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Anhoerung-Funkzellenabragenstatistik-LT-NDSEinladung zur Anhörung im Innenausschuss des nds. Landtags
Grundlage der Anhörung: FDP-Entschließungsantrag LT-DS 17/5822
Der Landtag wolle beschließen: Entschließung Strafverfolgungsbehörden können mithilfe der Funkzellenabfrage Verkehrsdaten abfragen, die durch Telekommunikationsdienstleister erhoben und gespeichert werden. Diese Abfrage ist nach § 100 g Abs. 3 StPO nur zulässig, wenn Straftaten von erheblicher Bedeutung vorliegen und „dies für die Erforschung des Sachverhalts erforderlich ist und die Erhebung der Daten in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht“. Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung der FDP-Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Dr. Marco Genthe und Jörg Bode (Drs. 17/2055, Frage 43) hervorgeht, werden bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Statistiken über den Einsatz dieser Maßnahme geführt. Um den Einsatz dieser Maßnahme besser überblicken, kontrollieren und bewerten zu können, fordert der Landtag die Landesregierung auf, eine statistische Erfassung der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage einzuführen, die folgende Daten enthält:
Ebenfalls soll geprüft werden, ob und wie eine Information der betroffenen Anschlussinhaber möglich ist. Der erste Bericht ist dem Landtag am 31. Dezember 2016 vorzulegen. Die weiteren Berichte sind jährlich für die Berichtszeiträume 1. Januar bis 31. Dezember einer Jahres bis zum 31. März des Folgejahres zur Verfügung zu stellen. Der Landtag wird im Zuge des ersten Berichtes eine Evaluierung der Berichtspflicht vornehmen. Begründung Erfolgt mündlich. Christian Grascha
Zeitplan
Liste der zur Anhörung eingeladenen
23.9.2016 - Schriftliche Stellungnahme von freiheitsfoo
vielen Dank für die Gelegenheit, unsere Stellungnahme zum Entschließungsantrag der FDP abgeben und einbringen zu können. Nachfolgend erhalten Sie unsere schriftliche Stellungnahme, im Anhang zudem die Anmeldung zur Teilnahme an der mündlichen Anhörung am 13.10.2016.
Wir unterstützen den Entschließungsantrag, inhaltlich geht uns dieser allerdings nicht weit genug.
a.) Funkzellenabfragen sind eine eindeutig grundrechtsinvasive Maßnahme. Deren Durchführung verstärkt das allgemeine, diffuse Gefühl des ständigen Überwachtwerdens und ist insofern Gift für eine Gesellschaft freier Menschen. b.) Die Wirksamkeit der Funkzellenabfrage bzw. die Wirksamkeit dieser Maßnahme ist ungeklärt - zu ihrer Verhältnismäßigkeit kann deswegen keinerlei Aussage getroffen werden. c.) Die derzeit in Umsetzung befindliche Errichtung eines gemeinsam mit anderen Bundesländern betriebenen Telekommunikations-Überwachungszentrums Nord mit Sitz in Hannover verstärkt die Notwendigkeit einer sachlichen und nüchternen Untersuchung der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Funkzellenabfragenpraxis. d.) Im geforderten Umfang der statistischen Erhebung zur Praxis von Funkzellenabfragen in Niedersachsen fehlt derjenige Evaluationsanteil, der eine Aussage darüber zulässt, ob und in welchem Umfang diese Maßnahme im entscheidenden Maße zur erfolgreichen Prävention oder Aufklärung von Straftaten beigetragen hat. e.) Ebenfalls fehlt die klare Forderung, dass der § 101 Absatz 4 StPO endlich mit Leben erfüllt wird und eine ausnahmslose Benachrichtigung aller von einer Funkzellenabfrage betroffenen Menschen in Niedersachsen informiert werden. Bisherige Anstrengungen, dieses durchzusetzen, liefen (auch und insbesondere in Niedersachsen) ins Leere. Das im Volkszählungsurteil aus den Artikeln 1 (Würde des Menschen) und 2 (Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) entwickelte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird in diesem Zusammenhang mit den Füßen getreten. f.) Weiterhin gehört über den im Entschließungsantrag genannten Punkten hinaus untersucht, ob niedersächsische Behörden Funkzellenabfragen im Zusammenhang mit Versammlungen durchführen. Dieses wäre aus unserer Sicht eine verfassungsrechtlich unzulässige Praxis. Der mündlichen Aussage eines hochrangigen Polizeimitarbeiters vom Februar 2015, dass dieses in Niedersachsen nicht der Fall sei, kann wenig Vertrauen entgegengebracht werden, wenn es doch gar keine Statistik zum Einsatz der Maßnahme gibt. g.) Auch die Praxis des polizeilichen und geheimdienstlichen Einsatzes von "Stillen SMS" und IMSI-Catchern wird in Niedersachsen statistisch in keinster Weise erfasst, wie uns das nds. Innenministerium im August 2015 mitgeteilt hat - dieser unhaltbare Zustand gehört endlich geändert und die Praxis bzgl. Einsatzhäufigkeit, Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit untersucht und bewertet.
