Frau Meta Janssen-Kucz angekündigt, auch die so genannte Zivilgesellschaft frühzeitig, und nicht nur in der faktischen Funktion eines Feigenblatts beteiligt werden würde, so wie es einst in der Präambel des rot-grünen Koalitionsvertrag eigentlich angekündigt worden war.

Dass das Fehlen einer Polizeistatistik über die Praxis von Funkzellenabfragen, "Stillen SMS" und IMSI-Catchern aus dem Wirken und der Haltung der vorherigen schwarz-gelben Regierungskoalition herrührt, wollen wir der Vollständigkeit halber abschließend nicht unerwähnt lassen.

Wir sehen in diesem Zusammenhang den Vorstoß der FDP-Fraktion mit gemischten Gefühlen, freuen uns über die Anregung aber sehr und meinen, dass es der derzeitigen rot-grünen Landesregierung mit Blick auf deren Äußerungen und Kritik an den vorherigen schwarz-gelben Regierungen gut zu Gesicht stehen würde, den Mißstand fehlender statistischer Erhebungen zu polizeilichen und geheimdienstlichen Überwachungsmaßnahmen endlich zu beseitigen.

Viele gute Grüße von den Menschen vom freiheitsfoo,


13.10.2016 - Mündliche Anhörung im Innenausschuss des nds. Landtags


Handout zur Ausuferung von FZA's und Stillen SMS' und der rechtlichen Fragwürdigkeit der letzteren


Ein PDF-Dokument, das wir in der mündlichen Sitzung an die Innenausschuss-Mitglieder verteilt haben:

https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/20161013fza-stellungnahme-LT-NDS-handout.pdf


Stellungnahme des LfD Niedersachsen


Das LfD Niedersachsen verlangt umfassende Statistiken und die Ausweitung der Benachrichtigungspraxis. Eine Pressemitteilung dazu gibt es hier.


Subjektive und nicht unparteiische Notizen aus der mündlichen Anhörung


1.) LfD, Herr Klauke (40 Minuten Anhörung, viele Nachfragen)

  • Heimlichkeit der Maßnahme ist von Bedeutung.
  • BKA-BVerfG Urteil aus dem Frühjahr 2016 setzt neue Maßstäbe.
  • §101b StPO aus 2015 genügt dem BKA-Urteil nicht.
  • Nds. Landesregierung mauert zur FZA-Statistik seit 2011.
  • Verkehrsdaten sind gleich schützenswert wie TK-Inhalte.
  • Es gibt mindestens einen bekannten, konkreten Fall, in dem Benachrichtigungspflicht nicht erfüllt wurde.
  • Vorschlag: Bekanntmachung der erfolgten FZA's im Internet: Wann wurde wo FZA durchgeführt?
  • Benachrichtigung darf Grundrechtseingriff nicht vertiefen.
  • "Grundrechtsschutz steht nicht unter einem Bürokratievorbehalt!"

2.) RA Thérond (10 Minuten Anhörung, keine Nachfragen)

  • Schildert den bemerkenswerten Fall einer FZA in Osnabrück, in dessen Rahmen Menschen zu Unrecht erfasst und verfolgt (inklusive Hausdurchsuchung!) worden sind. Hintergrund: Pfefferspray-Einsatz.

3.) BdK, Frau Bennefeld (20 Minuten Anhörung, einige Nachfragen)

  • Hat selber FZA's in Hannover bearbeitet, Umfang von 70.000 bis 100.000 Datensätze.
  • FZA-Rohdaten kommen von den Providern auf CD's.
  • Viele der (insgesamt wenig) abgefragten Nutzerdaten sind fiktiv.
  • Statistik, wie von FDP angeregt, würde großen Mehraufwand bedeuten.
  • Manchmal wird eine "vorsorgliche" FZA durchgeführt, um Löschungsfristen zuvorzukommen.
  • Telekom löscht derzeit am schnellsten, nach ca. 7 Tagen.
  • Anträge für FZA gehen (in Hannover) per Kurier an StA.
  • Bei der StA Hannover ist ihr ein Fall bekannt, wo die FZA-Maßnahme abgelehnt worden ist.
  • Lauschangriff mengenmäßig eher selten im Vergleich zur Anwendungshäufigkeit einer FZA.
  • Telefonüberwachung dagegen viel häufiger als Lauschangriff, bei Schwerst- und Bandenkriminalität.

