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NPOG-Novelle-2025-2026

Diese Seite referiert bzw. setzt u.a. folgende beide Wikiseiten:



21.7.2025 - HAZ: KI könnte Weihnachtsmärkte observieren - Terrorabwehr oder Vermisstensuche: Niedersachsens Polizei nutzt bald KI bei der Videoüberwachung


Terrorabwehr und Vermisstensuche: SPD und Grüne setzen auf intelligente Kameratechnik. Ein Gesetzesentwurf ist in Vorbereitung – darin geht es auch um Bodycams und Fußfesseln.

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) will der Polizei weitreichende neue Befugnisse für den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) verschaffen. Nach Informationen der HAZ soll die automatische Erkennung von Gesichtern, Stimmen und Bewegungsmustern mithilfe von Kameras möglich werden. Intelligente Videoüberwachung erkennt biometrische Merkmale in Echtzeit, außerdem Bewegungsmuster und verdächtige Objekte.

Niedersachsen wäre eines der ersten Bundesländer, die bei der Gefahrenabwehr auf Künstliche Intelligenz setzen. Nach der Sommerpause will Behrens den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen. „Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Bedrohungslage durch Terrorismus, gewaltbereiten Extremismus und organisierte Kriminalität“ soll die KI demnach in drei Szenarien zum Einsatz kommen.

Zum Beispiel auf Weihnachtsmärkten soll sie automatisch bestimmte Gefahrensituationen erkennen. Zieht dort jemand ein Messer, nähert sich ein Auto oder steht irgendwo ein herrenloser Koffer, der eine Bombe sein könnte, schlägt die Videoüberwachung Alarm.

Die zweite Anwendung wäre die biometrische Echtzeitfernidentifizierung. Wird ein terroristischer Anschlag konkret befürchtet oder gibt es eine Gefahr für das Leben von Menschen, sucht und erkennt die intelligente Videoüberwachung gezielt verdächtige Personen. Dasselbe gilt für Vermisste sowie für Opfer von Entführungen, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung.

Für beide Fälle der intelligenten Videoüberwachung gilt ein Richtervorbehalt. Die Aufnahmen müssen gelöscht werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Ohne richterliche Zustimmung soll die Polizei künftig Bilder aus ihren Datenbanken mit allen im Internet zugänglichen Aufnahmen abgleichen dürfen.

Das betrifft auch alle Fotos und Videos, die Menschen in sozialen Netzwerken veröffentlichen – dies ist eine Lehre aus der jahrzehntelangen erfolglosen Fahndung nach drei ehemaligen RAF-Terroristen. Daniela Klette steht mittlerweile in Verden vor Gericht. Journalisten hatten sie mithilfe von KI und anhand von Bildern im Internet vor der Polizei aufgespürt.

Behrens wollte sich zum Gesetzentwurf nicht äußern. Das tue sie grundsätzlich nicht bei Gesetzentwürfen, „die sich noch in der Ressortabstimmung befinden und durch das Kabinett der Landesregierung noch nicht zur Verbandsbeteiligung freigegeben sind“, erklärte ihr Sprecher. Vertreter von SPD und Grünen im Landtag, mit denen der Entwurf abgesprochen ist, äußerten sich zustimmend.

Das neue Polizeigesetz erweitert die Eingriffsbefugnisse der Polizei an weiteren Stellen. Unter anderem wird der Einsatz elektronischer Fußfesseln von Terroristen auf Gewalttäter im häuslichen Umfeld ausgeweitet. Die Opfer von Partnerschaftsgewalt bekommen die Möglichkeit, dass sie gewarnt werden, sobald sich der Täter nähert.

Auch der Einsatz sogenannter Bodycams wird ausgeweitet. Künftig dürfen diese auch in Wohnungen eingeschaltet werden. Sie können zudem automatisch auslösen, sobald ein Beamter seine Waffe zieht. Das hatten Experten nach den tödlichen Polizeischüssen auf den 21- jährigen Lorenz A. in Oldenburg gefordert – davon gibt es keine Bodycam-Aufnahmen.

Quelle: https://www.haz.de/der-norden/niedersachsen-plant-ki-polizeieinsatz-gesichtserkennung-und-videoueberwachung-4T2ZKHQOMBHAXCX2SJUAZCCY6A.html


22.7.2025 - HAZ: Neues Polizeigesetz in Niedersachsen - Wann kommt die Videoüberwachung mit KI? Antworten auf die wichtigsten Fragen


Die Polizei in Niedersachsen soll neue Befugnisse zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Videoüberwachung von Straßen und Plätzen bekommen. Ein Gesetzentwurf des Innenministeriums ist fertig und mit den Regierungsfraktionen von SPD und Grünen im Landtag abgestimmt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

Welches KI-System soll zum Einsatz kommen?

Im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI) und Polizeiarbeit ist die Software Palantir des Tech-Milliardärs Peter Thiel in aller Munde. Auch bei Palantir kommt KI zum Einsatz und wird bereits von Polizeibehörden in Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen benutzt. Darum geht es hier nicht. In Niedersachsen gebe es „keinerlei Planungen für den Einsatz der Software Palantir“, sagte ein Sprecher von Innenministerin Daniela Behrens (SPD). Palantir macht vor allem eins: Die Software führt riesige Datenmengen aus vielen Quellen zusammen und verknüpft die Informationen, auch unter Einsatz von KI, zu einem sinnvollen Bild. Der Entwurf für ein neues Polizeigesetz schafft zunächst einmal nur die Rechtsgrundlage für den Einsatz intelligenter Videoüberwachung. Welche Software die Kamerabilder am Ende auswerten soll, ist eine andere Frage. Und die scheint noch offen.