Wir würden uns freuen, wenn unsere Perspektive ernsthafte Aufmerksamkeit unter den Entscheidungsträgerinnen und -trägern findet und es würde uns noch mehr freuen, wenn bei etwaigen Planungen und Diskussionen zu einer noch zu erstellenden Richtlinie zur Anwendung von Funkzellenabfragen in Niedersachsen, wie von der grünen Innenpolitik-Sprecherin Frau Meta Janssen-Kucz angekündigt, auch die so genannte Zivilgesellschaft frühzeitig, und nicht nur in der faktischen Funktion eines Feigenblatts beteiligt werden würde, so wie es einst in der Präambel des rot-grünen Koalitionsvertrag eigentlich angekündigt worden war. Dass das Fehlen einer Polizeistatistik über die Praxis von Funkzellenabfragen, "Stillen SMS" und IMSI-Catchern aus dem Wirken und der Haltung der vorherigen schwarz-gelben Regierungskoalition herrührt, wollen wir der Vollständigkeit halber abschließend nicht unerwähnt lassen. Wir sehen in diesem Zusammenhang den Vorstoß der FDP-Fraktion mit gemischten Gefühlen, freuen uns über die Anregung aber sehr und meinen, dass es der derzeitigen rot-grünen Landesregierung mit Blick auf deren Äußerungen und Kritik an den vorherigen schwarz-gelben Regierungen gut zu Gesicht stehen würde, den Mißstand fehlender statistischer Erhebungen zu polizeilichen und geheimdienstlichen Überwachungsmaßnahmen endlich zu beseitigen. Viele gute Grüße von den Menschen vom freiheitsfoo,
13.10.2016 - Mündliche Anhörung im Innenausschuss des nds. Landtags
Handout zur Ausuferung von FZA's und Stillen SMS' und der rechtlichen Fragwürdigkeit der letzteren
https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/20161013fza-stellungnahme-LT-NDS-handout.pdf
Stellungnahme des LfD Niedersachsen
Subjektive und nicht unparteiische Notizen aus der mündlichen Anhörung
2.) RA Thérond (10 Minuten Anhörung, keine Nachfragen)
3.) BdK, Frau Bennefeld (20 Minuten Anhörung, einige Nachfragen)
4.) GdP, Frau Herzog und Herr Nünemann (20 Minuten Anhörung, einige Nachfragen)
5.) LKA Niedersachsen, Herr Heimann (20 Minuten Anhörung, einige Nachfragen)
6.) freiheitsfoo, Herr Ebeling und Herr yyy (15 Minuten Anhörung, eine Nachfrage)
16.10.2016 - Nachreichung von Informationen und Dokumenten an den Innenausschuss
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Arbeit zur Vorbereitung und Organisation der mündlichen Anhörung. Wie dort in unserer mündlichen Stellungnahme angekündigt übermitteln wir Ihnen hiermit ergänzende Informationen zu Aspekten, die seitens des CDU-Abgeordneten Herrn Adasch in Zweifel gezogen worden sind. Es handelt sich im Einzelnen um: a.) Informationen zu einer wissenschaftlichen Untersuchung der Universität Bielefeld bezüglich der tatsächlichen Wirksamkeit von Richtervorbehalten. Da die Kurzfassung des Abschlußberichtes leider inzwischen nicht mehr online verfügbar ist, übersenden wir Ihnen den Inhalt einer Beschreibung dieser Untersuchung mit vielen Details aus der Arbeit der Universität: http://hp.kairaven.de/miniwahr/telekom3.html Sicherlich ist es dem Landtag Niedersachsen möglich, bei Interesse daran den vollen Wortlaut der wissenschaftlichen Untersuchung zu erhalten. b.) Die Drucksache 16/6051 des Landtags von Nordrhein-Westfalen, die anschaulich macht, dass es - anders als von einigen ehemaligen Polizeibeamten