4.) GdP, Frau Herzog und Herr Nünemann (20 Minuten Anhörung, einige Nachfragen)

  • Betonung von Opfern und Erfolgen durch FZA: a) Holzklotzfall b) Stöckener Raubmörder c) Kinderschänder aus Bayern in Hannover arbeitend
  • Polizei benötigt Vertrauensvorschuss.
  • Klage über Zusatzaufwand der Polizei im Rahmen von Statistiken und parlamentarischen Untersuchungsausschussen. Angeblich bis zu 100 Mann damit beschäftigt.

5.) LKA Niedersachsen, Herr Heimann (20 Minuten Anhörung, einige Nachfragen)

  • Elektronische Schnittstelle DSB zu den Providern eingerichtet, LKA dient als Service-Zwischenstelle zwischen anderen nds. Polizeien/StA'n und Providern.
  • Keine Datenanalyse durch das LKA, lediglich Datenweiterreichung.
  • Betonung des Unterschieds zwischen individualisierter FZA (§101g StPO Absatz 1) und nicht-individualisierter (Absatz 3).
  • 10.000 bis 100.000 Datensätze je FZA.
  • LKA könnte lediglich zwei der geforderten Statistik-Datensätze liefern: a) Anzahl der erfassten Datensätze b) Name der anfordernden Behördenstelle.
  • Es gab keinen großen Lauschangriff in Niedersachsen seit 2004.
  • Dagegen gab es einige kleine Lauschangriffe, aber weniger als 100.
  • Zur Begrifflichkeit "schwere Straftaten" Verweis auf BVerfG-Urteil aus 1998.

6.) freiheitsfoo, Herr Ebeling und Herr yyy (15 Minuten Anhörung, eine Nachfrage)