Was soll die KI genau tun?

KI soll an drei Stellen zum Einsatz kommen: Sie soll dafür genutzt werden, vorhandene Bilder aus polizeilichen Datenbanken und Aufnahmen nachträglich mit öffentlich zugänglichen Bildern aus dem Internet abzugleichen – dabei werden auch Social-Media-Konten gescannt. Außerdem sollen Überwachungskameras künftig verdächtige Bewegungen oder Gegenstände identifizieren, etwa wenn jemand auf dem Weihnachtsmarkt ein Messer zieht. Schließlich sollen die Kameras bei akuter Terrorgefahr zum Beispiel in der Lage sein, Gesichter in Echtzeit zu identifizieren.

Wie ist das System vor Missbrauch geschützt?

Für die Verhaltensüberwachung und die biometrische Identifizierung gelten hohe Hürden: Sie sind nur bei konkreten und dringenden Gefahren schwerwiegender Straftaten zulässig. Zudem muss ein Gericht den Einsatz spätestens nachträglich genehmigen. Darüber hinaus wacht der Datenschutzbeauf- tragte des Landes über den Einsatz.

Wann kommt die intelligente Videoüberwachung?

Das ist offen. Das Landeskabinett muss den Gesetzentwurf noch beschließen. Danach kommt er in den Landtag. Dort werden Polizeigewerkschaften, Datenschützer und weitere Verbände dazu angehört. Schließlich muss der Landtag die Reform verabschieden. Das dürfte noch Monate dauern – und eine KI- Software muss auch noch her.

Warum muss die Polizei so lange darauf warten?

Datenschützer warnen vor hohen Risiken, die mit der Nutzung von Künstlicher Intelligenz einhergehen. Zum Beispiel nutzen autoritäre Systeme Verhaltensüberwachung zur Verhinderung von Versammlungen. Die Gesichtserkennung greift in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. In jedem Fall abgewogen werden muss, ob die Verhinderung von Straftaten über den Persönlich- keitsrechten steht. Zum anderen muss das Land eine geeignete KI-Software finden. Innenministerin Behrens präferiert nach Angaben ihres Sprechers „mit Blick auf die Belange der digitalen Souveränität“ eine europäische Lösung. Das ist die Haltung zu Palantir, sie dürfte aber generell gelten.

Wo gibt es automatische Gesichtserkennung bereits?

Niedersachsen wagt sich tatsächlich weit vor. Bisher setzen nur die Bundespolizei in Bahnhöfen und das Land Hessen Gesichtserkennung per KI ein. In einigen Bundes- ländern wie Baden-Württemberg oder Hamburg gibt es oder gab es Pilotprojekte für die KI-gestützte Verhaltensüberwachung – das wäre zum Beispiel der Fall, wenn jemand auf dem Weihnachtsmarkt ein Messer zieht. Im Koalitionsvertrag für den Bund haben CDU und SPD vereinbart, dass die Sicherheitsbehörden KI-basierte Datenanalyse sowie automatische Gesichtserkennung in engen Grenzen einsetzen sollen – allerdings zur nachträglichen Identifikation. Von Gesichtserkennung in Echtzeit wie in Niedersachsen ist im Ko- alitionsvertrag keine Rede.

Was sagen SPD und Grüne?

Der Polizeiexperte der SPD, Alexander Saade, begrüßt den Abgleich von Fahndungsbildern mit Fotos aus dem Internet. Die SPD spricht sich auch für die automatische Gesichtserkennung aus. Der Grünen-Innenpolitiker Michael Lühmann würdigt viele Neuerungen des Gesetzesentwurfs: die Fußfessel bei häuslicher Gewalt etwa oder Bodycams, die beim Ziehen der Dienstwaffe auslösen. Über die automatische Gesichtserkennung verliert Lühmann aber kein Wort. Bei den Grünen in Hessen war das anders: „Das grenzt an einen Skandal“, hieß es dort. In dem Bundesland sind die Grünen in der Opposition.

Was sagt die Opposition?

Der CDU gehen die Vorschläge nicht weit genug. Die Hürden für den Einsatz Künstlicher Intelligenz dürften nicht zu hoch liegen, forderte Fraktionschef Sebastian Lechner. Der Richtervorbehalt bei Verhaltensüberwachung und intelligenter Gesichtserkennung erschließe sich nicht. „Daher enthalten unsere Gesetzesregelungen keine Richtervorbehalte.“

Quelle: https://www.haz.de/der-norden/ki-videoueberwachung-in-niedersachsen-mehr-befugnisse-fuer-die-polizei-B3WXR2D2ONAVHGCT6RQGAWHZS4.html


4.8.2025 - Presseanfrage an das Nds. Innenministerium


Sehr geeehrte Damen und Herren,

wie der Berichterstattung der HAZ vom 21. und 22.7.2025 zu entnehmen war ist ein Gesetzentwurf zur Erweiterung von Polizeibefugnissen im NPOG in Vorbereitung.

Wir werden dazu berichten und haben folgende Fragen, um deren Beantwortung wir bis zum Dienstag abend (5.8.2025) bitten:

1. Wann soll der Gesetzentwurf in Landtag eingebracht werden?

2. Ist der niedersächsische LfD im Zuge der Erstellung des Gesetzentwurfs beteiligt gewesen und falls ja: Seit wann und in welchem konkreten Umfang?