innerhalb des Innenausschusses dargestellt - durchaus möglich ist, eine umfassende und ausführliche Statistik und Evaluation zum Einsatz von Funkzellenabfragen zu erstellen, wenn man das wirklich will. Dieses Dokument haben wir dem Portal des NRW-Landtags entnommen: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-6051.pdf c.) Das PDF-Dokument zu unserem Handout, wie in der Sitzung am 13.10.2016 an die anwesenden Ausschuss-Mitglieder verteilt (bzw. von Ihnen haben verteilen lassen - vielen Dank für die Hilfe dabei!). Wir würden uns freuen, wenn Sie diese zusätzlichen Informationen an alle Mitglieder des Innenausschusses weiterleiten würden. Nochmals betonen möchten wir unsere Anregung, die zu Anhörungen dieser Art eingeholten schriftlichen Stellungnahmen nicht nur dem Innenausschuss, sondern der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Das ist in anderen Landtagen gängige Praxis, fördert Transparenz und ermöglicht bzw. befördert eine Sachdiskussion jenseits des parlamentarischen Betriebs in der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit. Dass die Verfasser der Stellungnahmen im Vorfeld darüber informiert werden müssten, versteht sich von selber. Abschließend - und weit weniger wichtig - noch dieser Hinweis: Unsere offene Initiative trägt den Namen "freiheitsfoo" mit am Anfang klein geschriebenen "f". Wir würden uns freuen, wenn das in Zukunft in den Dokumenten des Landtags berücksichtigt werden könnte. Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
Schriftliche Stellungnahmen
Wir haben alle Verbände angeschrieben, die eine solche Stellungnahme erstellt haben und darum gebeten, uns diese zur Veröffentlichung zuzusenden.
Adressaten
Außerdem haben wir den Osnabrücker Rechtsanwalt Herrn Thérand darum angefragt, im Falle des Vorhandenseins seiner mündlichen Stellungnahme bzw. Berichterstattung diese veröffentlichen zu dürfen. [Freigabe am 14.10.2016]
13.10.2016 - Anschreiben
zum Entschließungsantrag der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag über die Erhebung statistischer Daten zum Einsatz nicht-individualisierter Funkzellenabfragen (LT-NDS-DS 17/5822) haben Sie eine schriftliche Stellungnahme erstellt. Leider wird diese von Landtag nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Wären Sie bereit, uns diese zur allgemeinen Veröffentlichung zukommen zu lassen? Wir würden uns darüber freuen und sagen eine ungekürzte Veröffentlichung zu. Vielen Dank und viele gute Grüße, Redaktion freiheitsfoo.de
14.10.2016 - Stellungnahme des Rechtsanwalts Joe Thérond
https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/Anhoerung-Innenausschuss-Therond.pdf
17.10.2016 - Stellungnahme des ULD
https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/ULD-FZA-Transparenz-LT-Nds-16-10-11.pdf
17.10.2016 - Stellungnahme der Stiftung Datenschutz
https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/StDS-Stellungnahme-Funkzellenabfrage.pdf
19.10.2016 - LKA Niedersachsen möchte seine Stellungnahme nicht öffentlich machen
Sehr geehrter Herr xxx,
die Inhalte unserer Stellungnahme wurden in der öffentlichen Sitzung am 13.10.2016 thematisiert. Eine Veröffentlichung der schriftlichen Stellungnahme ist nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
(...)