  • Zitat: "Polizei wühlt in Millionen von Handynummern" - HAZ-Bericht vom 26.6.2015: http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Wie-das-Handy-durch-Vorratsdatenspeicherung-den-Raubmoerder-verriet
  • Nachfrage: "Wer von den Ausschussmitgliedern hat freiheitsfoo-Stellungnahme gelesen?" Zwei Hände gehen zaghaft hoch. Misslauniger Rückspruch durch CDU-geführten Ausschuß-Sitzungsleiter: "Das ist eine Unterstellung, sie können davon ausgehen, dass alle Stellungnahmen von den Mitgliedern gelesen werden." [Nachfragen ist doch wohl erlaubt, oder? Die merkwürdig emotionale Reaktion spricht vielleicht für sich selber ...]
  • Wirksamkeit von FZA völlig unbewiesen - Aussage dazu benötigt Statistik und Evaluation.
  • Nennung von (schlimmen!) Einzelfällen (siehe GdP) darf keine Gesetzgebung begründen.
  • Betonung, dass mit Einrichtung des TKÜ Nord (NDS, HB, HH, SH, MV) alle FZA's von Hannover (LKA) aus organisiert und betrieben werden. Besondere Verantwortung deswegen.
  • Antrag reicht nicht aus, weil Wirksamkeit nicht evaluiert werden soll. Dann kann auch keine Aussage über Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit getroffen werden. Solange keine FZA's mehr!
  • Benachrichtigungs-Vorgaben (§101 StPO Absatz 4) endlich mit Leben erfüllen.
  • Bericht, dass der Versuch, die StA Hannover dazu zu bewegen, im Falle einer FZA-Mit-Erfassung benachrichtigt zu werden, ist gescheitert. StA dazu sehr mürrisch.
  • Vorschlag: Benachrichtigung per SMS an alle FZA-Beifänge. Vorteil: keine Grundrechtseinschittvertiefung.
  • Frage, ob FZA's im Zusammenhang mit Demonstrationen durchgeführt werden. Wäre verfassungsrechtlich heikel bis unzulässig.
  • Forderung zur Ebenfalls-Einführung einer Nutzungsstatistik für Stille SMS und IMSI-Catchern.
  • Verweis auf Schleswig-Holstein und der Großen Anfrage der Piratenpartei dort zur FZA-Praxis. Daraus resultierte eine Bericht des ULD zur stichpunktartigen Überprüfung der FZA-Praxis dort im Bundesland: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/5000/umdruck-18-5038.pdf
    • Daraus zitiert: "Die Stichprobenprüfung hat gezeigt, dass die Benachrichtigungspflichten nicht immer erfüllt werden."
    • Empfehlung ULD: Quick-Freeze für Verkehrsdaten gesetzlich verankern. Wir fordern Quick-Freeze anstelle der kommenden neuen Vorratsdatenspeicherung.
    • Vorsicht bei automatisierter Verarbeitung der FZA-Daten - §§ 98a und 98c StPO könnten greifen und damit die hohen Hürden, die das BVerfG vor einer Rasterfahndung aufgestellt hat.
    • Auch ULD-unterstützt freiheitsfoo-Forderung nach mehr Transparenz für von FZA betroffene Menschen: "Gleichwohl ist das Ungleichgewicht zwischen Ausmaß der Ermittlungsmaßnahmen und der Transparenz darüber aus grundsätzlicher Sicht nicht akzeptabel."
  • Grundlegende Anregung: Die Vorlagen der zur Stellungnahme eingeladenen Menschen und Gruppen allgemein öffentlich zugänglich machen und nicht nur dem Ausschuss. [ULD hat schriftliche Stellung bezogen - es ist nicht bekannt, was darin geschrieben steht.]
  • Verweis auf beschränkte praktische Schutzwirkung des Richtervorbehalts. [War auch bei den vorherigen Angehörten schon ein Thema.] Siehe http://hp.kairaven.de/miniwahr/telekom3.html.
  • Eingehen auf die Bemerkung des SPD-Ausschussmitglieds Becker (ehemaliger Polizist, GdP-Mitglied! http://www.landtag-niedersachsen.de/alle/,cms_id,341,ausschuss_id,5,abgeordneten_id,202328.html), dass doch wohl klar sei, dass die FZA's zunehmen, es würde ja auch immer mehr kommuniziert: Dem haben wir widersprochen, denn die Grundlagen für die Erlaubnis des Einsatzes einer FZA-Maßnahme sind seit Jahren gleich (hoch) - insofern dürfte es gar keine oder nur eine geringe Rolle spielen, wie sehr sich Smartphones oder die Nutzung [a]sozialer Medien oder Messenger-Diensten entwickelt hat. Zumindest lässt sich die rasante Zunahme (z.T. Vervielfachung innerhalb von einem oder wenigen Jahren!) in anderen Bundesländern oder bei Bundesbehörden nicht erklären.
  • Dazu ein von uns extra für die Anhörung erstelltes Handout verteilt: https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/20161013fza-stellungnahme-LT-NDS-handout.pdf
  • Daran wird deutlich, wie außergewöhnlich stark die Häufigkeit von FZA gestiegen ist und dass diese Tendenz eine genaue (und unabhängige) Evaluation notwendig macht.
  • Nach Ende der mündlichen Stellungnahme einzige Nachfrage vom CDU-Ausschussmitglied Adasch [ehemaliger hochrangiger Polizeibeamter! http://www.landtag-niedersachsen.de/,cms_id,51,abgeordneten_id,202184.html ]: Er würde unsere Kritik nicht nachvollziehen können. Es wäre ja allerhand, dass wir den Richtern die Unabhängigkeit absprechen würden. SMS-Benachrichtigungen seien völliger Unsinn. Was denn das für vergebliche Anstrengungen seien, die angeblich unternommen worden wären, um die Benachrichtigungspflicht durchsetzen zu können und was denn an anderen Bundesländern so viel besser wäre als in Niedersachsen.
  • Reaktion darauf:
    • Keineswegs den Richtern die Unabhängigkeit abgesprochen. Das nicht behauptet oder schlecht formuliert. Aber: Fragwürdig, inwiefern Richter im Rahmen ihrer alltäglichen Arbeitsbelastung tatsächlich in der Lage sind, jede FZA-Anfrage sorgfältig zu überprüfen ... oder eben auch nicht. Verweis auf Studie zu dieser grundsätzlichen Frage und Ankündigung, Herrn Adasch diese zukommen zu lassen.
    • Wenn Herr Adasch die Idee der SMS-Benachrichtigung an alle FZA-Erfassten für Unsinn halte, dann müsse er das nicht freiheitsfoo, sondern dem Berliner Senat vorwerfen, der genau diese Lösung praktisch angeht. Dass das so ist, weiß der freiheitsfoo-Vortragende aus erster Hand.
    • Die "vergeblichen Anstrengungen": Damit haben wir auf unsere eigenen, des Vortragenden persönlichen Erfahrungen verweisen wollen, dass die in §101 (4) StPO festgeschriebene Benachrichtigungspflicht für FZA-Beifang praktisch nicht durchsetzbar gewesen ist. [Wurde vorher bereits vorgetragen.]
    • Andere Bundesländer: Neben Verweis auf Schleswig-Holstein [siehe oben] vor allem Verweis auf Nachbar-Bundesland Nordrhein-Westfalen. Dort beweist man, dass eine ausführliche Statistik machbar und kein Ding der Unmöglichkeit ist, wie von der Polizei vor dem Ausschuss dargestellt. Auch hier Ankündigung der Mitteilung von Informationen/Links hierzu: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-6051.pdf, https://netzpolitik.org/2015/erneut-steigende-zahl-von-funkzellenabfragen/ und daraus https://netzpolitik.org//wp-upload/fza.png.
  • Daraufhin keine weiteren Nachfragen mehr.


