Aktuelle Änderungen - Suchen:

Wichtige Seiten

Hilfestellungen

Externe Links

Alle Inhalte dieses Wikis, soweit nicht anders angegeben, unter Creative Commons CC-BY-SA

Neues-Polizeigesetz-NDS-2018

Geschichtlicher Vorlauf


Siehe Wikiseite zum ersten, unvollendeten Anlauf der noch rot-grünen Landesregierung, ein neues Polizeigesetz zu installieren (2015-2016): https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Reform-Polizeigesetz-Niedersachsen-2015

Links


Chronologisches

  • 26.11.2016: CDU-Chef Bernd Althusmann über deren Forderungen zur inneren Sicherheit: https://www.youtube.com/watch?v=7I7qV62kk2c
  • 1.3.2017: SPD-Innenminister Boris Pistorius im Landtag zum damals geplanten neuen rot-grünen Polizeigesetz: https://www.youtube.com/watch?v=1T-3y9Y7tFI
  • 14.5.2018: CDU-Innenpolitik-Verantwortlicher Uwe Schünemann zum neuen rot-schwarzen Polizeigesetz: https://www.youtube.com/watch?v=o1o_pYa5dV0 (Zwei Screenshots daraus siehe rechts)
  • 30.5.2018: DLF-Diskussion um neue bayrische Grenzpolizei und das neue bayrische Polizeigesetz (Text, MP3) - Hörenswert insbesondere ab ca. Minute 39 der nds. Landespolizeipräsident Brockmann zum NPOG-Entwurf und dessen Besonderheiten u.a. im Vergleich zum PAG aus Bayern


Materialien, Bilder, Audios und Videos auf einer eigenen Wikiseite: https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.NPOG-Materialien


30.1.2018 - Wir veröffentlichen den schwarz-roten Vorentwurf zum neuen nds. Polizeigesetz (NPOG) in Form einer Synopse


Siehe hier: https://freiheitsfoo.de/2018/01/30/npog-entwurf/

Synopse des "alten" NdsSOG gegenüber dem NPOG-Entwurf mit Stand vom 19.1.2018: https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/Synopse-NdsSOG-NPOG.pdf


11.5.2018 - Der aktuelle Gesetzentwurf wird veröffentlicht


In sehr unübersichtlicher Form hier im Dokumentensystem des nds. Landtags: http://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_02500/00501-01000/18-00850.pdf


14.5.2018 - Presseanfrage an das nds. Innenministerium zu einer Synopse NdsSOG ./. NPOG


Sehr geehrte Damen und Herren,

gibt es eine Synopse, die die geplanten Änderungen vom derzeit noch gültigen NdsSOG zum Entwurf des NPOG (entspr. LT-DS 18/850) darstellt?

Falls ja, ist diese irgendwo abrufbar oder können Sie uns diese zusenden?

Wir möchten gerne zum Gesetzentwurf berichten und da wäre so eine Gegenüberstellung für die interessierte Öffentlichkeit sehr hilfreich.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


14.5.2018 - Abweisend Antwort aus dem Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

neben der für die Öffentlichkeit zugängliche Landtagsdrucksache 18/850 gibt es zum Gesetzgebungsvorhaben „Reformgesetz zur Änderung des Nds. SOG und anderer Gesetze“ nur verwaltungsinterne Papiere /Unterlegen, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt bzw. geeignet sind.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Nieders. Ministerium für Inneres und Sport
Abteilung 2 - Landespolizeipräsidium
Referat 22 (Recht)
Lavesallee 6
30159 Hannover


14.5.2018 - Nachfrage an das Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für die flotte Antwort!

Eine Nachfrage dazu: Befindet sich in den von Ihnen angesprochenen verwaltungsinternen Dokumenten eine Synopse deraart, wie von uns angesprochen?

Viele gute Grüße,


16.5.2018 - Erneute Absage aus dem Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx

unabhängig davon, ob es eine wie von Ihnen beschriebene Unterlage gibt, bleibt es auch nach hausinterner Erörterung bei der u. a. Aussage, dass verwaltungs- bzw. behördeninterne Papiere oder Unterlagen nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen


16.5.2018 - Wir veröffentlichen eine selbst erarbeitete Synpose


Gemeinsam mit der Braunschweiger Ortsgruppe von Digitalcourage haben wir den aktuellen Gesetzentwurf mühsam mit dem Entwurf vom 19.1.2018 verglichen und die Änderungen in die bereits bekannte Synpose eingefügt und deutlich gemacht ... und veröffentlicht:

Das Ganze begleitet mit Blogbeitrag und Pressemitteilung.


Pressemitteilung


Neues Polizeigesetz für Niedersachsen: Rot-Schwarze Landesregierung blockiert Transparenz zu den geplanten Änderungen - Bürgerrechtler veröffentlichen deswegen übersichtliche Gegenüberstellung von altem und neuem Gesetz

Im Eiltempo und mit dem Wunsch, von möglichst wenig kritischer Öffentlichkeit dabei begleitet zu werden, treiben SPD und CDU im niedersächsischen Landtag das neue Niedersächsische Polizeigesetz (NPOG) durch die Instanzen. So soll bereits am morgigen Donnerstag in nur einer knappen halben Stunde die erste Lesung zum NPOG stattfinden [1].

Der NPOG-Gesetzentwurf [2] ist völlig unleserlich und offenbart nur den Verfassern selber, was sich im Einzelnen hinter den geplanten Änderungen im Detail und im Wesen verbirgt. Die Nachvollziehbarkeit dessen für eine breitere Öffentlichkeit ist nicht gegeben, vielleicht auch gar nicht gewünscht, denn sogar gegenüber dem bereits grund-, persönlichkeits- und freiheitsrechtlich feindlich gesonnenen Entwurf vom 19.1.2018 (am 30.1.2018 vom freiheitsfoo geleakt [3]) haben SPD und CDU weitere besorgniserregende Details zum neuen Polizeigesetz hinzugefügt.

Das freiheitsfoo und die Braunschweiger Ortsgruppe der Digitalcourage haben in mühsamer Arbeit nun ein Dokument erstellt und veröffentlicht [4], das das derzeitige Polizeigesetz (NdsSOG) den Entwürfen vom 19.1.2018 und 8.5.2018 in übersichtlicher Weise gegenüberstellt und so offenbart, an welchen Stellen die Landesregierung zum Teil verfassungsrechtich bedenkliche Änderungen vorsieht.

Dass dieses Dokument in Freizeit-Arbeit durch Bürgerrechtler erzeugt und zur Verfügung gestellt werden muss und das Innenministerium eine solche Transparenz zu den Änderungen im Polizeigesetz faktisch verweigert oder zu verhindern versucht [5], ist ein weiterer Skandal dieses Gesetzgebungsvorhabens an sich.


Ansprechpartner zu dieser Pressenotiz:


freiheitsfoo: Michael Ebeling, Hannover, micha@freiheitsfoo.de, 01577 - 39 19 170

Digitalcourage Braunschweig: ortsgruppe@braunschweig.digitalcourage.de


[1] http://www.landtag-niedersachsen.de/ltnds/download/83601/TA-18-07.pdf

[2] http://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_02500/00501-01000/18-00850.pdf

[3] https://freiheitsfoo.de/2018/01/30/npog-entwurf/

[4] https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/Synopse-NdsSOG-NPOG-E-20180119-20180508-final3.pdf

[5] https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Neues-Polizeigesetz-NDS-2018#toc4


17.5.2018 - Erste Lesung des NPOG-Entwurfs im Nds. Landtag


NDR-Bericht dazu: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/Neues-Polizeigesetz-sorgt-fuer-Zuendstoff,hallonds44316.html

HAZ-Bericht dazu: http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Ex-Minister-Schuenemann-bei-Debatte-um-Polizeigesetz-im-Landtag-Islamistischer-Terror-ist-hier-heimisch

Und mit einigen Tagen Verspätung Dokumente aus dem Landtag selber:


17.5.2018 - Zwei gleichlautende Presseanfragen an NDR und Nds. Landtag


Sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie uns mitteilen, ob und wo Audio- und/oder Video-Aufzeichnungen des Plenums des Nds. Landtags von heute, dem 17.5.2018 öffentlich verfügbar sind?

Wir möchten zur 1. Lesung des NPOG-Entwurfs berichten und wären über eine kurzfristige Antwort sehr dankbar.

Können Sie uns davon unabhängig auch noch mitteilen, wie die Netzadresse/URL des NDR-Live-Streams aus den Plenen des Landtags lautet oder wo diese aufzufinden ist?

Viele gute Grüße,

Anmerkung: Hintergrund dieser Anfrage ist die Tatsache, dass Mitarbeiter im Landtag diese Frage heute nicht beantworten konnten bzw. pauschal auf den NDR verwiesen - der sei für so etwas zuständig ...


22.5.2018 - Antwort vom Nds. Landtag - Aufzeichnungen der Plenardebatten sind nicht verfügbar!


Sehr geehrter Herr xxx,

Videoaufzeichnungen der Plenarsitzungen des Niedersächsischen Landtages sind zurzeit öffentlich noch nicht verfügbar.

Die Kurzberichte der Plenarsitzungen des Niedersächsischen Landtages finden Sie im Internet unter:
http://www.landtag-niedersachsen.de/kurzberichte_plenarsitzungen/

Die Stenografischen Berichte der Plenarsitzungen (Wortprotokolle) stehen unter:
http://www.landtag-niedersachsen.de/kurzberichte_plenarsitzungen/

in den nächsten Tagen zur Verfügung.

Nachstehend der Link zum Live-Stream des NDR zu den Plenardebatten:
http://www.landtag-niedersachsen.de/videouebertragungen/

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

xxx

Niedersächsischer Landtag
- Landtagsverwaltung -
Referat für Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Protokoll
- Pressestelle -
Hannah-Arendt-Platz 1
30159 Hannover


22.5.2018 - Nachfragen an den Nds. Landtag zur Nichtverfügbarkeit von Plenardebatten-Aufzeichnungen


Sehr geehrte Frau xxx,

danke für die Antwort und das ist selbstverständlich sehr bedauerlich und für mich unverständlich, warum das nicht angeboten wird.

Noch zwei Nachfragen dazu:

xxx schrieb:

Videoaufzeichnungen der Plenarsitzungen des Niedersächsischen Landtages sind zurzeit öffentlich noch nicht verfügbar.

Bedeutet das "noch" in Ihrer Antwort, dass geplant und absehbar ist, dass das in Zukunft geändert werden soll und falls ja, zu wann ist damit zu rechnen?

Nachstehend der Link zum Live-Stream des NDR zu den Plenardebatten:

Diese Seite ist uns bekannt, beantwortet aber leider nicht die Frage nach der URL des NDR-Streams. Dieser ist der von Ihnen genannten Seite nicht zu entnehmen, jedenfalls nicht für uns erkennbar. Die Netzwerkadresse wird aber benötigt, wenn man sich den Stream auf einem üblichen Medienplayer anzeigen lassen möchte und weil die o.g. Webseite nicht auf allen Computer-Betriebssystemen das Mitverfolgen des Livestreams ermöglicht: Können Sie uns noch mitteilen, wie die URL des Streams lautet?

Danke für die Arbeit und viele gute Grüße,


23.5.2018 - Rückmeldung aus dem Landtag


Sehr geehrter Herr xxx,

für Ihre weitergehenden Fragen rufen Sie mich doch bitte an.
Sie hatten Ihre Telefonnummer leider nicht angegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage


23.5.2018 - Vortreffen zur Bildung eines Bündnisses gegen das NPOG


25.5.2018 - Telefonat mit dem Landtag


Unser Telefongespräch mit der Landtagsverwaltung hatte folgende Inhalte zum Ergebnis:

  • Aufzeichnungen von den Plenardebatten liegen dem Landtag vor, sind jedoch derzeit nicht öffentlich verfügbar, sondern nur für die Landtagsabgeordneten abrufbar.
  • Das soll sich aber eventuell bald ändern - man warte noch auf die Freigabe höherstehender Stellen.
  • Die URL des NDR-Livestreams konnte man uns nicht nennen. Wir sollten uns dazu an den NDR oder an die Technik des Landtags wenden.


