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BodyCams-NDS

Diese Wikiseite ...


... ist ein Sammelbecken von Informationen und Dokumenten zum Einsatz von BodyCams bei der niedersächsischen Polizei.

Ausgangspunkt für diese Wikiseite war die Diskussion um das neue nds. Polizeigesetz - daraus wurden einige Wiki-Einträge hierhin kopiert.

Auch zu beachten der Überblick über den polizeilichen Einsatz von BodyCams in ganz Deutschland.


12.12.2016 (allerdings erst später wahrgenommen, leider) - Die Polizei Hannover setzt auch ohne Rechtsgrundlage die ersten 20 Bodycams ein


... das zumindest berichtet die "HAZ" am 12.12.2016.

Ein Auszug daraus:

Mit tragbaren Mini-Kameras, sogenannten Body Cams, will das Niedersächsische Innenministerium Polizisten künftig die Arbeit im Streifendienst erleichtern. Bevor sie allerdings flächendeckend eingeführt werden, soll ein Feldversuch zeigen, ob die Kameras tatsächlich den Schutz der Beamten erhöhen und einen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leisten.

Dafür wurde die Polizeiinspektion (PI) Mitte ausgesucht, deren Beamte seit Montag 20 der kleinen Kameras im Streifendienst nutzen. Der Streit um die datenschutzrechtliche Grundlage tobt indessen weiter.

(...)

800 Euro kostet ein Gerät.

(...)

Dass sie filmen, müssen die Beamten, die eine Body Cam bei sich haben, mit einer gelben Warnweste deutlich machen. Die Kamera wird auf Schulterhöhe befestigt und zeigt das Einsatzgeschehen aus der Sicht des Polizisten. Ansehen kann dieser sich das Material allerdings nicht. Nur ein ranghöherer Beamter kann die Speicherkarte an einem eigens dafür eingerichteten Computer auslesen. Für die Strafverfolgung relevante Passagen werden markiert und müssen innerhalb von 21 Tagen archiviert werden. Ohne Markierung löschen sich die Aufnahmen nach 24 Stunden. Bis Ende März soll der Versuch laufen, in einer abgeschwächten Version. Die Kameras nehmen weder Ton auf, noch senden sie die Bilder live in die Wache.

Rechtlich sind die Body Cams noch immer umstritten. Pistorius beruft sich beim Testeinsatz auf Artikel 32 Absatz 4 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Dieser besagt, dass Polizisten im öffentlichen Raum zur Eigensicherung Videoaufnahmen machen dürfen.

Das reiche als Rechtsgrundlage aber nicht aus, findet die Datenschutzbeauftragte, Barbara Thiel: „Die Norm ist für den Einsatz von Body Cams zu unbestimmt und deshalb völlig unzureichend.“ Zudem sei die Benutzung der Kameras ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, denn es werde unter anderem direkt in das Gesicht der Betroffenen gefilmt. „Der Schutz von Polizeibeamten ist kein Freifahrtschein für so bedeutsame Eingriffe ins Grundrecht.“


31.12.2016 - Nachfrage an Herrn Becker von der SPD, ob wir noch eine Antwort erhalten, wie am 10.11.2016 versprochen, oder nicht


Sehr geehrter Herr Becker,

als Reaktion auf unsere Nachfrage vom 10.11.2016 (siehe Anhang) riefen Sie mich freundlicherweise noch am gleichen Tag dazu an. Im Verlauf des Gespräches kündigten Sie an, uns eine ausführliche Antwort bzw. eine weitere Ausführung Ihres Standpunktes zum Thema polizeilicher BodyCams zukommen zu lassen.

Zwar habe ich Ihnen seinerzeit zugeredet, sich deswegen keine Eile selbst aufzuerlegen, aber wir sprachen trotzdem über einen Zeitraum von ein bis zwei Wochen, nach dem wir mit einer Rückmeldung von Ihnen rechnen dürften.

Nun sind über sieben Wochen ohne Antwort von Ihnen vergangen und erstaunlicherweise hat die niedersächsische Polizei laut einer Zeitungsmeldung vom 12.12.2016 inzwischen sogar ohne Bestehen einer Rechtsgrundlage mit einem Pilotprojekt von BodyCams bei der PI Mitte begonnen, was Ihren Ankündigungen nach einem wissenschaftlich neutral begleiteten und einer aussagefähigen Evaluation zuwider läuft. (An diesem Pilotprojekt ließen sich aber auch noch eine Reihe ganz anderer Kritikpunkte festmachen!)

Unsere Frage:

Können wir noch mit einer Antwort oder Stellungnahme von Ihnen rechnen und falls ja, innerhalb welches (groben!) Zeitraums?

Ihnen und Ihren Angehörigen wünschen wir einen frohen Jahreswechsel und alles gute für das anstehende Jahr 2017!

Viele gute Grüße,


31.12.2016 - Prompte Rückmeldung von Herrn Becker


Sehr geehrter Herr Ebeling,

vielen Dank für die netten Neujahrswünsche.

Ich habe unsere Absprache auch nicht vergessen und selbstverständlich erhalten Sie den zugesagten Beitrag.

Ich möchte allerdings gern aktuelle Daten verwenden. Das betrifft einerseits den noch nicht veröffentlichten Erfahrungsbericht der Polizei Rheinland-Pfalz und andererseits die aktuellen Daten zur Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte (das schien mir ja auch ein zentraler Punkt Ihres Interesses zu sein). Da die Kriminalstatistik nicht unterjährig veröffentlicht wird, kann ich bedauerlicherweise auch nicht mit Quartalszahlen argumentieren.

Die nds. Kriminalstatistik wird i.d.R. im Februar veröffentlicht. Unmittelbar danach würde ich Ihnen eine Stellungsnahe zuleiten (vielleicht liegt dann ja aus RP auch zitierfähiges Material vor). Ist das mit Ihren zeitlichen Vorstellungen kompatibel?

Für die unterbliebene Abstimmung über konkrete Fristen bitte ich um Nachsicht - das hatte ich zum Zeitpunkt unseres Telefonats auch nicht so konkret auf dem Schirm (eine Absprache über ein bis zwei Wochen ist mir allerdings auch nicht in Erinnerung).

Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen ebenfalls ein glückliches neues Jahr und verbleibe mit besten Grüßen

Karsten Becker


1.1.2017 - Presseanfrage an das nds. Innenministerium zum überraschenden Pilotprojekt für BodyCams in Hannover


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 12.12.2016 wurde in einer Zeitungsnachricht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung über einen Piloteinsatz von 20 Stück BodyCams bei Streifenpolizeieinsätzen der PI Hannover-Mitte berichtet, obwohl sich der Entwurf zum neuen Polizeigesetz, das NGefAG, das den Einsatz solcher Videoüberwachungstechnik regeln soll, noch im Gesetzgebungsverfahren befindet.

Dazu haben wir folgende Fragen und würden uns aufgrund der Aktualität (siehe z.B. Bundespolizei-BodyCam-Vorstoß des BMI vom 21.12.2016) sehr über eine kurzfristige Antwort freuen:

1.) Wann ist die Entscheidung zur Durchführung des BodyCam-Pilotprojektes gefallen und durch wen wurde sie getroffen?

2.) In welcher Form und durch welche Stellen soll eine Evaluation des BodyCam-Pilotprojekts durchgeführt werden? Welche weitere Informationen können Sie uns zur Evaluation mitteilen?

3.) Wie viele Polizeibeamte und -beamtinnen wurden in die Bedienung der angeschafften BodyCams bislang eingewiesen und in welchem Umfang findet eine solche Einweisung statt?

4.) Welche BodyCam-Modelle welches Herstellers werden eingesetzt?

5.) Wird ein PreRecording durchgeführt und falls ja, über welchen zeitlichen Umfang?

6.) Wie hoch ist die Akkukapazität der jeweiligen Modelle?

7.) Mit welcher Auflösung (Anzahl der Pixel in Breite und Höhe) zeichnen die Bodycam-Modelle jeweils auf und wie hoch ist die Anzahl der aufgezeichneten Bilder pro Sekunde?

8.) Auf welcherart Speichermedium werden die Daten abgelegt und wie funktioniert die Datenübertragung der aufgezeichneten Bilder von den Bodycams bzw. deren Speichermedien an Dritte bzw. auf andere IT-Systeme?

9.) Wie hoch ist die interne und/oder externe Kapazität der eingesetzten Speichermedien?

10.) In welcher Form werden die Daten im Rahmen der Aufzeichnung verschlüsselt und wie sind die Zugriffsmöglichkeiten und -bestimmungen auf derlei verschlüsselte Daten praktisch geregelt?

11.) Welcher Verschlüsselungsalgorithmus wird eingesetzt und welche Entropie haben die verwendeten Schlüssel?

12.) Existiert ein spezifisches IT-Sicherheitskonzept?

13.) Nach Angaben des HAZ-Beitrags findet keine Audio-Aufzeichnung statt. Ist die Funktionalität hierfür jedoch davon unabhängig vorhanden und falls ja, wie kann diese aktiviert oder deaktiviert werden?

14.) Welche Zweckbindung ist für die mit polizeilichen Bodycams erhobenen personenbezogenen Daten festgelegt?

15.) Wo (örtlich) und auf welche Art werden die Daten der Bodycams auf weitere IT-Systeme übertragen? Welche Voraussetzungen müssen für eine Nutzung der Aufnahmen vorliegen?

16.) Wie stehen Sie dem denkbaren Szenario gegenüber, dass die lokale Speicherung der Aufzeichnungen im BodyCam-Gerät dazu führen könnte, dass von der Aufzeichnung betroffene Straftäter oder andere Menschen dazu angeregt werden könnten, die Bodycam dem Polizisten zu entreissen, um dem aufgezeichnete Bildmaterial habhaft werden zu können? Halten Sie es für denkbar, dass die geplante Einsatzpraxis derlei Gewalt erst entstehen lassen könnte?

17.) Wie werden Passanten auf die Tatsache der Videoüberwachung durch Bodycams hingewiesen?

18.) Wodurch kann von Passanten erkannt oder festgestellt werden, ob die Bodycams eingeschaltet sind, also aufzeichnen, oder eben nicht?

19.) Wie werden die Auskunftsrechte gemäß § 19 NDSG der Betroffenen beachtet und umgesetzt? Ist eine Einsichtnahme in die gespeicherten Aufzeichnungen durch die davon betroffenen/erfassten möglich?

