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Praxis-Auskunftsrechte-VUEWorum geht's?
Auf dieser Wikiseite sollen punktuell Versuche der Wahrnehmung dieses Auskunftsrechts dokumentiert werden.
Starbucks Cafe in der Ernst-August-Galerie Hannover
HRG - Öffentliche Gesellschaft als Betreiber der Ladenmeile Passarelle in Hannover
Palo Palo - Diskothek in Hannover
7.4.2017 - Anfrage an Palo Palo
hiermit bitten wir um Auskunft zu sämtlichen von Ihnen direkt oder mittelbar betriebenen Videoüberwachungsanlagen öffentlichen oder halböffentlichen Raums. Gemäß § 4g Abs. 2 BDSG bitte ich um die Angaben aus § 4e S. 1 Nr. 1 bis 8 für jede dieser Anlagen: - Name oder Firma der verantwortlichen Stelle, - Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen, - Anschrift der verantwortlichen Stelle, - Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung, - eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien, - Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können, - Regelfristen für die Löschung der Daten, - eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten. Zudem bitten wir um Überprüfung der Situation zur nach § 6b BDSG notwendigen Kennzeichnung der Kameras, insbesondere der drei außen angebrachten Kameras, die unseres Erachtens nach den gesetzlichen Vorgaben in keinster Weise entsprechen. Mindestens eine dieser drei Kameras überwacht den öffentlich zugänglich Fußgängerbereich bzw. den Durchgang vom Raschplatz zum Andreas-Hermes-Platz weiträumig. In Ihrem Webauftritt http://www.palopalo.de/sicherheit/ schreiben Sie, dass "der komplette Bereich rund um das Palo Palo videoüberwacht" werde und dieses "in Abstimmung mit Behörden und der Polizei" geschehe. Können Sie uns die Tatsache des Abstimmungsvorgangs noch einmal ausdrücklich bestätigen und zudem mitteilen, welche Behörden neben der Polizei in der Ausgestaltung der Videoüberwachung im Außenbereich einbezogen worden sind? Uns würde als Redaktion auch interessieren, ob die Abstimmung tatsächlich für die folgenden Maßnahmen von Palo Palo erfolgt ist, die auf Ihrer Webseite genannt worden sind: "- Im Palo Palo wird mit zukünftig 12 Kameras videoüberwacht (...) - Jegliches Fehlverhalten wird mit einer Strafanzeige und einem lebenslangen Hausverbot geahndet - Personen die in der Vergangenheit negativ auffällig wurden und sich am Raschplatz aufhalten, werden sofort der Polizei gemeldet" Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße, xxx
6.6.2017 - Nachfrage an Palo Palo
am 7.4.2017 hatte ich um Auskunft zu den von Ihnen betriebenen Videoüberwachungs-Anlagen gebeten (siehe anhängende Mail). Kann ich hierzu noch mit einer Antwort rechnen? Eine kurze Rückmeldung würde mich sehr freuen. Vielen Dank und viele gute Grüße,
12.6.2017 - Einschalten der Landesdatenschutzbehörde
anbei sende ich Ihnen eine E-Mail-Anfrage von mir an die Hannoversche Diskothek Palo Palo mit der Bitte um Beauskunftung zu derer Videoüberwachungsanlage zu. Die Anfrage habe ich am 7.4.2017 versendet, am 6.6.2017 noch einmal nachgefragt und bis heute kein Lebenszeichen von den Clubbesitzern erhalten. Vielleicht können Sie (bei Gelegenheit) dort auf die Auskunftspflicht hinweisen. Falls ich zwischenzeitlich etwas von "Palo Palo" höre, melde ich mich von mir aus noch einmal, um Ihnen möglicherweise die Arbeit zu ersparen. +++ Webauftritt der Diskothek: Anschrift und Kontaktdaten, soweit mir vorliegend: Webauftritt-Kontaktformular: +++ Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,
14.6.2016 - E-Mail vom LfD Niedersachsen
vielen Dank für Ihre unten stehende Anfrage. Ich habe die Palo Palo Ghods GmbH angeschrieben und aufgefordert, Ihnen bis zum 30.06.2017 eine Rückmeldung zu den Angaben nach § 4e S. 1 Nrn. 1-8 BDSG zu geben. Sollten Sie bis dahin nicht von dem Unternehmen gehört haben, bitte ich um eine kurze Rückmeldung. Bitte erlauben Sie mir den kurzen Hinweis, dass bei den von Ihnen gestellten Auskunftsersuchen die Angabe einer Postanschrift für die Antwort hilfreich ist, da die verantwortliche Stelle nicht verpflichtet ist, die Auskünfte per E-Mail zu erteilen.
19.6.2017 - Anruf von Palo Palo
Seitens freiheitsfoo wurde zurückgeantwortet, dass wir uns freuen, überhaupt eine Antwort zu bekommen und dass kein Streß deswegen nötig sei, sobald das in nicht zu ferner Zeit erledigt wäre. Wir wollten auch nur diejenigen Informationen, die uns gemäß BDSG zustehen, d.h., die allgemein öffentlich gemacht werden müssen.