5.2018 - Installation im öffentlichen Raum zur NPOG-Kritik



28.5.2018 - Nachhaken beim NDR


Sehr geehrte Damen und Herren,

dürfen wir noch mit einer Antwort von Ihnen zu unserer Anfrage vom 17.5.2018 rechnen?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


30.5.2018 - Nds. Landespolizeipräsident Brockmann im DLF zum NPOG


Quelle zum Nachhören der relevanten Stellen hier: https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/von_der_grenzpolizei_bis_zum_neuen_polizeigesetz_ist_dlf_20180530_1010_4489ff18-parts.ogg

Ur-Quelle der DLF-Diskussions-Sendung: http://www.deutschlandfunk.de/grenzpolizei-ist-bayern-vorbild-fuer-andere-bundeslaender.1771.de.html?dram:article_id=418921

Was der nds. Landespolizei-Präsident Axel Brockmann in der DLF-Diskussionssendung vom 30.5.2018 zum geplanten NPOG vorbringt [Die Äußerungen bleiben hier unkommentiert, auch wenn das an einigen Stellen schwer fällt ...]:

  • Handlungsbedarf nicht wegen PKS-Entwicklung: terroristische Gefahren sind deutlich angestiegen.
  • NPOG wird in 2018 in Kraft treten.
  • Terroristische Gefahren sollen verhütet werden, Strafrecht bietet zu wenig Möglichkeiten dafür, weil das einen konkreten Anfangsverdacht verlangt. Das reicht in vielen Fällen in Verbindung mit Terrorismus nicht aus. Deswegen Schaffung neuer gefahrenabwehrender Kompetenzen und Befugnisse für die Polizei.
  • Klare Begrenzung auf den Bereich Terrorismus "im Kern" und nicht ausweiten auf andere Bereiche der Alltagskriminalität.
  • Abwägung/Kompromiss: Einerseits - Die Menschen in Deutschland haben einen Anspruch darauf, sicher zu leben. Andererseits - Freiheit muss garantiert werden, kein unberechtigter Eingriff in die Rechte der Bürger.
  • Es gibt eine Schieflage in der Diskussion: Polizei ist Ländersache und Polizei ist verantwortlich dafür, Sicherheit der Bürger zu garantieren. Aber mit Blick auf die sehr unterschiedlichen Entwicklungen in den Ländern gibt es eine Bandbreite, die enorm auseinanderklafft. Wir brauchen ein einheitliches Musterpolizeigesetz. Wir brauchen einen für alle Länder verbindliche Rahmen. Zum Beispiel elektronische Fußfessel: Die gibt es in Bayern, Niedersachsen und NRW, aber nicht in anderen Bundesländern. Wenn jemand mit einer elektronischen Fußfessel die Ländergrenzen überschreitet, legt er sie ab. Wir müssen weiter an einem einheitlichen Rahmen arbeiten. Die sehr weit gehende Auslegung bestehender Rechtssprechung des neuen bayr. Polizeigesetzes erschwert es, einen gemeinsamen Kompromiss zu finden.
  • Klarer Straftatenkatalog terroristischer Straftaten im Gesetz im Unterschied zu Bayern. Es muss Erkenntnisse geben, dass solche Straftaten begangen werden sollen.
  • Meldeauflagen, Aufenthaltsvorgaben, Kontaktverbote - alles wichtige neue Regelungen. Sich radikalisierende Personen sollen damit keinen weiteren Kontakt mehr zu Hasspredigern haben können/dürfen.
  • Elektronische Aufenthaltsüberwachung alias elektronische Fußfessel neu für terroristische Straftaten/-bedrohungen, gibt es in NDS schon jetzt für Sexualstraftäter. Wichtiges Instrument zur Gewinnung von Erkenntnissen bei Personen, bei denen wir davon ausgehen, dass sie solche Straftaten begehen, ohne dass sie schon einen Anfangsverdacht einer Straftat haben, dass wir nachvollziehen können, wo haben die sich aufgehalten. Da können wir bestimmte Kontakte dann feststellen.


7.6.2018 - Presseanfrage an das Nds. Innenministerium zu den angehörten/anzuhörenden Gruppen im NPOG-Gesetzgebungsprozess


Sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie uns im Zuge einer geplanten Berichterstattung zum NPOG-Gesetzgebungsverfahren mitteilen,

1.) welche Gruppen, Personen oder sonstige Stellen im bisherigen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens angehört worden sind oder Stellungnahmen oder Beratungen zum NPOG-Entwurf einreichen/vornehmen durften,

2.) wann - aller Voraussicht nach - die Innenausschuss-Anhörung zum NPOG-Entwurf stattfinden wird und

3.) welche Personen, Gruppen oder sonstige Stellen nach heutigem Stand der Dinge zur Abgabe einer schriftlichen, und welche Personen und Gruppen zur Abgabe einer mündlichen Stellungnahme eingeladen werden?

Aufgrund der Dringlichkeit würden wir uns über eine baldige Antwort sehr freuen!

Vielen Dank und viele gute Grüße,


11.6.2018 - Presseanfrage an die CDU-Landtagsfraktion zum Verhältnis von NPOG-E und Moscheekontrollen


Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Video-Beitrag der CDU Niedersachsen zum geplanten neuen Polizeigesetz für Niedersachsen https://www.youtube.com/watch?v=o1o_pYa5dV0 spricht Uwe Schünemann, stellv. Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, davon, dass "Moschee-Kontrollen weiter möglich sein" werden.

Inwiefern steht die Möglichkeit, Moschee-Kontrollen weiter durchführen zu können im Zusammenhang mit dem Entwurf des NPOG bzw. an welcher Stelle des Gesetzentwurfs lässt sich das im Detail nachlesen/wiederfinden?

Viele gute Grüße,


12.6.2018 - Antwort aus dem Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

Ihre u. a. Fragen beantworte ich wie folgt:

Bei dem dem Niedersächsischen Landtag vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze (NPOG) handelt es sich um einen Entwurf der Regierungsfraktionen (Fraktion der SPD und Fraktion der CDU) vom 08.05.2018 (Landtagsdrucksache 18/850). Hierzu hat es vor Einbringung in den Landtag keine Verbandsbeteiligung oder ähnliche Beteiligungen Dritter gegeben.

Der Gesetzentwurf wird derzeit in den zuständigen Ausschüssen des Niedersächsischen Landtages beraten. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Inneres und Sport, der nach hiesigem Kenntnisstand im August 2018 eine öffentliche Anhörung beabsichtigt.

Hier ist nicht bekannt, wer vom o. a. Ausschuss angehört werden soll. Der Kreis der Anzuhörenden wird von den im Ausschuss vertretenen Fraktionen benannt. Die öffentliche Anhörung wird im Übrigen verwaltungsmäßig ausschließlich von der Landtagsverwaltung betreut.

Mit freundlichen Grüßen
xxx
Nieders. Ministerium für Inneres und Sport
Abteilung 2 - Landespolizeipräsidium
Referat 22 (Recht)


14.6.2018 - Einladung zur schriftlichen und mündlichen Anhörung


Einladungs-Dokument: https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/einladung-anhoerung-NPOG.pdf

Blogbeitrag dazu: https://freiheitsfoo.de/2018/06/15/einladung-anhoerung-npog/


Partieller Auszug aus der Einladung:

"(...) Die Ausschussmitglieder wären Ihnen dankbar, wenn Sie ihnen zur Vorbereitung auf die Anhörung Ihre Stellungnahme bereits vorab schriftlich zur Verfügung stellen würden. Sie könnten sich dann in der mündlichen Anhörung auf die für Sie besonders wesentlichen Punkte konzentrieren und im Übrigen auf Ihre schriftliche Stellungnahme verweisen. (...) Ferner ist nicht auszuschließen, dass sich Medienvertreterinnen oder -vertreter und Bürgerinnen und Bürger für Ihre schriftliche Stellungnahme interessieren. Sollte ich von Ihnen keine gegenteilige Nachricht erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie mit einer Weitergabe Ihrer Stellungnahme an interessierte Dritte einverstanden sind. (...)"


18.6.2018 - Anfrage an die Nds. Landtagsverwaltung zum Ablauf der mündlichen Anhörung


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für die Einladung. Unsere Anmeldung dazu folgt noch, aber zuvor noch vier Fragen:

1.) Wie sind die 20 Minuten, die für die Anhörung vorgesehen sind, gegliedert? Also wie viel Zeit davon ist für den mündlichen Vortrag, wie viel Zeit für Fragen und Antworten reserviert?

2.) Können Sie uns mitteilen, welche der 33 eingeladenen Gruppen und Personen von je welcher Fraktion zur Einladung vorgeschlagen worden sind?

3.) Welchem Umstand ist es geschuldet, dass bei dieser Anhörung alle Eingeladenen die Chance zur mündlichen Anhörung eingeräumt wird? Das war bislang ja nicht üblich.

4.) Können Sie uns mitteilen, ob die dem MI unterstellten zur Anhörung Eingeladenen (also die Polizeipräsidenten, -präsidentin und -direktor) genau so wie die anderen Eingeladenen keinerlei Entschädigung für ihre Arbeit mit den Stellungnahmen, die Zeit für den Besuch des Innenausschusses und die dafür nötige Anreise erhalten oder ob diese dieses alles im Zuge ihrer dienstlichen Tätigkeit erledigen? (Vermutlich können Sie diese Frage gar nicht beantworten. An wen hätten wir uns dann damit zu wenden?)

Danke für Ihre viele Arbeit mit dieser Anhörung und viele gute Grüße,


19.6.2018 - Antwort von der Landtagsverwaltung


Sehr geehrter Herr xxx,

in Vertretung für Frau xxx darf ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:

Zu 1.) Es gibt keine feste Aufteilung der vorgesehenen Zeit pro Anzuhörenden. In der Regel ergänzen die Anzuhörenden ihre bereits schriftlich übersandten Stellungnahmen und dem schließen sich dann Fragen der Ausschussmitglieder an.

Zu 2.) Die Festlegung der Anzuhörenden erfolgte im Rahmen einer gemeinsamen Verständigung der Fraktionen im Ausschuss für Inneres und Sport.

Zu 3.) Die Festlegung der mündlich Anzuhörenden erfolgt jeweils einzelfallbezogen auf die entsprechende Anhörung zu einem Beratungsgegenstand. In diesem Fall hat sich der Ausschuss für Inneres und Sport einvernehmlich für diese umfangreiche mündliche Anhörung entschieden.

Zu 4.) Die Beantwortung dieser Frage fällt in die Zuständigkeit der betroffenen Behörden. Die von Ihnen aufgezählten Tätigkeiten (Erarbeitung von Stellungnahmen und Teilnahme an Sitzungen des Fachausschusses des Landtages) erscheinen aber durchaus Teil der dienstlichen Tätigkeiten der Genannten zu sein.

Mit freundlichen Grüßen


19.6.2018 - Eine Nachfrage an das Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für die Antworten vom 12.6.2018!

Bitte erlauben Sie noch eine konkretisierende Nachfrage:

Am 12.06.2018 um xxx schrieb xxx (MI):

Bei dem dem Niedersächsischen Landtag vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze (NPOG) handelt es sich um einen Entwurf der Regierungsfraktionen (Fraktion der SPD und Fraktion der CDU) vom 08.05.2018 (Landtagsdrucksache 18/850). Hierzu hat es vor Einbringung in den Landtag keine Verbandsbeteiligung oder ähnliche Beteiligungen Dritter gegeben.

Das heißt, Sie können ausschließen, dass es Beratungen, Gespräche oder Einflußnahme in Sachen NPOG-E durch Dritte (bspw. durch Angehörige der GdP bzw. GdP LV Niedersachsen) bis zur Veröffentlichung des Entwurfs am 8.5.2018 gegeben hat?

Viele gute Grüße,


20.6.2018 - Drittes Treffen zum noNPOG-Bündnis


Beschlossen wurden:


Selbstverständnis


Das Bündnis „#noNPOG – Nein zum neuen niedersächsischen Polizeigesetz!“ fordert den Niedersächsischen Landtag auf, die geplanten Änderungen am Polizeigesetz nicht zu beschließen und weiteren Ausweitungen der Befugnisse der Sicherheitsbehörden eine Absage zu erteilen. Darüber hinaus fordern wir die niedersächsische Gesellschaft auf, sich aktiv dem neuen Niedersächsischen Polizeigesetz, anderen autoritären Tendenzen und Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten in den Weg zu stellen!