19.10.2016 - Nachfrage an das LKA Niedersachsen zur Nicht-Veröffentlichung
Sehr geehrte Frau xxx,
vielen Dank für die Rückmeldung, wenn sie auch ablehnender Natur war.
Können Sie uns möglicherweise mitteilen, welche genauen Gründe gegen eine Veröffentlichung sprechen? Sind in Ihrer Stellungnahme eventuell personenbezogene Daten oder andere Informationen enthalten, die aus Ihrer Sicht nicht veröffentlicht werden dürfen? Falls dem so ist: Wäre die Veröffentlichung einer entsprechend geschwärzten Version dieser Stellungnahme möglich?
Aus unserer Sicht wäre eine Veröffentlichung so oder so wünscheswert, um einer öffentlichen Diskussion des Themas möglichst viele Aspekte bzw. Sichtweisen zu eröffnen.
Vielen Dank und viele gute Grüße,
19.10.2016 - LKA Niedersachsen ist aus "einsatztaktischen Gründen" gegen eine Veröffentlichung seiner Stellungnahme
Sehr geehrter Herr xxx,
wir bitten um Verständnis, dass die hier zur Rede stehende Stellungnahme nicht herausgegeben werden kann, da sie einen Rückschluss auf die Einsatztechnik der Polizei zulässt. Daher müssen wir die Herausgabe der Stellungnahme aus einsatztaktischen Gründen ablehnen.
Mit freundlichen Grüßen
20.10.2016 - Nachfrage an die DPolG
können Sie uns zu unserer Anfrage vom 13.10.2016 schon etwas mitteilen? Viele gute Grüße,
31.10.2016 - Nochmalige Nachfrage an die DPolG
dürfen wir noch mit einer Antwort von Ihnen rechnen? Falls nicht, würden wir uns auch über eine kurze Rückmeldung dazu freuen, dass wir mit unserer geplanten Berichterstattung zum Themenkomplex planen können. So oder so: Viele gute Grüße,
21.11.2016 - Rückmeldung von der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen - Nicht-Veröffentlichung derer Stellungnahme ...
1.12.2016 - Antworten/Rückmeldung der GdP auf unsere Anfragen vom 2.8.2016, 13.10.2016, 14.11.2016 und 19.11.2016 - Nichtveröffentlichung ihrer Stellungnahme
zunächst bitte ich um Nachsicht, dass wir die von Ihnen an die GdP gesandten E-Mails erst heute beantworten können. 1. Zu Ihren Fragen in Bezug auf die „Bodycams“ kann ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen angesprochenen verschiedenen Unterrichtungen der GdP Hessen in den Gremien der GdP im Laufe der Jahre 2015 und 2016 stattgefunden haben. Daraus resultierten dann die Positionen und Informationen der GdP Bund und der GdP Niedersachsen, die Sie auf den Homepages nachlesen können (selbstverständlich auch die der hessischen GdP auf deren Homepage). 2. Die von Ihnen genannten Zahlen zu Angriffen auf Polizeivollzugskräfte in Niedersachsen sind beide richtig: 2014 waren es insgesamt 1.191 Rohheitsdelikte, davon 934 Körperverletzungen. 2015 erhöhten sich diese Zahlen weiter auf 1.319 / 1.081. Somit hat sich die Zahl der erlittenen Körperverletzungen von 2011 (538) bis 2015 verdoppelt. Alle Angaben entstammen der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik Niedersachsen 2015. 