16.10.2016 - Nachreichung von Informationen und Dokumenten an den Innenausschuss


Sehr geehrte Frau xxx,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Arbeit zur Vorbereitung und Organisation der mündlichen Anhörung.

Wie dort in unserer mündlichen Stellungnahme angekündigt übermitteln wir Ihnen hiermit ergänzende Informationen zu Aspekten, die seitens des CDU-Abgeordneten Herrn Adasch in Zweifel gezogen worden sind.

Es handelt sich im Einzelnen um:

a.) Informationen zu einer wissenschaftlichen Untersuchung der Universität Bielefeld bezüglich der tatsächlichen Wirksamkeit von Richtervorbehalten. Da die Kurzfassung des Abschlußberichtes leider inzwischen nicht mehr online verfügbar ist, übersenden wir Ihnen den Inhalt einer Beschreibung dieser Untersuchung mit vielen Details aus der Arbeit der Universität: http://hp.kairaven.de/miniwahr/telekom3.html Sicherlich ist es dem Landtag Niedersachsen möglich, bei Interesse daran den vollen Wortlaut der wissenschaftlichen Untersuchung zu erhalten.

b.) Die Drucksache 16/6051 des Landtags von Nordrhein-Westfalen, die anschaulich macht, dass es - anders als von einigen ehemaligen Polizeibeamten innerhalb des Innenausschusses dargestellt - durchaus möglich ist, eine umfassende und ausführliche Statistik und Evaluation zum Einsatz von Funkzellenabfragen zu erstellen, wenn man das wirklich will. Dieses Dokument haben wir dem Portal des NRW-Landtags entnommen: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-6051.pdf

c.) Das PDF-Dokument zu unserem Handout, wie in der Sitzung am 13.10.2016 an die anwesenden Ausschuss-Mitglieder verteilt (bzw. von Ihnen haben verteilen lassen - vielen Dank für die Hilfe dabei!).

Wir würden uns freuen, wenn Sie diese zusätzlichen Informationen an alle Mitglieder des Innenausschusses weiterleiten würden.