3. Können Sie uns den aktuellen Entwurf vorlegen?

4. Wie kam es dazu, dass der aktuelle Entwurf der HAZ vorliegt?

5. Haben die Polizeigewerkschaften Kenntnis über den Entwurf und in welchem Umfang wurden diese bei der Entstehung des Entwurfs eingebunden?

6. Wie soll eine "KI" mittels angeschlossener Überwachungskameras im Gedränge eines Weihnachtsmarkts erkennen können, ob jemand ein Messer zieht?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


4.8.2025 - Anfrage an die Landtagsfraktion der Grünen in Niedersachsen


Sehr geehrter Herr Lühmann,
sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie uns schon mitteilen, wer und welche Gruppen zur Anhörung für den kommenden Gesetzentwurf zur NPOG-Änderung eingeladen werden?

Viele gute Grüße,


5.8.2025 - Antwort von den Grünen Niedersachsen


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können wir Ihnen noch nicht mitteilen, wer und welche Gruppen zur Anhörung für den Gesetzentwurf zur NPOG-Änderung eingeladen werden. Das gibt der Stand des Verfahrens noch nicht ehr. Bisher gibt es noch nicht einmal eine Drucksache für die NPOG-Änderung, dementsprechend gibt es auch noch kein offizielles parlamentarisches Verfahren. Die Klärung der von Ihnen gestellten Frage steht also noch nicht an.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Pressesprecher
Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Niedersachsen


7.8.2025 - Nachhaken beim Nds. Innenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben bis dato noch keine Rückmeldung von Ihnen zu unserer Presseanfrage erhalten. Können Sie uns mitteilen, wann wir mit Antworten rechnen können?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


12.8.2025 - Nds. Staatskanzlei geht an die Öffentlichkeit - Verbandsanhörung zur NPOG-Änderung gestartet


Landeskabinett gibt Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes zur Verbandsanhörung frei

Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) zur Verbandsanhörung freigegeben. Die niedersächsische Polizei soll mit der Novelle zeitgemäße Rechtsgrundlagen für ihre Arbeit bekommen.

Die Polizei soll neue Befugnisse für den Einsatz moderner Methoden der Datenerhebung und -analyse erhalten, um zukünftigen Bedrohungslagen effektiv begegnen zu können.

Dazu sagt die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens: „Die Anforderungen an die Sicherheitsbehörden in der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung haben sich in den vergangenen Jahren enorm verändert und verschärft. Angesichts dynamischer technischer Entwicklungen und neu entstandener hybrider Bedrohungsformen muss die Polizei in die Lage versetzt werden, diese Gefahren adäquat und konsequent zu bekämpfen. Daher ist es unerlässlich, entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit die Polizei das notwendige Rüstzeug hat, ihren Aufgaben gerecht zu werden und die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten.“

Mit der Novelle sollen daher neue Befugnisnormen in das NPOG aufgenommen sowie bereits bestehende Befugnisnormen erweitert oder klarstellend geregelt werden. Der Entwurf berücksichtigt dabei sowohl das polizeiliche Interesse an der Nutzung neuer, zeitgemäßer Einsatzmittel als auch die datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben für deren Einsatz.

Der Gesetzentwurf verlangt insbesondere bei den eingriffsintensiveren Maßnahmen, wie beispielsweise der Echtzeit-Fernidentifizierung, hohe Eingriffshürden und sieht die richterliche Anordnung von Maßnahmen vor, um den Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Elektronische Aufenthaltsüberwachung bei häuslicher Gewalt

Unter bestimmten Voraussetzungen und nach richterlicher Anordnung soll künftig die Fußfessel nach dem „Spanischen Modell“ auch in Niedersachsen bei Fällen von häuslicher Gewalt zum Einsatz kommen.

Dabei überwacht das System zeitgleich den Standort des Täters und – mit Einwilligung – den der gefährdeten Frau. Ziel des „Spanischen Modells“ ist es, das Opfer beziehungsweise die gefährdete Frau durch dieses technische Mittel im Falle einer Annäherung zu informieren und vorzuwarnen, um weitere Übergriffe und Annäherungen durch den Täter zu verhindern. Opfern häuslicher Gewalt – zumeist Frauen - soll ein sogenannter Tracker beziehungsweise ein technisches Mittel zur Verfügung gestellt werden, um diese unmittelbar elektronisch zu warnen, sobald der Abstand zum Täter eine bestimmte Distanz unterschreitet. Die Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Fußfessel, die bislang vor allem für terroristische Gefährder vorgesehen ist, wird damit erweitert werden.

Flankierend soll die Übermittlung der Daten von Tätern an geeignete Beratungsstellen geregelt werden. Damit kann Tätern möglichst zeitnah ein entsprechendes Beratungsangebot gemacht werden

Intelligente Videoüberwachung unter strengen Voraussetzungen

Durch die intelligente Videoüberwachung könnten zukünftig in Videoaufzeichnungen aufgrund bestimmter Verhaltens- oder Objektmuster automatisiert bestimmte Gefahrensituationen in Echtzeit erkannt werden, die auf die Begehung von Straftaten hindeuten.

Davon zu unterscheiden sind biometrische Echtzeit-Fernidentifizierungssysteme, die ebenfalls Teil des Gesetzentwurfs sind. Diese Systeme können auf Grundlage eines Abgleichs mit biometrischen Daten einzelne Personen identifizieren.