3. In Bezug auf Ihren Wunsch, Stellungnahmen der GdP, die gegenüber dem Niedersächsischen Landtag erfolgen, zu erhalten, darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die GdP Niedersachsen wird als größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten (und auch als Teil des DGB) häufig zu Anhörungen des Niedersächsischen Landtags sowie seiner Ausschüsse und Fraktionen geladen. Schriftlich dem Landtag vorzulegende Stellungnahmen stellen wir dem Landtag im Rahmen des parlamentarischen Procederes zur Verfügung. Darüber hinaus veröffentlichen wir Positionen daraus anlassbezogen durch unsere Pressemitteilungen der GdP Niedersachsen, so dass die Öffentlichkeit informiert wird. 4. Durch die Rücknahme des sogenannten Wiegebeschlusses zum Reizgas hat sich eine Stellungnahme dazu aus unserer Sicht derzeit erledigt. Mit freundlichen Grüßen xxx
24.1.2017 - Ergebnisse einer Kleinen Anfrag im nds. Landtag zum Thema
Auszüge aus dem Dokument: (...) Justizielle Statistiken zu nicht-individualisierten Funkzellenabfragen werden nicht geführt. Über die Anzahl etwaiger in den Jahren 2015 bis 2016 erfolgter „nicht-individualisierter Funkzellenabfragen im Zusammenhang mit Versammlungen“ können daher keine Angaben gemacht werden. (...) In Niedersachen erfolgten im Jahr 2015 insgesamt 20 168 und im Jahr 2016 (Stand 15.12.2016) bislang insgesamt 19 020 nicht individualisierte Funkzellenabfragen bei den Netzbetreibern, die sich - wie nachfolgend dargestellt - aufschlüsseln: Polizeibehörde / Polizeiinspektion ... / ... Anzahl Abfragen 2015 ... / ... Anzahl Abfragen 2016 Landeskriminalamt Niedersachsen / 68 / 464 Polizeidirektion Braunschweig: PI Braunschweig / 313 / 210 PI Gifhorn / 499 / 429 PI Goslar / 126 / 273 PI Wolfsburg + Helmstedt / 635 / 728 PI Salzgitter + Peine + Wolfenbüttel / 455 / 565 ZKI Braunschweig / 177 / 428 Polizeidirektion Göttingen: PI Göttingen / 452 / 488 PI Hameln-Pyrmont + Holzminden / 194 / 195 PI Hildesheim / 542 / 809 PI Nienburg + Schaumburg / 846 / 615 PI Northeim + Osterode / 211 / 198 ZKI Göttingen / 81 / 36 Polizeidirektion Hannover: PI Burgdorf / 822 / 597 PI Garbsen / 523 / 843 PI Hannover-Mitte / 14 / 18 PI Hannover-Ost / 199 / 189 PI Hannover-Süd / 150 / 63 PI Hannover-West / 1009 / 42 ZKD + ZKI Hannover / 1720 / 1049 Polizeidirektion Lüneburg: PI Celle / 276 / 441 PI Harburg / 1185 / 830 PI Heidekreis / 1046 / 930 PI Lüneburg + Lüchow-Dannenberg + Uelzen / 1038 / 901 PI Rotenburg / 288 / 275 PI Stade / 376 / 402 ZKI Lüneburg / 160 / 81 Polizeidirektion Oldenburg: PI Cloppenburg + Vechta / 781 / 727 PI Cuxhaven / 257 / 259 PI Delmenhorst + Oldenburg-Land + Wesermarsch / 632 / 1006 PI Diepholz / 383 / 340 PI Wilhelmshaven + Friesland / 209 / 91 PI Oldenburg-Stadt + Ammerland / 424 / 169 PI Verden + Osterholz / 754 / 756 ZKI Oldenburg / 29 / 78 Polizeidirektion Osnabrück: PI Aurich + Wittmund / 277 / 258 PI Leer + Emden / 232 / 217 PI Emsland + Grafschaft Bentheim / 1446 / 1542 PI Osnabrück / 1296 / 1415 ZKI Osnabrück / 43 / 63
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