Nochmals betonen möchten wir unsere Anregung, die zu Anhörungen dieser Art eingeholten schriftlichen Stellungnahmen nicht nur dem Innenausschuss, sondern der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Das ist in anderen Landtagen gängige Praxis, fördert Transparenz und ermöglicht bzw. befördert eine Sachdiskussion jenseits des parlamentarischen Betriebs in der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit. Dass die Verfasser der Stellungnahmen im Vorfeld darüber informiert werden müssten, versteht sich von selber.

Abschließend - und weit weniger wichtig - noch dieser Hinweis: Unsere offene Initiative trägt den Namen "freiheitsfoo" mit am Anfang klein geschriebenen "f". Wir würden uns freuen, wenn das in Zukunft in den Dokumenten des Landtags berücksichtigt werden könnte.

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


Schriftliche Stellungnahmen


Die dem nds. Landtag zugearbeiteten schriftlichen Stellungnahmen werden leider - anders als in anderen Bundesländern üblich - nicht veröffentlicht.

Wir haben alle Verbände angeschrieben, die eine solche Stellungnahme erstellt haben und darum gebeten, uns diese zur Veröffentlichung zuzusenden.


Adressaten


  • LfD Nds. [diskutiert intern noch darüber lt. Telefonat vom 31.10.2016]
  • LKA Nds. [Nichtfreigabe am 19.10.2016]
  • ULD Schleswig-Holstein [beantwortet&freigegeben am 17.10.2016]
  • Stiftung Datenschutz Leipzig [beantwortet&freigegeben am 17.10.2016]
  • DPolG

Außerdem haben wir den Osnabrücker Rechtsanwalt Herrn Thérand darum angefragt, im Falle des Vorhandenseins seiner mündlichen Stellungnahme bzw. Berichterstattung diese veröffentlichen zu dürfen. [Freigabe am 14.10.2016]


13.10.2016 - Anschreiben


Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Entschließungsantrag der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag über die Erhebung statistischer Daten zum Einsatz nicht-individualisierter Funkzellenabfragen (LT-NDS-DS 17/5822) haben Sie eine schriftliche Stellungnahme erstellt.

Leider wird diese von Landtag nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Wären Sie bereit, uns diese zur allgemeinen Veröffentlichung zukommen zu lassen?

Wir würden uns darüber freuen und sagen eine ungekürzte Veröffentlichung zu.

Vielen Dank und viele gute Grüße,

Redaktion freiheitsfoo.de


14.10.2016 - Stellungnahme des Rechtsanwalts Joe Thérond


Diese lesenwerte Berichterstattung über einen Negativ-Fall des rechtswidrigen Einsatzes einer Funkzellenabfrage in Osnabrück hat uns Herr Thérond dankenswerterweise prompt antwortetend zur Verfügung gestellt:

https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/Anhoerung-Innenausschuss-Therond.pdf


17.10.2016 - Stellungnahme des ULD


Die zweiseitige Stellungnahme unterstützt den Antrag der FDP grundsätzlich, verweist auf die umfangreiche ULD-Studie zum Thema im Landtag Schleswig-Holstein und betont ausdrücklich noch einmal die Notwendigkeit, die von FZA Betroffenen umfänglich darüber zu informieren:

https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/ULD-FZA-Transparenz-LT-Nds-16-10-11.pdf


17.10.2016 - Stellungnahme der Stiftung Datenschutz


In der 5seitigen Stellungnahme führt die Stiftung Datenschutz ausführlich Abwägungen über die Frage aus, inwiefern eine FZA-Statistik datenschutzrechtlich problematisch sein kann, falls nämlich Rückschlüsse auf einzelne Personen/Menschen gezogen werden können:

https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/StDS-Stellungnahme-Funkzellenabfrage.pdf


19.10.2016 - LKA Niedersachsen möchte seine Stellungnahme nicht öffentlich machen


Sehr geehrter Herr xxx,
die Inhalte unserer Stellungnahme wurden in der öffentlichen Sitzung am 13.10.2016 thematisiert. Eine Veröffentlichung der schriftlichen Stellungnahme ist nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
(...)