Der Einsatz solcher Systeme ist nach den Vorgaben der KI-Verordnung der EU nur unter besonders engen Voraussetzungen zulässig. Diese sollen der Polizei unter anderem bei der Abwehr von Terrorgefahren sowie bei der Suche nach Opfern von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung und nach vermissten Personen helfen. Teil der Gesetzesnovelle ist auch eine spezifische Befugnis für die Polizei, zur Identifizierung und Lokalisierung insbesondere von Tatverdächtigen, einen nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet vornehmen zu können.

Erweiterter Einsatz von Bodycams

Bei Polizeieinsätzen sollen Bodycams noch stärker als bisher zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit beitragen können. Die Polizei Niedersachsen soll sie künftig einschalten, wenn sie unmittelbaren Zwang anwendet oder androht. Lässt die Situation dies nicht zu oder gibt es andere Gründe, die gegen den Einsatz der Bodycam sprechen, darf diese aber auch abgeschaltet bleiben. Eine Pflicht zum Mitführen einer Bodycam geht mit der vorgesehenen Novellierung nicht einher.

Der Gesetzentwurf sieht auch die Möglichkeit einer automatisierten Auslösung der Bodycam bei jedem Schusswaffeneinsatz vor (Holster-Signalvorrichtung). Eine weitere wichtige Neuerung wäre, dass Bodycams auch in Wohnungen genutzt werden dürfen.

Einsätze in Wohnungen bringen aufgrund der beengten Situation für die Einsatzkräfte besondere Gefahren mit sich. Darüber hinaus soll in diesen Fällen die Möglichkeit bestehen, eskalierende Situationen durch das Einschalten der Bodycam zu beruhigen.

Drohneneinsätze mit klaren Regeln

Ebenfalls Bestandteil der NPOG-Novelle ist eine klarstellende Rechtsgrundlage für den Einsatz von unbemannten Fahrzeugsystemen – zum Beispiel Drohnen. Sie können zur Datenerhebung bei verschiedenen offenen und verdeckten Maßnahmen eingesetzt werden, beispielsweise für die Beobachtung im Rahmen von polizeilichen Großeinsatzlagen. Von enormer Bedeutung ist angesichts der technischen Entwicklung und der aktuellen Bedrohungslage auch die Detektion und Abwehr von Drohnen, die unberechtigt oder mit unklarem Auftrag beispielsweise über kritischer Infrastruktur, militärischen Liegenschaften oder Menschenmengen im Einsatz sind. Auch hierfür wird eine neue eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen.

Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personal

Schließlich enthält der Entwurf eine Regelung zur Datenverarbeitung der Polizei im Zusammenhang mit Zuverlässigkeitsüberprüfungen. Dies betrifft besonders gefährdete Veranstaltungen, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen und bei denen der Veranstalter das einzusetzende Personal auf seine Zuverlässigkeit überprüfen muss, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten – beispielsweise bei internationalen Sportveranstaltungen. Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Zusammenhang mit gefährdeten Veranstaltungen werden danach auch weiterhin nur mit Einwilligung der betroffenen Personen erfolgen.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium:

pressestelle@mi.niedersachsen.de

Quelle: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landeskabinett-gibt-gesetzentwurf-zur-anderung-des-niedersachsischen-polizei-und-ordnungsbehordengesetzes-zur-verbandsanhorung-frei-244013.html


14.8.2025 - Anfrage an die Grünen Nds.


Sehr geehrter Herr xxx,

per Mitteilung des MI von gestern ist der Gesetzentwurf nun zur Verbandsanhörung freigegeben.

Können Sie uns den Entwurf zukommen lassen und wäre es möglich, uns zur Anhörung einzuladen?

Welche andere Gruppen und Personen sind oder werden dazu eingeladen?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


14.8.2025 - Antwort von den Grünen Nds.


Sehr geehrter Herr xxx,

ich habe den Entwurf selbst nicht. Der Entwurf wurde auch nicht vom Landeskabinett beschlossen, das Kabinett hat der Verbandsanhörung zugestimmt.

Ich kann Ihnen gerade nicht sagen, welche Stelle die richtige ist, um an den Entwurf zu gelangen. Ich jedenfalls bin leider nicht der richtige Adressat.

Ihren Wunsch, in die Verbandsanhörung einbezogen zu werden, leite ich weiter - an den bei uns zuständigen Referenten, der dies dann sicherlich an die betreffenden Politiker*innen weiterleitet. Versprechen kann ich auch da nichts.

Viele Grüße


14.8.2025 - Noch eine Auskunft der Grünen Nds.


Hallo Herr xxx,

ich habe nachgehakt, das hier ist die inhaltliche Rückmeldung des zuständigen Referenten:

Als Grünen-Landtagsfraktion haben wir keinen Einfluss auf die aktuelle Verbändebeteiligung. Sie erfolgt schriftlich. Zu klären wäre überdies, ob Sie als "Fachmann" gehört werden wollen oder als "Journalist" der Anhörung beiwohnen wollenl. Letzteres geht bei der aktuellen Anhörung nicht, weil sie schriftlich stattfindet. Erst im parl. Verfahren können die Fraktionen zur parl. Anhörung Anzuhörende einladen. Die Ausschusssitzung wird dann öffentlich sein, so dass man als Journalist dabei sein kann wie bei der jeder öffentlichen Ausschusssitzung.

Ich denke, ich konnte Ihnen gut weiterhelfen.

Viele Grüße


14.8.2025 - Rückmeldung an die Grünen Nds.