20.) Wie hoch sind die voraussichtlichen Anschaffungskosten für Bodycam, Monitore und dazugehöriger Infrastruktur je Bodycam?

21.) Wurde die Landesdatenschutzbeauftragte bei der Planung des Einsatzes von Bodycams hinzugezogen bzw. eingebunden und was war und ist ihre Haltung zu diesem Vorhaben?

22.) Nach der Ansicht des Innenministers Pistorius (lt. HAZ-Beitrag) soll der § 32 (4) NdsSOG als Rechtsgrundlage ausreichend sein. Wenn dieses der Fall ist, warum soll dann im Entwurf zum NGefAG eine eigene Rechtsgrundlage für den polizeilichen Einsatz von BodyCams (im NGefAG im neuen Satz 2 des § 32 Abs. 4) eingeführt werden?

23.) Wie häufig bzw. in welchem Umfang wurden in der Silvesternacht von 2016 nach 2017 Aufzeichnungen mit den dort eingesetzten BodyCams angefertigt und wie viel davon wurde aus Gründen der Strafverfolgung für die weitere Verwendung gesichert?

Vielen Dank für Ihre Mühe mit unseren Fragen und viele gute Grüße,


1.1.2017 - Antwort an Herrn Becker von der SPD


Lieber Herr Becker,

vielen Dank für Ihre so prompte am Silvesterabend verfasste Rückmeldung!

Einer unserer Gedanken bei der Sache ist und war, Ihre Stellungnahme im Kontext mit dem Gesetzgebungsverfahren zum NGefAG, das den Einsatz der BodyCams legitimieren soll, bzw. mit der dazugehörigen öffentlichen Diskussion dazu zu veröffentlichen.

Vermutlich wird das NGefAG bis Februar/März verabschiedet sein, zumindest aber nicht mehr im öffentlichen Diskurs stehen.

Nun hat das nds. Innenministerium unabhängig davon überraschend und unangekündigt einen Pilotversuch zu polizeilichen BodyCams gestartet, was der ministerialen Ignorierung öffentlicher und parlamentarischer Diskussionen gleichkommt.

Also und in kurz: Wir freuen uns, wenn Sie uns eine Stellungnahme zukommen lassen und versprechen eine ungekürzte Veröffentlichung. Wenn das erst im Februar oder März ist, dann eben auch erst dann.

Viele gute Grüße und einen guten Anfang für 2017 wünschend,

Michael Ebeling, Hannover
Redaktion freiheitsfoo.de


2.1.2017 - Erste Antworten aus dem nds. Innenministerium


Guten Morgen xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu unserem Pilotprojekt BodyCam.

In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen zunächst unsere bereits veröffentlichten Presseinformationen zukommen lassen. Sollten darüber hinaus Fragen offen bleiben, bitten wir Sie, uns diese noch einmal zukommen zu lassen.

Vielen Dank.

Freundliche Grüße,
xxx

Pressesprecherin

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Landesveranstaltungen


Anlagen:


2.1.2017 - Rückfragen an das nds. Innenministerium


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

xxx schrieb:

In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen zunächst unsere bereits veröffentlichten Presseinformationen zukommen lassen. Sollten darüber hinaus Fragen offen bleiben, bitten wir Sie, uns diese noch einmal zukommen zu lassen.

Tatsächlich haben sich dazu schon eine Reihe von Fragen beantwortet. Einige andere unserer Fragen wurden teilweise geklärt, ein paar weitere sind noch unbeantwortet geblieben.

Wir haben Ihnen unseren Fragenkatalog noch einmal angehängt, inklusive der von uns aus Ihren Materialien entnommen Informationen/Antworten.

Die bereits geklärten Fragen sind mit einem "X" markiert, die noch offenen Fragen mit einem "O", die teilbeantworteten Fragen mit einem "XO".

Wir würden uns sehr über eine Beantwortung der noch offenen Fragen freuen - vielen Dank für Ihre Arbeit schon so schnell wieder zu Jahresbeginn - und für das neue Jahr 2017 bei dieser Gelegenheit alle guten Wünsche für Sie, für alle Kollegen und Kolleginnen im Haus samt aller Angehörigen!

xxx, Hannover
Redaktion freiheitsfoo.de

- - - - - - -

Aktualisierter Fragen-/Antwort-Katalog:

O 1.) Wann ist die Entscheidung zur Durchführung des BodyCam-Pilotprojektes gefallen und durch wen wurde sie getroffen?

O 2.) In welcher Form und durch welche Stellen soll eine Evaluation des BodyCam-Pilotprojekts durchgeführt werden? Welche weitere Informationen können Sie uns zur Evaluation mitteilen?

O 3.) Wie viele Polizeibeamte und -beamtinnen wurden in die Bedienung der angeschafften BodyCams bislang eingewiesen und in welchem Umfang findet eine solche Einweisung statt?

X 4.) Welche BodyCam-Modelle welches Herstellers werden eingesetzt?

Es geht um das Modell PR6 des britischen Herstellers Pinnacle Response Ltd. aus Belfast.

Homepage: http://www.pinnacleresponse.com/

Online-Beschreibung des Modells PR6: http://www.pinnacleresponse.com/pr6

PR6-Datenblatt: http://www.pinnacleresponse.com/media/uploads/pr6_bwv_specification.pdf

X 5.) Wird ein PreRecording durchgeführt und falls ja, über welchen zeitlichen Umfang?

Ein PreRecording ist technisch möglich, wird beim Pilotprojekt jedoch nicht durchgeführt.

X 6.) Wie hoch ist die Akkukapazität der jeweiligen Modelle?

Dazu gibt es keine Angaben. Es ist die Rede von 150 Stunden Standby-Leistung und dass diese nach 300maligem Aufladen mindestens noch 80% betragen soll. Ob sich die Angabe zur "Aufnahme-Kapazität" (6 Stunden 20 Minuten) auf die Speicher- oder auf die Akkukapazität bezieht, geht aus dem Datenblatt nicht hervor. Der Li-Ion-Akku wird als "SG-S5" bezeichnet, was u.U. (allerdings unklar!) auf die Verwendung eines Standard-Akkus aus dem Samsung Galaxy S5 hindeuten mag. In diesem Fall läge die Kapazität bei ca. 2800 mAh bei einer Nennspannung von ca. 3,8V. Die Batterie soll angeblich fest eingebaut und nicht tauschbar sein!

X 7.) Mit welcher Auflösung (Anzahl der Pixel in Breite und Höhe) zeichnen die Bodycam-Modelle jeweils auf und wie hoch ist die Anzahl der aufgezeichneten Bilder pro Sekunde?

Auflösung ist 1080p-HDTV, also 1920x1080px, die Bildrate beträgt 30fps.

X 8.) Auf welcherart Speichermedium werden die Daten abgelegt und wie funktioniert die Datenübertragung der aufgezeichneten Bilder von den Bodycams bzw. deren Speichermedien an Dritte bzw. auf andere IT-Systeme?

Die PR6-BodyCam von Pinnacle besitzt einen eingebauten Festspeicher von 32GB. Es gibt angeblich keinen Speichermedieneinschub. Die Datenübertragung erfolgt mittels USB 3.0. Allerdigs ist die BodyCam zusätzlich WLAN-fähig. Diese Fähigkeit sei für das Pilotprojekt abgeschaltet worden.

X 9.) Wie hoch ist die interne und/oder externe Kapazität der eingesetzten Speichermedien?

32GB.

XO 10.) In welcher Form werden die Daten im Rahmen der Aufzeichnung verschlüsselt und wie sind die Zugriffsmöglichkeiten und -bestimmungen auf derlei verschlüsselte Daten praktisch geregelt?

Angeblich werden die Daten ad-hoc nach AES256 verschlüsselt abgespeichert. Videoaufzeichnungen werden in Blöcken zu maximal 30 Minuten Längen abgelegt.

XO 11.) Welcher Verschlüsselungsalgorithmus wird eingesetzt und welche Entropie haben die verwendeten Schlüssel?

Algorithmus: AES256.

O 12.) Existiert ein spezifisches IT-Sicherheitskonzept?

XO 13.) Nach Angaben des HAZ-Beitrags findet keine Audio-Aufzeichnung statt. Ist die Funktionalität hierfür jedoch davon unabhängig vorhanden und falls ja, wie kann diese aktiviert oder deaktiviert werden?

Eine Audio-Aufzeichnung ist möglich, diese sei für das Pilotprojekt allerdings deaktiviert.

O 14.) Welche Zweckbindung ist für die mit polizeilichen Bodycams erhobenen personenbezogenen Daten festgelegt?

O 15.) Wo (örtlich) und auf welche Art werden die Daten der Bodycams auf weitere IT-Systeme übertragen? Welche Voraussetzungen müssen für eine Nutzung der Aufnahmen vorliegen?

O 16.) Wie stehen Sie dem denkbaren Szenario gegenüber, dass die lokale Speicherung der Aufzeichnungen im BodyCam-Gerät dazu führen könnte, dass von der Aufzeichnung betroffene Straftäter oder andere Menschen dazu angeregt werden könnten, die Bodycam dem Polizisten zu entreissen, um dem aufgezeichnete Bildmaterial habhaft werden zu können? Halten Sie es für denkbar, dass die geplante Einsatzpraxis derlei Gewalt erst entstehen lassen könnte?

X 17.) Wie werden Passanten auf die Tatsache der Videoüberwachung durch Bodycams hingewiesen?

Die mit einer BodyCam ausgestatteten Polizeibeamten tragen Warnwesten mit der Aufschrift "VIDEOAUFZEICHNUNG".

X 18.) Wodurch kann von Passanten erkannt oder festgestellt werden, ob die Bodycams eingeschaltet sind, also aufzeichnen, oder eben nicht?

Das Auslösen der Aufzeichnung erfolgt durch die Betätigung eines Schiebeschalters an der BodyCam. Nach dessen Betätigung soll ein "grüner Querbalken" sichtbar sein, der die aktivierte Aufzeichnung signalisieren soll. Zusätzlich blinkt eine grüne LED oben am Gerät. Inwiefern diese von Dritten sichtbar ist, ist unklar.

O 19.) Wie werden die Auskunftsrechte gemäß § 19 NDSG der Betroffenen beachtet und umgesetzt? Ist eine Einsichtnahme in die gespeicherten Aufzeichnungen durch die davon betroffenen/erfassten möglich?