19.10.2016 - Nachfrage an das LKA Niedersachsen zur Nicht-Veröffentlichung


Sehr geehrte Frau xxx,
vielen Dank für die Rückmeldung, wenn sie auch ablehnender Natur war.
Können Sie uns möglicherweise mitteilen, welche genauen Gründe gegen eine Veröffentlichung sprechen? Sind in Ihrer Stellungnahme eventuell personenbezogene Daten oder andere Informationen enthalten, die aus Ihrer Sicht nicht veröffentlicht werden dürfen? Falls dem so ist: Wäre die Veröffentlichung einer entsprechend geschwärzten Version dieser Stellungnahme möglich?
Aus unserer Sicht wäre eine Veröffentlichung so oder so wünscheswert, um einer öffentlichen Diskussion des Themas möglichst viele Aspekte bzw. Sichtweisen zu eröffnen.
Vielen Dank und viele gute Grüße,


19.10.2016 - LKA Niedersachsen ist aus "einsatztaktischen Gründen" gegen eine Veröffentlichung seiner Stellungnahme


Sehr geehrter Herr xxx,
wir bitten um Verständnis, dass die hier zur Rede stehende Stellungnahme nicht herausgegeben werden kann, da sie einen Rückschluss auf die Einsatztechnik der Polizei zulässt. Daher müssen wir die Herausgabe der Stellungnahme aus einsatztaktischen Gründen ablehnen.
Mit freundlichen Grüßen


20.10.2016 - Nachfrage an die DPolG


Sehr geehrte Frau xxx,

können Sie uns zu unserer Anfrage vom 13.10.2016 schon etwas mitteilen?

Viele gute Grüße,


31.10.2016 - Nochmalige Nachfrage an die DPolG


Sehr geehrte Frau xxx,

dürfen wir noch mit einer Antwort von Ihnen rechnen? Falls nicht, würden wir uns auch über eine kurze Rückmeldung dazu freuen, dass wir mit unserer geplanten Berichterstattung zum Themenkomplex planen können.

So oder so:

Viele gute Grüße,


21.11.2016 - Rückmeldung von der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen - Nicht-Veröffentlichung derer Stellungnahme ...


... das teilte uns das LfD Niedersachsen auf unsere nochmalige Nachfrage vom 20.11.2016 hin mit.


1.12.2016 - Antworten/Rückmeldung der GdP auf unsere Anfragen vom 2.8.2016, 13.10.2016, 14.11.2016 und 19.11.2016 - Nichtveröffentlichung ihrer Stellungnahme


Sehr geehrter Herr xxx,

zunächst bitte ich um Nachsicht, dass wir die von Ihnen an die GdP gesandten E-Mails erst heute beantworten können.

1. Zu Ihren Fragen in Bezug auf die „Bodycams“ kann ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen angesprochenen verschiedenen Unterrichtungen der GdP Hessen in den Gremien der GdP im Laufe der Jahre 2015 und 2016 stattgefunden haben. Daraus resultierten dann die Positionen und Informationen der GdP Bund und der GdP Niedersachsen, die Sie auf den Homepages nachlesen können (selbstverständlich auch die der hessischen GdP auf deren Homepage).

2. Die von Ihnen genannten Zahlen zu Angriffen auf Polizeivollzugskräfte in Niedersachsen sind beide richtig: 2014 waren es insgesamt 1.191 Rohheitsdelikte, davon 934 Körperverletzungen. 2015 erhöhten sich diese Zahlen weiter auf 1.319 / 1.081. Somit hat sich die Zahl der erlittenen Körperverletzungen von 2011 (538) bis 2015 verdoppelt. Alle Angaben entstammen der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik Niedersachsen 2015.