Dem Bündnis gehören diejenigen Organisationen an, die dies schriftlich per Formular oder per E-Mail erklären. Organisationen und Einzelpersonen mit rassistischen, sexistischen, antisemitischen, nationalistischen oder homophoben Zielen werden nicht aufgenommen. In strittigen Fällen entscheidet das Plenum. Termine werden allen per E-Mail bekanntgegeben.

Im Plenum werden alle wichtigen Aktionen beschlossen und vorbereitet. Vom Plenum wird ein Koordinations-/Sprecher*innen-Team, bestehend aus mindestens fünf Mitgliedern ernannt, welches quotiert besetzt werden soll (mind. 50% Frauen*, Inter-, und Transmenschen).

Das Koordinationsteam des Bündnisses kann eigenständig öffentliche Erklärungen zum Thema auf der Grundlage des gemeinsam beschlossenen Aufrufs und der Grundsätze abgeben und in dringenden Angelegenheiten Entscheidungen treffen.

Aktionen und Veranstaltungen im Namen des Bündnisses sind vorab mit dem Koordinationsteam abzustimmen.

Alle Bündnispartner*innen und Einzelpersonen beteiligen sich nach Möglichkeit an den anfallenden Kosten. Bei jedem 2Plenum berichtet das Koordinations-/Sprecher*innen-Team über seine Aktivitäten sowie die Finanzlage.

Wir sind Menschen aus verschiedenen Gruppen aus Zivilgesellschaft und außerparlamentarischem Aktivismus; wir sind Einzelpersonen aus Verbänden, Gewerkschaften und politischen Parteien. Auch wenn wir in einzelnen Positionen unserer alltäglichen Praxis nicht übereinstimmen, so kommen wir doch zusammen, um gegen das neue Polizeigesetz zu protestieren, weil es uns alle betrifft – im Alltag, auf der Straße, in Schule, Uni, Stadien, auf Demos und im Betrieb.

Nein zum neuen Niedersächsischen Polizeigesetz!


Aufruf


Nein zum Niedersächsischen Polizeigesetz (NPOG)

Die Landesregierung aus CDU und SPD sieht im aktuellen Gesetzentwurf massive Ausweitungen der polizeilichen Befugnisse und einen Abbau demokratischer Freiheits- und Grundrechte vor. Aber auch in anderen Bundesländern sehen wir ähnliche Verschärfungen, die den Staat mehr und mehr zu einem Überwachungsstaat ausbauen. Diesen Entwicklungen stellen wir uns entschieden entgegen. Den Gesetzentwurf "NPOG" der niedersächsischen Landesregierung lehnen wir mit aller Deutlichkeit ab und fordern dessen Zurücknahme. Anders als bisher soll die Polizei in Zukunft schon dann Menschen überwachen, verfolgen und gefangen nehmen dürfen, wenn ihnen unterstellt wird, über Straftaten nachzudenken, ohne sie tatsächlich auszuführen. Das ist eine ganz grundsätzliche Änderung der Rolle der Polizei in unserer Gesellschaft, ein so genannter Paradigmenwechsel. Die Verwischung der Grenzen zwischen polizeilicher und nachrichtendienstlicher Tätigkeit stellt das Trennungsgebot in Frage.

Folgende Neuregelungen lehnen wir ab:

  • Polizeiliche Sanktionen und Überwachungsmaßnahmen gegen konkrete Personen bei bloßer Annahme der zukünftigen Begehung einer terroristischen Straftat
  • Meldeauflagen, mehrfach verlängerbar, ohne Richter*innenvorbehalt (§ 16a)
  • Aufenthaltsvorgaben u. Kontaktverbote, mehrfach verlängerbar, ohne Richter*innenvorbehalt (§ 17b)
  • Elektronische Fußfessel, mehrfach verlängerbar, ohne Richter*innenvorbehalt (§ 17c)
  • Durchsetzungs- und Präventivgewahrsam bis zu 74 Tage (§ 18 Abs. 1 Nr. 3)
  • Videoüberwachung im Gewahrsam (§ 20 Abs. 4 Satz 4)
  • Polizeiliche Quellen-Telekommunikationsüberwachung, mehrfach verlängerbar (§ 33a)
  • Polizeiliche Online-Überwachung mittels Trojaner, mehrfach verlängerbar (§ 33d Abs. 1)
  • Verdeckte Personen-Observation, mehrfach verlängerbar (§ 34 Abs. 1)
  • Verdeckte Bild- und Sprachaufzeichnungen sowie Aufenthaltsermittlungen außerhalb von sowie in und aus Wohnungen, mehrfach verlängerbar (§§ 35, 35a zusammen mit § 34 Abs. 1)
  • Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittler*innen, mehrfach verlängerbar (§§ 36, 36a)

Verschärfte Strafverfolgung von Versammlungsteilnehmenden:

  • Einordnung des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs gem. § 125 a StGB als Straftat von erheblicher Bedeutung gem. § 2 Nr. 14 b, um Demonstrierende durch technische Mittel, Observationen und V-Leute präventiv überwachen zu können (§§ 34 Abs. 1, 36)
  • Vermummung auf Versammlungen (Demonstrationen) als Straftat (Art. 2)

Überwachung des öffentlichen Raums bei purer Annahme der zukünftigen Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sowie Zugriff auf Daten Dritter:

  • Bild- und Tonaufzeichnungen von Personen bei öffentlichen Veranstaltungen (§ 32 Abs. 1)
  • Bildübertragung aus öffentlich zugänglichen Räumen (§ 32 Abs. 3)
  • Bild- und Tonaufnahmen mittels polizeilicher Bodycams (§ 32 Abs. 4)
  • Videoüberwachung zur Geschwindigkeitskontrolle (Section Contol) (§ 32 Abs. 8)
  • Einsichtnahme in und Herausgabe von Bild- und Tonaufzeichnungen öffentlich zugänglicher Räume (§ 32a)
  • Zusätzliche Mittel zur Ausübung des unmittelbaren Zwanges
  • Elektroimpulsgeräte (Elektroschocker, Taser) noch vor Schlagstockeinsatz (§ 69 Abs. 4)


22.6.2018 - Nachhaken bei der CDU-Pressestelle zur Presseanfrage vom 11.6.2018


Sehr geehrte Damen und Herren,

dürfen wir auf unsere Anfrage vom 11.6.2018 noch mit einer Antwort von Ihnen rechnen?

Wir möchten gerne zur Sache berichten und möchten Sie bitten, uns zumindest eine Rückmeldung zur Anfrage zu geben, damit wir den Beitrag planen können.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


13.7.2018 - Aktualisierter Tagesplan zur mündl. Anhörung im Innenausschuss


https://freiheitsfoo.de/2018/07/13/npog-anhoerungsplan-aktualisiert/

bzw.

https://freiheitsfoo.de/files/2018/07/20180713anhoerung-NPOG-zeitplan.jpg


14.7.2018 - Veröffentlichung der Stellungnahme des Netzwerks Datenschutzexpertise von Thilo Weichert zum NPOG-E


Die Stellungnahme: https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/BR_2018_NPOG.pdf

Unser zusammenfassender und kommentierender Blogbeitrag dazu: https://freiheitsfoo.de/2018/07/14/npog-gutachten-netzwerk-datenschutzexpertise/


20.7.2018 - Presseanfrage an den innenpolitischen Sprecher der nds. SPD, Herrn Ulrich Watermann


Sehr geehrter Herr Watermann,

im Rahmen einer geplanten Berichterstattung zum neuen Polizeigesetz für Niedersachsen haben wir zwei Fragen an Sie und würden uns aufgrund der bestehenden Aktualität über eine kurzfristige Beantwortung sehr freuen:

In einem Beitrag der DEWEZET vom 18.7.2018

https://www.dewezet.de/region/weserbergland_artikel,-streit-um-neues-polizeigesetz-watermann-empoert-ueber-nazivergleich-_arid,2476477.html

werden Sie wie folgt zitiert:

„Dass Bürger und Interessengruppen über geplante Gesetze diskutieren und sich dazu gegebenenfalls auch kritisch äußern können, ist selbstverständlich und gehört zum demokratischen Prozess. Die Beiträge sollten dann aber sachlich sein – andernfalls kommt es zu einer Vergiftung der demokratischen Debattenkultur, die am Ende nur den rechten Kräften hilft.“

1.) Können Sie uns im Zuge Ihres Interesses einer sachbetonten Diskussion zwischen Parlament und Bürger zum NPOG-E die vom Landtagsbetrieb erstellte Synopse zugänglich machen, die in übersichtlicher Weise das derzeitige NdsSOG dem NPOG-E gegenüberstellt?

Im Zusammenhang mit Erläuterungen zum NPOG-E heißt es aus den Kreisen der Landesregierung, dass "Moschee-Kontrollen weiter möglich sein" werden.

2.) Inwiefern steht die Möglichkeit, Moschee-Kontrollen weiter durchführen zu können im Zusammenhang mit dem Entwurf des NPOG bzw. an welcher Stelle des Gesetzentwurfs lässt sich das im Detail nachlesen/wiederfinden?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


22.7.2018 - Presseanfrage an die Verwaltung des nds. Landtags zu bisher eingegangenen NPOG-Stellungnahmen


Sehr geehrte Frau xxx,

können Sie uns mitteilen, welche der zu den LT-DS 18/850 und 18/828 zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme angefragten Gruppen und Personen bislang eine solche eingereicht haben und diejenigen darunter, gegen deren Weitergabe an die Öffentlichkeit kein Widerspruch eingelegt worden ist, jeweils zukommen lassen?

Und wurden seit Ihrer Mail vom 13.7.2018 zum aktuellen Zeitplan der mündlichen Anhörungen weitere Gruppen oder Personen zur schriftlichen und mündlichen Stellungnahme eingeladen und falls ja: Welche sind das im Einzelnen und wann sollen diese mündlich vortragen (nach heutigem Stand der Dinge)?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


25.7.2018 - Nachhaken bei Herrn Watermann


Sehr geehrter Herr Watermann,

wir hoffen, Sie nicht in Ihrem Urlaub zu stören, aber können Sie uns ggf. mitteilen, wann wir mit einer Antwort auf die Anfrage vom letzten Freitag rechnen können?

Wir möchten gerne zum NPOG berichten und dazu fehlt uns noch Ihre Rückmeldung.

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


26.7.2018 - Zwischenmeldung von Herrn Watermann


Sehr geehrter Herr xxx,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Da Herr Watermann zur Zeit im Urlaub ist, dauert die Bearbeitung im Moment leider etwas länger als gewöhnlich. Herr Watermann bittet Sie dafür um Verständnis. Ihre Fragen werden schon bearbeitet, sobald dazu eine Antwort vorliegt werden wir uns wieder bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen


27.7.2018 - Antworten von Herrn Watermann


Sehr geehrter Herr xxx,

mit etwas urlaubsbedingter Verspätung kann ich Ihnen nun die Antworten von Herrn Watermann übermitteln.

Zu Frage 1: Die von Ihnen angesprochene Synopse mit dem Vergleich zwischen dem geplanten NPOG und dem NSOG liegt bislang noch nicht vor. Den Abgeordneten liegen aktuell nur die auch öffentlich zugänglichen Drucksachen, wie etwa der Gesetzentwurf, vor. Die Synopse wird erst nach der Anhörung zum Gesetzentwurf vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtags erstellt. Wenn diese Synopse öffentlich ist, leitet Herr Watermann diese dann gerne an Sie weiter.

Zu Frage 2: Die Befugnis zu sog. „verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen" ist in § 12 Abs. 6 NSOG geregelt. Diese Regelung wird im Rahmen der Gesetzesnovelle nicht geändert.

Ich bitte Sie nochmals dafür um Verständnis, dass die Beantwortung der Fragen wegen des Urlaubs von Herrn Watermann etwas länger als gewöhnlich gedauert hat.

Mit freundlichen Grüßen


27.7.2018 - Rückfrage an Herrn Watermann


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für die nun doch so flotte Rückmeldung!