Hallo Herr xxx,

ja - und Danke für die ausführliche Rückmeldung. Eine spätere Einladung zur schriftlichen und mündlichen Anhörung im Zuge des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens wäre schön - da waren wir auch in 2018 in beiden Formaten als Fachkundige und Vertreter der Zivilgesellschaft mit am Zuge und dabei:

https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/20180728stellungahme-freiheitsfoo-NPOG-anon.pdf

https://freiheitsfoo.de/2018/08/09/freiheitsfoo-vortrag-npog-muendlich/

Viele gute Grüße,


14.8.2025 - Nochmaliges Nachhaken beim Nds. Innenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

auf unsere Presseanfrage vom 3.8. samt Nachfrage dazu vom 7.8.25 haben wir bislang noch keine Rückmeldung erhalten.

Per Mitteilung vom 12.8.2025

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landeskabinett-gibt-gesetzentwurf-zur-anderung-des-niedersachsischen-polizei-und-ordnungsbehordengesetzes-zur-verbandsanhorung-frei-244013.html

teilen Sie jedoch allgemein mit, dass der Gesetzentwurf nun so weit ist, dass die Verbandsanhörung startet.

Mit Blick darauf bitten wir um kurzfristige Beantwortung folgender Fragen in Vorbereitung eines Beitrags:

1. Wann soll der Gesetzentwurf in Landtag eingebracht werden?

2. Ist der niedersächsische LfD im Zuge der Erstellung des Gesetzentwurfs beteiligt gewesen und falls ja: Seit wann und in welchem konkreten Umfang?

3. Welche Verbände und Gruppen werden zur Verbandsanhörung eingeladen?

Bitte senden Sie uns außerdem den aktuellen Gesetzentwurf zu.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


20.8.2025 - Nds. Innenministerium antwortet noch immer nicht - erneutes Nachhaken


Wir bitten um Rückmeldung und Beantwortung unserer Fragen bis zum 22.8.2025.


26.8.2025 - Antwort aus dem Nds. Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

auf Ihre Anfrage vom 20.08. kann ich Ihnen mitteilen, dass sich der Gesetzentwurf zur Änderung des NPOG nach der Kabinettsfreigabe seit dem 13.08. in der Verbandsbeteiligung befindet. Die beteiligten Verbände haben innerhalb einer sechswöchigen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme. Es werden insbesondere auch die Berufsverbände beteiligt. Der niedersächsische LfD wird parallel zur Verbandsanhörung beteiligt. Der Gesetzentwurf soll nach derzeitigem Stand im Herbst diesen Jahres in den Landtag eingebracht werden. Eine Übersendung des Gesetzentwurfs ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da eine Veröffentlichung des Entwurfs erst mit der Einbringung in den Landtag vorgesehen ist. Ich bitte daher um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

xxx

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
- Landespolizeipräsidium -
Referat 22 (Recht)


27.8.2025 - Nachfrage an das Nds. Innenministerium


Sehr geehrter Her xxx,

können Sie uns mitteilen, welche Verbände im Einzelnen zur Verbandsanhörung eingeladen worden sind?


2.9.2025 - Anruf beim Nds. Innenministerium (LPP)


Nachgefragt, wer aktuell an der Verbandsanhörung beteiligt ist. Das LPP prüft bei der vorgesetzten Stelle, ob uns diese Information zugeteilt wird und meldet sich noch einmal.


2.9.2025 - Rückruf vom Nds.IM / LPP


Das Landespolizeipräsidium ruft zurück und teilt mit, dass - nach Rücksprache mit dem zuständigen Referat im Innenministerium - die Liste der zur Verbandsanhörung angerufenen nicht herausgegeben werden solle.

Man könne sich aber an den Beteiligten vorherigen Gesetzesschaffungsvefahren orientieren. Es seien halt Berufsverbände beteiligt.


3.11.2025 - Nachfragen an das Nds. Innenministerium


Sehr geehrte Damen und Herren,

wann ist mit der Einbringung des Gesetzentwurfs zur Änderung des NPOG in den Nds. Landtag zu rechnen bzw. wie weit ist die Verbandsanhörung gediehen?

Mit freundlichen Grüßén


3.11.2025 - Pressemitteilung des Nds. Innenministeriums


... im Zuge einer Pressekonferenz zum "Lagebild Organisierte Kriminalität":

"(...) Innenministerin Behrens: „Die Entschlüsselung kryptierter Kommunikation ist für unsere Ermittlungsbehörden ein zentrales Instrument, um kriminelle Netzwerke aufzudecken und zu zerschlagen. Doch die technische Entwicklung schreitet rasant voran – und unsere rechtlichen Möglichkeiten halten nicht Schritt. Im Bereich der Gefahrenabwehr sorgen wir in Niedersachsen mit der Novelle des NPOG dafür, dass die Polizei auch in Zukunft maximal handlungsfähig bleibt. Ich fordere den Bund auf, endlich auch in der Strafprozessordnung klare und praktikable gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die unseren Ermittlerinnen und Ermittlern in klar definierten Fällen einen rechtssicheren Zugang zu verschlüsselter Kommunikation ermöglichen. Nur so können wir auch künftig effektiv gegen organisierte Kriminalität vorgehen. (...)"