O 20.) Wie hoch sind die voraussichtlichen Anschaffungskosten für Bodycam, Monitore und dazugehöriger Infrastruktur je Bodycam?

X 21.) Wurde die Landesdatenschutzbeauftragte bei der Planung des Einsatzes von Bodycams hinzugezogen bzw. eingebunden und was war und ist ihre Haltung zu diesem Vorhaben?

Das Pilotprojekt wurde am 12.12.2016 gestartet. Zwischen dem 5.12. und 8.12.2016 wurde die Landesdatenschutzbeauftragte durch den Landespolizeipräsidenten Binias durch ein Gespräch auf das bevorstehende Pilotprojekt hingewiesen. Diese hat eine Verfahrensbeschreibung angefordert, die ihr am 8.12.2016 übermittelt worden ist. Diese wurde in einigen Einzelheiten dann noch in gemeinsamer Abstimmung geändert. Darauf hin gab es keine Bedenken mehr seitens der LfD. Der Hauptpersonalrat der niedersächsischen Polizei hat dem Pilotprojekt zugestimmt.

X 22.) Nach der Ansicht des Innenministers Pistorius (lt. HAZ-Beitrag) soll der § 32 (4) NdsSOG als Rechtsgrundlage ausreichend sein. Wenn dieses der Fall ist, warum soll dann im Entwurf zum NGefAG eine eigene Rechtsgrundlage für den polizeilichen Einsatz von BodyCams (im NGefAG im neuen Satz 2 des § 32 Abs. 4) eingeführt werden?

Zur Frage, ob das BodyCam-Pilotprojekt rechtswidrig ist oder nicht, bestehende zwischen Innenministerium und LfD unterschiedliche Auffassungen. Die Landesbeauftragte bewertet das Pilotprojekt als rechtswidrig.

O 23.) Wie häufig bzw. in welchem Umfang wurden in der Silvesternacht von 2016 nach 2017 Aufzeichnungen mit den dort eingesetzten BodyCams angefertigt und wie viel davon wurde aus Gründen der Strafverfolgung für die weitere Verwendung gesichert?


10.1.2017 - Antworten aus dem nds. Innenministerium


Guten Morgen Herr xxx,

hier noch die fehlende Beantwortung Ihren Fragen.

1.) Wann ist die Entscheidung zur Durchführung des Bodycam-Pilotprojektes gefallen und durch wen wurde sie getroffen?

Nach eingehender Prüfung wurde die Entscheidung zur Durchführung eines Pilotverfahrens im Dezember 2016 durch das MI getroffen.

O 2.) In welcher Form und durch welche Stellen soll eine Evaluation des BodyCam-Pilotprojekts durchgeführt werden? Welche weitere Informationen können Sie uns zur Evaluation mitteilen?

Die Ergebnisse werden in einem Erfahrungsbericht zusammengefasst und durch das Landespolizeipräsidium im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport ausgewertet.

O 3.) Wie viele Polizeibeamte und -beamtinnen wurden in die Bedienung der angeschafften BodyCams bislang eingewiesen und in welchem Umfang findet eine solche Einweisung statt?

Im Vorfeld des Pilotprojektes wurden Multiplikatoren ausgebildet, die die Trägerinnen und Träger der Bodycams hinsichtlich der Bedienung der Kameras vollumfänglich eingewiesen haben.

XO 10.) In welcher Form werden die Daten im Rahmen der Aufzeichnung verschlüsselt und wie sind die Zugriffsmöglichkeiten und -bestimmungen auf derlei verschlüsselte Daten praktisch geregelt?

Die Daten werden im Rahmen der Aufzeichnungen nach AES256 verschlüsselt gespeichert. Zugriffsmöglichkeiten sind den hierzu Berechtigten vorbehalten. Entsprechende Regelungen wurden getroffen.

XO 11.) Welcher Verschlüsselungsalgorithmus wird eingesetzt und welche Entropie haben die verwendeten Schlüssel?

Verschlüsselungsalgorithmus: AES256

Zur Entropie der verwendeten Schlüssel werden aus Gründen der IT-Sicherheit keine Informationen herausgegeben.

O 12.) Existiert ein spezifisches IT-Sicherheitskonzept?

Ein IT-Sicherheitskonzept ist in Bearbeitung und wird anhand der Erfahrungen der Pilotierungsphase fortgeschrieben.

XO 13.) Nach Angaben des HAZ-Beitrags findet keine Audio-Aufzeichnung statt. Ist die Funktionalität hierfür jedoch davon unabhängig vorhanden und falls ja, wie kann diese aktiviert oder deaktiviert werden?

Die Audio-Funktion ist nicht konfiguriert. Für eine Konfiguration sind Administrationsrechte erforderlich.

O 14.) Welche Zweckbindung ist für die mit polizeilichen Bodycams erhobenen personenbezogenen Daten festgelegt?

Die Grundlage der Zweckbindung ergibt sich aus dem Nds.SOG, §§ 38 ff.

O 15.) Wo (örtlich) und auf welche Art werden die Daten der Bodycams auf weitere IT-Systeme übertragen? Welche Voraussetzungen müssen für eine Nutzung der Aufnahmen vorliegen?

Die Datensicherung erfolgt auf Stand-Alone-PC in den nutzenden Dienststellen. Zur Beantwortung der 2. Frage wird ebenfalls auf §§ 38 ff Nds. SOG verwiesen.

O 16.) Wie stehen Sie dem denkbaren Szenario gegenüber, dass die lokale Speicherung der Aufzeichnungen im BodyCam-Gerät dazu führen könnte, dass von der Aufzeichnung betroffene Straftäter oder andere Menschen dazu angeregt werden könnten, die Bodycam dem Polizisten zu entreissen, um dem aufgezeichnete Bildmaterial habhaft werden zu können? Halten Sie es für denkbar, dass die geplante Einsatzpraxis derlei Gewalt erst entstehen lassen könnte?

Die Wirkung des Bodycam-Einsatzes auf die Betroffenen ist Teil der zu gewinnenden Erfahrungen des Pilotprojektes.

O 19.) Wie werden die Auskunftsrechte gemäß § 19 NDSG der Betroffenen beachtet und umgesetzt? Ist eine Einsichtnahme in die gespeicherten Aufzeichnungen durch die davon betroffenen/erfassten möglich?

Auskunfts-/Akteneinsichtsrechte der betroffenen Personen werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

O 20.) Wie hoch sind die voraussichtlichen Anschaffungskosten für Bodycam, Monitore und dazugehöriger Infrastruktur je Bodycam?

Der Einsatz von Bodycams in Niedersachsen befindet sich in der Pilotphase. Zum Umfang einer etwaigen zukünftigen Ausstattung und den voraussichtlichen Anschaffungskosten können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden.

O 23.) Wie häufig bzw. in welchem Umfang wurden in der Silvesternacht von 2016 nach 2017 Aufzeichnungen mit den dort eingesetzten BodyCams angefertigt und wie viel davon wurde aus Gründen der Strafverfolgung für die weitere Verwendung gesichert?

In der Nacht des Jahreswechsels 2016/2017 wurden die Bodycams landesweit in insgesamt 18 Einsatzsituationen eingesetzt. In drei Fällen wurden die Videoaufzeichnungen als Beweismittel im Strafverfahren gesichert.

Freundliche Grüße,
xxx

Pressesprecherin

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Landesveranstaltungen


10.1.2017 - Feintuning-Nachfragen an das nds. Innenministerium


Hallo Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank!

Zu einer Frage haben wir noch Nachfragen:

O 2.) In welcher Form und durch welche Stellen soll eine Evaluation des BodyCam-Pilotprojekts durchgeführt werden? Welche weitere Informationen können Sie uns zur Evaluation mitteilen?
Die Ergebnisse werden in einem Erfahrungsbericht zusammengefasst und durch das Landespolizeipräsidium im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport ausgewertet.

Können Sie uns noch näher erläutern, wie dieser Erfahrungsbericht zustandkommen wird?

Und wann?

Wird der Erfahrungsbericht veröffentlicht werden?

Welche Personen/Beteiligte und welche Stellen verfassen die Ergebnisse?

Welche Personen oder welche Stellen fassen die Ergebnisse in den Erfahrungsbericht zusammen?

Gibt es eine wissenschaftliche, unabhängige Begleitung dieses ganzen Prozesses?

Und dann das noch:

Gibt es eine von der Polizei unabhängige Vertrauensstelle oder Vertrauensperson, an die sich ein von einer BodyCam-Aufzeichnung Betroffener wenden kann, um ggf. in der Durchspielung hypothetischer Fallkonstellationen die Löschung der Aufzeichnung verhindern zu können?

Zumindest theoretisch wäre ja ein Vorfall denkbar, in dem es zu keinen Strafverfahren gegen den Betroffenen kommt, bei dem der Betroffene aber seinerseits klagend oder anzeigend gegen die Polizeibeamten vorgehen möchte und aufgrund dessen die BodyCam-Aufzeichnung als Beweismittel dienlich sein könnte.

Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


8.2.2017 - Die Nds. Landesdatenschutzbeauftragte bewertet das Pilotprojekt als rechtswidrig


Pressemitteilung der LfD Nds.

Pilotprojekt des Innenministeriums ist rechtswidrig

08.02.2017

Thiel beanstandet Einsatz der „Bodycams“ durch niedersächsische Polizei

Der gegenwärtige Pilotversuch zum Einsatz von so genannten Bodycams durch die niedersächsische Polizei ist rechtswidrig. Da das Innenministerium es bisher ablehnte, das bereits im Dezember 2016 gestartete Projekt zu stoppen, hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, heute (08.02.2017) gegenüber dem Innenministerium den Einsatz der Körperkameras förmlich beanstandet.

Gerügt wird zum einen, dass für den Einsatz von „Bodycams“ derzeit jegliche Rechtsgrundlage fehlt. „Eine ausdrückliche Befugnisnorm ist zwingend erforderlich, um die Anfertigung von Bildaufnahmen und damit den Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu rechtfertigen“, so Dr. Christoph Lahmann, stellvertretender Landesdatenschutzbeauftragter. Der Einsatz von Körperkameras stellt im Vergleich zu anderen Formen der Videoüberwachung einen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar, denn die am Körper auf Schulterhöhe getragene Kamera filmt direkt in das Gesicht der Betroffenen. Auch die Aufnahme unbeteiligter Dritter ist nicht ausgeschlossen.