Bitte erlauben Sie uns zwei Nachfragen dazu:

Am 27.07.2018 um xxx schrieb Ulrich Watermann:

Zu Frage 1: Die von Ihnen angesprochene Synopse mit dem Vergleich zwischen dem geplanten NPOG und dem NSOG liegt bislang noch nicht vor. Den Abgeordneten liegen aktuell nur die auch öffentlich zugänglichen Drucksachen, wie etwa der Gesetzentwurf, vor. Die Synopse wird erst nach der Anhörung zum Gesetzentwurf vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtags erstellt. Wenn diese Synopse öffentlich ist, leitet Herr Watermann diese dann gerne an Sie weiter.

Interpretieren wir das richtig, dass es also tatsächlich keine Gegenüberstellung des entspr. der LT-DS 18/0850 verfassten NPOG-E zum aktuellen NdsSOG wie diejenige vom Januar 2018 ( https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/Synopse-NdsSOG-NPOG.pdf ) gibt?

Zu Frage 2: Die Befugnis zu sog. „verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen" ist in § 12 Abs. 6 NSOG geregelt. Diese Regelung wird im Rahmen der Gesetzesnovelle nicht geändert.

Die heiklen Moscheekontrollen unter dem damaligen Innenminister Schünemann wurden - soweit der Öffentlichkeit bekannt - im Januar 2010 durch eine Unterredung mit dem damaligen Nds. Ministerpräsident Wulff unterbunden oder stark eingeschränkt.

Am 20. Juni 2013 bekräftigte der neue Innenminister Pistorius im Plenum die Gefahr, dass Moscheekontrollen zur Stigmatisierung der muslimisch gläubigen Menschen beitrage und hielt diese deswegen für bedenklich.

War dann im Entwurf zur Änderung des NdsSOG vom 3.8.2016 (LT-DS 17/6232) zunächst eine Befristung der Zulässigkeit von Moscheekontrollen angedacht, wurde diese durch eine weitere Änderung des § 12 (6) per LT-DS 17/6878 vom 11.11.2016 wieder insofern verschärft, als dass eine derartige Anordnung pauschal, unabhängig von der Dringlichkeit nicht mehr durch Behördenleiter*in ergehen muss.

Nun soll es bei diesem Stand bleiben, wie Sie mitteilen.

Vor diesem Hintergrund:

Können Sie uns mitteilen, im welchem Umfang Moscheekontrollen auf Grundlage des § 12 (6) NdsSOG in den vergangenen Jahren durchgeführt worden sind oder wie sich diese im Umfang verändert haben?

Vielen Dank für die Mühen und viele gute Grüße,


28.7.2018 - freiheitsfoo-Stellungnahme zum NPOG-E


Das insgesamt 52seitige Dokument hier: https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/20180728stellungahme-freiheitsfoo-NPOG-anon.pdf


30.7.2018 - Antworten von der Landtagsverwaltung


(...)

Zu Frage 1:

Eine schriftliche Stellungnahme wurde lediglich von der Fachgruppe Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte beim Ver.di - Landesbezirk Niedersachsen-Bremen erbeten. Diese liegt noch nicht vor.

Zu Frage 2:

Der Kreis der Personen und Initiativen, die mündlich gehört werden, wurde um das "Bündnis #noNPOG - Nein zum neuen niedersächsischen Polizeigesetz" erweitert. Der Termin wird zz. abgestimmt.

(...)


30.7.2018 - Rückfrage an die Landtagsverwaltung


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für die Antworten!

Zur Frage Nr. 1 liegt allerdings ein Missverständnis vor. In Ihrem Anschreiben an die zur mündlichen Anhörung des Innenausschusses eingeladenen Gruppen und Personen bitten Sie diese/fordern Sie diese dazu auf, im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme zu den beiden LT-Drucksachen einzureichen.

Und genau darauf bezog sich unsere Frage bzw. sollte sie sich beziehen. Möglicherweise haben wir die Frage nicht eindeutig genug gestellt.

Können Sie uns also mitteilen, welche der zur mündlichen Anhörung eingeladenen Gruppen/Personen bis dato bereits eine schriftliche Stellungnahme eingereicht haben und uns diese je im Einzelnen zukommen lassen?

Danke und viele gute Grüße,


1.8.2018 - Antwort von der Landtagsverwaltung


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Email vom 30. Juli 2018. Hierin bitten Sie um Zusendung der schriftlichen Stellungnahmen der Anhörungsteilnehmer. Bislang liegen neben Ihrer 10 weitere Stellungnahmen vor (BrainPlug GmbH und Co. KG, Volkswagen AG, DPolG, Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz - Maximilians-Universität Würzburg, Digitalcourage e.V.‚ Bundespolizeidirektion Berlin, Netzwerk Datenschutzexpertise, BDZ, BdK, Prof. Dr. Jörn Ipsen - Universität Osnabrück).

Die Ausschüsse des Nds. Landtages geben Institutionen / Personen im Rahmen ihrer Beratungen regelmäßig die Gelegenheit, schriftlich oder in mündlichen Anhörungen Stellungnahmen zu Gesetzes- oder anderen Vorhaben abzugeben.

Die Anforderung der Stellungnahmen durch die Landtagsverwaltung im Vorfeld einer mündlichen Anhörung dient der Vorbereitung der Ausschussmitglieder. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird den Anzuhörenden Gelegenheit gegeben, die eigene Auffassung zum Beratungsgegenstand darzustellen.

Eine Herausgabe der Stellungnahmen vor der Anhörung könnte unter Umständen Einfluss auf den Inhalt der mündlich vorgetragenen Stellungnahmen haben. Mit der Anhörung verfolgt der Ausschuss in erster Linie das Ziel, die Positionen der Anhörungsteilnehmer zu erfahren - und nicht, dass sich die Anzuhörenden mit der Argumentation der anderen Vortragenden auseinandersetzen. Daher ist entschieden worden, die Stellungnahmen erst nach der Durchführung der Anhörung an Interessenvertreterinnen und -vertreter zu versenden.

Ich werde Ihnen die Stellungnahmen der Anhörungsteilnehmer nach dem 16. August 2018 zusenden und bitte um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen


1.8.2018 - Antworten von Herrn Watermann


Sehr geehrter Herr xxx,

gerne lasse ich Ihnen auch die Antworten von Herrn Watermann auf Ihre Rückfragen zukommen:

Zu Frage 1: Es ist richtig, dass es noch keine offizielle und finale Gegenüberstellung gibt. Diese Gegenüberstellung wird vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtags nach erfolgter Anhörung zum Gesetzentwurf erstellt. Es gibt Gegenüberstellungen die in den Fraktionen als Grundlage für die interne Beratung und zur Beratung unter den Koalitionspartnern genutzt werden. Diese Gegenüberstellungen dienen zur Vorbereitung des Gesetzentwurfes und stellen nicht zwingend den abschließenden Stand der Beratungen da. Sie dienen der internen Beratung und sind nicht öffentlich zugänglich.

Zu Frage 2: Meiner Kenntnis hat es nach dem von Ihnen angesprochenen Unterredung im Jahr 2010 keine anlasslose und verdachtsunabhängige Moscheekontrolle gegeben (Stand 15.6.2017). Gerne verweise ich Sie in diesem Zusammenhang auf die Rede von Boris Pistorius am 15.6.2017 im Niedersächsischen Landtag, in der er diesen Sachverhalt darlegt. Das Protokoll der Rede ist öffentlich zugänglich.

Mit freundlichen Grüßen


1.8.2018 - Noch eine Nachfrage an die Landtagsverwaltung


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank für die Information.

Eine letzte Frage zu dem, was Sie uns zuletzt schrieben:

Können Sie uns mitteilen, wann und durch wen entschieden worden ist, die Stellungnahmen erst nach der Durchführung der Anhörung an Interessenvertreterinnen und -vertreter zu versenden?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


1.8.2018 - Und auch noch eine Nachfrage an Herrn Watermann


Sehr geehrter Herr xxx, sehr geehrter Herr Watermann,

bitte erlauben Sie uns noch eine Nachfrage:

Am 01.08.2018 um xxx schrieb Ulrich Watermann:

Zu Frage 1: Es ist richtig, dass es noch keine offizielle und finale Gegenüberstellung gibt. Diese Gegenüberstellung wird vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtags nach erfolgter Anhörung zum Gesetzentwurf erstellt. Es gibt Gegenüberstellungen die in den Fraktionen als Grundlage für die interne Beratung und zur Beratung unter den Koalitionspartnern genutzt werden. Diese Gegenüberstellungen dienen zur Vorbereitung des Gesetzentwurfes und stellen nicht zwingend den abschließenden Stand der Beratungen da. Sie dienen der internen Beratung und sind nicht öffentlich zugänglich.

Betrachteten Sie es angesichts der Komplexität des NPOG-E und der großen Unübersichtlichkeit der LT-Drucksache dazu nicht als sinnvoll, der interessierten Öffentlichkeit eine solche Synopse zur Verfügung zu stellen? Es wäre doch der offenen Diskussion und der Bürgernähe des Parlamentsbetriebs nur zuträglich.

Und: Ist denn diejenige Synopse, die das NdsSOG dem NPOG-Entwurfsstand vom Januar 2018 gegenüberstellt und die wir veröffentlicht haben eine Synopse, die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst erstellt worden ist oder ist das so eine der fraktionsinternen Synopsen, von denen Sie schreiben?

Von welcher Stelle werden/wurden die fraktionsinternen Synopsen erstellt?

Viele gute Grüße,


3.8.2018 - Aktualisertes Ablaufprogramm für die mündlichen Anhörungen


https://freiheitsfoo.de/2018/08/03/npog-anhoerung-aktualisiert/ bzw. https://freiheitsfoo.de/files/2018/08/plan-1.jpg


4.8.2018 - Blog: Fünf Strategien, um eine öffentliche Debatte zum NPOG zu behindern


https://freiheitsfoo.de/2018/08/04/five-ways-to-hush-debate-npog/


9.8.2018 - Mündliche Anhörung im Innenausschuss, u.a. mit freiheitsfoo


Ergänzende/zusätzliche freiheitsfoo-Stellungnahme durch RA Andreas Hüttl: https://freiheitsfoo.de/2018/08/09/npog-stellungnahme-huettl/ bzw. https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/20180807-stellungnahme-NPOG-freiheitsfoo-huettl.pdf

Dokumentation unseres mündlichen (Teil)Vortrags: https://freiheitsfoo.de/2018/08/09/freiheitsfoo-vortrag-npog-muendlich/


10.8.2018 - Veröffentlichung der Liste derjenigen vom Innenausschuss Eingeladenen, die abgesagt haben oder nicht teilnehmen


https://freiheitsfoo.de/2018/08/10/npog-anhoerungen-absagen-nichtteilnahmen/ und https://freiheitsfoo.de/files/2018/08/NPOG-Anhoerung-Absagen-Nichtteilnahme-Stand-20180809.jpg


10.8.2018 - Anfrage an das Nds. Landesdatenschutzamt bzgl. der Rolle von Herrn Fischer


Sehr geehrter Herr xxx,

Danke für die Information. Wir haben eine Frage mit Randbezug zum Thema:

Können Sie bestätigen, dass der Herr Mathias Fischer, der am gestrigen Tag als Teil der hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung zur mündlichen Anhörung zum NPOG-E geladen war und vorgetragen hat der gleiche Herr Fischer ist, der vor Ihrer Zeit als Pressesprecher des LfD Niedersachsen diese Position bekleidet hat?

Viele gute Grüße,


10.8.2018 - Presseanfrage an nds. Innenministerium: Wer hat wen zur Anhörung eingeladen?


Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie uns mit, welche der Landtagsfraktionen bzw. welche Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Sport welche Ṕersonen, Gruppen oder Verbände für die derzeit laufenden Anhörungen zu den LT-DSn 18/850 und 18/828 vorgeschlagen haben.

Wegen der Aktualität des Themas wären wir Ihnen für eine baldige Beantwortung unserer Anfrage sehr dankbar.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


10.8.2018 - Presseanfrage an die Fraktionen des nds. Landtags: Wen hat die Fraktion zur Anhörung eingeladen?


[Gleichlautende Anfrage an die Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis90/Grünen, FDP, AfD]

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten über die laufenden Anhörungen zum Entwurf eines neuen Polizeigesetzes in Niedersachsen berichten (LT-DSn 18/850 und 18/828).

Können Sie uns mitteilen, welche Personen, Gruppen und Verbände durch Ihre Fraktion bzw. durch die Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Sport aus Ihrer Fraktion zur Anhörung vorgeschlagen worden sind?