3. In Bezug auf Ihren Wunsch, Stellungnahmen der GdP, die gegenüber dem Niedersächsischen Landtag erfolgen, zu erhalten, darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die GdP Niedersachsen wird als größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten (und auch als Teil des DGB) häufig zu Anhörungen des Niedersächsischen Landtags sowie seiner Ausschüsse und Fraktionen geladen. Schriftlich dem Landtag vorzulegende Stellungnahmen stellen wir dem Landtag im Rahmen des parlamentarischen Procederes zur Verfügung. Darüber hinaus veröffentlichen wir Positionen daraus anlassbezogen durch unsere Pressemitteilungen der GdP Niedersachsen, so dass die Öffentlichkeit informiert wird.

4. Durch die Rücknahme des sogenannten Wiegebeschlusses zum Reizgas hat sich eine Stellungnahme dazu aus unserer Sicht derzeit erledigt.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Pressesprecher / Gewerkschaftssekretär
Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen


24.1.2017 - Ergebnisse einer Kleinen Anfrag im nds. Landtag zum Thema


Quelle: LT-DS 17/7262

Auszüge aus dem Dokument:

(...)

Justizielle Statistiken zu nicht-individualisierten Funkzellenabfragen werden nicht geführt. Über die Anzahl etwaiger in den Jahren 2015 bis 2016 erfolgter „nicht-individualisierter Funkzellenabfragen im Zusammenhang mit Versammlungen“ können daher keine Angaben gemacht werden.

(...)

In Niedersachen erfolgten im Jahr 2015 insgesamt 20 168 und im Jahr 2016 (Stand 15.12.2016) bislang insgesamt 19 020 nicht individualisierte Funkzellenabfragen bei den Netzbetreibern, die sich - wie nachfolgend dargestellt - aufschlüsseln:

Polizeibehörde / Polizeiinspektion ... / ... Anzahl Abfragen 2015 ... / ... Anzahl Abfragen 2016

Landeskriminalamt Niedersachsen / 68 / 464

Polizeidirektion Braunschweig:

PI Braunschweig / 313 / 210

PI Gifhorn / 499 / 429

PI Goslar / 126 / 273

PI Wolfsburg + Helmstedt / 635 / 728

PI Salzgitter + Peine + Wolfenbüttel / 455 / 565

ZKI Braunschweig / 177 / 428

Polizeidirektion Göttingen:

PI Göttingen / 452 / 488

PI Hameln-Pyrmont + Holzminden / 194 / 195

PI Hildesheim / 542 / 809

PI Nienburg + Schaumburg / 846 / 615

PI Northeim + Osterode / 211 / 198

ZKI Göttingen / 81 / 36

Polizeidirektion Hannover:

PI Burgdorf / 822 / 597

PI Garbsen / 523 / 843

PI Hannover-Mitte / 14 / 18

PI Hannover-Ost / 199 / 189

PI Hannover-Süd / 150 / 63

PI Hannover-West / 1009 / 42

ZKD + ZKI Hannover / 1720 / 1049

Polizeidirektion Lüneburg:

PI Celle / 276 / 441

PI Harburg / 1185 / 830

PI Heidekreis / 1046 / 930

PI Lüneburg + Lüchow-Dannenberg + Uelzen / 1038 / 901

PI Rotenburg / 288 / 275

PI Stade / 376 / 402

ZKI Lüneburg / 160 / 81

Polizeidirektion Oldenburg:

PI Cloppenburg + Vechta / 781 / 727

PI Cuxhaven / 257 / 259

PI Delmenhorst + Oldenburg-Land + Wesermarsch / 632 / 1006

PI Diepholz / 383 / 340

PI Wilhelmshaven + Friesland / 209 / 91

PI Oldenburg-Stadt + Ammerland / 424 / 169

PI Verden + Osterholz / 754 / 756

ZKI Oldenburg / 29 / 78

Polizeidirektion Osnabrück:

PI Aurich + Wittmund / 277 / 258

PI Leer + Emden / 232 / 217

PI Emsland + Grafschaft Bentheim / 1446 / 1542

PI Osnabrück / 1296 / 1415

ZKI Osnabrück / 43 / 63


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Zuletzt geändert am 09.02.2017 23:32 Uhr