22.6.2017 - Beauskunftung von Palo Palo
1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle, Palo Palo Ghods GmbH 2. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragte Personen, xxx, xxx, xxx 3. Anschrift der verantwortlichen Stelle Raschplatz 8A, 30627 Hannover 4. Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung, Sicherstellung bei Fehlverhalten oder Straftat 5. eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien, ausschliesslich Gäste des Palo Palo, 6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können, Auf Anfrage der Polizei 7. Regelfristen für die Löschung der Daten, 6 Tage 8. eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten, Nein
22.6.2017 - Nachfragen an Palo Palo
vielen Dank für die Informationen. In unserer Presseanfrage vom 7.4.2017 hatten wir aber auch noch Fragen zur gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnung gestellt: +++ 8< Schnipp +++ Zudem bitten wir um Überprüfung der Situation zur nach § 6b BDSG notwendigen Kennzeichnung der Kameras, insbesondere der drei außen angebrachten Kameras, die unseres Erachtens nach den gesetzlichen Vorgaben in keinster Weise entsprechen. Mindestens eine dieser drei Kameras überwacht den öffentlich zugänglich Fußgängerbereich bzw. den Durchgang vom Raschplatz zum Andreas-Hermes-Platz weiträumig. In Ihrem Webauftritt http://www.palopalo.de/sicherheit/ schreiben Sie, dass "der komplette Bereich rund um das Palo Palo videoüberwacht" werde und dieses "in Abstimmung mit Behörden und der Polizei" geschehe. Können Sie uns die Tatsache des Abstimmungsvorgangs noch einmal ausdrücklich bestätigen und zudem mitteilen, welche Behörden neben der Polizei in der Ausgestaltung der Videoüberwachung im Außenbereich einbezogen worden sind? Uns würde als Redaktion auch interessieren, ob die Abstimmung tatsächlich für die folgenden Maßnahmen von Palo Palo erfolgt ist, die auf Ihrer Webseite genannt worden sind: "- Im Palo Palo wird mit zukünftig 12 Kameras videoüberwacht (...) - Jegliches Fehlverhalten wird mit einer Strafanzeige und einem lebenslangen Hausverbot geahndet - Personen die in der Vergangenheit negativ auffällig wurden und sich am Raschplatz aufhalten, werden sofort der Polizei gemeldet" +++ >8 Schnapp +++ Können Sie darauf noch ergänzend eingehen und uns antworten? Außerdem haben wir zu zwei Punkten Ihrer Beauskunftung von heute noch Nachfragen: 1.) Welches ist die genaue gesetzliche Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung zur "Sicherstellung bei Fehlverhalten oder Straftat"? 2.) Wie definieren Sie "Fehlverhalten"? 3.) Die Angabe zu 5., dass "ausschließlich Gäste des Palo Palo" ist nicht richtig, sofern die außen am Palo Palo angebrachten Videoüberwachungskameras von Ihnen bzw. von der Palo Palo Ghods GmbH betrieben werden. Können Sie dazu noch etwas sagen? Vielen Dank und viele gute Grüße,
Deutsche Bahn - Hauptbahnhof Hannover
4.6.2017 - Anfrage an die DB
Cafe "Moca", Hannover
17.6.2017 - Anfrage an "Moca" Hannover
hiermit bitte ich um Auskunft zu sämtlichen von Ihnen direkt oder mittelbar betriebenen Videoüberwachungsanlagen öffentlichen oder halböffentlichen Raums. Gemäß § 4g Abs. 2 BDSG bitte ich um die Angaben aus § 4e S. 1 Nr. 1 bis 8 für jede dieser Anlagen: - Name oder Firma der verantwortlichen Stelle, - Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen, - Anschrift der verantwortlichen Stelle, - Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung, - eine Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien, - Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können, - Regelfristen für die Löschung der Daten, - eine geplante Datenübermittlung in Drittstaaten. Zudem bitte ich um Überprüfung der Situation zur nach § 6b BDSG notwendigen Kennzeichnung der Kameras, insbesondere der mutmaßlicherweise von Ihnen betriebenen oder genutzten Überwachungskameras an der Außenfassade, die den Gastronomiebereich im öffentlichen Gehwegraum erfassen. Vielen Dank für Ihre Mühe und viele gute Grüße,
Wie wird sich das Jedermanns-Auskunftsrecht nach Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung Mitte 2018 verändern?
Wie schätzen Sie die Beibehaltung, Einschränkung der gar Erweiterung der hier von uns eingeforderten Auskunftsrechte zu privat betriebener Videoüberwachung ein, sobald das neue BDSG in Kraft getreten ist bzw. sobald die EU-DSGV anwendbar ist? Werden solche Anfragen, wie ich und wir vom freiheitsfoo gelegentlich stellen, dann noch möglich sein?
Und die Antwort dazu (vom 21.6.2017): (...) etwas schwieriger wird es schon.
Die DS-GVO regelt die umfangreichen Betroffenenrechte in den Artikeln 12 bis 22. Ein "Jedermannsrecht" wie bisher ist dort jedoch nicht mehr vorgesehen. Der nationale Gesetzgeber hat zudem die Möglichkeit, die Rechte der betroffenen Personen durch nationale Regelungen zu beschränken.
Da sich aber viele Ihrer Nachfragen auf von Ihnen wahrgenommenen Videoüberwachungen bezogen, dürften Sie auch die Rechte als Betroffener wahrnehmen können.
Kategorie(n): Videoueberwachung |