Wegen der Aktualität des Themas wären wir Ihnen für eine baldige Beantwortung unserer Anfrage sehr dankbar.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


13.8.2018 - Antwort von der LfD Nds.


Sehr geehrter Herr xxx,

ich kann Ihnen bestätigen, dass Herr Fischer bis zum letzten Jahr der Pressesprecher der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen war.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Büro der LfD/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stellvertretender Pressesprecher


13.8.2018 - Antwort von der FDP


(...)

im Anhang sende ich Ihnen die Liste mit den geladenen Experten nebst der Info, durch wen jeweils die Einladung erfolgte.

Beste Grüße


13.8.2018 - Antwort von der AfD


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Von unseren Abgeordneten wird Jens Ahrends (unser innenpolitischer Sprecher) vertreten sein.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Pressesprecher
AfD-Landtagsfraktion Niedersachsen


13.8.2018 - Antwort vom Nds. Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

leider haben wir keine Informationen zu Ihrer untenstehenden Anfrage.
Wir bitten Sie daher Ihre Anfrage direkt an den Nds. Landtag zu richten.
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

xxx

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Landesveranstaltungen und Heimatvertriebene



14.8.2018 - Nachhaken bei Herrn Watermann (sehr sehr früh morgens!)


Sehr geehrter Herr xxx,

können Sie uns sagen, ob und wann (ungefähr) wir mit einer Antwort rechnen können?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


14.8.2018 - Rückmeldung/-frage an die AfD


Sehr geehrter Herr xxx,

Danke für die Information, aber die Frage war eigentlich, ob und wen die AfD zur Abgabe einer schriftlichen oder mündlichen Stellungnahme zum NPOG-E vorgeschlagen bzw. eingeladen hat.

Können Sie uns dazu noch etwas mitteilen?

Danke und viele gute Grüße,


14.8.2018 - Rückmeldung von Herrn Watermann (sehr sehr früh morgens!)


Guten Abend Herr Ebeling,

wenn Sie mögen sprechen sie mich an wenn wir uns bei der nächsten Anhörung sehen.Von mir gibt es keine weiteren schriftlichen Antworten.Da sie laut ihrer vorletzten Mail zeitlich sehr belastet sind warte ich auf ihre Ansprache.Sie wollen Infos von mir ich nicht von ihnen.Dar sie keine Anstalten der Ansprache bei der letzten Anhörung suchten war für mich klar sie wollen nicht meine Meinung hören.

Gruß Uli Watermann


14.8.2018 - Rückmeldung an Herrn Watermann


Sehr geehrter Herr Watermann,

wow - damit hätte ich nicht gerechnet, dass Sie (auch) zu so später Nachtzeit noch am Gange sind und Mails beantworten.

Ja, vermutlich hätte ich die Gelegenheit bei unserer Begegnung am letzten Donnerstag am Schopfe packen müssen.

Ich bitte jedoch um Verständnis dafür, dass ich dass nicht getan habe, denn

1. war ich in dem Moment unserer Begegnung - kurz vor unserer eigenen mündlichen Stellungnahme im Ausschuss - mit ebendieser beschäftigt. Der Vortrag im Innenausschuss ist für uns immer noch etwas Besonderes und Aufregendes, für Sie selbstverständlich nicht.

2. Wie Ihnen bekannt musste ich aus betreuungstechnischen Gründen mein kleines Kind zur Anhörung mitnehmen. Insofern bitte ich um Rücksicht dafür, dass ich mich vor und nach der mündlichen Stellungnahme des freiheitsfoo's um eben dieses "gekümmert" bzw. mich mit diesem beschäftigt habe, anstelle auf Abgeordnete oder andere Sachverständige zuzugehen und Gespräche mit diesen zu suchen, was ich ansonsten sehr gerne getan hätte.

3. Seitens Ihres Mitarbeiters wurde uns sehr deutlich gemacht, dass wir auf eine Rückmeldung Ihrerseits zu warten hätten und nicht unsererseits auf Sie zukommen sollten. Sie würden sich bei uns melden, "sobald Herr Watermann ein freies Zeitfenster dafür hat", so hieß es.

4. Schließlich möchte ich aber auch noch erwähnen, dass Sie selber ebenfalls keinerlei Anstalten gemacht haben, auf mich zuzugehen bzw. ein Gespräch mit mir zu suchen. Sicherlich hatten Sie dafür ebenfalls gute Gründe.

Wenn Sie uns die zuletzt gestellte Nachfrage also nun nicht mehr beantworten möchten, dann werde ich und werden wir in der Redaktion das selbstverständlich akzeptieren.

Trotzdem möchten wir noch einmal um die Beantwortung bitten und würden uns sehr darüber freuen.

So oder so viele gute Grüße,

Michael Ebeling


15.8.2018 - Nachhaken bei der Landtagsverwaltung


Sehr geehrte Frau xxx,

wohlwissend, dass Sie in diesen Tagen jede Menge Arbeit zu erledigen haben: Können wir noch mit einer Antwort zu der Nachfrage vom 1.8.2018 rechnen?

Danke und viele gute Grüße,


16.8.2018 - Bitte an die Landtagsverwaltung um Übersendung der schriftlichen Stellungnahmen


Sehr geehrte Frau xxx,

am 1.8.2018 schrieben Sie uns:

"Ich werde Ihnen die Stellungnahmen der Anhörungsteilnehmer nach dem 16. August 2018 zusenden und bitte um Ihr Verständnis."

Wir wissen, dass Sie derzeit viel zu tun haben, aber wäre eine Übersendung oder Verlinkung der Stellungnahmen noch vor dem Wochenende möglich?

Wie auch immer:

Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


17.8.2018 - Nachfrage an die FDP zur Vervollständigung der Vorschlagsliste für Stellungnahme-Abgebende


Sehr geehrte Frau xxx,

nochmals Danke für die Übersendung der Auflistung!

Diese ist vom Stand 30.5.2018. Können Sie uns ggf. eine noch aktuellere Liste zusenden oder so mitteilen, welche Fraktion jeweils die folgenden Gruppen und Personen zur Stellungnahmenabgabe vorgeschlagen hat, die auf der Liste vom 30.5.2018 noch nicht enthalten sind?

  • Michael Schmidt, Leiter Konzernsicherheit VW Wolfsburg
  • RA Sven Adam
  • Vereinigung Nds. und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger
  • DGB Bez. NDS-HB-SA
  • DITIB
  • SCHURA
  • Prof. Markus Thiel, DHPol Münster

So könnten wir unsere Auflistung

https://freiheitsfoo.de/2018/08/15/npog-anhoerung-einladungswesen/

aktualisieren.

So oder so vielen Dank und viele gute Grüße,


16.8.2018 - Sehr schnelle Antwort von der FDP!


Hallo Herr xxx,

da es keine darüber hinausgehende Liste gibt, mussten wir selbst recherchieren, konnten aber leider nicht alle Genannten zuweisen. Teilweise erfolgen solche Benennungen einfach, indem einzelne Abgeordnete im Ausschuss einen kleinen Zettel and en Vorsitzenden weiterreichen. Das ist dann nur sehr schwer nachzuvollziehen.

  • Michael Schmidt, Leiter Konzernsicherheit VW Wolfsburg ------ CDU
  • RA Sven Adam -------- Grüne
  • Vereinigung Nds. und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger
  • DGB Bez. NDS-HB-SA ------ SPD
  • DITIB
  • SCHURA
  • Prof. Markus Thiel, DHPol Münster ------- CDU

Beste Grüße


17.8.2018 - Die Landtagsverwaltung sendet uns die schriftlichen Stellungnahmen zu


Sehr geehrter Herr xxx, anliegend übersende ich Ihnen unter Bezug auf mein Schreiben vom 1.8.2018 die erbetenen Stellungnahmen. Weitere Emails folgen.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Niedersächsischer Landtag - Landtagsverwaltung -
Referat 7 – Plenum, Ausschüsse, Eingaben, Drucksachen


19.8.2018 - Blog mit GBD-Äußerungen zum Ende der mündl. Anhörungen, Fazit sowie Veröffentlichung der Stellungnahmen


https://freiheitsfoo.de/2018/08/19/npog-stellungnahmen-und-knaller/


20.8.2018 - Presseanfrage an Herrn Adasch zur Taserkritik und zur Verbundenheit mit dem VW-Vortragenden im Innenausschuss


Sehr geehrter Herr Adasch,

wir haben zwei Fragen zur aktuellen Diskussion um den Entwurf für ein neues Polizeigesetz für Niedersachsen. Weil wir darüber berichten möchten, würden wir uns sehr über eine Antwort von Ihnen dazu freuen:

1.)

Im Rahmen der Innenausschuss-Sitzung vom 16.8.2018 mit mündlichen Anhörungen zum NPOG-E wehrten Sie sich Berichten zufolge gegen den Vorwurf, dass die in § 69 (4) erwähnten Taser-Waffen ("Elektroimpulsgeräte") nicht nur beim SEK (wie seit 2013) sondern bei anderen Polizeieinsätzen und -kräften zum Einsatz kommen soll.

Der § 69 (4) NPOG-E schränkt den Einsatz von Tasern keineswegs auf das SEK ein, das ist dagegen geregelt mittels eines Erlasses des Inneministers vom 4.6.2013.

Ein derartiger Erlass kann ebenfalls durch den jeweils amtierenden Nds. Innenminister ohne vorherige parlamentarische Beteiligung und ohne öffentliche Debatte oder gar Inkenntnissetzung wieder aufgehoben oder inhaltlich geändert, also auch z.B. bzgl. des zulässigen Einsatz von Taserwaffen in den Polizeistellen ausgeweitet werden.

Angesichts dieser Sachlage (und falls wir in deren Beschreibung sachlich falsch liegen, bitten wir um Richtigstellung) ist die geäußerte Sorge, dass Taserwaffen durchaus wenn nicht mit Inkrafttreten des NPOG, dann doch zu späterem Zeitpunkt durch ministeriellen Erlass auch in breiterem Umfang eingesetzt werden können/dürfen, durchaus berechtigt.

Unsere Frage dazu an Sie:

Wie können Sie gewährleisten, die sicherstellen, dass die Ausweitung des Tasereinsatzes bei der Nds. Polizei mittels Innenminister-Erlasses nicht stattfinden wird?

Können Sie bspw. garantieren, dass keine weiteren Taser (über den üblichen SEK-Verschleiß hinaus) angeschafft werden?

2.)

Bei den Anhörungen am 9.8.2018 zum NPOG-E begrüßten und bezeichneten Sie den zur Abgabe einer Stellungnahme Eingeladenen, Herrn Michael Schmidt von der VW AG als "ehemaligen Arbeitskollegen".

Können Sie uns mitteilen, wo bzw. inwiefern Sie mit Herrn Schmidt in der Vergangenheit beruflich zusammen gearbeitet haben?

Wir würden uns ob der aktuellen Diskussion zum NPOG sehr über eine baldige Beantwortung freuen. Vielleicht ermöglichen Ihre Antworten zudem eine Versachlichung der Debatte, was uns sehr freuen würde.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


20.8.2018 - Private Anfrage an die Landtagsverwaltung mit der Bitte um Aushändigung eines Wortprotokolls der Innenausschuss-Sitzung vom 9.8.2018


Sehr geehrte Frau xxx,

in diesem Fall schreibe ich Ihnen als Einzelperson und nicht als Mitglied der Redaktion von freiheitsfoo.de.

Können Sie mir das Wortprotokoll der Innenausschuss-Sitzung vom 9.8.2018 zukommen lassen?

Wie ich den Ausführungen von Herrn Watermann vom 16.8.2018 entnehmen konnte, existiert bis dato ja zumindest eine Vorabversion davon. Und mir ist wichtig, dass darin mein Redebeitrag inhaltlich korrekt wiedergegeben worden ist. Damit beziehe ich mich nicht nur, aber insbesondere auf die anschließende Intervention des Ausschussvorsitzenden Adasch zu meinem "Quatsch"-Begriff, den er gerne aus dem Protokoll gestrichen haben wollte, wogegen ich mich aber ja gewehrt habe.

Und falls ich mir diese Frage über die konkrete Einzelheit hinausgehend erlauben darf:

Sind diese Wortprotokolle der öffentlichen oder öffentlichen Teile von Ausschuss-Sitzungen irgendwo abrufbar oder zumindest auf Nachfrage zu erhalten? Oder gibt es Audio-Aufzeichnungen von den Sitzungen?