Quelle: https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/lagebild-organisierte-kriminalitat-in-niedersachsen-2024-ok-bekampfung-weiterhin-auf-konstant-hohem-niveau-hohe-quote-bei-abgeschopftem-vermogen-246195.html

Im Rahmen dieser Pressekonferenz fordern die nds. Innenministerium Behrens und die nds. Justizministerin Wahlmann auch die Einführung einer IP-Vorratsdatenspeicherung:

"In den vergangenen Jahren hat vor allem das Entschlüsseln der bei Drogenhändlern sehr beliebten Krypto-Handydienste Encrochat und SkyECC für ein hohes Verfahrensaufkommen gesorgt. So langsam sind die riesigen Datenbestände aber durch- und die daraus resultierenden Strafverfahren abgearbeitet, sagen die Ministerinnen. Umso wichtiger sei es, nun endlich einmal eine rechtliche Grundlage für entsprechende Datensammlungen in Deutschland zu schaffen. Dass man hier ständig die Daten aus anderen europäischen Ländern wie im Fall der Kryptohandys oder den USA wie bei den Hinweisen auf Kindesmissbrauchdarstellungen nutze, aber sich selbst die Finger nicht schmutzig machen wolle, bezeichnet Wahlmann als „heuchlerisch“. Dabei hat sie selbst lange eine pauschale Vorratsdatenspeicherung als nicht EU-rechtskonform abgelehnt. Nachdem eine EU-weite Regelung im Fall der sogenannten Chatkontrolle nun aber gescheitert ist, müsse man eben national wenigstens die IP-Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen, sagt sie jetzt."

Quelle: https://taz.de/Lagebild-Organisierte-Kriminalitaet/!6126212/


6.11.2025 - Nachhaken beim Nds. MI


Sehr geehrte Damen und Herren,

auch mit Blick auf die Äußerungen von Frau Behrens auf der PK vom 3.11. bitten wir um Rückmeldung und Antwort auf unsere Frage zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens der NPOG-Novelle.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


14.11.2025 - Antwort aus dem Nds. MI / LPP


Guten Tag Herr xxx,

auf Ihre Anfrage vom 06.11.25 kann ich Ihnen mitteilen, dass der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (NVwVG) am kommenden Mittwoch, den 19.11.2025, in erster Beratung im Landtag behandelt werden soll. Für Einzelheiten verweise ich auf die im Anhang beigefügte Drucksache (19/8942). In der Drucksache ist der Gesetzentwurf nebst Begründung enthalten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

xxx

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
- Landespolizeipräsidium -
Referat 22 (Recht)
Schiffgraben 12, 30159 Hannover

Info: Link zum Download der Drucksache: https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_19_10000/08501-09000/19-08942.pdf


16.11.2025 - Nachfragen beim Nds. MI wegen einer Synopse


Hallo Herr xxx und Frau xxx,

vielen Dank für die Info. Gibt es eine Synopse zur Novelle?

Viele gute Grüße,


16.11.2025 - Anschreiben an alle sich an der vorherigen Verbandsanhörung beteiligten Gruppen, Bitte um Veröffentlichung der Stellungnahme


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Niedersächsische Landtag wird am kommenden Mittwoch in erster Lesung die Novelle zum Nds. Polizeigesetz, das NPOG behandeln.

Sie haben im Rahmen der dazu vorausgehenden Verbandsanhörung eine Stellungnahme abgegeben.

Wir werden zur Novelle berichten - können Sie uns Ihre Stellungnahme zur Verfügung stellen?

Vielen Dank und viele gute Grüße,

Anmerkung: Zur Verbandsanhörung eingeladen waren und sich beteiligt haben DGB, dbb, DPolG, GdP, NANV und LfD. Eingeladen und aber nicht beteiligt haben sich AGKSV, BDK, NRB.


16.11.2025 - Allererste grobe subjektive Zusammenfassung der geplanten Änderungen am NPOG, Gedankenblitze dazu


Allgemein:

  • Gibt es eine Synopse, die die unübersichtiche Novelle und ihre Auswirkungen klarer darstellt?
  • Was wird - auch mit Blick auf die Kritikpunkte aus 2019 - nicht geändert bzw. verbessert?
  • Welches Missbrauchspotential birgt das neue NPOG bei etwaiger zukünftiger Beteiligung faschistischer Politparteien?

Am Text:

  • neuer Straftatbestand: "Vorfeldstraftat" (BVerfG-Neusprech aus BKA-Urteil 9.12.22). Öffnet Willkür Tür und Tor.
  • §12(5) - Auskunftsrecht-Hinweis an polizeibefragte Menschen wird gestrichen. Warum?
  • §17c(1) - Auferlegte Überwachung mittels "bei sich zu führendem Mobiltelefon". Beinhaltet Ausweitung der Stillen-SMS-Praxis?
  • §32 - "intelligente Videoüberwachung", Verhaltensmustererkennung. Sinn zweifelhaft. Praxistest Mannheim ohne nachweisbare Evidenz (https://netzpolitik.org/2025/verhaltensscanner-im-mannheim-hier-wird-die-ueberwachung-getestet-die-so-viele-staedte-wollen/). Führt zu weniger "menschlicher" Aufsicht über VÜ-Bilder. Bildet unbewusst unbegründetes Vertrauen in Technik. Führt zu mehr VÜ im öffentlichen Raum (ÖR). Begründung an Haaren herbeigezogen (anhaltende Terrorismus-Bedrohung, gewaltbereiter Extremismus, organisierte Kriminalität (OK)). Woher (legale!) Trainingsdaten für Algorithmen-Training. Ist nicht möglich unter Beachtung von EU-KI-Regeln (https://algorithmwatch.org/de/gutachten-datenbank-biometrie-gesichtserkennung/).
  • §32a (neu) - Bodycam-Ausweitung (mit 30s Vorlaufaufzeichnung. u.u. einsatz auch in wohnungen. evtl. autom. einschalten bei pistolen-zückung.) ohne jegliche Beachtung der Probleme und Kritik aus 2019. (auskunfts- und aushändigungsrechte für von aufzeichnung betroffene. wer wacht über die daten? neutrale datensicherungs-stelle fehlt. wer darf löschen? etc.)
  • §32b (neu) - "einsatz biometrischer echtzeit-fernidentifizierungssysteme in ÖR). geht gar nicht in harmonie mit EU-recht, siehe trainingsdatenproblem s.o.