Zum anderen hat es das Innenministerium bis heute unterlassen, die für den Einsatz der „Bodycams“ erforderliche so genannte Vorabkontrolle zu erstellen. Vorabkontrollen dienen der Prüfung, ob bei datenverarbeitenden Maßnahmen eine angemessene Datensicherheit besteht. Sie sind nach dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz zwingend vorgeschrieben (§ 7 Absatz 3) und müssen bereits vor Einführung einer neuen Technologie erfolgen.

Dr. Lahmann betonte: „Wir sind nicht grundsätzlich gegen Bodycams bei der Polizei – die Kameras dürfen aber nicht an Recht und Gesetz vorbei betrieben werden.“ Noch anlässlich der Innenministerkonferenz Ende November 2016 hat der niedersächsische Innenminister offenbar selbst die Auffassung vertreten, dass für den Einsatz von Bodycams die Rechtsgrundlage fehlt. Dem entspricht es, dass der Landtag gegenwärtig einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Überarbeitung des niedersächsischen Polizeigesetzes berät, der eine ausdrückliche Regelung für den Einsatz von Körperkameras vorsieht. „Erst wenn diese Neuregelung beschlossen wird und in Kraft getreten ist, dürfen die Bodycams eingesetzt werden“, so Dr. Lahmann abschließend.


8.2.2017 - Wir fragen beim nds. Innenministerium noch einmal zu unseren Nachfragen vom 10.1.2017 nach


Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie uns mitteilen, wann wir mit der Beantwortung unserer Nachfragen vom 10.1.2017 rechnen können.

Und mit Blick auf die heute veröffentlichte Pressemitteilung der LfD Nds. Frau Thiel, noch die folgende Nachfrage:

Sie schreiben in Ihrer Pressenotiz vom 13.12.2016:

"Seitens der Landesbeauftragten für Datenschutz wurde dann eine sogenannte Verfahrensbeschreibung erbeten, die am 08.12.2016 dorthin übermittelt und inhaltlich noch in Einzelheiten nach erfolgter Abstimmung angepasst wurde. Die Anregungen von dort wurden in die hiesige Verfahrensbeschreibung aufgenommen. Gegen die beabsichtigte Projektdurchführung wurden daraufhin keine weiteren Bedenken geltend gemacht."

Wie können Sie diese Behauptung mit dem Tenor der heute veröffentlichten Mitteilung der nds. Landesdatenschutzbeauftragten in Übereinstimmung bringen, wonach das nds. BodyCam-Pilotprojekt schlichtweg rechtswidrig sei?

Angesichts der Aktualität der Sachlage bitten wir nun um eine kurzfristige Beantwortung unserer Fragen und Nachfragen, damit wir davon ausgehend darüber berichten können.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


9.2.2017 - Nun plötzlich doch noch "Antworten" vom nds. Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

nachfolgend die Beantwortung Ihrer zusätzlichen Fragen:

Können Sie uns noch näher erläutern, wie dieser Erfahrungsbericht zustande kommen wird? Und wann?

In den Behörden der Pilotdienststellen werden Erfahrungsberichte gefertigt und zusammengeführt.

Wird der Erfahrungsbericht veröffentlicht werden?

Das Ergebnis des Pilotprojektes wird der Presse bekannt gegeben.

Welche Personen/Beteiligte und welche Stellen verfassen die Ergebnisse?

Siehe Nr. 1

Welche Personen oder welche Stellen fassen die Ergebnisse in den Erfahrungsbericht zusammen?

Siehe Nr. 1

Gibt es eine wissenschaftliche, unabhängige Begleitung dieses ganzen Prozesses?

Nein.

Gibt es eine von der Polizei unabhängige Vertrauensstelle oder Vertrauensperson, an die sich ein von einer Body-Cam Aufzeichnung Betroffener wenden kann, um ggf. in der Durchspielung hypothetischer Fallkonstellationen die Löschung der Aufzeichnung verhindern kann? Zumindest theoretisch wäre ja ein Vorfall denkbar, in dem es zu keinen Strafverfahren gegen den Betroffenen kommt, bei dem der Betroffene aber seinerseits klagend oder anzeigend gegen die Polizeibeamten vorgehen möchte und aufgrund dessen die BodyCam-Aufzeichnung als Beweismittel dienlich sein könnte.

Dem Betroffenen steht, wie allen anderen Personen auch, der Rechtsweg offen. Die Einrichtung einer Vertrauensstelle ist, neben der Beschwerdestelle im Innenministerium, nicht vorgesehen.

Des Weiteren übersende ich Ihnen in der Anlage unsere gestern versandte Pressenotiz zur Beanstandung der Landesbeauftragten für Datenschutz.

Freundliche Grüße,
xxx

Pressesprecherin

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Landesveranstaltungen


Pressenotiz des nds. Innenministeriums vom 8.2.2017 16:01 Uhr:

Pressenotiz zur Beanstandung der Landesbeauftragten für Datenschutz zum Pilotprojekt "Bodycams"

Von der förmlichen Beanstandung der Landesbeauftragten für Datenschutz hat das Niedersächsische Landespolizeipräsidium erst am heutigen Mittwoch parallel zu deren Pressemitteilung Kenntnis erhalten. Der offizielle Eingang steht noch aus. Die Beanstandung beinhaltet, innerhalb einer bestimmten Frist Stellung nehmen zu müssen. Die Einwände werden jetzt sorgfältig geprüft. Der Testbetrieb der "Bodycams" läuft wie bisher weiter.

Bereits im Dezember 2016 hatte die Landesdatenschutzbeauftragte den Testbetrieb der "Bodycams" als rechtswidrig bezeichnet. Das Innenministerium hat schon damals die Rechtslage anders beurteilt: Die Rechtsgrundlage zum Einsatz der "Bodycams" im vorgesehenen Rahmen ergibt sich aus =A7 32 Abs. 1 und 4 des aktuell gültigen NSOG. Neben der konkreten Gefahrenlage in Abs. 1 als Grundlage steht in Abs. 4: "Die Polizei kann zur Eigensicherung bei Anhalte- und Kontrollsituationen im öffentlichen Verkehrsraum nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften Bildaufzeichnungen offen anfertigen. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden."

Diese Formulierung bietet neben dem Einsatz von Kameras in Kraftfahrzeugen auch die Möglichkeit, die Beamtinnen und Beamten zum Eigenschutz mit entsprechenden Kameras auszustatten, die nur die Bildaufzeichnungsfunktion bietet. Dieser rechtliche Hintergrund wird im Rahmen des aktuellen Pilotprojekts natürlich eingehalten. Darüber hinaus hat auch der Hauptpersonalrat der Polizei in Niedersachsen dem Testbetrieb im Vorfeld ausdrücklich zugestimmt.

Darüber hinaus ist klar zu stellen =96 auch das hat das Innenministerium bereits im Dezember 2016 mitgeteilt =96, dass die Landesbeauftragte für Datenschutz entgegen eigener Mitteilung sehr wohl im Vorfeld der öffentlichen Kommunikation zum Pilotprojekt "Bodycams" beteiligt wurde. So hatte es Anfang Dezember ein Gespräch zwischen Landespolizeipräsident Uwe Binias und der Landesbeauftragen für Datenschutz gegeben, in dem sie auf das am 12. Dezember 2016 gestartete Pilotprojekt hingewiesen wurde.

Seitens der Landesbeauftragten für Datenschutz wurde dann eine sogenannte Verfahrensbeschreibung erbeten, die am 8. Dezember 2016 dorthin übermittelt und inhaltlich noch in Einzelheiten nach erfolgter Abstimmung angepasst wurde. Die Anregungen von dort wurden in die hiesige Verfahrensbeschreibung aufgenommen. Gegen die beabsichtigte Projektdurchführung wurden daraufhin keine weiteren Bedenken geltend gemacht. Dieses Verfahren ist üblich und entspricht der gängigen Praxis im Austausch mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz.

Mit freundlichen Grüßen,

xxx

Pressesprecher


9.2.2017 - Blogbeitrag dazu


https://freiheitsfoo.de/2017/02/09/bodycam-pilot-nds/


9.2.2017 - Begleitende Pressenotiz


+++PRESSENOTIZ+++ Zum rechtswidrigen BodyCam-Pilotprojekt in Niedersachsen

Das Niedersächsische Innenministerium (MI) und die Niedersächsische Landesdatenschutzbehörde (LfD) streiten sich offen über die Recht- oder Unrechtmäßigkeit des von Innenminister Pistorius am 12.12.2016 kurzfristig initiierten Pilotprojekt zum Einsatz von BodyCams bei Streifenpolizisten.

In einem Blogbeitrag beleuchten wir die zeitliche Entwicklung dieses BodyCam-Einsatzversuchs im Zusammenhang mit den Diskussionen um das neue Polizeigesetz für Niedersachsen und weisen auf weitere fragwürdige Aspekte des Pilotprojekts hin.

Anhand unserer Recherchen und unseren Nachfragen bei den Ämtern ergibt sich:

1.) Es ist fraglich, ob die Entscheidung zum BodyCam-Pilotprojekt tatsächlich erst im Dezember 2016 gefallen ist, wie das MI es darstellt, oder ob nicht bereits vorher Fakten unter Ausblendung des angeblich offenen parlamentarischen Diskussionsprozesses geschaffen worden sind.

2.) In der Innenausschuss-Sitzung vom 17.11.2016 beteuerten Vertreter der rot-grünen Landesregierung, dass ein BodyCam-Pilotprojekt anders als in anderen Bundesländern zuvor nur mit wissenschaftlicher und unabhängiger Evaluationsbegleitung durchgeführt werden würde. Das Gegenteil ist der Fall. Der Piloteinsatz der Körperkameras ist übers Knie gebrochen worden, es gibt keinerlei wissenschaftliche Begleitung. Die Auswertung erfolgt polizeiintern und intransparent. Damit ist schon heute klar: Die Ergebnisse des Pilotversuchs werden - wie immer sie auch ausfallen werden - keinem wissenschaftlichen Standard entsprechen und sind somit wertlos für eine sachliche Diskussion.

