Aktuelle Änderungen - Suchen:

Wichtige Seiten

Hilfestellungen

Externe Links

Alle Inhalte dieses Wikis, soweit nicht anders angegeben, unter Creative Commons CC-BY-SA

Flaechendeckende-VUE-OEPNV

Worum geht es?


Im April 2016 tauchte erstmals bundesweit die Forderung nach (Legitimierung von) flächendeckender Videoüberwachung in allen Bussen und Bahnen, also im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), aber auch für den Fernverkehr auf. Darüber wurde bislang nur punktuell auf Länder- und Städteebene diskutiert bzw. diese bereits z.T. praktiziert.

Diese Wikiseite sammelt Informationen und Dokumente zum Thema.

Andere Wikiseiten, die das Thema schon zuvor angeschnitten haben:

Links zu anderen aktiven Gruppen in dieser Sache:


16.4.2016 - Presseanfrage an das niedersächsische Verkehrsministerium (SPD-geführt)


Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Zeitungsbeitrag der NOZ vom 11.4.2016 heißt es:

+++ 8< Schnipp +++

Die Verkehrsminister der Länder wollen einem Zeitungsbericht zufolge flächendeckende Videoaufzeichnungen in Bussen und Bahnen durch eindeutigere rechtliche Regelungen erleichtern. Das berichtete die „Saarbrücker Zeitung“ (Montagsausgabe) unter Berufung auf eine Beschlussvorlage für die Konferenz der Minister am Donnerstag und Freitag. Demnach spricht sich das Papier dafür aus, eine „flächendeckende, tageszeitunabhängige Videoaufzeichnung in öffentlichen Verkehrsmitteln“ möglich zu machen. Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) sagte der Zeitung: „Das Gefühl der Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr ist für Fahrgäste in Bussen und Bahnen von größter Bedeutung.“ (...) Niedersachsen ist bei dem Vorhaben dem Bericht zufolge federführend. (...)

+++ >8 Schnapp +++

Quelle: http://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/696578/niedersachsen-will-video-uberwachung-in-bussen

Dazu haben wir folgende Fragen:

1.) Können Sie den zitierten Inhalt des Zeitungsberichts insoweit als inhaltlich korrekt bestätigen?

2.) Herr Lies spricht dem Bericht zufolge vom "Gefühl der Sicherheit". Warum wird dem Sicherheits"gefühl" gegenüber der tatsächlichen, faktischen Sicherheitsgewinn Vorrang gegeben und dieses entsprechend ausdrücklich so betont?

3.) Wie wird das "Sicherheitsgefühls" wissenschaftlich definiert und wie wird es gemessen?

4.) Welchen konkreten Untersuchungen, Statistiken oder belegbaren Erfahrungen zufolge kann man davon ausgehen, dass eine flächendeckende Videoüberwachung einen tatsächlichen "Sicherheitsgewinn" bedeutet, inwiefern kann man weiterhin belegen, wie hoch dieser im Detail ist und dass dieser im zulässigen Verhältnis mit dem Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der beförderten Fahrgäste steht?

5.) Neben den im weiteren Verlauf des o.g. Berichts angesprochenen Datenschutzfragen handelt es sich bei einer flächendeckenden Videoüberwachung im ÖPNV um einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste. Nach bisheriger, geltender Rechtssprechung ist eine flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Raumes per se unzulässig. Für viele Menschen ist die Nutzung des ÖPNV alternativlos. Inwiefern meint der nds. Verkehrsminister dann, die flächendeckende Videoüberwachung im ÖPNV verfassungsrechtlich rechtfertigen zu können?


16.4.2016 - Presseanfrage an die grüne Landtagsfraktion Niedersachsens


Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Zeitungsbeitrag der NOZ vom 11.4.2016 heißt es:

+++ 8< Schnipp +++

Die Verkehrsminister der Länder wollen einem Zeitungsbericht zufolge flächendeckende Videoaufzeichnungen in Bussen und Bahnen durch eindeutigere rechtliche Regelungen erleichtern. Das berichtete die „Saarbrücker Zeitung“ (Montagsausgabe) unter Berufung auf eine Beschlussvorlage für die Konferenz der Minister am Donnerstag und Freitag. Demnach spricht sich das Papier dafür aus, eine „flächendeckende, tageszeitunabhängige Videoaufzeichnung in öffentlichen Verkehrsmitteln“ möglich zu machen. Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) sagte der Zeitung: „Das Gefühl der Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr ist für Fahrgäste in Bussen und Bahnen von größter Bedeutung.“ (...) Niedersachsen ist bei dem Vorhaben dem Bericht zufolge federführend. (...)

+++ >8 Schnapp +++

Quelle: http://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/696578/niedersachsen-will-video-uberwachung-in-bussen

Prägnant ausgedrückt bedeutet das, dass die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen die Einführung bzw. Legitimierung flächendeckender Videoüberwachung in ganz Deutschland vorantreibt.

Ohne Ihre Antwort irgendwie eingrenzen zu wollen würden wir uns über eine Stellungnahme von Ihnen als grüne Fraktion als Teil der nds. Landesregierung zu dieser Situation freuen, planen wir doch einen Beitrag zum Thema.

Eine ungekürzte Veröffentlichung sichern wir zu.

Vielen Dank und viele gute Grüße,


Kategorie(n): Videoueberwachung

Bearbeiten - Versionen - Druckansicht - Aktuelle Änderungen - Suchen
Zuletzt geändert am 16.04.2016 22:31 Uhr