tbc


17.11.2025 - Nds. Innenministerium will die Synopse nicht herausrücken


Sehr geehrter Herr xxx,

eine Synopse zum Entwurf ist zwar vorhanden, bei dieser handelt es sich jedoch um ein internes Arbeitspapier. Dieses ist nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Ich bitte daher um Verständnis, dass eine Weiterleitung der Synopse nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

xxx

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
- Landespolizeipräsidium -


17.11.2025 - LfD Niedersachsen traut sich nicht, die eigene Stellungnahme öffentlich zu machen


Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für die Anfrage. Wir haben die Stellungnahme gegenüber dem Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung gegeben. Wir bitten Sie deshalb, sich bezüglich unserer Stellungnahme an das Ministerium zu wenden. Den Kontakt zur Pressestelle finden Sie hier:

https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/service/kontakt/kontakt-63127.html

Grüße
xxx


17.11.2025 - DPolG verweist uns an den dbb


Sehr geehrter Herr xxx,

bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den dbb niedersachsen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

xxx
Ansprechpartnerin für Politik, Polizei und Presse

Anmerkung: Wir haben dann die Pressestelle des dbb Niedersachsen entsprechend angeschrieben.


18.11.2025 - Nachhaken und Bitte um Veröffentlichung der Synopse an/beim MI


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Frau xxx,

das erschließt sich uns noch nicht. Welche konkreten Gründe sprechen gegen die Veröffentlichung der Synopse?

Erst die Synopse ermöglicht es der Allgemeinheit, interessierter Zivilgesellschaft wie allen anderen Bürgerinnen und Bürgern des Landes nachzuvollziehen, was die NPOG-Novelle im Einzelnen überhaupt verändern wird.

Mit der Bitte um Überdenken und Zusendung oder Veröffentlichung der Synopse und vielen guten Grüßen,


18.11.2025 - Nachhaken und Bitte um Veröffentlichung der Stellungnahme an/beim LfD Niedersachsen


Sehr geehrter Herr xxx,

das LfD als Urheber der eigenen Stellungnahme hat eigene Verfügungsgewalt über diese.

Welche Gründe sprechen gegen eine Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme?

Mit der bitte um Zusendung oder Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme und vielen guten Grüßen,


18.11.2025 - NDR: Mehr KI, bessere Drohnenabwehr: Das soll die Polizei künftig dürfen


Der Landtag berät am Mittwoch über neue Regeln im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG). Es soll der Polizei einige neue Befugnisse einräumen. Doch ist es in allen Punkten verfassungskonform?

von Angelika Henkel

Für Innenministerin Daniela Behrens (SPD) ist es "das modernste Polizeigesetz, das wir in Deutschland finden werden". Dem NDR in Niedersachsen sagte Behrens: "Das Gesetz ist die wichtigste Grundlage für die Arbeit der Polizei. Die Polizei muss modern arbeiten können, muss mit Kriminalität mithalten können. Das schaffen wir hiermit."

Der rot-grüne Gesetzentwurf formuliert zahlreiche Regeln neu, hier Beispiele:

Fußfessel für Täter von häuslicher Gewalt nach spanischem Modell

Dabei überwacht das System zeitgleich den Standort des Täters und - mit Einwilligung - den der gefährdeten Frau. Ziel ist es, dass das gefährdete Opfer durch dieses technische Mittel im Falle einer Annäherung zu informieren und rechtzeitig zu warnen, um weitere Übergriffe und Annäherungen durch den Täter zu verhindern.

Intelligente Videoüberwachung

Durch die intelligente Videoüberwachung könnten künftig in Videoaufzeichnungen aufgrund definierter Verhaltens- oder Objektmuster automatisiert bestimmte Gefahrensituationen in Echtzeit erkannt werden, die auf die Begehung von Straftaten hindeuten. Außerdem sollen biometrische Merkmale erfasst werden, um sie mit Daten einzelner Personen abzugleichen.

Drohnendetektion und -abwehr

Drohnen, die unberechtigt oder mit unklarem Auftrag beispielsweise über kritischer Infrastruktur, militärischen Liegenschaften oder Menschenmengen im Einsatz sind, sollen detektiert und abgewehrt werden können.

Erweiterter Einsatz von Bodycams

Die Polizei Niedersachsen soll die Kameras künftig einschalten, wenn sie unmittelbaren Zwang anwendet oder androht. In Ausnahmefällen darf diese aber auch abgeschaltet bleiben. Es soll aber keine Pflicht zum Mitführen einer Bodycam geben. Der Gesetzentwurf sieht auch die Möglichkeit einer automatisierten Auslösung der Bodycam bei jedem Schusswaffeneinsatz vor. Außerdem sollen Bodycams in Wohnungen genutzt werden dürfen. Sind die neuen Regeln der Polizei verfassungskonform?