3.) Dem Piloteinsatz fehlt die Einrichtung einer neutralen Stelle zur Verwaltung und Weiterverwendung der aufgezeichneten BodyCam-Bilder. Die Daten der Aufzeichnungen und die Verantwortung von Verarbeitung und Löschung der Bilder liegen ausschließlich in den Händen der Polizei. Das schafft kein Vertrauen.

4.) Der Rechtsschutz für von der BodyCam-Überwachung betroffene Menschen z.B. das Recht auf Aushändigung von Bildaufzeichnungen in Fällen, in denen der Polizei Vorwürfe zu ihrem Handeln gemacht werden könnten, ist nicht gegeben. Das MI verweist auf Nachfrage darauf, dass Betroffene ggf. vor Gericht ihre Rechte einklagen könnten. Diese Einstellung ist praxisuntauglich und grundrechtsfeindlich und wirft ein eigenes Licht auf das Selbstverständnis der rot-grünen Landesregierung.

Unser Blogbeitrag zum Thema im Gesamten:

https://freiheitsfoo.de/2017/02/09/bodycam-pilot-nds/


7.4.2017 - Mündliche Frage & Antwort aus dem nds. Landtag


Quelle: http://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen%5F17%5F10000/7501-8000/17-7790.pdf?page=137

Warum wurde das Pilotprojekt zur Einführung von Körperkameras für Polizisten vorgezogen?

Abgeordnete Jan-Christoph Oetjen und Dr. Marco Genthe (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Seit dem 12. Dezember 2016 läuft das Pilotprojekt zur Einführung von Körperkameras für Polizisten in Niedersachsen. Am 16. März 2017 fand eine Anhörung zu dem Projekt im Innenausschuss des Landtages statt. Daraus ergeben sich weitere Fragen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Rechtsgrundlage zum Einsatz der „Bodycams“ im vorgesehenen Rahmen ergibt sich aus § 32 Abs. 4 des aktuell gültigen Nds. SOG. Neben der konkreten Gefahrenlage in Absatz 1 als Grundlage heißt es in Absatz 4:

„Die Polizei kann zur Eigensicherung bei Anhalte- und Kontrollsituationen im öffentlichen Verkehrsraum nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften Bildaufzeichnungen offen anfertigen. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.“

Diese Formulierung bietet neben dem Einsatz von Kameras in Kraftfahrzeugen auch die Möglichkeit, die Beamtinnen und Beamten zum Eigenschutz mit entsprechenden Kameras auszustatten, die auf die Bildaufzeichnungsfunktion beschränkt sind. Dieser rechtliche Hintergrund wird im Rahmen des aktuellen Pilotprojekts natürlich eingehalten.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags hat in der 115. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 23.03.2017 die Rechtsauffassung des Ministeriums für Inneres und Sport bestätigt.

1.

Mit wem hat Landespolizeipräsident Binias zu welchem Zeitpunkt vor der Entscheidung über das Vorziehen des Modellversuchs über diese Angelegenheit gesprochen?

Herr Landespolizeipräsident Binias hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz am 07.12.2016 über das Vorhaben zur Initiierung eines Pilotprojektes Bodycams in Kenntnis gesetzt. Im Vorfeld hierzu gab es hausinterne Erörterungen und Prüfungen, um angesichts der Entwicklungen mit der Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamte (PVB) insbesondere zu deren Schutz, durch Nutzen der Präventivwirkung, die Pilotierung der Bodycam noch möglichst zur Zeit der Weihnachtsmärkte zu ermöglichen. Diese Gespräche wurden u. a. zwischen Herrn Binias und den beteiligten Referaten geführt. Derartige Gespräche werden grundsätzlich nicht im Einzelnen protokolliert.

2.

Zu welchem Zeitpunkt wurde von wem entschieden, den vorgezogenen Modellversuch Bodycam auf dem Presseabend am 8. Dezember 2016 zu thematisieren?

Am 8. Dezember hat kein Presseabend im Sinne einer Pressekonferenz, bei welcher der Minister Themen veröffentlicht, damit darüber seitens der Presse berichtet wird, stattgefunden. Vielmehr fand an diesem Abend der alljährliche traditionelle Hintergrundabend zum Jahresende mit einem Jahresrückblick und einem Ausblick auf das kommende Jahr mit den Journalistinnen und Journalisten der Landespressekonferenz statt. Die Themen ergeben sich aus dem Format dieses Presseabends. Auch der Pressesprecher der Landesbeauftragten für Datenschutz war im Übrigen anwesend.

3.

Welche datenschutzrechtlichen Vorbereitungen wurden zu welchem Zeitpunkt vor dem Start des Modellprojekts durchgeführt?

Es handelt sich um eine offen durchgeführte Maßnahme. Der notwendigen Kennzeichnungspflicht wurde durch den Erlass Rechnung getragen, indem die Betroffenen und unbeteiligte Dritte durch die eingesetzten PVB mit einer Weste mit der Aufschrift „Videoaufzeichnung“ auf die Maßnahme hingewiesen werden.

Eine datenschutzrechtliche Vorabkontrolle für den hier vorliegenden Fall ist nicht erforderlich. Nur aus dem Grunde, um das Benehmen mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz herzustellen und die vertrauliche Zusammenarbeit fortzusetzen, wurde trotzdem eine Vorabkontrolle zugesagt, die sich aktuell in der Erstellung befindet.


5.6.2017 - Vorsichtige Nachfrage an Herrn Becker, ob noch mit Rückmeldung zu rechnen ist


Hallo Herr Becker,

falls Sie wider Erwarten immer noch an der Sache (Thema BodyCams) dran sind, dann geben Sie doch kurz Bescheid. Vielleicht könnten Sie zumindest doch noch auf unsere Fragen vom 10.11.2016 eingehen.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


7.6.2017 - Antwort von Herrn Becker


Hallo Herr Ebeling,

ich bekommen die Stellungnahme zu den Bodycams nach dem Juni-Plenum. Dann wird's hoffentlich etwas ruhiger.

Beste Grüße

Karsten Becker


4.9.2017 - Noch eine Nachfrage an Herrn Becker !


Sehr geehrter Herr Becker,

dürfen wir noch auf Ihren Beitrag zum Thema BodyCam hoffen? Für eine abschließende Antwort wären wir sehr dankbar.

Viele gute Grüße,


10.9.2017 - Nochmaliges Nachfragen bei Herr Becker


Sehr geehrter Herr Becker,

über eine wie kurz auch immer ausfallende Rückmeldung würden wir uns sehr freuen.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


25.9.2017 - Ein letzter Versuch, mit Herrn Becker in Kontakt zu treten


Sehr geehrter Herr Becker,

auf unsere letzten beiden Nachfragen haben wir nichts von Ihnen gehört. Wir vermuten, dass Sie der unerwartet plötzliche Landtags-Wahlkampf beschäftigen wird, dennoch fänden wir eine kurze Rückmeldung fair.

Falls wir innerhalb der nächsten wenigen Tage nichts mehr von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie nicht an einer sachlichen Auseinandersetzung zum Thema BodyCams interessiert sind. Zur Erinnerung: Ihre mündliche Zusage, uns hierzu eine ausführliche Stellungnahme zukommen lassen zu wollen, ist vom 10.11.2016, das ist nun also rund 10,5 Monate her.

Viele gute Grüße,



9.11.2017 - Das Politikjournal "Rundblick" vermeldet die Absicht des nds. Innenministeriums, 500 BodyCams einzukaufen


Quelle: https://www.rundblick-niedersachsen.de/pistorius-laesst-500-body-cams-bestellen-und-ueberrascht-die-gdp/

Pistorius lässt 500 Body-Cams bestellen – und überrascht die GdP

9. November 2017

Innenminister Boris Pistorius hat gestern zum Abschluss des 31. Landesdelegiertentags der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Osnabrück kurzzeitig für Verwirrung gesorgt. Mitten in seiner Rede über die Rückschau seiner Amtszeit ließ er plötzlich den Satz fallen, er habe die Zentrale Polizeidirektion (ZPD) im Oktober angewiesen, 500 Body-Cams beim Logistik-Zentrum Niedersachsen zu bestellen. „Ich dachte, das würde Sie freuen“, schob Pistorius nach, als das Publikum zunächst verhalten reagiert hatte. Doch das dürfte vor allem daran gelegen haben, dass viele der anwesenden Polizisten zunächst nicht glauben konnten, ob sie Pistorius richtig verstanden hatten. Denn noch vor wenigen Wochen hatte es geheißen, die flächendeckende Einführung der Mini-Kameras für Einsätze würde sich auf unbestimmte Zeit verzögern. Zumindest, bis ein neues Polizeigesetz verabschiedet ist, dass den Einsatz der Body Cams auf rechtlich sicheren Boden stellt. Pistorius geht jedoch davon aus, dass das Gesetz bald kommen und dann auch Tonaufnahmen ermöglichen wird. SPD und CDU beraten in ihren Koalitionsverhandlungen unter anderem auch über die Frage, ob rasch ein neues Polizeigesetz kommen soll.

„In den anderen Bundesländern, in denen Body-Cams genutzt werden, ist das rechtlich auch möglich gemacht worden. Da schaffen wir das auch“, sagte der Innenminister im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick. In den Lagerräumen der ZPD werden die Kameras bis zu diesem Zeitpunkt aber nicht liegen bleiben. Denn ihr stummer Einsatz sei vom Artikel 32 Absatz vier des Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG) gedeckt, das sei vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags bestätigt worden, sagte Pistorius. Ein eingeschränkter Betrieb sei also heute schon möglich.

Die 500 neuen Kameras werden nach Angaben von Landespolizeipräsident Uwe Binias „brennpunktorientiert“ an die Inspektionen und Kommissariate verteilt. „Nicht überall braucht man im Einsatz eine Body-Cam, also bekommen die Städte und die Kommissariate in Ballungsräumen zunächst welche.“ Auch werde nicht jeder Polizist eine Kamera bekommen, sondern sie werden je nach Einsatzlage ausgegeben. Die Entscheidung für die flächendeckende Einführung sei Pistorius zufolge gefallen, weil die Ergebnisse des Pilotversuchs zu Jahresbeginn durchweg positiv ausgefallen seien. Dietmar Schilff, frisch im Amt bestätigter Vorsitzender der GdP, lobte den Schritt des Innenministers. „Die flächendeckende Einführung der Body-Cams war und ist ein Kernbestandteil unserer Forderungen“, sagte Schilff gegenüber dem Rundblick. Es reiche jedoch nicht, dass die Geräte nur Bildmaterial aufzeichneten, auch Ton müsste mitgeschnitten werden dürfen. Daher müsse ein verändertes SOG möglichst schnell beschlossen werden.