Danke und viele gute Grüße,


21.8.2018 - Nachhaken bei der Landtagsverwaltung ob der noch einen ausstehenden Beantwortung


Sehr geehrte Frau xxx,

enschuldigen Sie bitte die erneute Nachfrage, aber können wir noch mit einer Beantwortung unserer Frage vom 1.8. rechnen?

Viele gute Grüße,


22.8.2018 - Antworten von Herrn Adasch


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.08.18. Als Vorsitzender des Ausschusses für Inneres und Sport bin ich für die Beantwortung von inhaltlichen Nachfragen nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich hierzu an die innenpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen.

Zu Ihrer zweiten Anmerkung der Hinweis, dass ich nicht den Vertreter von der Volkswagen AG, sondern dessen Begleitung, Herrn Klaus Schneck, als ehemaligen Landtagskollegen begrüßt habe.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Adasch


22.8.2018 - Presseanfrage an Herrn Lechner zum Taser


Sehr geehrter Herr Lechner,

Herr Adasch bat uns, sich mit der folgenden Frage an Sie zu wenden:

+++

Im Rahmen der Innenausschuss-Sitzung vom 16.8.2018 mit mündlichen Anhörungen zum NPOG-E wehrten Sie sich Berichten zufolge gegen den Vorwurf, dass die in § 69 (4) erwähnten Taser-Waffen ("Elektroimpulsgeräte") nicht nur beim SEK (wie seit 2013) sondern bei anderen Polizeieinsätzen und -kräften zum Einsatz kommen soll.

Der § 69 (4) NPOG-E schränkt den Einsatz von Tasern keineswegs auf das SEK ein, das ist dagegen geregelt mittels eines Erlasses des Innenministers vom 4.6.2013.

Ein derartiger Erlass kann ebenfalls durch den jeweils amtierenden Nds. Innenminister ohne vorherige parlamentarische Beteiligung und ohne öffentliche Debatte oder gar Inkenntnissetzung wieder aufgehoben oder inhaltlich geändert, also auch z.B. bzgl. des zulässigen Einsatz von Taserwaffen in den Polizeistellen ausgeweitet werden.

Angesichts dieser Sachlage (und falls wir in deren Beschreibung sachlich falsch liegen, bitten wir um Richtigstellung) ist die geäußerte Sorge, dass Taserwaffen durchaus wenn nicht mit Inkrafttreten des NPOG, dann doch zu späterem Zeitpunkt durch ministeriellen Erlass auch in breiterem Umfang eingesetzt werden können/dürfen, durchaus berechtigt.

Unsere Frage dazu an Sie:

Wie können Sie gewährleisten bzw. sicherstellen, dass die Ausweitung des Tasereinsatzes bei der Nds. Polizei mittels Innenminister-Erlasses nicht stattfinden wird?

Können Sie bspw. garantieren, dass keine weiteren Taser (über den üblichen SEK-Verschleiß hinaus) angeschafft werden?

+++

Wir möchten gerne zum Thema NPOG-E berichten und würden uns aufgrund der Aktualität des Themas über eine kurzfristige Antwort sehr freuen! Und vielleicht ermöglichen Ihre Antworten zudem eine Versachlichung der Debatte, was uns sehr freuen würde.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


23.8.2018 - Rückmeldung vom Landtag zur privaten Anfrage um Aushändigung der Niederschrift der Innenausschuss-Sitzung vom 9.8.2018


Sehr geehrter Herr Ebeling,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Derzeit ist hier Landtagsplenum und ich bereite eine Reise für die kommende Woche vor, die ich auch begleiten werde. Daher bitte ich um Ihr Verständnis, wenn ich mich hierzu in der 36. Kalenderwoche melden werde.

Mit freundlichen Grüßen


23.8.2018 - Rückmeldung an die Landtagsverwaltung


Sehr geehrte Frau xxx,

zunächst und vor allem vielen Dank!

Eine Frage bleibt noch offen: Sind die Wortprotokolle (nach abschließender Billigung durch die Ausschüsse) für jedermann verfügbar? Oder muss man dahingehend ein besonderes Interesse, wie in meinem Fall, vorweisen, um sie ausgehändigt zu bekommen?

Dass die Protokolle kein wortgetreues Abbild des Ablaufs bilden, ist mir klar. Jedoch wieß mich Herr Adasch bei der kurzen "Diskussion" um den "Quatsch"-Begriff ausdrücklich darauf hin, dass es ihm darum ginge, diesen Begriff nicht ins Protokoll aufzunehmen. Darum auch mein Interesse daran.

Nochmals Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


23.8.2018 - Rückmeldung der Landtagsverwaltung zur privaten Anfrage um Aushändigung der Niederschrift der Innenausschuss-Sitzung vom 9.8.2018


Sehr geehrter Herr Ebeling,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe Ihre Anmerkungen zur Niederschrift der Innenausschusssitzung vom 9.8.2018 an Herrn Vorsitzenden Adasch weitergegeben. Derzeit liegt eine "Vorabversion" vor, die noch nicht - so sieht es § 95 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Nds. Landtages (GO-LT) vor - vom Ausschuss gebilligt ist. Es ist beabsichtigt, dass der Ausschuss die Niederschrift voraussichtlich in der 35. Kalenderwoche billigen wird. Nach diesem Ausschussbeschluss werde ich Ihnen ein Exemplar zuleiten. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass nicht "Wort für Wort" protokolliert wird, sondern die Niederschrift den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen wiedergibt.

Zu den Audioaufnahmen:
Im Rahmen der Sitzung werden Audioaufnahmen gefertigt. Diese werden nur für die Erstellung der Niederschrift und erforderlichenfalls für weitere verwaltungsinterne Zwecke verwendet.

Mit freundlichen Grüßen


23.8.2018 - Rückmeldung an die Landtagsverwaltung


Sehr geehrte Frau xxx,

ja, gerne und danke für die Rückmeldung!

Viele gute Grüße,


27.8.2018 - Zwischen-Rückmeldung von Herrn Lechner


Guten Morgen sehr geehrter Herr xxx,

versuche Ihnen morgen eine Antwort zu schreiben. Früher geht es leider nicht, aber ich hoffe, dass das noch akzeptabel ist.

Mit besten Grüßen
Sebastian Lechner


27.8.2018 - Rückmeldung an Herrn Lechner


Sehr geehrter Herr Lechner,

völlig ausreichend - danke.

Viele gute Grüße,


29.8.2018 - Antworten von Herrn Lechner zum Taser


Hallo Herr xxx,

zu Frage 1: Eine Ausweitung ist aktuell nicht geplant und auch zwischen den Koalitionsfraktionen aktuell nicht anders besprochen.

Dazu sei aber Folgendes ausgeführt:

Der Taser wird im neuen NPOG als Waffe nach §69 Abs.4 NPOG eingeführt. Der Einsatz steht generell unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit, d.h. ein Polizeibeamter, der ihn anwenden will, darf dieses nur tun, wenn es kein milderes Mittel gibt. Aufgrund der Eingriffsschwere eines Tasereinsatz und der Klassifikation als Waffe würde er sich in dieser Verhältnismäßigkeitsabwägung unterhalb der Schusswaffe, aber oberhalb des Schlagstocks in §69 Abs.4 NPOG bewegen. Dies verhindert den von Ihnen gefürchteten breiten Einsatz bei Demonstrationen oder Ähnlichem, selbst wenn der Innenminister per Erlass entscheiden würde, den Anwendungsbereich auszuweiten.

Würden wir den Taser breit einführen wollen, müssten wir diesen nach §69 Abs.3 NPOG als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt klassifizieren. Das tun wir aber ausdrücklich nicht.

zur Frage 2: Nein.

Mit besten Grüßen
Sebastian Lechner


4.9.2018 - Presseanfrage an Herrn Lechner (CDU-Innenpolitik-Sprecher) zur "konkreten Wahrscheinlichkeit"


Sehr geehrter xxx,

vielleicht können Sie uns auch noch bei der folgenden Frage weiterhelfen?

Mehrfach taucht im Gesetzestext und in der Begründung des NPOG-E der Begriff der "konkreten Wahrscheinlichkeit" auf.

Gibt es eine Definition oder eine Beschreibung, was juristisch und praktisch unter einer "konkreten Wahrscheinlichkeit" zu verstehen ist?

Gibt es andere Gesetze oder Verordnungen, in denen diese Begrifflichkeit Verwendung findet?

Vielen Dank für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


5.9.2018 - Antwort von der Landtagsverwaltung


Sehr geehrter Herr xxx,

auf Ihre Frage zur Zusendung von Niederschriften teile ich Ihnen mit, dass Niederschriften über öffentliche Sitzungen interessierten Personen auf Anfrage zugesandt werden. Es ist geplant, diese auch im Internet zu veröffentlichen. Hierfür sind noch technische und organisatorische Veränderungen erforderlich. Die Umsetzung wird im Zusammenhang mit einem Relaunch des Internetauftritts des Landtages im kommenden Jahr angestrebt.

Zu Ihrer Information: Die Niederschriften über die Sitzungen des Innenausschusses am 9. und 10.8.2018 werden voraussichtlich am 6.9.2018 durch den Innenausschuss gebilligt werden. Die Niederschrift der Sitzung vom 16.8.2018 ist zz. noch in Arbeit.

Ich hoffe, dies hilft Ihnen erst einmal weiter.

Mit freundlichen Grüßen


5.9.2018 - Bitte an die Landtagsverwaltung um Aushändigung der bisherigen Niederschriften der öffentlichen Innenausschuss-Sitzungen aus 2018


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank!

Wäre es möglich, mit der Übersendung der Niederschriften der Innenausschuss-Sitzungen vom 9. und 10.8. uns auch diejenigen Niederschriften der bisherigen öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Inneres und Sport des Jahres 2018 zukommen zu lassen?

Danke und viele gute Grüße,


15.9.2018 - Presseanfrage an das Nds. Innenministerium: Erlasse zu Taser und Pfefferspray


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen geplanter Berichterstattungen u.a. mit Bezug zum NPOG-E bitten wir um Mitteilung der Wortlaute folgender Erlasse:

1.) Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 04.06.2013 zum Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten. (Oder gibt es hierzu bereits einen aktuelleren Erlass?)

2.) Runderlass des MI vom 29.08.2013 "Reizstoffe in der Polizei des Landes Niedersachsen".

Erläuterungen:

ad 1.) Dazu hatten wir bereits im November/Dezember 2016 angefragt: https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Anhoerung-Polizeigesetzreform-LT-NDS#toc74 Seinerzeit hieß es, der Erlass könne nicht veröffentlicht werden. Die Begründung für die damalige Haltung blieben Sie uns bislang schuldig. Vielleicht hat sich die Sachlage zur Veröffentlichungspraxis dieses Textes ja geändert. Falls nicht: Warum kann/darf dieser nicht veröffentlicht werden oder wäre nicht möglicherweise eine ausschnittsweise Veröffentlichung denkbar/möglich?

ad 2.) Den Inhalt des "Pfefferspray-Einsatz-Erlasses" hat uns Herr xxx als leitender Polizeidirektor des Dezernats 12 der PD Hannover bereits zugesagt https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Pfefferspray-Polizei-NDS#toc13 und auf das Dokumentensuchsystem verwiesen: www.niedersachsen.de/politik_staat/ Dort aber (und auch auf den dort weiter verlinkten Seiten) konnten wir diesen Erlass jedoch leider nicht finden.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


15.9.2018 - Nachhaken bei der Landtagsverwaltung ob der Zusendung der IA-Sitzungs-Niederschriften


Sehr geehrte Frau xxx,

ahnend, dass Sie vermutlich eine sehr anstrengende Plenums-Woche hinter sich haben:

Wäre es möglich, die von uns angefragten Niederschriften in der nächsten Woche übermittelt zu bekommen?

Oder hat der Innenausschuss über die Niederschriften zu 9. und 10.8.2018 noch gar nicht endgültig entschieden?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


18.9.2018 - Antwort von der Landtagsverwaltung - Zusendung der Innenausschuss-Niederschriften


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15.9.2018.