Diesen letzten Punkt hatte auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) gefordert - doch sie meldet jetzt Bedenken an, ob die Regelung mit der Verfassung im Einklang steht. Die Neuerung wäre aus Sicht des Landesvorsitzenden Kevin Komolka einerseits wichtig, denn für die Polizei sind Einsätze bei häuslicher Gewalt gefährlich: Die Täter haben schnell Messer parat, und was hinter der Wohnungstür passiert, ist für Einsatzbeamte schwer zu kalkulieren. "Die Bodycam würde gerichtsverwertbare Beweise liefern", sagte Komolka dem NDR. Allerdings sieht die Gewerkschaft auch einen Grundrechtskonflikt: Auf der einen Seite der Schutzbereich der Wohnung - auf der anderen Seite die Arbeitserleichterung für Polizei und Justiz durch die Bodycam.

Auch Neuerungen bei der Nutzung von KI

Insgesamt aber sieht die GdP das neue Gesetz positiv: Die Neuerungen würden Niedersachsens Polizei tatsächlich auch beim Thema künstliche Intelligenz mit deutschlandweit modernsten Regelungen ausstatten, so die Gewerkschaft. Bei der ersten Anhörung am Mittwoch werden die politischen Parteien über den Gesetzentwurf kritisch debattieren, bevor er im Innenausschuss diskutiert und am Ende wieder im Plenum vorgestellt wird. Die CDU hatte in der Vergangenheit bereits einen eigenen Entwurf präsentiert und bemängelt das Tempo von rot-grün als zu langsam.

Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/mehr-ki-bessere-drohnenabwehr-das-soll-die-polizei-kuenftig-duerfen,polizeigesetz-130.html


19.11.2025 - Erste Anhörung im Nds. Landtag


TOP 23. 28 Minuten Behandlung eingeplant (ab 11:30 Uhr).

Quelle: https://www.landtag-niedersachsen.de/fileadmin/user_upload/redaktion/hauptseite/downloads/tagesordnungen_aktuell/TA-19-29.pdf

Plenum-TV: https://plenartv.de/videocutter?meeting=2025-11-19&TOP=23&thema=1


19.11.2025 - Das LfD Niedersachsen will seine Stellungnahme nicht veröffentlichen


Sehr geehrter Herr xxx,
wie beschrieben haben wir die Stellungnahme gegenüber dem Ministerium gegeben, deshalb obliegt auch die Weitergabe dem Ministerium.

Grüße


21.11.2025 - Anfrage an das Nds. MI zur Veröffentlichung der Verbandsanhörung-Stellungnahmen


Sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie uns die im Rahmen der Verbandsanhörung zur NPOG-Novelle eingegangenen Verbands-Stellungnahmen zukommen lassen oder andersweitig veröffentlichen?

Wir werden zur Novelle berichten und sind der Ansicht, dass die Öffentlichkeit ein Recht auf Ansicht der Stellungnahmen hat.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


25.11.2025 - Nachhaken beim Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

können wir auf unsere Rückfrage vom 18.11.2025 noch mit einer Antwort rechnen? Wir möchten dazu berichten und würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie Ihre Haltung zur Veröffentlichung/Nicht-Veröffentlichung der Synopse noch einmal überdenken könnten.

Viele gute Grüße,

\\

28.11.2025 - Innenministerium (zuständig: Landespolizeipräsidium) überreicht uns die Synopse zur NPOG-Novelle, will Verbandsstellungnahmen aber nicht veröffentlichen


Sehr geehrter Herr xxx,

anbei übersende ich Ihnen die Synopse zum Gesetzentwurf des NPOG. Ich bitte um Beachtung der Angaben in der Kopfzeile des Dokuments.

Mit Anfrage vom vergangenen Freitag baten Sie auch um Übersendung der im Rahmen der Verbandsbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen. Eine Weiterleitung bzw. Veröffentlichung dieser Stellungnahmen ist nicht vorgesehen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Begründung des Gesetzentwurfes, die ebenfalls Teil der Drucksache ist. Die Begründung nimmt an verschiedenen Stellen explizit Bezug auf die Stellungnahmen aus der Verbandsanhörung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

xxx

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
- Landespolizeipräsidium -
Referat 22 (Recht)

Synopse: https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/20251128-Synopse-NPOGnovelle.pdf


29.11.2025 - Dank an das Innenministerium und Nachfrage zur Veröffentlichung der Verbands-Stellungnahmen


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für Ihre Offenheit und die Bereitschaft, die Synopse mit dem entsprechenden Vorbehalt der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen!

Bezüglich der Stellungnahmen im Zuge der Verbandsanhörung hat die Begründung des Gesetzentwurfs zwar vielfach auf diese Bezug genommen. Doch ist das ja kein Argument für die Nicht-Veröffentlichung der Stellungnahmen.

Sollten personenbezogene oder andere sensible Inhalte in den Stellungnahmen vorhanden sein, so wäre das ein Grund gegen die Publizierung, aber davon ist doch hier nicht auszugehen, oder?

Der Wunsch zur Veröffentlichung dieser Stellungnahmen rührt daher, dass aus den Original-Stellungnahmen als Gesamttext noch einmal deutlicher herauszulesen wäre, wie die einzelnen Verbände zur Novelle stehen. Auch könnten deren Aussagen zum Gesetzentwurf noch einmal kompakter und strukturierter nachvollzogen werden, als es durch die stückweise Zitierung in der langen Begründung zum Entwurf möglich ist.

Wir bitten Sie also, auch hierzu noch einmal Ihre Meinung und Haltung zu überdenken und die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


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Zuletzt geändert am 29.11.2025 07:04 Uhr