140 Landesdelegierte der GdP hatten sich für drei Tage in Osnabrück getroffen, um ihren Vorstand neu zu wählen und die politische Ausrichtung der kommenden Jahre zu bestimmen. Im Kern wird es weiter darum gehen, die Attraktivität des Polizeiberufs in Niedersachsen zu steigern. Eine zentrale Forderung ist deshalb die Wiedereinführung des Weihnachts- und Urlaubsgelds. „Es kann schlichtweg nicht sein, dass ein Kommissar in Niedersachsen 300 Euro weniger verdient als ein Kommissar in Nordrhein-Westfalen“, sagt Schilff. Hierbei gehe es nicht nur um Gerechtigkeit, sondern auch um die Wertschätzung einer Arbeit, die teilweise sehr belastend ist. Ebenfalls ein Augenmerk legt die Gewerkschaft auf das Thema Beurteilung. „Das System ist ungerecht und deshalb ein Dauerthema unter den Beamten“, sagt Schilff. Denn viele Beamte haben dadurch nicht die Möglichkeit, befördert zu werden. Hier müsse die Politik rasch aktiv werden. Unsicher blickt Schilff nicht auf die rot-schwarzen Koalitionsverhandlungen, sagt er, wohl aber neugierig. „Die Parteien haben unsere Forderungen vorliegen, und wir werden jetzt abwarten, wie viel davon in den Koalitionsvertrag übernommen wird.“ Nach Rundblick-Informationen wird die SPD-Forderung, im neuen Polizeigesetz den Begriff der „öffentlichen Ordnung“ zu streichen, nicht aufgenommen werden. (isc)


10.11.2017 - Auch heise.de berichtet dazu


Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Niedersachsen-bestellt-500-Bodycams-fuer-die-Polizei-3888051.html

Niedersachsen bestellt 500 Bodycams für die Polizei

10.11.2017 18:06 Uhr

Wenn sich Zoff zwischen Bürgern und Polizisten anbahnt, sollen Körperkameras auf der Schulter der Beamten den Einsatz aufzeichnen. Zur Abschreckung und Deeskalation haben Bodycams sich bewährt. Deren Beschaffung sorgt nun aber selbst für Streit.

Die Polizei in Niedersachsen soll an Brennpunkten und in Ballungsgebieten mit Bodycams ausgestattet werden. Nach einem erfolgreichen Pilotversuch mit 20 der Körperkameras ordnete Innenminister Boris Pistorius (SPD) die Anschaffung von 500 Bodycams an, teilte ein Ministeriumssprecher am Freitag mit. Später sollen voraussichtlich noch weitere Kameras beschafft werden. Die Datenschutzbeauftragte, Barbara Thiel, kritisierte die Anschaffung der Bodycams, weil diese nicht an Recht und Gesetz vorbei betrieben werden dürfte. Noch fehle eine Rechtsgrundlage.

Die Erfahrungen mit den in Schulterhöhe an den Uniformen befestigten kleinen Kameras, die die Beamten bei Bedarf einschalten können, seien durchweg positiv gewesen, sagte der Ministeriumssprecher. In Konfliktsituationen bei Einsätzen hätten die Beamte darauf hingewiesen, dass sie die Kameras einschalten. Dies habe eine abschreckende und konfliktlösende Wirkung gehabt. Die Anweisung zum Kauf der Kameras ging bereits Ende Oktober an die Zentrale Polizeidirektion. Die Kosten für die Kameras belaufen sich auf knapp eine halbe Million Euro.

Videos, aber noch keine Tonaufzeichnungen

Ob noch fehlende Gesetze dem Einsatz der Kameras entgegenstehen, darüber sind Innenministerium und Datenschützerin Thiel zweierlei Meinung. Zunächst könnten die Kameras nur zu Video-, nicht aber für Tonaufzeichnungen genutzt werden, weil es dafür noch keine Gesetzesgrundlage gibt, meinte der Innenministeriumssprecher. Das dafür bereits vorbereitete neue Polizeigesetz war vom Landtag nicht mehr verabschiedet worden. Das Parlament war nach dem Verlust der Regierungsmehrheit für Rot-Grün vorzeitig aufgelöst worden.

"Erst wenn diese Neuregelung beschlossen wird und in Kraft getreten ist, dürfen die Bodycams eingesetzt werden", sagte Thiel am Freitag. Zuvor bleibe der Einsatz rechtswidrig. Grundsätzlich, dass betonte Thiel, sei der Landesdatenschutz aber nicht gegen den Einsatz der Kameras. Wie das Politikjournal Rundblick berichtete, gehe Pistorius inzwischen davon aus, dass das Gesetz bald kommen werde und dann auch Tonaufnahmen möglich seien.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Anschaffung der Bodycams. "Die Auswertung des Probelaufs sind positiv", sagte der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff. "Die Bodycams sind ein wichtiges Hilfsmittel, um die Gefährdung der eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten zu reduzieren und Tatverläufe für spätere Verfahren nachvollziehen zu können." (dpa) / (axk)


13.11.2017 - Presseanfrage an das nds. Innenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie eben telefonisch besprochen hier unsere Fragen zu den Meldungen über die Anschaffung und den Einsatz von 500 Stück BodyCams für Polizeistreifeneinsätze:

https://www.rundblick-niedersachsen.de/pistorius-laesst-500-body-cams-bestellen-und-ueberrascht-die-gdp/

bzw.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Niedersachsen-bestellt-500-Bodycams-fuer-die-Polizei-3888051.html

Wir würden uns über eine rasche Beantwortung sehr freuen, weil wir möglichst bald über das Thema berichten möchten.

Unsere Fragen:

1.) Wann wurde die Anschaffung der 500 BodyCams entschieden und durch wen?

2.) Wie hoch sind die geplanten Kosten für die Anschaffung der BodyCams, wie hoch die für die Anschaffung der dazugehörigen Infrastruktur bzw. des Zubehörs?

3.) Welches Modell der BodyCam soll angeschafft werden?

4.) Wann ist das Ergebnis der Überprüfung/Evaluation des im Dezember 2016 gestarteten Pilotprojekts zum Einsatz von BodyCams erstellt worden.

5.) Wo ist die Evaluation oder eine Zusammenfassung samt zugrundliegender Statistiken nachzulesen bzw. können Sie uns Unterlagen oder Informationen dazu zusenden oder verlinken?

6.) Wurde oder wird zur faktischen Einführung des breiten Einsatzes von BodyCams für Polizeistreifen Öffentlichkeitsarbeit betrieben, gab es etwa Pressemitteilungen oder Pressekonferenzen hierzu oder sind solche geplant?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


19.11.2017 - Nachfrage an das nds. Innenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

am vergangenen Montag sagten Sie uns eine zügige Bearbeitung zu. Können Sie uns mitteilen, wann wir mit Anworten auf unsere Fragen rechnen können?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


20.11.2017 - Antworten aus dem Landespolizeipräsidium


Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr xxx,
ich bin durch die Pressestelle MI beauftragt wurden, die beigefügten Presseanfrage zu beantworten und übermittele Ihnen die folgende Antworten auf ihre Fragen:

1.) Wann wurde die Anschaffung der 500 BodyCams entschieden und durch wen?

Über das weitere Vorgehen wurde im Rahmen der Vorstellung der Abschlussbilanz bereits berichtet und jüngst durch Herrn Minister Pistorius (siehe ihre Verlinkung)

2.) Wie hoch sind die geplanten Kosten für die Anschaffung der BodyCams, wie hoch die für die Anschaffung der dazugehörigen Infrastruktur bzw. des Zubehörs?

Die Planungssumme beträgt 500.000,--€

3.) Welches Modell der BodyCam soll angeschafft werden?

Die Beschaffung erfolgt auf Basis einer Leistungsbeschreibung in einem offenen Vergabeverfahren, bei dem erst nach einer Vergabeentscheidung das konkrete Modell bzw. der Hersteller feststehen wird.

4.) Wann ist das Ergebnis der Überprüfung/Evaluation des im Dezember 2016 gestarteten Pilotprojekts zum Einsatz von BodyCams erstellt worden.

Die Informationen sind im Rahmen der Abschlussbilanz verkündet worden. Siehe beigefügte PI.

5.) Wo ist die Evaluation oder eine Zusammenfassung samt zugrundliegender Statistiken nachzulesen bzw. können Sie uns Unterlagen oder Informationen dazu zusenden oder verlinken?

Alle erforderlichen Informationen wurden auf der Abschlussbilanz sowie durch die Presseinformationen bekannt gegeben.

6.) Wurde oder wird zur faktischen Einführung des breiten Einsatzes von BodyCams für Polizeistreifen Öffentlichkeitsarbeit betrieben, gab es etwa Pressemitteilungen oder Pressekonferenzen hierzu oder sind solche geplant?

Im Zusammenhang mit der Information zu Pressekonferenzen und Pressemitteilungen verweise ich auf unserer Internetseite https://www.mi.niedersachsen.de/aktuelles/presse_informationen/ sowie auf die Informationswege der Pressestelle.

Für Rückfragen stehe ich jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

im Auftrag

gez.
xxx

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
- Landespolizeipräsidium - Referat 24
Einsatz und Verkehr


Anhang: Presseinformation des Nds. Innenministeriums vom 27.4.2017


Landespolizeipräsident Binias: Positive Abschlussbilanz zum Pilotprojekt Bodycams

- Kameras sind weiter im Einsatz, im neuen Polizeigesetz sollen Regelungen für Tonaufnah- men geschaffen werden -

Am 31. März 2017 endete die Pilotphase zum Einsatz von Bodycams in Niedersachsen. Nach einer ersten Auswertung der Erkenntnisse aus den Erfahrungsberichten der Behörden, zieht Landespolizeipräsident Uwe Binias ein positives Fazit: „Der Einsatz von Bodycams hat in vielen schwierigen Einsatzsituationen eindeutig zur Deeskalation beigetragen und sich da- mit als effektive Maßnahme im täglichen Dienst bewährt.“ Landesweit wurden seit Start des Pilotprojekts im Dezember vergangenen Jahres in allen Polizeidirektionen insgesamt 20 Bo- dycams getestet. Primär sollte innerhalb der Testphase geprüft werden, wie praktikabel die Kameras im täglichen Einsatzgeschehen sind.