Anliegend übersende ich Ihnen die vom Innenausschuss gebilligten Niederschriften der Sitzungen vom 9. und 10.8.2018. Die Übersendung weiterer Niederschriften der öffentlichen Sitzungen aus 2018 ist in Arbeit. Diese werde ich Ihnen in Kürze zusenden.

Mit freundlichen Grüßen


18.9.2018 - Antwort vom Nds. Innenministerium: Veröffentlichung des "Pfefferspray-Erlasses"


Sehr geehrter Herr xxx,

Ihre Anfrage vom 15.09.2018 möchte ich wie folgt beantworten:

1.
Die erlassliche Regelung zum Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (Taser) ist als geheimhaltungsbedürftig eingestuft und unterliegt der Verschlusssachenanweisung in der Stufe „VS - Nur für den Dienstgebrauch“.

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen hierzu keine weiteren Auskünfte geben kann.

2.
Der aktuelle Runderlass zur Zulassung und zum Einsatz von Reizstoffen in der Landespolizei ist in der Anlage beigefügt.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrage
xxx
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Landespolizeipräsidium Referat 26 -Technik, Finanzen- Lavesallee 6, 30169 Hannover

Anlage: Runderlass zum Einsatz von Pfefferspray bei der Polizei Niedersachsens vom 29.8.2013


21.9.2018 - Nachfrage an das Nds. Innenministerium zur Nicht-Veröffentlichung des Taser-Erlasses


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren im CC dieser Nachricht,

vielen Dank für den "Pfefferspray-Erlass".

Am 18.09.2018 um xxx schrieb xxx (MI):

Die erlassliche Regelung zum Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (Taser) ist als geheimhaltungsbedürftig eingestuft und unterliegt der Verschlusssachenanweisung in der Stufe „VS - Nur für den Dienstgebrauch“.

Können Sie uns wenigstens mitteilen, welche Gründe für die VS-NfD-Klassifizierung gesorgt haben? Das müsste ja wenigstens in abstrakter Weise für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein bzw. gemacht werden.

Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


24.9.2018 - Antwort aus dem Nds. Innenministerium


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Hannover, 24.09.2018
Landespolizeipräsidium
Referat 26 -Technik, Finanzen-

Sehr geehrter Herr xxx,

nach hiesiger Bewertung wurden die Inhalte der erlasslichen Regelung zum Einsatz von Distanzelektroimpulsgeräten (Taser) in der Stufe VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH gem. VSA eingestuft.

Dieses geschieht, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann (vgl. §§7, 9 VSA).

Inhaltlich darf ich nicht weiter auf den Erlass eingehen - ich bitte um Ihr Verständnis.

Mit freundlichem Gruß


24.9.2018 - Nachfrage an das Nds. Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,
sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die prompte Beantwortung unserer Frage!

Gehen wir richtig in der Annahme, dass mit "hiesiger Bewertung" gemeint ist, dass das Innenministerium selber die Bewertung zur Klassifizierung oder Nicht-Klassifizierung von Erlassen dieser Art vornimmt oder gibt es hierbei noch eine weitere Stelle, die diese vornimmt oder überprüft?

Viele gute Grüße,


25.9.2018 - Antwort vom Nds. Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

zu Ihrer Nachfrage möchte ich anführen, dass gem. §8 Abs. 1 VSA die herausgebende Stelle über die Notwendigkeit der VS-Einstufung (iVm § 1 Abs. 1) und den Geheimhaltungsgrad der VS entscheidet.

Mit freundlichem Gruß


28.9.2018 - Anfrage und Bitte an die Landtagsverwaltung u.a. zur Änderung des Innenausschuss-Protokolls vom 9.8.2018


Sehr geehrte Frau xxx,

zunächst vielen herzlichen Dank für die Übersendung der Niederschriften!

Ich habe dazu zwei Bitten, die eine im Namen unserer Redaktion, die andere als Einzelperson:

1.) Können Sie uns auch noch die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Innenausschusses vom 16.8.2018 zugänglich machen, sobald diese gebilligt sein sollte?

2.) In der Niederschrift zur Sitzung vom 9.8.2018 wird auch mein Vortrag als Vertreter des freiheitsfoo's dokumentiert. So heißt es dort auf Seite 56, linke Spalte ganz unten:

"Ein weiteres Beispiel ist die umfangreiche Ausweitung der Videoüberwachung in § 32. Das KFN hat ja heute Vormittag vorgetragen. Alle Leute, die sich wissenschaftlich mit dem Thema Videoüberwachung auseinandersetzen, sagen, dass diese Ausweitung nichts bringt bzw. jedenfalls nicht verhältnismäßig ist."

Tatsächlich gesagt habe ich aber:

"Der – um es einmal hemdsärmelig auszudrücken – große Quatsch, der sich hinter der enormen Ausweitung der polizeilichen Videoüberwachungsbefugnisse im geplanten § 32 verbirgt. Das KFN hat ja heute Vormittag hier vorgetragen. Alle Leute, die sich wissenschaftlich mit dem Thema Videoüberwachung auseinandersetzen, sagen, dass diese Ausweitung nichts bringt bzw. jedenfalls nicht verhältnismäßig ist."

Der Unterschied mag für Sie evtl. marginal erscheinen, für mich ist er das allerdings keineswegs, ohne das an dieser Stelle inhaltlich detailliert ausführen zu wollen.

Vielleicht ist Ihnen auch in Erinnerung, dass der Ausschussvorsitzende Herr Adasch mich ausdrücklich auf den "Quatsch"-Begriff angesprochen hat und meinte, dass das nicht zu der ernsthaften Arbeit des Innenausschusses passen würde, weswegen er diesen gerne aus der Protokollierung herausnehmen lassen würde. Dagegen habe ich mich dann ausdrücklich verwahrt.

Nun wurde also der "Quatsch" aus der Niederschrift herausredigiert, während der Rest meines Vortrags sehr wortgetreu festgehalten worden ist.

Damit bin ich nicht einverstanden und bitte hiermit darum, dieses zu ändern oder mir aber mitzuteilen, wo ich dieses Änderung veranlassen kann/muss.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


28.9.2018 - Antwort von der Landtagsverwaltung


Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Email.\\ Anliegend übersende ich Ihnen die https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/niederschrift-innenausschuss-LT-NDS-2018-16_08.pdf Niederschrift vom 16.8.2018. Zu Ihrer 2. Frage werde ich mich in Kürze bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen


29.9.2018 - Nachfrage an die Landtagsverwaltung


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank!

Erlauben Sie uns eine Nachfrage zur Niederschrift vom 16.8.2018:

Diese endet auf Seite 24, ohne auf die Einwürfe des GBD einzugehen bzw. diese zu dokumentieren.

Hat die Nicht-Verschriftlichung der Aussagen und Ankündigungen von Herrn Wefelmeier einen bestimmten Grund?

Viele gute Grüße,


18.10.2018 - Antworten der Landtagsverwaltung


Sehr geehrter Herr xxx,

ich komme zurück auf
a) Ihre Bitte auf Änderung der Niederschrift der 22. Sitzung vom 9.8.2018 (sh. unten) und
b) Ihre mit Email vom 29.9.2018 gestellte Frage, nach der Nicht-Verschriftlichung der Aussagen von Herrn Dr. Wefelmeier in der Niederschrift der 24. Sitzung des Innenausschusses vom 16.8.2018.

Zu a)
Der Vorsitzende des Innenausschusses hat ihre Email zur Kenntnis genommen und Ihren Wunsch auf Änderung der Niederschrift in der heutigen Sitzung vorgetragen. Der Ausschuss sieht keinen Anlass, die Niederschrift vom 9.8.2018 - die er in seiner 29. Sitzung am 6.9.2018 gebilligt hat - auf Grund Ihrer Email vom 28.9.2018 zu ändern.

Zu b)
Niederschriften müssen die in der Sitzung gefassten Beschlüsse und den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen wiedergeben (§ 95 Abs. 1 S. 2 GO-LT). Ausführungen zum Verfahren - wie von Herrn Dr. Wefelmeier in der Sitzung getätigt - sind hiervon nicht erfasst.

Ich bitte von weiteren Anfragen zu diesem Thema abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Niedersächsischer Landtag - Landtagsverwaltung -
Referat 7 – Plenum, Ausschüsse, Eingaben, Drucksachen


13.12.2018 - Antwort von der Landtagsverwaltung


Sehr geehrter Herr xxx,

anbei erhalten Sie zwei weitere vom Ausschuss gebilligte Niederschriften.

Mit freundlichen Grüßen


18.12.2018 - Nachfrage an die Landtagsverwaltung


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen Dank!

Die beiden Niederschriften enthalten je ganze oder halbe leere/weiße Seiten. Können Sie uns erläutern, welchen Grund das hat? Anders gefragt: Sind hier eventuell Kürzungen vorgenommen worden im Rahmen der Veröffentlichung der Niederschriften?

Und: Wäre es möglich, uns auch noch die nachfolgenden Innenausschuss-Niederschriften dieses Jahres zukommen zu lassen, sobald diese gebilligt worden sind?

Vielen Dank und Ihnen, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Familienangehörigen eine gute, erholsame und frohe Weihnachts- und Jahreswendezeit!


18.12.2018 - Antwort von der Landtagsverwaltung


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Email und die guten Wünsche.

Zu Ihren Fragen:

Die von Ihnen erbetenen Niederschriften werde ich Ihnen nach der Fertigstellung und anschließenden Billigung durch den Innenausschuss (ggf. in der nächsten Sitzung am 10.1.2019) zukommen lassen.

Sie fragten nach dem Sinn der (halb)leeren Seiten. Die Einfügung halbleerer bzw. komplett-leerer Seiten ist relevant für die spätere Zuordnung von Teilen der Niederschriften zu den jeweiligen Beratungsgegenständen (Entschließungsanträge/Gesetzentwürfe) im Rahmen der Aktenführung bzw. Archivierung. Es wurden keine Textteile entfernt.

Ich hoffe, Ihre Fragen erst einmal beantwortet zu haben und wünsche Ihnen und Ihrer Familie ebenso schöne Weihnachten und alles Gute für 2019!

Mit freundlichen Grüßen


26.1.2019 - Anfrage an die Landtagsverwaltung


Sehr geehrte Frau xxx,

können Sie uns ggf. schon weitere, inzwischen gebilligte Niederschriften der Innenausschuss-Sitzungen (gerne auch aus 2019, falls schon verfügbar) zur Verfügung stellen?

Soweit wir das übersehen können fehlen noch die Niederschriften folgender öffentlicher Innenausschuss-Sitzung (bzw. -Sitzungsteile):

  • 30.8.2018 (!)
  • 1.11.2018
  • 8.11.2018
  • 22.11.2018
  • 29.11.2018
  • 1.12.2018
  • 6.12.2018
  • 10.1.2019
  • 17.1.2019

Weiter bitten wir um Übersendung der aktuellen Vorlage, die den zweiten Teil der Stellungnahme des GBD zum NPOG-E enthält.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


28.1.2019 - Schnelle Antwort von der Landtagsverwaltung


Sehr geehrter Herr xxx,\\ vielen Dank für Ihre Email.

Anliegend übersende ich Ihnen auf Ihre Anforderung die Vorlage 35 zur LT-Drs. 18/850 (Entwurf eines Reformgesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU).

Weiterhin erhalten Sie die Niederschrift der 36. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 22.11.2018. Die Niederschriften der Sitzungen am 1. und am 8.11.2019 werden voraussichtlich am 31.1.2019 vom Ausschuss gebilligt. Ich werde sie Ihnen danach zusenden. Alle restlichen offenen Niederschriften sind derzeit noch in der Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen


28.1.2019 - Nachfrage und Bitte an die Landtagsverwaltung


Sehr geehrte Frau xxx,

vielen herzlichen Dank für die besonders schnelle Rückmeldung und für die Vorlage 35.

Wir haben dazu noch eine Frage und eine Bitte:

Können Sie ggf. kurz etwas dazu sagen, warum die Billigung der Niederschrift der Innenausschuss-Sitzung vom 30.8.2018 noch immer nicht erfolgt ist? Es erscheint uns sehr ungewöhnlich, dass dieser Vorgang so lange dauert.

Und dann noch die Bitte: Wäre es möglich, uns die nächste Vorlage des GBD zum NPOG-Entwurf unaufgefordert zukommen zu lassen, sobald diese im Parlamentsdokumentationssystem angekommen/erschienen ist?

Wir wissen, dass Sie sehr viel Arbeit zu erledigen haben, aber vielleicht ist das trotzdem möglich.

Wie auch immer - Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße,


29.1.2019 - Erneut flotte Antwort von der Landtagsverwaltung


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Email. Ihre Bitte auf Übersendung der nächsten Vorlage des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes habe ich notiert. Ich bitte Sie jedoch, mich ggf. an die Übersendung zu erinnern.

Zur Niederschrift vom 30.8.2018 merke ich an, dass diese eine auswärtige Sitzung/Reise betrifft. Niederschriften über Reisen haben eine geringere Priorität und werden daher nachrangig durch die Stenografinnen und Stenografen erstellt. Diese Niederschrift ist noch in Arbeit.


4.5.2019 - Anfrage an die Landtagsverwaltung um den aktualisierten Gesetzentwurf "Vorlage 38"


Sehr geehrte Frau xxx,

dem Kurzbericht zur 50. Sitzung des Innenausschusses am 2.5.2019 zufolge

https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/kurzberichte_ausschuesse/18_wp/afiusp/KB_050_AfIuS_02.05.2019.pdf

existiert eine "Vorlage 38", die den aktuellen Stand des NPOG-Gesetzentwurfs dokumentieren soll.

Können Sie uns diese Vorlage zur weiteren Veröffentlichung zukommen lassen?

Bei dieser Gelegenheit: Gibt es auch eine "Vorlage 37" und falls ja, was beinhaltet diese?

Vielen Dank und viele gute Grüße,


5.5.2019 - Anfrage an Herrn Watermann um die aktuelleste Synopse


Sehr geehrter Herr xxx, sehr geehrter Herr xxx,

mit Bezug auf Ihr Angebot vom 27.7.2018:

Können Sie uns die Synopse des GBD zur Gegenüberstellung des aktuellen NdsSOG gegenüber dem vom Innenausschuss nun beschlossenen bzw. empfohlenen NPOG-Entwurf zukommen lassen, hilfsweise die letztaktuelle Synopse dieser Art, die Ihnen vorliegt?

Über eine angsichts der Aktualität kurzfristige Antwort würden wir uns sehr freuen.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


10.5.2019 - "Antwort" von Herrn Watermann


Sehr geehrter Herr xxx,

bezüglich Ihrer E-Mail vom 05.05.2019 kann ich Ihnen folgende Rückmeldung geben:

Bis letzten Donnerstag hatte der Ausschuss für Inneres und Sport den Gesetzesentwurf auf der Grundlage von juristischen Anmerkungen und Änderungsvorschlägen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes (GBD) des Landtags beraten. Diese Vorlagen sind allerdings nicht öffentlich zugänglich. Erst nach Abschluss der Ausschussberatungen werden die zu übernehmenden Passagen der GBD-Vorlagen und andere etwaige Änderungen in den Gesetzestext eingearbeitet und sehr kurzfristig als Gesetzesvorlage ins Verfahren gegeben. Es gibt keinen zusammenfassenden Gesetzestext. Dieser wird erst nach Bekanntgabe der TO für das Plenum 14.05. - 16.05.2019 veröffentlicht werden. Bis dahin haben auch die Abgeordneten das Gesetz nur "Stückchenweise" beraten und beschlossen.

Ein Überblick über die Beratungsfolge finden Sie im Internet unter https://www.nilas.niedersachsen.de/starweb/NILAS/servlet.starweb?path=NILAS/lisshfl.web&id=nilaswebfastlink&format=WEBVORGLFL&search=WP%3d18+AND+%281vtyp%3dgesetz%2a+and+bafo%3dbasis+and+1vnr%3d18%2a%29 (Suchwort: NPOG) - mit sehr viel Fleißarbeit lassen sich die Ergebnisse der Beratungen aus den Protokollen herausarbeiten.

Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

Wahlkreisbüro Uli Watermann MdL


12.6.2019 - Anfrage an das Nds. Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

nun doch noch eine Nachfrage:

Gibt es eine Synopse oder eine sonstige Gegenüberstellung von NdsSOG der letztgültigen Fassung zum neuen NPOG?

Es ist ja im Vorfeld der Gesetzgebung (im Januar 2018) eine solche publik geworden - ist sowas also auch für die endgültige NPOG-Version verfügbar?

Viele gute Grüße,


14.6.2019 - Antwort vom Nds. Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

es gibt hier ein verwaltungsinternes Papier, das als Synopse bezeichnet werden könnte. Dies ist allerdings ausschließlich für den verwaltungsinternen Gebrauch konzipiert und daher nicht geeignet für die Verwendung in der Öffentlichkeit. Ich bitte daher um Verständnis, dass wir Ihnen diesbezüglich nicht weiterhelfen können.

Mit freundlichen Grüßen
xxx
Nieders. Ministerium für Inneres und Sport
Abteilung 2 - Landespolizeipräsidium
Referat 22 (Recht)


15.6.2019 - Anfrage an die Landtagsverwaltung Niedersachsens um Synopsen-Veröffentlichung


Sehr geehrte Frau xxx,

es existiert eine Synopse, die das vorherige NdsSOG dem jetzt in Kraft getretenen NPOG gegenüberstellt. Das hat uns jedenfalls Herr xxx vom MI so bestätigt:

https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.Neues-Polizeigesetz-NDS-2018#toc105

Er schreibt uns allerdings auch:

"Dies [verwaltungsinternes Papier] ist allerdings ausschließlich für den verwaltungsinternen Gebrauch konzipiert und daher nicht geeignet für die Verwendung in der Öffentlichkeit."

Uns erschließt sich nicht, warum dieses Dokument der Öffentlichkeit vorenthalten werden soll und darum wenden wir uns an Sie.

Können Sie diesbezüglich einmal eruieren, ob nicht doch eine Möglichkeit besteht, dieses Dokument zu "befreien" und der allgemeinen interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?

Wie auch immer: Vielen Dank und viele gute Grüße,


17.6.2019 - Antwort von der Landtagsverwaltung


Sehr geehrter Herr xxx,

in Vertretung für Frau xxx darf ich Ihnen zu Ihrem Anliegen folgendes mitteilen.

Die von Ihnen angesprochene Synopse wurde nicht seitens der Landtagsverwaltung oder des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erstellt, sondern vom Ministerium für Inneres und Sport. Demzufolge obliegt es diesem Ministerium zu entscheiden, ob dieses Papier für die Öffentlichkeit freigegeben wird.

Unsererseits besteht hier keine Einflussmöglichkeit.

Mit freundlichen Grüßen
xxx
Niedersächsischer Landtag
-Landtagsverwaltung-


17.6.2019 - Nachfrage an das Nds. Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für die Auskunft.

Können Sie uns mitteilen, welche konkreten Gründe gegen die Veröffentlichung sprechen?

Enthält die Synopse Informationen, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen dürfen und falls ja, welcher Art, welchen Typs sind diese?

Wir könnten uns jedenfalls vorstellen, dass eine solche Synopse der interessierten Öffentlichkeit sehr dabei helfen könnte einen Überblick über die tatsächlich nun umgesetzten Änderungen/Neuerungen im Nds. Polizeigesetz zu erhalten und wären Ihnen deswegen sehr dankbar, wenn Sie das Dokument freigeben könnten.

Viele gute Grüße,


25.6.2019 - Antwort vom Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

leider ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch zu entsprechen. Das verwaltungsinterne Papier ist für die Öffentlichkeit nicht geeignet, da es sich nicht um eine amtliche Fassung handelt und auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erhebt. Die Veröffentlichung eines solchen Dokumentes durch eine staatliche Stelle, ist sicher nicht im Interesse der Öffentlichkeit und kann auch nicht in Ihrem Interesse sein.

Mit freundlichen Grüßen
xxx
Nieders. Ministerium für Inneres und Sport
Abteilung 2 - Landespolizeipräsidium
Referat 22 (Recht)


26.6.2019 - Nochmaliges Nachhaken an das Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

wäre es denn für Sie dann eventuell eine Möglichkeit, uns das Dokument zur rein internen Verwendung zukommen zu lassen?

Wir würden das Dokument aber dazu nutzen, eine eigene Synopse, die wir dann eigenverantwortlich veröffentlichen würden, zu erstellen bzw. damit abzugleichen.

Es wäre dann damit keine amtliche Fassung, die Verantwortung für etwaige Fehler oder Unvollständigkeiten lägen bei uns und es wäre keine Veröffentlichung durch eine staatliche Stelle.

Was halten Sie von diesem Vorschlag?

Viele gute Grüße,


28.6.2019 - Antwort vom Nds. Innenministerium


Sehr geehrter Herr xxx,

unter den von Ihnen unten genannten Bedingungen sind wir ausnahmsweise bereit, Ihnen das in redestehende Dokument zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen
xxx
Nieders. Ministerium für Inneres und Sport
Abteilung 2 - Landespolizeipräsidium
Referat 22 (Recht)


5.8.2019 - digitalcourage Braunschweig und freiheitsfoo veröffentlichen 2- und 4spaltige Synopsen, also Gegenüberstellungen NdsSOG ./. NPOG


Blogbeiträge:

Dokumente:


11.11.2019 - freiheitsfoo veröffentlicht Stellungnahme für den Innenausschuss zu geplanten NPOG-Änderungen


Hier verbloggt: https://freiheitsfoo.de/2019/11/11/npog-aenderungen-stellungnahme/

Hier die Grundlage der geplanten NPOG-Änderungen: https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/18-04852.pdf

freiheitsfoo-Stellungnahme dazu: https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/20191110stellungnahme-freiheitsfoo-nds-lt-ds-18-4852-anon.pdf


5.12.2019 - Innenausschuss verhandelt NPOG-Änderungen - Übersicht über eingereichte schriftliche Stellungnahmen dazu


Schriftliche Stellungnahmen

Keine Stellungnahme eingereicht haben trotz Einladung dazu:

  • DPolG Niedersachsen
  • BDZ Nds.
  • DAV
  • CCC
  • Netzwerk Datenschutzexpertise
  • ai


Auszug aus der LfD-Stellungnahme mit Kritik an der Ausdehnung der Kontrollzone mit Erlaubnis zu anlaßlosen Polizeikontrollen


Die Ergänzung [des NPOG] überdehnt teilweise die in den oben genannten Beschlüssen des BVerfG enthaltenen Vorgaben. (...) Die örtlichen Angaben in § 12 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 und Nummer 3 sind zu weitreichend. Die örtliche Erweiterung auf Bundesfernstraßen und auf Bundeswasserstraßen abzulehnen.

Gemäß dem Beschluss des BVerfG, BvR 142/15, Randummer 149, ist für eine Kontrolle an Orten, die außerhalb des 30 km-Gürtels vorgenommen werden eine hinreichende Bestimmung und Begrenzung erforderlich. Eine Befugnis zu Kontrollen im ganzen Land ist mit diesen Bestimmtheitsanforderungen nicht vereinbar und reicht zu weit. So erfüllen gemäß dem Beschluss des BVerfG, BvR 142/15, Randummer 149, lediglich die Bundesautobahnen und Europastraßen die Bestimmtheitsanforderungen. Die in § 12 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 angegebenen Bundesfernstraßen umfassen gemäß § 1 Absatz 2 des Bundesfernstraßengesetzes hingegen jedoch auch die Bundesstraßen. Diesbezüglich ist der erforderliche Grenzbezug bei einem Flächenland wie Niedersachsen nicht mehr gegeben.

Auch in Bezug auf die in § 12 Absatz 6 Satz 2 Nummer 3 genannten Bundeswasserstraßen liegt kein ausreichender Grenzbezug vor. Gemäß § 1 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) gehören zu den Bundeswasserstraßen Binnenwasserstraßen des Bundes und Seewasserstraßen. Bei den in Anlage 1 zu § 1 WaStrG konkret beschriebenen Wasserstraßen ist jedoch nicht in allen Fällen ein Grenzbezug ersichtlich. Von hiesiger Seite wird eine örtliche Begrenzung an den 30 km-Gürtel gemäß § 12 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 gefordert. Hierdurch soll eine unbegrenzte Anwendbarkeit auf den größeren Wasserstraßen des Landes verhindert werden.


Bearbeiten - Versionen - Druckansicht - Aktuelle Änderungen - Suchen
Zuletzt geändert am 16.12.2019 00:28 Uhr