„Wichtigstes Ziel beim Einsatz der Bodycams soll auch beim zukünftig flächendeckenden Einsatz sein, gewalttätige Übergriffe auf unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu verhindern und das Ausmaß von Widerstandshandlungen zu verringern“, so Binias. Beson- ders im Vorfeld von Situationen, bei denen erfahrungsgemäß mit einer Gefährdung der Be- amtinnen und Beamten zu rechnen ist, sei vom Einsatz der Bodycams eine deeskalierende Wirkung zu erwarten.

Das Fazit der Anwenderinnen und Anwender hinsichtlich des beabsichtigten Abschreckungs- effektes ist eindeutig: „Die Betroffenen haben die Kamera im Regelfall erkannt. Zudem wird ihnen mit dem ausdrücklichen Hinweis der Polizei auf die Aufzeichnungsmöglichkeit noch- mals verdeutlicht, dass ihr Verhalten dokumentiert werden kann.

Die meisten Personen haben ihr Handeln dementsprechend angepasst“, zitiert der Landes- polizeipräsident aus den Erfahrungsberichten der Behörden. Probleme beim Erkennen der Kameras habe es nur in Situationen gegeben, in denen die angesprochenen Personen viel Alkohol oder auch Drogen konsumiert hatten, so Binias.

Im Pilotzeitraum sind ca. 866 Videosequenzen mit den Bodycams angefertigt worden. In 66 Fällen konnten die gesicherten Videoaufnahmen zur Aufklärung einer Straftat beitragen. In den übrigen Fällen wurden die Aufnahmen nicht weiter verarbeitet und gelöscht. Künftig soll zudem zusätzlich zur Rückenaufschrift auf der Signalweste eine Kennzeichnung vorne im Sichtbereich der Kamera eine noch leichtere Erkennung der „Videoaufzeichnung" gewähr- leisten.

Hinsichtlich der Bildqualität zeigten sich die Nutzerinnen und Nutzer der Kameras zufrieden; auch bei widrigen Witterungs- bzw. Lichtverhältnissen konnten die Aufnahmen ausgewertet werden. Zudem loben die Beamtinnen und Beamten die leichte Bedienbarkeit des eingesetz- ten Kameramodells. Kleinere Probleme, wie beispielsweise die unzureichende Befestigungs- möglichkeit der Kamera an der Uniform, sind dagegen schon während des laufenden Pilot- verfahrens optimiert worden.

Durch die Beamtinnen und Beamten wurde im Rahmen der Pilotphase zudem der Wunsch nach einer zusätzlichen Tonaufzeichnung für eine bessere rechtliche Bewertung der Aufnah- mesituation geäußert. Als weitere potenzielle Ergänzung wurde die Freischaltung einer soge- nannten „Pre-recording-Funktion“ genannt, bei der mit Aktivierung des Aufzeichnungsvor- ganges zugleich bereits wenige Sekunden zuvor aufgenommene Bilder gespeichert werden. So sei es etwa möglich, eine anbahnende körperliche Attacke oder eine plötzliche Auseinan- dersetzung besser auszuwerten.

Mit Blick auf das weitere Vorgehen kündigte Landespolizeipräsident Uwe Binias an, dass „anhand der festgestellten Ergebnisse des Pilotprojektes nach Abschluss der Auswertung eine sorgfältige Sondierung des Marktes vorgenommen wird, um das geeignete Kameramo- dell für eine zukünftige landesweite Beschaffung auszuwählen“. Die Entscheidung, wie viele Kameras beschafft werden, obliege dabei den jeweiligen Behörden.

Die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Bodycams bildet §32 Abs. 4 des NdsSOG, deswegen befinden sich die 20 Kameras auch weiterhin im Einsatz. Datenschutz- rechtlich gibt es, wie vom Innenministerium bereits zum Start des Pilotprojektes dar- gestellt, keine Probleme für den derzeit weiterhin laufenden Einsatz ohne Tonaufnah- men. Für den zukünftigen Einsatz von Bodycams mit Tonaufnahme sollen im neuen niedersächsischen Polizeigesetz (Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz) ent- sprechende Regelungen geschaffen werden.


20.11.2017 - Nachfragen an das Landespolizeipräsidium


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für die Informationen soweit. Wir haben folgende Nachfragen dazu:

xxx (MI) schrieb:

1.) Wann wurde die Anschaffung der 500 BodyCams entschieden und durch wen?
Über das weitere Vorgehen wurde im Rahmen der Vorstellung der Abschlussbilanz bereits berichtet und jüngst durch Herrn Minister Pistorius (siehe ihre Verlinkung)

Mit Blick auf den Inhalt der von Ihnen beigefügten Presseinformation und auf unsere Frage:

a.) Wann und durch wen bzw. welche Stelle wurde entschieden, dass 500 BodyCams angeschafft werden sollen?

3.) Welches Modell der BodyCam soll angeschafft werden?
Die Beschaffung erfolgt auf Basis einer Leistungsbeschreibung in einem offenen Vergabeverfahren, bei dem erst nach einer Vergabeentscheidung das konkrete Modell bzw. der Hersteller feststehen wird.

b.) Wie weit ist das Vergabeverfahren derzeit gediehen?

c.) Wann soll das Vergabeverfahren beendet sein und zu wann bzw. in welchem Zeitrahmen sollen die neuen BodyCams einsatzfähig sein?

5.) Wo ist die Evaluation oder eine Zusammenfassung samt zugrundliegender Statistiken nachzulesen bzw. können Sie uns Unterlagen oder Informationen dazu zusenden oder verlinken?
Alle erforderlichen Informationen wurden auf der Abschlussbilanz sowie durch die Presseinformationen bekannt gegeben.

In der Presseinformation sind nur äußerste wenige und zudem bruchstückhafte Auszüge aus dem Evaluationsbericht bekannt gemacht worden. Deswegen:

d.) Bitte senden Sie uns den Evaluationsbericht zu oder teilen Sie uns mit, wo dieser einsehbar ist. Für eine sachliche Bewertung des Pilotprojektes sind die in der Presseinformation genannten Fakten nicht ausreichend.

Vielen Dank und viele gute Grüße


14.12.2020 - Pressemitteilung der PD Hannover zur breiten Einführung von Bodycams


POL-H: Polizeidirektion (PD) Hannover führt flächendeckend Bodycams ein (FOTO)

Hannover (ots) - Eine anhaltend hohe Anzahl von Gewaltdelikten gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten ist in den vergangenen Jahren bundesweit in den Blickpunkt der Öffentlichkeit und der Justiz gera-ten. Im Dezember 2016 wurden bei der PD Hannover im Rahmen eines Pilotprojektes erstmals mobile Videoüberwachungsanlagen, die sogenannten Bodycams, zum Zwecke der Erprobung eingeführt. Die Geräte sollten dazu beitragen, potenzielle Täter von Angriffen auf Polizeibeam-tinnen und -beamte abzuhalten. Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass die Bodycams ein sinnvolles Einsatzmittel zur polizeilichen Gefahrenabwehr darstellen können. Insbesondere im Hinblick auf die Eigensicherung bei Anhalte- und Kontrollsituationen im öffentlichen Raum tragen sie nach den bisherigen Erfahrungen zur Deeskalation bei. Sollte es trotz eines Einsatzes der Kameras zu An-griffen kommen, lässt eine gefertigte Videosequenz eine erheblich verbesserte Beweisführung im anschließenden Strafverfahren erwarten.

Nun wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen, dass im Zuständigkeitsbereich der PD Hannover flächendeckend Bodycams eingeführt werden konnten.

Die Übergabe der Bodycams sowie weiterer Hardware- und Softwarekomponenten an die Dienststellen der PD Hannover fand im Herbst 2020 statt. Als Grundausstattung wurden 34 Bo-dycams an alle vier Polizeiinspektionen mit den insgesamt 24 Dienststellen ausgeliefert. Die Gerä-te werden nach der nunmehr abgeschlossenen Auslieferung und Softwareinstallation bereits im Einsatz- und Streifendienst der PD Hannover verwendet.

Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten wurden sowohl in der technischen und taktischen Anwendung der Kameras als auch über die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorausset-zungen umfassend aus- und fortgebildet.

Die Aufzeichnungen müssen offen erfolgen, also für den Betroffenen in der konkreten Einsatzsi-tuation erkennbar sein. Deshalb tragen die mit einer Bodycam ausgerüsteten Einsatzkräfte ein gut sichtbares Schild mit der Aufschrift "Videoaufzeichnung" an ihrer Uniform. Die Bildaufzeich-nung erfolgt nicht permanent, sondern nur anlassbezogen bei Auslösen durch den kamerafüh-renden Polizeibeamten oder der -beamtin. Dafür muss ein Verdacht bestehen, dass die Gesund-heit oder das Leben von Menschen in Gefahr sind. Vor der Aktivierung der Aufzeichnung ist diese den betroffenen Personen grundsätzlich mündlich anzukündigen. An der oberen Seite der Bo-dycams zeigt eine rot leuchtende LED an, dass Bild- und Tonaufnahmen aufgezeichnet werden.

Die rechtlichen Grundlagen für die Datenerhebung durch den Einsatz der Bodycams im öffentli-chen Raum sind im Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) verankert sowie bei der Feststellung von Straftaten der Strafprozessordnung (StPO) zu entnehmen. /nzj, ram

Quelle: http://presseportal.de/blaulicht/pm/66841/4790239


14.12.2020 - Presseanfrage an die PD Hannover


Sehr geehrte Frau xxx,

zu Ihrer Pressemitteilung von heute mittag haben wir folgende Rückfragen und bitten in Vorbereitung eines Beitrags um Beantwortung bis Mittwoch mittag, den 14.12.2020, 13 Uhr:

Am 14.12.2020 um 11:01 schrieb aboservice:

Eine anhaltend hohe Anzahl von Gewaltdelikten gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten ist in den vergangenen Jahren bundesweit in den Blickpunkt der Öffentlichkeit und der Justiz gera-ten.

1) Können Sie uns mitteilen, wie sich die Anzahl von Gewaltdelikten gegenüber Polizeibeamt*innen der PD Hannover in den Jahren 2010 bis 2020 in konkreten Zahlen entwickelt hat? Ist bei den Zahlen eine Aufgliederung nach Art der Straftaten möglich/vorhanden?

Die Geräte sollten dazu beitragen, potenzielle Täter von Angriffen auf Polizeibeam-tinnen und -beamte abzuhalten. Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass die Bodycams ein sinnvolles Einsatzmittel zur polizeilichen Gefahrenabwehr darstellen können.

2) Können Sie uns den Abschlußbericht des Pilotprojekts zukommen lassen oder verlinken, aus dem sich diese Schlußfolgerung ableiten lässt?

Die Übergabe der Bodycams sowie weiterer Hardware- und Softwarekomponenten an die Dienststellen der PD Hannover fand im Herbst 2020 statt.

3) Um welches Bodycam-Modell welches Herstellers handelt es sich dabei?

Grundausstattung wurden 34 Bo-dycams an alle vier Polizeiinspektionen mit den insgesamt 24 Dienststellen ausgeliefert.

4) Wie hoch waren die Anschaffungskosten für sämtliche Soft- und Hardware samt Nebenkosten?

Die Aufzeichnungen müssen offen erfolgen, also für den Betroffenen in der konkreten Einsatzsi-tuation erkennbar sein. Deshalb tragen die mit einer Bodycam ausgerüsteten Einsatzkräfte ein gut sichtbares Schild mit der Aufschrift "Videoaufzeichnung" an ihrer Uniform.

5) Gibt es hierfür in der Berichterstattung verwendbares Bildmaterial?

Die Bildaufzeich-nung erfolgt nicht permanent, sondern nur anlassbezogen bei Auslösen durch den kamerafüh-renden Polizeibeamten oder der -beamtin.

6) Gibt es ein Pre-Recording und falls ja, über welchen Zeitraum?

7) Auf welchem Wege wird sichergestellt, dass von den Aufnahmen Betroffene ihr Recht auf Inaugenscheinahme der Aufzeichnungen wahrnehmen können, bevor eine Löschung der Aufzeichnungen erfolgt?

8) Nach welchem Prozedere werden von den Aufnahmen Betroffene auf Ihr Recht auf Einsicht in das Material hingewiesen?

9) Welche Stellen und welche Polizeibeamt*innen welchen Ranges haben Zugriff auf die Aufzeichnungen, welche andere verfügen über die technische und administrative Möglichkeit, die Löschung der Aufzeichnungen zu verfügen oder durchzuführen?

10) Ist es möglich, durchgeführte Aufzeichnungen direkt am Bodycam-Gerät zu löschen oder zu manipulieren?

11) Auf welcherart Speichermedium erfolgt die Speicherung der Bodycam-Aufzeichnungen?

12) Wurde die Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz der Bodycam der nds. LfDI vorgelegt und falls ja, mit welchem Ergebnis? Wo ist die DSFA einsehbar?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


28.12.2020 - Nachhaken bei der PD Hannover


Sehr geehrte Frau xxx,

können Sie uns mitteilen, wann wir mit der Beantwortung unserer Presseanfrage vom 14.12.2020 zu Ihrer Pressemitteilung vom gleichen Tag rechnen können?

Viele gute Grüße,


30.12.2020 - Antwort von der PD Hannover


Polizeidirektion Hannover

Presse-und Öffentlichkeitsarbeit

AZ. 1335/20

Sehr geehrter Herr xxx,

hiermit sende ich Ihnen die Antwort auf Ihre detaillierten Fragen nach Abstimmung mit den verschiedenen Beteiligten. Ich bitte Sie, die Verzögerung zu entschuldigen.

1) Können Sie uns mitteilen, wie sich die Anzahl von Gewaltdelikten gegenüber Polizeibeamt*innen der PD Hannover in den Jahren 2010 bis 2020 in konkreten Zahlen entwickelt hat? Ist bei den Zahlen eine Aufgliederung nach Art der Straftaten möglich/vorhanden?

Jedes Jahr werden mehrere hundert Gewaltdelikte zum Nachteil von Polizeivollzugsbeamten verzeichnet. Aus der Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ergeben sich im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover für die vergangenen fünf Jahre die folgenden Zahlen:

Die Verteilung zeigt, dass im Deliktsbereich des Widerstandes (2019: 297 Fälle), der einfachen Körperverletzungen (26) sowie des tätlichen Angriffs (320) die höchsten Fallzahlen zu verzeichnen sind. Im Bereich der Bedrohungen wurden im vergangenen Jahr 49 Fälle registriert. Dabei zu beachten gilt, dass der Deliktschlüssel Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte seit 2018 durch den Schlüssel Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen abgelöst wurde. Ebenfalls zu beachten gilt, dass der 2018 neu geschaffene Straftatbestand des tätlichen Angriffes seitdem zum größten Teil anstatt der einfachen Körperverletzungen erfasst wird.

Hinweis! Im Zuge der Umstrukturierung haben die in der für 2015-2019 aufgeführten Polizeiinspektionen (PI) zum 01. Juli 2020 neue Namen erhalten, die frühere PI Hannover-Mitte ist jetzt das Polizeikommissariat (PK) Mitte, die PI Ost ist die PI Hannover, die PI Süd das PK Döhren und die PI West das PK Limmer.

2) Können Sie uns den Abschlußbericht des Pilotprojekts zukommen lassen oder verlinken, aus dem sich diese Schlußfolgerung ableiten lässt?

Nein, das ist nicht möglich, da es sich um eine Verschlusssache handelt.

3) Um welches Bodycam-Modell welches Herstellers handelt es sich dabei?

Zepcam T2+

4) Wie hoch waren die Anschaffungskosten für sämtliche Soft- und Hardware samt Nebenkosten?

Inhalte aus Verträgen stellen Geschäftsgeheimnisse dar, über die durch die Polizei aus vertragsrechtlichen Gründen keine Auskünfte erteilt werden.

5) Gibt es hierfür in der Berichterstattung verwendbares Bildmaterial?

Sie können die von der PD Hannover im Presseportal veröffentlichten Fotos verwenden.

6) Gibt es ein Pre-Recording und falls ja, über welchen Zeitraum?

Ja, diese Funktion gibt es. Nach dem Aktivieren dieser Funktion wird die Kamera für 30 Sekunden in den Bereitschaftsmodus gesetzt. Dieser wird durch eine grün leuchtende LED optisch angezeigt. Für eine Aufnahme muss der Kameraträger erneut den Aufnahmeknopf drücken. Die LED wechselt dann ihre Farbe in "rot".

7) Auf welchem Wege wird sichergestellt, dass von den Aufnahmen Betroffene ihr Recht auf Inaugenscheinnahme der Aufzeichnungen wahrnehmen können, bevor eine Löschung der Aufzeichnungen erfolgt?

Grundsätzlich sind Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (PVB) mit einer Bodycam sichtbar gekennzeichnet. Sie tragen eine Weste oder einen Klettschriftzug mit der sichtbaren Aufschrift "Videoaufzeichnung". Von einer Videoaufzeichnung potentiell betroffene Bürgerinnen und Bürger werden ausdrücklich mündlich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme erfolgt. Sie erhalten auf Nachfrage eine Auskunft zur ihrem Recht auf Inaugenscheinnahme der Videoaufnahmen über die Datenschutzbeauftragte der Polizeidirektion Hannover.

8) Nach welchem Prozedere werden von den Aufnahmen Betroffene auf Ihr Recht auf Einsicht in das Material hingewiesen?

siehe Ausführungen zu Frage 7

9) Welche Stellen und welche Polizeibeamt*innen welchen Ranges haben Zugriff auf die Aufzeichnungen, welche andere verfügen über die technische und administrative Möglichkeit, die Löschung der Aufzeichnungen zu verfügen oder durchzuführen?

Der datenschutzrechtlich konforme Einsatz von Bodycams in Niedersachsen erfolgt unter anderem auf Grundlage eines abgestuften Rollen- und Berechtigungskonzepts. In diesem Zusammenhang sind in der jeweiligen Dienststelle verschiedene Rollen vorgesehen, bei denen nur ein sehr beschränkter Personenkreis neben einem vollen Lesezugriff über die Möglichkeit verfügt, Aufnahmen auch zu löschen.

10) Ist es möglich, durchgeführte Aufzeichnungen direkt am Bodycam-Gerät zu löschen oder zu manipulieren?

Nein, diese Möglichkeiten bestehen technisch nicht.

11) Auf welcher Art Speichermedium erfolgt die Speicherung der Bodycam-Aufzeichnungen?

Die Daten werden zunächst auf einem fest verbauten internen Speicher der Kamera verschlüsselt gespeichert. Nach Rückkehr in die Dienststelle werden die Daten über eine sogenannte Docking-Station in einen gesicherten Bereich des polizeilichen IT-Netzwerks übertragen. Nach einer Datenübertragung werden die Aufnahmen auf der Kamera unmittelbar automatisiert gelöscht.

12) Wurde die Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz der Bodycam der nds. LfDI vorgelegt und falls ja, mit welchem Ergebnis? Wo ist die DSFA einsehbar?

Der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) wurde 2017 eine Vorabkontrolle für das Verfahren "Bodycam" vorgelegt. Nach Vorliegen einer Rechtsgrundlage (§ 32 Abs. 4 NPOG) gab es aus Sicht der nds. LfD keine Bedenken hinsichtlich des Einsatzes.

Nach Einführung eines anderen Kameratyps ergab eine zusätzliche Durchführung einer Schwellwertanalyse keine Erforderlichkeit zur Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Die o. g. Vorabkontrolle ist damit weiterhin gültig.

Es wird um Verständnis gebeten, dass die genannten Dokumente nicht öffentlich sind und damit nicht an Dritte herausgegeben werden dürfen.

Freundliche Grüße

im Auftrage

xxx

Polizeidirektion Hannover
Presse-und Öffentlichkeitsarbeit, Pressestelle


4.1.2021 - Unser Blogbeitrag dazu: "Eine Kritik an der flächendeckenden Einführung von Bodycams bei der Polizei Hannover – und an der verzögerungsreichen Antwort auf kritische Nachfragen dazu" und ein nachgetragener Pressespiegel


https://freiheitsfoo.de/2021/01/04/kritik-einfuehrung-polizeibodycam-hannover/

Sonstige Presseberichte zur Einführung von Bodycams in Niedersachsen:


Kategorie(n): Videoueberwachung

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Zuletzt geändert am 04.01.2021 09:24 Uhr